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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 10.02.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 12.02.2025 -
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Ausbau Dachgeschoss mit Zwerchgiebeln, Schubertstraße 6
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ und muss daher dessen Festsetzungen entsprechen. Es wurde bereits in der Ausschusssitzung am 19.08.2024 beraten und das Einvernehmen erteilt. Allerdings war in der damaligen Planung nur ein Zwerchgiebel vorgesehen. Jetzt sind es zwei. Da aber beide in der Gesamtheit den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.
1.2 Neubau Einfamilienhaus nach Abbruch der Nebengebäude, Wilzerstraße 63
Der Bauherr plant den Abbruch sämtlicher Nebengebäude, um auf dem dadurch frei gewordenen Baugrundstück in zweiter Reihe ein zweigeschossiges Einfamilienhaus zu errichten. Das geplante Vorhaben entspricht in seinen Abmessungen, Firsthöhe, Satteldach mit 35° Dachneigung mit Zwerchgiebel und ausreichend nachgewiesenen Stellplätzen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“. Das Bauvorhaben war von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.
1.3 Aufstockung auf den Bestandsschuppen, Blumenstraße 7
Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und muss sich daher in die Umgebungsbebauung einfügen. Außerdem ist die Gestaltungssatzung zu berücksichtigen. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes um zwei Geschosse zur Wohnnutzung. Mit einer Firsthöhe von 10,44 m ist das neu entstehende Wohngebäude niedriger als die umliegenden Gebäude. Das neue Wohnhaus in zweiter Reihe ist zwar etwas höher als das Bestandswohnhaus Nr. 7, liegt jedoch in vergleichbarer Bautiefe wie das angrenzende Wohngebäude der AWO mit 10,47 m Firsthöhe. Es entsteht eine Wohneinheit mit 110 m² Wohnfläche. Die Erschließung soll über eine angebaute Treppe mit Verbindung zum bestehenden Wohnhaus erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Wohngebäude in die Umgebungsbebauung ein.
Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben wurde durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig erteilt.
1.4 Verschiebung der Regenrückhaltespeicher, Deponie Dörnig
Der Bauherr hat die Position der Regenrückhaltespeicher sowie den größeren Regenwasserspeichers auf der Deponie Dörnig gegenüber der Planung geringfügig verschoben, sodass er von einem geplanten Wirtschaftsweg umfahren werden kann. Die bisherige Planung auf dem Betriebsgelände wurde im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung bereits genehmigt. Da das Bauvorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und zudem einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient, haben die Mitglieder des Technischen Ausschusses die Genehmigung zur Bauausführung einstimmig erteilt.
2. Stellplatzsatzung der Gemeinde
Zur Anpassung an die städtebaulichen Erfordernisse und die derzeit hohe Parkraumauslastung hat die Gemeinde Weingarten (Baden) eine Stellplatzsatzung entworfen.
Aus diesem Grund wurde eine Bestandsaufnahme über das derzeit geltende Baurecht im Gemeindegebiet, über Bereiche mit problematischer Parkraumauslastung und / oder städtebaulicher Mehrbedarf durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme wird als Grundslage zur Regelung der Stellplatzverpflichtung und Bestimmung des Geltungsbereiches einer Stellplatzsatzung verwendet. Es gehe auch nicht um den Bestand, sondern die Satzung solle für zukünftige Wohnprojekte mit mindestens drei Wohneinheiten gelten.
Diese Bestandsaufnahme diente als Grundlage für eine Neuregelung der Stellplatzverpflichtung: in Bereichen mit der Kennzeichnung A werden künftig für Wohnungen mit weniger als 40 m² 1 Stellplatz, für Wohnungen ab 40 m² bis unter 110m² m² 1,5 Stellplätze. In Bereichen mit der Kennzeichnung B erhöht sich die Anzahl der Stellplätze bei einer Wohnungsgröße ab 40 m² bis unter 110 m² auf 1,75 Stellplätze und in Bereichen mit der Kennzeichnung C auf 2 Stellplätze. Wohnungen mit mindestens 110 m² benötigen in allen Zonen 2 Stellplätze. Auch die Anzahl der Fahrradabstellplätze wird entsprechend erhöht.
Vom 25.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 war dieser Entwurf in der Offenlage. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen 11 Stellungnahmen ein. Eine Stellungnahme ging seitens der Öffentlichkeit ein. Soweit erforderlich, wurden sie in der Planung berücksichtigt. Es handelt sich weitestgehend um allgemeine Hinweise, redaktionelle Änderungen und Korrekturen sowie Klarstellungen und Erläuterungen.
Die Vertreterin des Planungsbüros erläuterte die Einzelheiten zur Offenlage sowie die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Abwägungen.
Die Verkehrssicherheit werde durch die Stellplatzsatzung dahingehend erhöht, dass weniger Pkw im öffentlichen Straßenraum geparkt werden und es weniger Falschparker gebe. Das führe zu mehr Übersicht im Straßenverkehr und zu mehr Verkehrssicherheit. Es gehe generell darum, Verkehr verträglich zu gestalten.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen den Sachvortrag zur Kenntnis und fassten einstimmig den Beschluss, der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen zu folgen. Schlussendlich wurde die Stellplatzsatzung einstimmig beschlossen.
3. Öffentliche Ladestationen
Um die verkehrspolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen, ist ein starker Ausbau der E-Mobilität erforderlich. In diesem Kontext kam der Kontakt zwischen dem Klimaschutzbeauftragten des Weingartener Rathauses und dem Kooperationspartner der Firma PowerGo zustande. PowerGo stellt im öffentlichen Raum Ladeinfrastruktur für Privatpersonen bereit. Der hierfür aufgewendete Strom stammt zu 100 % aus niederländischen Photovoltaikanlagen. Der Preis, bestehend aus dem aktuellen Börsenstrompreis und einer Zulage für PowerGo, liegt durchschnittlich bei 50 - 55 cent pro kWh. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Markterkundung beauftragt, neben dem Anbieter PowerGo noch weitere Anbieter zu finden.
Um vergleichbare Angebote einholen zu können, ist allerdings vorab eine Festlegung auf die Standorte und die Art der Ladesäulen vonnöten. Nicholas Schmitt hat folgende Standortvorschläge unterbreitet:
1. Bahnhof, Parkplatz Werner-Siemens-Straße
2. Waldbrücke
3. Parkplatz Walzbachhalle / Parkplatz GEGGUS Sportpark
4. Auf der Setz: Liverdungplatz / Parkplatz Friedhof
5. Ortsmitte: Nahkauf, Ecke Bahnhofstraße / Kanalstraße und Kirchplatz
Bevor das Gremium aus diesen Vorschlägen fünf Standorte festlegte, gab es einige Einwände. Hans-Martin Flinspach (WBB) forderte, am Bahnhof solle auch auf der Ostseite eine Ladesäule installiert werden. Robert Scholz (CDU) sagte, die Bezahlung über eine spezielle App lehne er ab. Die Bezahlung solle über Kreditkarte oder EC-Karte erfolgen. Bernd Wolf (WBB) fand den Standort Bahnhof sehr gut für den Verkehr am Wochenende. Heinz Hüttner (FDP) schlug vor das Walk’sche Haus und die Krone könnten eigene Ladestationen einrichten. Keinesfalls sollten diese am Kirchplatz eingerichtet werden. Wolfgang Wehowsky (SPD) sprach sich dafür aus, nur Schnellladestationen (DC) zu installieren. Dr. Andrea Friebel (CDU) schlug vor, die Zielgruppe zu analysieren. Wer soll diese Ladesäule nutzen? Wer privat ein E-Auto fahre, habe in der Regel eine PV-Anlage. Darum finde sie einen Standort am Bahnhof nicht sinnvoll, dagegen aber am Nahkauf, wo die Zeit in der Ortsmitte mit Einkaufen verbracht werden könne. Oder bei der Seniorenanlage !mittendrin leben oder am Liverdunplatz.
Die Mitglieder des Technisches Ausschusses beschlossen einstimmig die Standorte am Nahkauf / Seniorenanlage !mittendrin leben, am Liverdunplatz, am Eingang der Waldbrücke vorn, am Bahnhof Ostseite und an der Walzbachhalle. Sie sollten ausschließlich Gleichstrom (DC) haben und mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden können.
4. Informationen aus der Verwaltung
Michaela Baumann, Leiterin des Fachbereichs 4, informierte aus dem Bauamt, dass der Beginn des Ausbaus der Burgstraße nun erst nach dem Wein- und Straßenfest im Juli begonnen werde. Es sei geplant , dass die Vergabe der Tiefbauarbeiten in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2025 erfolgen solle. Baubeginn sei dann im September 2025. Vor dem Baubeginn gebe es noch eine Informationsveranstaltung für die Anwohner.