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Bundestagswahl am 23.02.2025
Briefwahlunterlagen werden in der kommenden Woche zugestellt
Zu Beginn dieser Woche hatten insgesamt rd. 2.200 Wahlberechtigte bei der Gemeindeverwaltung Briefwahl beantragt. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros haben ganze Arbeit geleistet und die Unterlagen nahezu fertiggestellt. Jetzt fehlen nur noch die Stimmzettel. Diese sollen lt. Bundeswahlleitung am kommenden Montag, 10.02.2025 ausgeliefert werden. Sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind, werden diese in einer Sonderschicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „eingetütet“ und am Dienstag, 11.02.2025 von der Deutschen Post AG abgeholt. Diese muss die Briefwahlunterlagen dann gemäß dem Bundeswahlgesetz innerhalb von 2- 3 Tagen zustellen.
Damit haben die Briefwähler mehr als eine Woche Zeit, die Unterlagen auszufüllen und wieder an die Gemeindeverwaltung zurück zu geben. Die Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 bis 18.00 Uhr im Rathaus Weingarten eingehen.
Sollten Sie Briefwahl beantragt haben und bis zum Dienstag, 18.02.2025 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 7020-0, damit Ihnen Ersatzunterlagen ausgestellt werden können. Von vorherigen Anfragen bitten wir abzusehen.
Hinweise für Briefwähler in den Wahlbezirken 9 + 10
Bei der Bundestagswahl 2025 sind deutschlandweit etwa 91.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter über 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3% aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Der Briefwahlbezirk 5, der sich aus den Wahlbezirken 9 + 10 zusammensetzt, wurde vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Das bedeutet, dass es in diesem Briefwahlbezirk spezielle Stimmzettel gibt, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind. Weitere personenbezogenen Daten werden nicht verwendet.
Die Nutzung dieser Stimmzettel in diesem Briefwahlbezirk 5 ist verpflichtend. Das Wahlgeheimnis bleibt bei deren Verwendung gewahrt. (§ 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 und § 60 des Landeswahlgesetzes in der aktuellen Fassung).
Für eventuelle Rückfragen bzgl. des repräsentativen Briefwahlbezirkes steht Ihnen das Wahlamt selbstverständlich gerne zur Verfügung.