Hauptbereich
Bericht aus dem Gemeinderat vom 28.01.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 30.01.2025 -
1. Sanierungsgebiete „Ortskern“ und „Jöhlinger Straße“ Zwischenbericht zum Sachstand
Das Sanierungsgebiet „Ortskern“ wurde im Jahr 2013 in ein Sanierungsprogramm aufgenommen, dessen Bewilligungszeitraum am 30.04.2025 endet. Über eine Verlängerung bis zum 30.04.2027 ist noch nicht entschieden. Das Sanierungsgebiet „Jöhlinger Straße“ endet am 30.04.2027. Die Projektleiterin der Kommunalberatung erläuterte in einer Präsentation die bisher geförderten Maßnahmen, deren zuwendungsfähigen Kosten sowie die weiteren perspektivischen Vorgehensweisen.
Bei beiden Programmen sei der jeweilige finanzielle Förderrahmen aus einem Bundesprogramm bereits weitgehend ausgeschöpft. Im Sanierungsgebiet „Ortskern“ wurden von insgesamt 4.000.000 Euro Förderrahmen bereits 3.229.617,40 Euro abgerufen. Der staatliche Anteil der Finanzhilfe beträgt 60 Prozent des Förderrahmens. Dies bedeutet eine Finanzhilfe für die Gemeinde in Höhe von 1.937.770 Euro. Kommunale Projekte waren die Sanierung der Burgstraße, der Schillerstraße und der Paulusstraße sowie der Erwerb des Anwesens Bruchsaler Straße 12. Noch ausstehend sind der Erwerb der Gebäude Schillerstraße 2 und 4 und die Sanierung des Steigwegs und der Burgstraße (3. BA). Aus privater Hand erfolgten 34 Modernisierungen und neun Grundstücksfreilegungen mit anschließender Neubebauung. Hierfür wurden insgesamt 565.144,62 Euro an Zuschüssen an Private ausbezahlt.
Im Sanierungsgebiet „Jöhlinger Straße“ beträgt der Förderrahmen insgesamt 2.333.334 Euro, wovon 1.525.796,83 Euro bereits abgerufen wurden. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt bei Ausschöpfung des Förderrahmens 933.333 Euro. An kommunalen Projekten wurde der Gehweg an der Jöhlinger Straße verbreitert, ein öffentlicher Parkplatz an der Jöhlinger Straße hergestellt und die Mühlstraße saniert. Noch ausstehend sind die Sanierung der Hebelstraße, Engelstraße, Blumenstraße, Schafstraße und Brunnenstraße. Auf privater Seite sind 20 Modernisierungen geplant, 12 davon bereits abgeschlossen. 176.220,08 Euro wurden dafür insgesamt ausbezahlt, wobei der private Invest höher liege als dargestellt.
Auch die Sanierung des Steigwegs wurde in das Programm aufgenommen. Auf Nachfrage von Timo Martin (WBB) erklärte die Referentin, das sei damit begründet, dass er als Zuwegung zum Sanierungsgebiet gelte.
Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht der Kommunalberatung zur Kenntnis.
2. Starkregenrisikomanagement
Aufgrund der unausweichlichen Folgen des fortschreitenden Klimawandels sind die Kommunen aufgefordert, Vorsorge für Starkregenereignisse zu treffen. Neben dem Hochwasserschutz an Gewässern und der kommunalen Generalentwässerungsplanung ist das Starkregenrisikomanagement (SRRM) die dritte Säule der Überflutungsvorsorge.
Die Leiterin des Ortsbauamts Michaela Baumann trug dem Gemeinderat das neue Konzept vor.
Dieses SRRM beantwortet drei Fragen: 1. Wie kann der entstehende Oberflächenabfluss vermindert werden (z.B. durch Versickerung)? 2. Wie kann der nicht zu verhindernde Oberflächenabfluss kontrolliert werden (z.B. durch ausreichend dimensionierte Kanäle)? 3. Wie wird die Bevölkerung rechtzeitig gewarnt und wie wird im Fall einer Sturzflut reagiert?
Zur Beantwortung dieser Fragen werden zuerst Karten einer hydraulischen Gefährdungsanalyse erstellt. Dazu werden Abflusswege, Ausdehnungen der Überflutung, deren Tiefe und die Wassergeschwindigkeit simuliert und berechnet. Grundlage hierfür bildet ein Geländemodell mit Topografie, Flächennutzung und Oberflächenbeschaffenheit. In der zweiten Phase werden besonders gefährdete Bereiche, öffentliche Gebäude oder Einrichtungen identifiziert. In Zusammenarbeit mit den Rettungskräften wird das mögliche Schadensausmaß und die zu erwartenden Gefahren bewertet. Im dritten Schritt wird ein Handlungskonzept erstellt: Einsatzpläne, Informationsvorsorge, Krisenmanagement und bauliche Konzepte.
Die Erstellung eines SRRM wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die maximale Zuschusssumme beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Antragstellung muss die Gemeinde ein konkretes Angebot vorlegen. Die Gemeinde hat das Büro BIT Ingenieure Karlsruhe zur Abgabe eines Angebots beauftragt. Die Firma hat bereits die Planungen für die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens am Alten Schloss erarbeitet. Das Angebot des Büro BIT BIT Ingenieure Karlsruhe für die Erstellung eines SRRM betragen 102.181,49 Euro. Bei einer vollen Förderung durch das Land würden bei der Gemeinde Kosten in Höhe von 30.654,45 Euro verbleiben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Konzeption eines SRRM durchzuführen und den Förderantrag zu stellen. Sobald der Förderantrag vom Land positiv beschieden ist, wird das Büro BIT Ingenieure Karlsruhe mit der Durchführung des SRRM beauftragt.
3. Sanierungsprogramm kommunale Radwege
Die Mitglieder des Gemeinderates vergaben den Auftrag für den Ausbau des Breitwiesenwegs an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Grötz aus Gaggenau zum Bruttopreis von 250.902,02 Euro.
Das Vorhaben, das als straßenbegleitender Radweg an einer Bundesstraße vom Regierungspräsidium Karlsruhe zu 85 % getragen wird, wurde öffentlich ausgeschrieben. Im Technischen Ausschuss wurde die Firma Klaus Reimold aus Gemmingen als wirtschaftlichster Bieter vorgestellt. Aufgrund deren eigener Aussage, bei zwei Positionen die angebotenen Preise nicht halten zu können, musste die Firma nachträglich ausgeschlossen werden. Somit kam die Firma Grötz zum Zug. Das Angebot mit 250.902,02 Euro liegt ca. 105.000 Euro unter der der Verwaltung vorliegenden reinen Baukostenschätzung.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe einstimmig.
4.–6. Vergaben betreffend „Kirchberg-Mittelweg“
Der Technische Ausschuss hat bereits allen vom Projektsteuerer empfohlenen Vergaben betreffend dem Baugebiet „Kirchberg-Mittelweg“ einstimmig zugestimmt und eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat gegeben.
Erstens: Die Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Gutachten. Sie ist erforderlich, da aufgrund der starken Hanglage die Hangsicherung, Stützbauwerke und eine Brücke geplant werden. Dazu werden Erkundungsbohrungen mit einer Tiefe von bis zu 15 Meter in Abständen von 50 m bis maximal 100 m vorgenommen. Das mit der Projektleitung beauftragte Büro FC Ingenieure hatte im Technischen Ausschuss bereits vorinformiert und das weitere Verfahren erläutert. Die Baugrunduntersuchung soll an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma IGK Weingarten mit einer Auftragssumme von 185.355,59 Euro vergeben werden.
Zweitens: Für die Durchführung einer Baugrunduntersuchung ist die Erstellung einer Baustraße erforderlich. Diese muss bis zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten hergestellt sein und wird nach Beendigung der Baugrunduntersuchung rückgebaut, da dann mit dem Bau der Erschließungsstraße begonnen wird. Die Baustraße erstreckt sich von Westen kurz hinter der Einmündung Eisbergweg / Kirchbergstraße nach Osten. Mit der Erstellung der Baustraße kann aufgrund der Ausschreibungsergebnisse als wirtschaftlichster Bieter die Firma DBS Schmitt in Waghäusel mit einer Auftragssumme von 275.239,23 Euro beauftragt werden.
Drittens: Zudem muss noch die Planung der Erschließung des Baugebiets durchgeführt werden. Hierzu musste aufgrund der geschätzten Planungskosten ein europaweites Vergabeverfahren mit anschließenden Bietergesprächen durchgeführt werden. Im Ergebnis ging das Büro Weber Ingenieure aus Pforzheim mit einer Auftragssumme von 1.113.981 Euro als bestplatziertes Büro hervor.
Der Zeitplan sieht vor: Ab Februar wird mit dem Bau der Baustraße begonnen. Parallel dazu wird die Baugrunderkundung durchgeführt. Bis Juni 2025 sollen diese Untersuchungen abgeschlossen sein und das Baugrundgutachten erstellt sein. Anschließend kann mit Hochdruck die Planung der Erschließung durchgeführt werden, sodass dann die Ausschreibung der Infrastruktur erfolgen kann. Es ist geplant im Februar 2026 mit dem 1. Bauabschnitt, der Straße Am Petersberg, dem Bau der Brücke und dem Bau von Stützmauern zu beginnen.
Der Gemeinderat folgte den Vergabe-Empfehlungen des Technischen Ausschusses in allen drei Punkten jeweils einstimmig.
7. Bebauungsplan „Breitwiesen Teil I“
Für die Erstellung einer städtebaulichen Konzeption hat die Hoepfner Cherverny Liegenschaften GmbH & Co. KG eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Der Siegerentwurf dieses Wettbewerbs stammt von den PIA Architekten aus Karlsruhe. Insgesamt würdigte das Preisgericht die hohe städtebauliche, architektonische und freiräumliche Qualität. Besonders herausgestellt wurden die Themen Umfeld (u. a. Grünflächen und der Bezug der Wohnungen zum Freiraum), Erschließung und Parkierung. Von Seiten der Gemeinde Weingarten (Baden) waren städtebauliche Planungsprämissen bestimmt.
In der Sitzung haben Vertreter der Hoepfner BauInvest Plus sowie die Geschäftsführer der PIA Architekten dem Gemeinderat anhand von Plänen, Visualisierungen und eines Modells Details aus dem Siegerentwurf sowie weiterentwickelte Planungsdetails präsentiert.
Insbesondere wurde im Rahmen dieser Sitzung die Präsentation des Siegerentwurfs fokussiert. Besondere Berücksichtigung fanden die Themen Kindertagesstätte, Bäckerei, Quartiersplatz sowie Parkierung und Erschließung.
Unter dem Titel „Drei Höfe – ein Grün“ präsentierte PIA ein Bauvorhaben, das eine durchdachte Struktur, eine hohe Qualität und einen bemerkenswerten ökologischen Schwerpunkt aufweist.
Das gesamte Gebiet gliedert sich in drei Höfe. Es entstehen 36 Doppelhaushälften und 150 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Die zweite Zufahrt erfolgt nach dem Modell über eine Verlängerung der Rosenstraße.
Das Areal gliedert sich in Quartiere. Es gibt keine klassischen Straßenräume, sondern drei anfahrbare Quartiershöfe. Aufenthalt und Begegnung, Kommunikation und Beziehung stehen im Vordergrund. Die Quartiersstruktur schafft klar definierte Bauzonen mit differenzierten Baustrukturen. Das Herz ist die zentrale Freiraumzone, die grüne Mitte. Sie dient nicht nur dem Aufenthalt der Menschen, sondern wird als Flora und Fauna Habitat entwickelt. Die Gebäude werden in Holz-Hybridbauweise errichtet.
Zum Thema nachhaltige Wärmeerzeugung wird aktuell eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Das Wassermanagement fungiert nach dem Prinzip der Schwammstadt. Es gibt Flächen zur Retention und Wasserspeicherung.
Im Norden ist neben einer Hochgarage mit einem Parkregal auf neun Ebenen für die Bewohner eine kleine Tiefgarage im Süden geplant.
Die Gemeinderäte zeigten sich insgesamt von den Darstellungen sehr angetan.
Noch nicht final diskutiert sind der Bau der Kindertagesstätte und das Café/Bäckerei. Vor allem gegen die Café/Bäckerei hatte Timo Martin (WBB) Einwände, ob ein Gewerbe in solch solitärer Lage sinnvoll sei. Es erzeuge Ziel- und Quellverkehr und sei konträr zu den Grundsätzen der Ortskernbelebung. Bernd Wolf (WBB) fragte, wer die ineinander gehenden Grünflächen, die nicht klar abgegrenzt seien, pflege? Wer sei da in der Verantwortung? Dazu erklärte ein Mitarbeiter der PIA Architekten, nur die mittigen Flächen seien offen, die bei den Doppelhaushälften seien klar zugeordnet. Für die anderen sei ein Kümmerer nötig. Robert Scholz (CDU) fragte nach dem sozialen Wohnungsbau. Die Wohnungen werden blockweise zusammengefasst, hieß es. Das sei baulich die einzige realisierbare Lösung. Robert Scholz (CDU) fragte auch nach dem Ablauf des Baufortschritts. Der Bau verlaufe jeweils zeilenweise von Ost nach West und werde im Norden begonnen. Dr. Andrea Friebel (CDU) fragte nach einem Spielplatz. Es seien dezentral kleine Spielplätze vorgesehen. Sie empfinde jedoch einen zentralen gemeinsamen Spielplatz als wesentlich besser für das Zusammentreffen der Kinder und Eltern.
Der Gemeinderat nahm den Siegerentwurf aus dem Wettbewerb und die vom Investor präsentierte Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts zur Kenntnis. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines städtebaulichen Vertrags beauftragt.