Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 16.12.2024

Artikel vom 18.12.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 18.12.2024 -

1.1 Neubau Einfamilienhaus, Im Brügel 17

Das Baugesuch ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Bruch Östlich I zu beurteilen. Geplant ist ein Einfamilienhaus von 8,50 m x 11,46 m mit einem Vollgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Die Wandhöhe beträgt 4,05 m und überschreitet damit die zulässige Wandhöhe (3,55 m) um 0,5 m. Die bisher maximale Befreiung bezüglich der Wandhöhe betrug 0,4 m. Beim benachbarten Bauvorhaben wurde das Einvernehmen (im Technischen Ausschuss am 25.11.2024) aus demselben Grund (deutliche Überschreitung der Wandhöhe) versagt. Eine Befreiung auf 3,95 m könne in Aussicht gestellt werden. Die Firsthöhe mit 7,32 m und die Dachneigung von 35 Grad sind ebenfalls zulässig.

Die Zustimmung zur Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe um 0,5 m wurde einstimmig versagt. Eine Befreiung zur Überschreitung um 0,4 m auf eine maximale Wandhöhe von 3,95 m wurde in Aussicht gestellt.

2. Hochwasserschutz in Weingarten

Der Walzbach wird auf seiner Gesamtlänge bereits durch mehrere Hochwasserrückhaltebecken kontrolliert. Das Rückhaltevolumen insgesamt reicht zwar aus, um einen rechnerischen 100-Jahre-Hochwasserschutz sicherzustellen, doch muss das bestehende Hochwasserrückhaltebecken „Am Alten Schloss“ gemäß den aktuellen technischen Vorschriften saniert und ein zweiter Durchlass hergestellt werden. Im Lauf des Planungsverfahrens hat das Referat 52 des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine Variantenuntersuchung gefordert. Favorisiert wird von deren Seite die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Walzbachs und die Auflösung des Dauerstaus.

Das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG hat anschließend drei Varianten erarbeitet und dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt. Eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros trug dem Technischen Ausschuss den aktuellen Planungsstand vor. Aktuell befinde sich „Am Alten Schloss“ ein großes Rückhaltebecken, das eine Fassungsvermögen von 175.000 m³ aufweist. Der Regelauslass betrage 2,3 m³ pro Sekunde. Zur maximalen Sicherheit sei ein zweiter Auslauf erforderlich.

Die drei möglichen Varianten wurden anhand einer Bewertungsmatrix nach technischen und artenschutz- sowie naturschutzrechtichen Gesichtspunkten bewertet. Die Herstellung eines zweiten Durchlasses parallel zum bestehenden Durchlass unter Beibehaltung des Dauerstaus wurde schließlich als Vorzugsvariante ermittelt. Außer dem Bau eines zweiten Auslaufs sei die Sanierung der technischen Einrichtung erforderlich. Der Baumbestand müsse gerodet werden, wobei die Wurzelstöcke zunächst noch im Boden verbleiben sollen.

Die Baukosten werden auf 1.550.000 Euro veranschlagt bei bis zu 70% Förderung. Die Forderung des Regierungspräsidiums nach Durchgängigkeit des Walzbachs mit Kosten von3,55 Mio. Euro wurde unter zwei Bedingungen zurückgestellt: Es wird ein langfristiges Monitoring zur Beobachtung des Signalkrebses und des Kalikokrebses vorgenommen und das Regierungspräsidium wird am weiteren Planungsprozess beteiligt. Somit wäre die Voraussetzung auf Seiten der Behörden zur Umsetzung dieser Variante gegeben.

Fritz Küntzle (CDU) fragte, ob das Fassungsvermögen erhöht werde. Nein, denn 175.000 m³ seien ausreichend. Hans-Martin Flinspach (WBB) ergänzte, der Signalkrebs könne die Krebspest verbreiten und eine Dammrodung sei Stand der Technik.

Bürgermeister Bänziger sprach die innerörtliche Engstelle am Wasserrad an, die künftig ebenfalls zur Sanierung anstehe. Hier sei ein Durchlauf von 6 – 7 m³ pro Sekunde, was von der Verdolung aufgenommen werden kann. Allerdings werde bei einem Starkregenereignis nach wie vor auch die Jöhlinger Straße überflutet. Dazu sagte Fritz Küntzle (CDU), er halte das alles für übertriebene Vorsorge. Wasser auf der Jöhlinger Straße habe es schon immer gegeben.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen den Vortrag zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit den weiteren Planungsleistungen.

3. Planung Geräteschuppen Friedhof

Zur Unterbringung aller Gerätschaften, die auf dem Friedhof gebraucht werden (Bagger, Sargsenker, Graberdecontainer) wurde auf dem Friedhof ein mit einem Schiebetor verschlossenen Holzschuppen geplant. Der Platz zwischen dem Neubau und dem Bestandsschuppen soll mit einer Überdachung versehen und dadurch ein Bereich geschaffen werden, in dem zwei weitere Anhänger untergestellt werden. Ein Architekt hat dazu eine Planung entworfen und sie dem Technischen Ausschuss vorgestellt. Knackpunkt war die Ausführung der geplanten Mauer entlang des Steigwegs bzw. in Richtung Aussegnungshalle. Dem Gremium wurden zwei Varianten vorgestellt: Natursteinmauer und Holzverschalung. Die Natursteinmauer käme inklusive Architektenhonorar und Nebenkosten auf rund 95.000 Euro. Die Ausführung in Lärchenholzschalung beläuft sich auf rund 87.000 Euro. Bei den Gebäuden in unmittelbarer Umgebung auf dem Friedhofgelände dominiere jedoch das Naturstein.

Bernd Wolf (WBB) fragte, warum die Mauer nicht als tragendes Element einbezogen werde. Dadurch könne man zahlreiche Stützelemente einsparen und man könne das Bestandsgebäude nutzen und integrieren. Außerdem forderte er einen genauen Zeit- und Kostenplan. Dr. Andrea Friebel (CDU) sprach sich für Naturstein aus, denn Holz unterliege der Verwitterung und müsse ständig gepflegt werden. Friederike Schmid (SPD) sah das ebenso. Fritz Küntzle (CDU) ging die Entscheidung zu schnell. Er bat vor der Entscheidung um einen Vor-Ort-Termin, was aber von allen anderen Mitgliedern abgelehnt wurde. Heinz Hüttner (FDP) wollte den Preis festschreiben. Man einigte sich auf den Festpreis 90.000 Euro.

Das Gremium stimmte bei einer Gegenstimme von Fritz Küntzle (CDU) zu.

4. Vorstellung Ausbau Schaf-, Blumen-, Engel-, Hebel- und Brunnenstraße

Nach der Fertigstellung der Sanierung der Jöhlinger Straße sollen in den kommenden Jahren die Seitenstraßen innerhalb des Sanierungsgebiets Jöhlinger Straße ebenfalls sukzessive und umfassend saniert werden. Vorgesehen sind die Umgestaltung der Verkehrsflächen sowie die Umstellung auf das Trennsystem in der Abwasserbeseitigung, die Erneuerung der Trinkwasserleitung, Erneuerung der Hausanschlüsse, Velegung von Leerrohrinfrastruktur für den Breitbandausbau sowie die Erneuerung der Verkabelung der Straßenbeleuchtung. Als Pilotprojekt wurde die Sanierung der Mühlstraße bereits abgeschlossen.

In einem weiteren Schritt sollen nun die fünf genannten Seitenstraßen bis Ende 2027 saniert werden.

Eine Mitarbeiterin vom Planungsbüro Modus Consult hat dem Technischen Ausschuss hierzu Entwürfe und Möglichkeiten der Straßenplanung abschnittsweise vorgestellt. 

In der Mühlstraße wurde nach Beschluss des Gemeinderats ein gepflasterter Seitenstreifen  mit einer Straßendecke aus Asphalt realisiert. Mittlerweile häufe sich von Anwohnern Kritik an dieser Ausführung, da dieser Seitenstreifen einen Gehweg suggeriere, der verkehrsrechtlich nicht vorhanden ist. In der Praxis zeigte sich, dass vor allem Kindern dieser Streifen eine Sicherheit vorgibt, die nicht da sei, da dieser Streifen von Fahrzeugen überfahren werden darf.

Alle fünf zu planenden Straßen sind schmal, die maximale Breite beträgt etwa fünf Meter, Parkflächen sind mit einer Ausnahme in der Blumenstraße nicht vorhanden. Daher stelle sich nun die Frage, ob für diese Straßen ein Ausbau mit  einem kompletten Pflasterbelag nicht die sinnvollere Variante sei.

Auf die Frage des Bürgermeisters nach den Kosten berichtete die Mitarbeiterin des Planungsbüros, die Kosten sind in etwa gleich. Asphalt und Pflaster nehme sich heute nicht viel.

Daraufhin entschied das Gremium, für alle Straßen einheitlich den Straßenbelag in Pflasterausführung vorzunehmen. Die Farbwahl des Pflasters soll nach einer Bemusterung entschieden werden.

Die Entscheidung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Die abschließende Entscheidung wird von den Mitgliedern des Gemeinderats Anfang kommenden Jahres getroffen.