Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 09.12.2024

Artikel vom 11.12.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 11.12.2024 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

2. Turmbergschule: Vergabe der Projektsteuerung

Für den Neubau der Turmbergschule auf dem Festplatz soll nach Beschluss des Gemeinderates ein Projektsteuerer beauftragt werden. Um für diese komplexe und langwierige Aufgabe das richtige Büro zu finden, fand eine europaweite Ausschreibung statt, welche vom Büro FC-Ingenieure Karlsruhe begleitet und durchgeführt wurde. Vorgabe war zunächst eine stufenweise Beauftragung der Projektsteuerung vorzunehmen. Die erste Stufe soll im Wesentlichen eine Grundlagenermittlung anhand des pädagogischen Konzepts sowie die Wünsche der Gemeinde bezüglich Parkraum beinhalten. Darauf aufbauend soll eine Flächen- und Kostenermittlung sowie die Finanzierung und eine Berechnung der Fördermittel erfolgen. Die europaweite Ausschreibung wurde daher im Bieterverfahren für die zweistufige Beauftragung der Projektsteuerung durchgeführt. Liegen die Finanzierung sowie die Ermittlung der Fördermittel vor, so wird die zweite Stufe, die Ausschreibung der Planungsleistungen, beauftragt.

Der Geschäftsführer der FC-Ingenieure Hoffmann erläuterte dem Gemeinderat das Vorgehen: Im ersten Schritt des Bieterverfahrens hatten elf Büros ihr Interesse bekundet. Nach einer detaillierten Bewertung aller Teilnahmeanträge wurden mittels einer Bewertungsmatrix die ersten drei Ränge zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Submission am 7. November 2024 gingen von allen drei Bietern Angebote ein. Am 13. November 2024 fanden die Bietergespräche statt. Bis zum 15. November 2024 war ein finales Angebot abzugeben. Der Bewertungsmatrix lagen vier Kriterien zugrunde: Preis, Projektorganisation, Einschätzung und Vorgehensweise sowie das Personalmanagement. Von den drei verbliebenen Bietern erhielt das Büro Assmann GmbH die höchste Punktzahl. Die Empfehlung des Fachbüros, der Verwaltung und auch des Verwaltungsausschusses lautete daher, das Büro Assmann GmbH mit der ersten Stufe der Projektsteuerung zu einem Angebotspreis von 351.050 Euro zu beauftragen.

Matthias Görner (FDP) sagte dazu, die Verwaltung hatte einen hauseigenen Projektsteuerer, der große Projekte der Gemeinde zu steuern hatte. Es sei nicht einzusehen, warum ein Büro damit beauftragt werden sollte. Seine Fraktion werde ablehnen. Timo Martin (WBB) entgegnete, ein Projektsteuerer werde als neutrale Instanz gebraucht. Bei einer Bandbreite der Kosten von 56 bis 72 Millionen Euro müsse eine neutrale Instanz sagen, was wirklich gebraucht werde, was angemessen, vertretbar und was Luxus sei. Die nächste Frage galt dem zeitlichen Rahmen, wann die erste Phase beendet sei. Das konnte der Mitarbeiter vom Büro FC-Ingenieure nicht beantworten und verwies auf den Projektsteuerer, der das Konzept mit der Schulleitung abstimmen werde. Gerhard Fritscher (CDU) signalisierte Zustimmung, mahnte aber, man müsse dem Projektsteuerer Vorgaben machen, z. B. über die Höhe der Gebäude. Sonja Güntner (GLW) stimmte ebenfalls zu.

Somit entschied der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen der FDP und einer Enthaltung von Fritz Küntzle (CDU), das Büro Assmann GmbH mit der ersten Stufe der Projektsteuerung für den Neubau der Turmbergschule auf dem Festplatzgelände zu einem Angebotspreis von 351.050 Euro zu beauftragen.

Nach Vorliegen der Ergebnisse entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe der darauf aufbauenden zweite Stufe zur Fortsetzung der Baumaßnahme. Die Gesamtkosten für die vollumfängliche Projektsteuerung belaufen sich auf 1,135 Millionen Euro brutto.

3. Energieplan für Weingarten

Die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt momentan für die Gemeinde Weingarten eine Kommunale Wärmeplanung. Der erste Entwurf wurde dem Gemeinderat am 05.11.2024 vorgestellt, wies aber Lücken auf. Die Bestands- und Potentialanalyse ließ zum einen das beträchtliche Potential der Tiefengeothermie auf Weingartener Gemarkung außer Acht und zum anderen wurde das Potential für die Stromerzeugung aus Windkraft nicht auf fünf, sondern auf drei Windenergieanlagen bezogen. Diese beiden Punkte wurden nachgebessert und die Analyse darüber hinaus um das Wärmeerzeugungspotential aus Biomasse aus Kurzumtriebsplantagen und um die Ergebnisse einer Befragung zum Thema gewerbliche Abwärme ergänzt.

Matthias Görner (FDP) merkte kritisch an, er sehe Fehler in der Berechnung. Die Kommunale Wärmeplanung solle nur Wärme behandeln, Strom sei nicht das Thema. Das sei „Windkraft durch die Hintertür“. Er wolle den Punkt vertagen. Bürgermeister Bänziger wies darauf hin, dass auch Strom zur Wärmeerzeugung verwendet werde. Gerhard Fritscher (CDU) empfand ebenfalls, dieses Papier sei nicht reif für die Offenlage. Timo Martin (WBB) meinte, es handele sich zunächst nur um die Potenzialanalyse. In Bearbeitung der Ergebnisse aus der Offenlage könne alles noch korrigiert werden. Wolfgang Wehowsky (SPD) sprach sich ebenfalls für die Offenlage aus, Fritz Küntzle (CDU) fragte, warum die Abstimmung jetzt unbedingt durchgedrückt werden müsse. Wozu die Eile? Dazu erklärte der Bürgermeister, dass Weingarten eine freiwillige Wärmeplanung beauftragt habe, für die sie Fördermittel erhalte und die Frist im Juni 2025 endet.

Mit einer Entscheidung von 10 Stimmen von SPD, WBB, GLW und Bänziger gegen 8 Stimmen der CDU und FDP hat der Gemeinderat den angepassten Sachverhalt zur Kenntnis genommen und die 1. Offenlage des Energieplans beschlossen.

Die Ergebnisse der Potentialanalyse zeigten im Wesentlichen Folgendes: Im Bereich der Biomasse sei das Potential bereits überbeansprucht, da bereits jetzt 10.800 MWh Wärmeenergie pro Jahr aus Biomasse bereitgestellt würden, jedoch lediglich 5.700 MWh pro Jahr aus holzartiger Biomasse und 3.700 MWh pro Jahr aus Grünschnitt erzeugt werden könnten. Kurzumtriebsplantagen mit schnell wachsendem Energieholz könnten die Verfügbarkeit von Biomasse erhöhen, jedoch seien hierfür noch keine Flächen festgelegt. Vielversprechend stellte sich hingegen der Stromsektor dar: An den fünf potentiellen Standorten für Windkraftanlagen ließen sich jährlich 81.000 MWh Strom erzeugen, das Photovoltaikpotential auf Gebäudedächern und dem Baggersee ergebe rund 94.000 MWh jährlich. Dieses Potential reiche bilanziell zur Deckung des Bedarfs von etwa 45.000 MWh im Jahr bei weitem aus, allerdings sind Windkraftanlagen und Photovoltaik auf dem Baggersee in Weingarten heftig umstritten. Die Möglichkeit der Energiegewinnung aus industrieller Abwärme ergab keine nennenswerten Ergebnisse. Eine Langfristbetrachtung müsse zwingend erfolgen. Das lokale Gesamtpotenzial von Tiefengeothermie dagegen wirkt verlockend. Die Temperaturen im Untergrund sind signifikant hoch und das Potenzial theoretisch nahezu unendlich. Der Wärmeabsatz für Großabnehmer sei ausreichend, aber der Ausbau von Netzen ist Voraussetzung.

4. Grundsteuerreform

Der Gemeinderat hat für 2025 erstmalig eine gesonderte Hebesatz-Satzung erlassen und dabei die für die Grundsteuerreform notwendigen Anpassungen vorgenommen. Die Reform ist notwendig geworden, da die bisher geltende Bewertung von Grundstücken nach dem veralteten Immobilien-Einheitswert nicht mehr gerecht erschien. Im Jahr 2025 wird die Reform bundesweit umgesetzt. Der Hebesatz ist dabei die einzige Position, mit der die Gemeinde die Höhe der Grundsteuer beeinflussen kann. Der Hebesatz liegt in Weingarten derzeit bei 420 Prozentpunkten. Der Gemeinderat war sich jedoch einig, dass eine Absenkung mit dem Ziel der Aufkommensneutralität erfolgen soll. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer insgesamt gleich hoch bleiben sollen. Somit werden die Steuererhebungen nur anders verteilt, denn durch die neue Berechnungsmethode wirkt sich die Veränderung der Steuer unterschiedlich auf die Grundstücke aus.

Bisher war der Wert eines Gebäudes für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblich. Zukünftig sind es ausschließlich der Bodenrichtwert + Größe des Grundstücks + Messzahl = X multipliziert mit dem Hebesatz = Grundsteuer.

In Weingarten gibt es 20 Bodenrichtwertzonen, davon sind 18 nur Wohnbebauung. Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 260 Euro pro Quadratmeter in der Siedlung Sohl, der höchste bei 580 Euro pro Quadratmeter im Neubaugebiet Moorblick. Mit der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft werden 2.304 Grundstücke belegt, mit der Grundsteuer B 4.253 Grundstücke. Diese gliedern sich in Mehrfamilienhausgrundstücke, überwiegend privat genutzte, gemischt genutzte, Gewerbegrundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wochenendgebiete und unbebaute Grundstücke. Auf Basis der Erklärung gegenüber dem Finanzamt, die von den Eigentümern mit Stand 1. Januar 2022 abgegeben werden mussten, erstellt das Finanzamt einen Messbescheid, der dem Eigentümer sowie der Gemeinde zugeht. Dieser Messbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Gemeinde und bindend. Einzige Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe der Grundsteuer ist der Hebesatz, den die Gemeinde hoheitlich festlegen kann.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine Hebesatz-Satzung zum 1. Januar 2025. Die Grundsteuerhebesätze zur Aufkommensneutralität werden für Grundsteuer A auf 450 (bisher 420) Prozentpunkte und für Grundsteuer B auf 195 Prozentpunkte (bisher 420) geändert. Die Erhebung der Grundsteuer C für baureife Grundstücke wird nicht umgesetzt. Die Gewerbesteuer wird weiterhin mit einem Hebesatz von 340 Prozentpunkten erhoben.

5. Bebauungsplan „Durlacher Wiesen“ Aufstellungsbeschluss

Nach fünf nichtöffentlichen Vorberatungen im Technischen Ausschuss fiel jetzt die Entscheidung für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Bruchwiesen“, der zuvor „Durlacher Wiesen“ hieß. Damit möchte die Gemeinde eine städtebauliche Neubebauung mit einer Nachverdichtung durch einen Investor ermöglichen und dafür die planungsrechtliche Grundlage schaffen. In der Planung sollen die städtebaulichen Grundsätze und Ziele der Gemeinde berücksichtigt werden.

Zone A weist jetzt ein Grünkonzept mit vier Tiny-Häusern auf. Zone B ist die Verdichtungszone mit zwei Mehrfamilien-Wohnhäusern, verbunden durch ein gemeinsames Treppenhaus und zwei Nebengebäuden. Die Zone C weist drei Zwei- und Dreifamilienhäuser auf. Die Rätinnen und Räte nannten den Entwurf jetzt gelungen und dankten dem Büro für das Entgegenkommen.

Diskussion gab es um die namentliche Bezeichnung des Bebauungsplans. Gerhard Fritscher (CDU) wollte das Wort „Durlach“ nicht im Namen haben. Die Verwaltung solle andere Vorschläge machen. Dr. Andrea Friebel (CDU) schlug daraufhin „Bruchwiesen“ vor.

Die Abstimmung ergab folgendes Bild: Für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss zu beschließen und den Bebauungsplan „Durlacher Wiesen“ zu nennen sprachen sich 8 Stimmen aus, neun waren dagegen, der Bürgermeister enthielt sich. Für die Bezeichnung „Bruchwiesen“ stimmten neun dafür, fünf dagegen und vier enthielten sich. Somit heißt der Bebauungsplan jetzt „Bruchwiesen“.

6. Zweitwohnungssteuer

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Gemeinderat die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung im Ort und in den Wochenendhausgebieten beschlossen. Damit wird jetzt ein lange währender Missstand bereinigt. Denn die Gebäude in den Wochenendhausgebieten seien kaum noch als kleine Geschirrhütten zu bezeichnen, sondern es handelt sich um kleine, mittlere und auch größere Wohnhäuser. Zudem werden teilweise viele Vorschriften der sogar bereits angepassten Bebauungspläne nicht eingehalten und es wurde viel zu lange darüber hinweggesehen. Nun sollen auch diese Hauseigentümer in die Pflicht genommen werden. Um jedoch die mangelnde Infrastruktur in den Wochenendgebieten, die über keinen Abwasseranschluss verfügen, sondern Abortgruben benötigen, zu berücksichtigen, wurde von Seiten der Verwaltung ein geringerer Bemessungssatz als im Ort vorgeschlagen. Es wird empfohlen, die Satzung in drei Teile aufzuteilen (Ort, Wochenendgebiet und allgemeiner Teil). In § 7 Steuermaßstab wird in gestaffelter Form die Bemessungsgrundlage vom Ort (9,91 Euro) herangezogen. So werden für Häuser in der Kategorie A mit 40 Quadratmeter Wohnfläche und mehr 75 Prozent des Bemessungssatzes, das entspricht 7,43 Euro pro Quadratmeter, erhoben. Für Häuser in der Kategorie B (20 - 40 Quadratmeter Wohnfläche) werden 50 Prozent erhoben, das entspricht 4,96 Euro pro Quadratmeter und Hauseigentümer der Kategorie C (unter 20 Quadratmeter Wohnfläche) zahlen künftig 25 Prozent des Bemessungsgrundsatzes, das sind 2,48 Euro pro Quadratmeter.

So lautete die Empfehlung des Verwaltungsausschusses an den Gemeinderat. Der Gemeinderat ist der Empfehlung einstimmig gefolgt.

7. Beteiligung Netze BW

Die Gemeinde ist seit einigen Jahren an der Netze BW GmbH beteiligt. Die Höhe der Beteiligung beträgt 2 Millionen Euro, die durch Eigenmittel der Gemeinde finanziert wurden. Mittlerweile hat sich der Zinssatz, den die Gemeinde erhalten wird, auf 4,38 Prozent erhöht. Darum soll auch der Anteil der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren um den Betrag von 1,5 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Kreditaufnahme in Höhe von 3,5 Millionen Euro wird zum 1. Juli 2025 in Höhe des dann verfügbaren Zinssatzes (derzeit 2,7%) tilgungsfrei vorgenommen. Bürgermeister Eric Bänziger wird berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Weingarten (Baden) zu unterzeichnen.

So lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP angenommen wurde.

Matthias Görner (FDP) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, Kreditgebung sei keine kommunale Aufgabe.

8. Überarbeitung Benutzungsordnung für Hallen

Der Gemeinderat beschloss nach einstimmiger Empfehlung des Verwaltungsausschusses, bei Vermietung ihrer Hallen, insbesondere der Walzbachhalle, gegenüber örtlichen Vereinen auf Benutzungsgebühren für Geräte und Einrichtungen zu verzichten.

Das vorgesehene Konzept, von Vereinen für die Ausrichtung von Weihnachts- und Winterfeiern nicht nur Gebühren für die Miete der Halle, sondern obendrein auch für die Benutzung von Tischen und Stühlen, Geschirr und Spülmaschine zu erheben, wurde wieder zurückgezogen. Die betroffenen Vereine hatten sich über diese zusätzliche Belastung beschwert. Die SPD-Fraktion hatte die Beschwerde aufgegriffen und in einem Antrag an die Verwaltung die teilweise Rücknahme erbeten. Zumindest sollte eine der eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr für jeden Verein kostenfrei sein. Der Antrag war im Verwaltungsausschuss ausführlich diskutiert worden.

Finanzabteilungsleiter Michael V. Schneider hatte im Verwaltungsausschuss an einem Beispiel die tatsächlichen Auswirkungen der Erhöhung erläutert. Einfluss auf die Preisgestaltung hätten die Zahl der Besucher, die Altersklasse der Akteure (Jugend oder Erwachsene) und Kultur oder Sport. Ein entscheidender Faktor sei die Vermietung von Tischen, Stühlen und Geschirr.

Am Ende einigte sich das Gremium. Die in der Benutzerordnung aufgeführten Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen (Geschirrspülmaschine) und die Verleihung von Gegenständen wie Podeste, Tische, Stühle und Geschirr sollen zukünftig für ortsansässige Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wolfgang Wehowsky (SPD) wünschte für die 1. Veranstaltung im Jahr einen Bonus für die Vereine. Das solle bei der Benutzungsordnung festgelegt werden. Die überarbeitete Benutzungsordnung soll am 8. April 2025 im Verwaltungsausschuss beraten und am 28. April 2025 im Gemeinderat beschlossen werden. Der Beschluss war einstimmig.

9. Alternativprüfung der geplanten Straßenbrücke über den Steinbruch im Baugebiet Kirchberg-Mittelweg

Die WBB hat einen Antrag eingebracht, das im Bebauungsplan festgesetzte Brückenbauwerk über den Steinbruch zu überprüfen, ob nicht eine Alternative möglich wäre. Sie hat den Antrag mit den zu erwartenden Erschließungskosten von insgesamt rund 15 Millionen Euro begründet. Die geplante Brücke sei von der Gemeinde vollständig selbst zu finanzieren, sie erhalte für dieses Vorhaben keine Zuschüsse und habe keine Möglichkeit, Erschließungsbeiträge zu erheben. Zusätzlich zu den Baukosten seien langfristige Mittel für den Unterhalt dieser Infrastruktur einzuplanen. Die Fraktion macht einen Gegenvorschlag: Fachkundige Vertreter der Bürgerbewegung halten es für technisch und ökologisch machbar, die Brücke durch einen Damm nach Prinzip „bewehrte Erde“ zu ersetzen. Das würde erhebliche Materialeinsparungen bieten. Darüberhinaus könnte dasselbe Prinzip wie bei dem Projekt Lärmschutzwall mit gering belastetem Boden angewandt werden. Die Leiterin des Bauamts, Michaela Baumann, hat das Schreiben der WBB dem Projektsteuerer vorgelegt.

Dieser weist in seinem Antwortschreiben auf die Notwendigkeit hin, den bereits genehmigten Bebauungsplan zu ändern. Dazu müssten die naturschutzrechtlichen Belange neu bewertet werden. Eine verfahrenstechnische Änderung des Bebauungsplans würde eine Neueröffnung des Bebauungsplansverfahrens erfordern und eine erhebliche zeitliche Verzögerung von mindestens ein bis zwei Jahren mit sich bringen. Außerdem würden weitere Kosten für Gutachten, Bebauungsplanverfahren, Änderung Umweltbericht etc. anfallen.

Die Mehrheit des Gemeinderates folgte diesen Bedenken. Hans-Martin Flinspach (WBB) wies noch einmal auf die Vorzüge des Alternativvorschlags hin und darauf, dass das Biotop, das dann nicht mehr vorhanden sei, zwar als Biotop erfasst, aber real in keinem guten Zustand sei. Für Fledermäuse könnten in dem Damm Röhren eingebaut werden. Da es sich nur um kommunale Flächen handele, sei vielleicht ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans möglich.

Bürgermeister Bänziger lehnte entschieden ab. Dazu sei ein Eingreifen in die Grundzüge des Bebauungsplans erforderlich. Er werde das Verfahren für den Bebauungsplan nicht noch einmal beginnen. Gerhard Fritscher (CDU) erklärte der Antrag müsse abgewiesen werden. An dem Bebauungsplan sei jetzt nichts mehr zu ändern. Der Vorschlag sei gut gemeint, komme aber 20 Jahre zu spät. Wolfgang Wehowsky (SPD) schloss sich dieser Aussage an. Matthias Görner (FDP) warnte davor, die Büchse der Pandora zu öffnen. Der Bebauungsplan sei rechtssicher, der Antrag müsse abgelehnt werden. Timo Martin (WBB) schlug vor, die Aussage der obersten Baurechtsbehörde des Landes einzuholen.

Der Antrag der WBB wurde bei 3 Ja-Stimmen aus der WBB und einer Enthaltung von Petra Frankrone (GLW) mehrheitlich abgelehnt.

10. Antrag WBB Hydrologisches Gutachten Weingartener Moor

Die Weingartner Bürgerbewegung (WBB) bezieht sich auf ein hydrologisches Gutachten zur Zukunftsfähigkeit des Weingartener Moores. Dazu wurde im Ortschaftsrat Grötzingen vor einigen Monaten ein Gutachten vorgestellt. Dieses Gutachten, das vom Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt wurde, sieht auch Maßnahmen auf Weingartener Gemarkung vor. Die WBB-Fraktion beantragt nun, dass Vertreter des Regierungspräsidiums oder des beauftragten Ingenieurbüros, die zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen des Gutachtens in einer Gemeinderatssitzung vorzustellen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Antrag der WBB zu folgen und das Gutachten im Technischen Ausschuss vorstellen zu lassen. Die wesentlichen Eckpunkte des Gutachtens und der Diskussion werden anschließend im Gemeinderat vorgestellt.

11. Informationen aus den Fachbereichen

Aktuelles aus dem Bereich Bürgerservice und Soziales

Oliver Russel, Leiter Fachbereich 2, berichtete, dass aktuell in nahezu allen Kinderbetreuungseinrichtungen „Land unter“ zu vermelden sei. Es fehle so viel Personal, dass Öffnungszeiten gekürzt werden mussten. Man habe die Eltern angeschrieben und die absoluten Notwendigkeiten abgefragt. Ebenso werde mit allen Mitteln versucht, zusätzliches Personal zu finden.

Für die Bundestagswahl hätten sich erfreulich viele Wahlhelfer gemeldet. Der Zeitplan für die Wahl sei sehr straff, so würden die Stimmzettel voraussichtlich erst 14 Tage vor der Wahl eintreffen, was bezüglich der Versendung der Briefwahlunterlagen mehr als herausfordernd sei.

Aktuelles aus dem Bereich Hochbau

Michaela Baumann, Leiterin Fachbereich 4, informierte:

Die Rodungsarbeiten im Baugebiet Kirchberg-Mittelweg sind beendet. Am Mittwoch finden Bietergespräche der Planungsbüros statt, die Planungen sollen bis Mitte 2025 vorliegen. Im Januar 2025 werde der Projektsteuerer die nächsten Maßnahmen vorstellen.

Die Ausschreibung für die Planung des neuen Hochbehälters Kirchberg, der für die Wasserversorgung dringend notwendig wird, sei momentan in der Auswertung und wird dem Gremium ebenfalls im Januar zur Entscheidung vorgelegt.

Die Ausschreibung für die Planung der Tiefbauarbeiten für die Sanierung der Nebenstraßen der Jöhlinger Straße sei in Vorbereitung und stehe zur Entscheidung an.

Für die Erschließung des Baugebiets Sandfeld werden kommende Woche die Bauarbeiten ausgeschrieben. Am 31. Januar 2025 finde die Submission statt.

Aktuelles aus dem Bereich Tiefbau

Gerd Weinbrecht, Leiter Fachbereich 5, informierte:

Sachstand Steigweg: Herr Weinbrecht teilte mit, dass eine Notversorgungsleitung verlegt wird, um die Wasserversorgung des Ortes über die Feiertage abzusichern. Es würde sonst nur die Leitung im Katzenbergweg den Ort versorgen und dies wäre zu riskant. Die Notversorgung wurde auf Grund von Bauverzögerungen notwendig. Eine im Vorfeld nicht erkannte Felsformation auf Höhe der Verkehrsinsel musste mühsam und zeitraubend abgefräst werden. Eine Sprengung – wie von Matthias Görner (FDP) vorgeschlagen – sei nicht möglich, da sich eine Gashochdruckleitung in unmittelbarer Nähe befinde. Wann der Steigweg wieder befahrbar sei, hänge letztendlich von der Witterung ab, die den Zeitpunkt der Asphaltierung bestimmt.

Die Ausschreibung für den Radweg Breitwiesen unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums gehe jetzt raus. Am 13. Januar 2025 werde er im Gemeinderat besprochen.

Die Brücke an der Brunnenstraße sei fertig gestellt. Es bedarf noch Anpassungen des Pflasterbelags..

Die Sanierung des Regenüberlaufbeckens 1 (RÜB) in der Jöhlinger Straße wurde in das Jahr 2025 verschoben. Es gebe noch Unklarheiten beim Landratsamt bezüglich der Verkehrslenkung.