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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 25.11.2024
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 28.11.2024 -
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Ausbau Dachgeschoss, Balkon und Dachgauben, Nelkenweg 5
Der Bauherr plant den Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit sowie die Errichtung eines Balkons und den Neubau von drei Dachgauben. Das Baugesuch ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Höhefeld“ (Bereich Rosenstraße Südseite) zu beurteilen. Der Ausbau des DG zu Wohnraum ist grundsätzlich möglich. Die Maße der geplanten Dachaufbauten entsprechen den Festsetzungen im Bebauungsplan. Ein Befreiungsgesuch betrifft drei Überschreitungen – die Zwerchgiebelhöhe um 0,15 m, die Dachgaubenhöhe um 0,1 m und die Unterschreitung der Gaubendachneigung um 8°.
Bürgermeister Eric Bänziger stellte in Aussicht, die Befreiungen könnten unter dem Gesichtspunkt der Wohnraumbeschaffung und der Belichtung und Belüftung des Dachgeschosses akzeptiert werden. Hans-Martin Flinspach meinte zwar, die Dachneigung des Gaubendaches sollte mit 15° errichtet werden. Die Abstimmung ergab einstimmige Zustimmung für die Überschreitung der Gaubenhöhe und der Zwerchgiebelhöhe, lehnten aber die geringe Neigung des Gaubendaches ab. Mit der Auflage, die Ausführung bei Beibehalt von zwei Ziegelreihen sowie 15° Gaubendachneigung anzupassen, wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben insgesamt bei einer Stimmenthaltung erteilt.
1.2 Neubau Einfamilienhaus, Im Brügel 19
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in den Maßen 7,79 m x 12,55 m innerhalb eines ausgewiesenen Baufensters. Vorgesehen sind ein Vollgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m. Laut Bebauungsplan „Bruch östlich I“ wären hier nur 3,55 m zulässig.
Das war den Ausschussmitgliedern eindeutig zu viel. Da die maximale Befreiung bis 0,4 m betrug, wurde das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben insgesamt versagt, aber eine Befreiung bis 0,4 m in Aussicht gestellt.
1.3 Neubau von fünf Reihenhäusern mit Tiefgarage, Uhlandplatz 2
Die geplanten fünf Reihenhäuser in den Maßen von 23,12 m x 11,40 m befinden sich in der Gesamtheit innerhalb des ausgewiesenen Baufensters. Alle Häuser erhalten zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die einheitliche Wandhöhe beträgt 6,78 m und die Firsthöhe des Satteldachs mit 11,56 m sind gemäß Bebauungsplan zulässig. Neun der zehn notwendigen Stellplätze befinden sich innerhalb einer zulässigen Tiefgarage mit Dachbegrünung. Ein Stellplatz wird parallel zur Straße angelegt.
Das Bauvorhaben entspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplans und war zur Kenntnis zu nehmen.
1.4 Mehrfamilienhaus und Doppelhaus, Bahnhofstraße 103 und 105
Die bestehenden Wohnhäuser auf dem Doppelgrundstück sollen abgebrochen werden. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der ersten Baureihe in den Maßen 12,31 m x 14,00 m. Die Firsthöhe des Satteldachs beträgt 17,99 m. Es entstehen vier Wohneinheiten für die vier Kfz-Stellplätze im Hof nachgewiesen sind. Das Wohnhaus erhält straßenseitig eine Dachgaube, rückwärtig sind neben einem Balkon zwei übereinanderliegende Dacheinschnitte mit Loggien geplant. Das Mehrfamilienahus entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahnhofstraße Südseite“.
Im rückwärtigen Bereich sind auf zwei nebeneinanderliegenden länglichen Flurstücken zwei Doppelhaushälften geplant. Die Gesamtmaße belaufen sich auf 10,85 m x 12,90 m und die Firsthöhe beträgt 13,45 m. Das Bauvorhaben entspricht ebenfalls den Festsetzungen des Bebauungsplans. Somit war das Bauvorhaben insgesamt zur Kenntnis zu nehmen.
1.5 Wiederaufbau Wohnhaus und Lagerhalle, Siedlung Sohl 6
Beide Gebäude sollen nach einem Brand im Mai 2024 neu errichtet werden. Die vier wichtigsten Voraussetzungen werden eingehalten: Das abgebrannte Gebäude wurde ursprünglich legal errichtet. Der Wiederaufbau dient demselben Zweck. Er wird an der gleichen Stelle erfolgen sowie in einem angemessenen Zeitraum. Die Planung entspricht in den Maßen beinahe der damaligen Baugenehmigung und die Voraussetzungen sind eingehalten. Somit wurde das Einvernehmen durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig erteilt.
2. Schlussrechnung Kindergarten St. Franziskus Anbau
Die Schlussrechnung für den Anbau des Speiseraums von 12,5 x 11,5 Meter wies einen Betrag von 6.230 Euro/m² brutto (Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276) aus. Der Betrag wurde bereits im Gemeinderat diskutiert und den Gemeinderatsmitgliedern erschien er deutlich zu hoch. Darum wurde der Planer Peter Valovic in den Technischen Ausschuss eingeladen, um das Zustandekommen dieser Summe näher zu erklären.
Der Bebauungsplan musste geändert werden und sämtliche Versorgungsleitungen zum bestehenden Kindergartengebäude im Außenbereich einschließlich der Fernheizung, die mit dem Feuerwehrhaus verbunden ist, verlegt und im Innenbereich ebenso angepasst werden. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit war eine Gründung mit elf Pfählen erforderlich. Die beauftragte Rohbaufirma ging insolvent, die Leistungen mussten neu beauftragt und durch eine weitere Firma zu Ende gebracht werden.
Robert Scholz (CDU) und Bernd Wolf (WBB) hakten noch einmal beim Architekten nach. War die Lage der Leitung nicht vorher bekannt? War die Insolvenz ein finanzieller oder nur ein zeitlicher Faktor? Der Planer entgegnete, dass die Lage der Leitung zwar untersucht wurde, jedoch erst bei der Aufgrabung genau lokalisiert werden konnte. Bernd Wolf (WBB) fand elf Pfähle für diese kleine Fläche „völlig überdimensioniert“. Man hätte den Anbau an das Bestandsgebäude anhängen können. Laut Aussage des Planers seien diese Pfähle gemäß Statiker notwendig gewesen.
Robert Scholz (CDU) fragte nach den Ursachen für die Überschreitung der Kosten im Bereich Sanitär und Heizung um 30 Prozent. Die Gemeinde habe anstatt einer normalen Spülmaschine eine Hochleistungsspülmaschine beauftragt, die aber Anforderungen an eine Lüftung stelle.
Für die Zukunft, forderte Scholz, würde er im Gemeinderat gerne die Gesamtkosten sehen. Heinz Hüttner (FDP) sah die Kosten „völlig aus dem Ruder gelaufen“ und fand die Begründungen schwammig. In Zukunft sollten die Baukosten vorher in der Gesamtheit dargestellt werden. Bernd Wolf (WBB) kritisierte, dass bei der Ausschreibung keine Bonitätsauskunft der insolventen Firma eingeholt worden sei. Hierzu sagte Bürgermeister Bänziger, es hätten keine Ansatzpunkte vorgelegen, die das erforderlich machten, zumal die Firma zuvor für die Gemeinde bereits gearbeitet hatte. Der Planer habe lediglich die Auskömmlichkeit der Preise und die Qualität der Fachfirma gemäß Vergaberecht geprüft.
Der Technische Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
3. Haushaltsplanung 2025 für den Forstbetrieb
Der jährliche Betriebsplan enthält Einzelpläne für die wichtigen forstbetrieblichen Bereiche. Darunter fallen der Hiebsplan, die Kultur- und Bestandspflege sowie den Forstschutzplan. Außerordentlich war der Beschluss, den zukünftigen Holzverkauf über die Holzverkaufsstelle des Landratsamts Karlsruhe abzuwickeln. Außerdem enthält der Forstbetriebsplan einen „Voranschlag“ über die Erträge und Aufwendungen, welche in den Haushaltsplan der Gemeinde übernommen werden.
Gemeindeförsterin Elena Motschilnig gab einen Rückblick auf das Jahr 2024 und einen Ausblick auf das Jahr 2025. Geplant ist ein Holzeinschlag in Festmeter (FM).
Den größten Posten bildete im Jahr 2024 das Brennholz lang mit 3.350 FM. Bei der früheren Auflistung wurde das Hackrohholz zum Brennholz dazu gezählt und nicht extra aufgelistet, ab 2025 erfolgt extra eine Auflistung und zusätzlich von Industrieholz. Diese Menge wird in 2025 und 2026 auf 1.000 FM reduziert.
Ausgaben 2024: Die Trockenjahre, Pilze und Schädlinge haben immer noch negative Auswirkungen auf den Wald und die Forstarbeit. Bis in das Jahr 2015 konnte die Gemeinde davon ausgehen, dass die Planungen zu 70 Prozent erfüllt werden könnten. Die Schadholzmenge lag damals zwischen 10 und 30 Prozent. Nun sei seriöse Planung nicht mehr möglich. Derzeit liegen die außerplanmäßigen Hiebsmassen bei 80 Prozent des gesamten Einschlags. Somit wird die Gemeinde dieses Jahr den Schwerpunkt auf absterbendes Buchenstammholz, sonstiges Schadholz und Verkehrssicherungshiebe setzen.
Der Holzmarkt weise eine gute Nachfrage an Eschen und Eichen auf. Rotholz (Lärche und Fichte) gehe nur mittelmäßig. Buchenholz sei nur in sehr gutem Zustand zu verkaufen. Insgesamt bringe der Weingartener Wald nur unterdurchschnittliche Qualität. Die Vekehrssicherung an der Bahnlinie und an der Autobahn werde hauptsächlich mit eigenem Personal durchgeführt. Viel Aufwand erforderten die Pflege der Gräben und die Beseitigung von Sturmholz. 5.500 Pflanzen werden im Jahr 2024 auf kalamitätsbeeinflussten Standorten gesetzt. Für 2025 ist dieselbe Menge vorgesehen.
Der Einschlag von Derbholz betrug im Jahr 2024 500 FM, für 2025 und 2026 sind jeweils 650 FM geplant. Die dürren Kronenteile und abgestorbene Habitatbäume verbleiben als Natur- und Bodenschutz im Wald. Der Einschlag an normalem Stammholz betrug 2024 450 FM und soll in 2025 wieder auf 1.000 FM steigen. Standardlängen von 3-5 Meter wurden in 2024 nur 100 FM eingeschlagen, auch dieses Sortiment soll auf 300 FM ansteigen. Insgesamt ist ein Einschlag von 4.500 FM vorgesehen. Wertholz wird Weingarten (Baden) bei der Submission 2025 nicht anbieten können.
Die Einnahmen werden zum größten Teil aus Stammholz erzielt. Hier könne mit insgesamt 106.000 Euro und beim Industrieholz mit 25.000 Euro gerechnet werden. Das Brennholz verspricht Einnahmen von 73.000 Euro und Schlagraum zusätzlich noch 6.000 Euro. Aus dem Verkauf von Ökopunkten, die für die Bereitstellung und Besiedlung von Habitatbäumen für den Heldbock generiert wurden, kann mit Einnahmen von 150.000 Euro gerechnet werden, wenn alle Bäume besiedelt werden. Diese Einnahmen können dem Forsthaushalt gutgeschrieben werden. Insgesamt rechnet Elena Motschilnig für das Jahr 2025 mit Erträgen von 520.700 Euro. Davon stammen 210.000 Euro aus Verkauf und 150.000 Euro aus dem Verkauf von Ökopunkten.
Dennoch weist der Wirtschaftsplan 2025 ein Defizit von 132.000 Euro auf.
Die Aufwendungen im Jahr 2025 liegen bei 653.000 Euro.
Davon betragen die Personalkosten 301.000 Euro, die Holzerntekosten 95.000 Euro und die Kulturkosten 70.000 Euro.
Um eine starke Mischung zu halten, wird im Jahr 2025 viel Jungbestandspflege zugunsten der neuen Waldgeneration durchgeführt. Einzelne Waldrefugien werden ausgewiesen und in die 2025 bevorstehende Forsteinrichtung aufgenommen. Als Investition ist ein Pflanzbohreraufsatz für die Mulchraupe vorgesehen. Außerdem ist ein neues Forstfahrzeug in den Haushalt eingestellt, das den Anforderungen für die Anhängerlast des fest verschraubten Pumpenaggregats zur Bewässerung entspricht. Auf Nachfage von Petra Frankrone (GLW) nach der Fahrzeugart antwortete die Försterin, dass ein E-Fahrzeug anvisiert ist, sollten sich die Kosten rechnen.
4. Holzverkauf über die Holzverkaufsstelle
Vor fünf Jahren wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Karlsruhe und den interessierten waldbesitzenden Kommunen geschlossen. Dieser Vereinbarung kann die Gemeinde Weingarten beitreten und damit den Holzverkauf aus ihrem Gemeindewald an die HVS übertragen. Ziel ist es, eine möglichst hohe Wertschöpfung zu erzielen unter gleichzeitiger Beachtung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags hat die Entgelte für den Holzverkauf neu festgesetzt. Diese betragen 3,80 Euro/FM einschließlich Fakturierung und Rechnungstellung bei Stammholz und 2,50 Euro/FM ohne Fakturierung bei Brennholz. Planmäßig wird trotz der Holzverkaufsgebühren ein höherer Gewinn erzielt.
Einstimmig empfahl der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat, die vorgestellten Planansätze in den Haushaltsplan 2025 zu übernehmen und dem Beitritt der Gemeinde zur Holzverkaufsstelle des Landratsamtes Karlsruhe zum 01.12.2024 zuzustimmen.
5. Antrag der Fraktionen Grüne Liste und FDP: Verkehrsberuhigte Straßen in der Waldbrücke
Der gemeinsame Antrag der beiden Fraktionen auf erneute Prüfung der Einrichtung vekehrsberuhigter Bereiche für die Straßen Eichenweg, Birkenweg, Buchenweg und Kiefernweg wurde vom Gemeinderat am 14.10.2024 in den Technischen Ausschuss verwiesen. Die Antragsteller bezogen sich auf Wünsche von Anwohnern.
Bei einer Begehung der Verwaltung vor Ort, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Sachverständigen des Polizeipräsidiums Karlsruhe, äußerte die Polizei erhebliche Kritik an dem Vorhaben. Ein verkehrsberuhigter Bereich erfordere neben einer sehr geringen Verkehrsfrequenz eine überwiegende Aufenthaltsfunktion. Diese sei bei den genannten Straßen gerade nicht gegeben.
Zusätzlich wurde im Buchenweg zweimal eine mehrtägige Verkehrsmessung durchgeführt. Bei der ersten Messung bei Hausnummer 13 lag die Geschwindigkeitsüberschreitung im einstelligen Prozentbereich. Die zweite Auswertung auf Höhe der Hausnummer 19 ergab prozentual wesentlich mehr Überschreitungen, aber die Durchschnittsgeschwindkeit aller gezählten Verkehrsteilnehmer betrug 27 km/h.
Frau Meilicke vom Planungsbüro Modus Consult zeigte den Mitgliedern des Technischen Ausschusses, welche Möglichkeiten bestünden, einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen. Als Beispiele nannte sie einige bauliche Veränderungen, um den Straßencharakter anzupassen. Diese sind Begrünungselemente, die geschwindigkeitsreuzierend wirken. Oder die Ausweisung von einigen Stellplätzen, wenn der Gehweg aufgegeben werde. Das Ziel sei, Autoverkehr und Fußgänger zu integrieren. Friederike Schmid (SPD) mahnte eindringlich, Kinder benötigten als Fußgänger sichere Bereiche. Sie schlug vor, im Buchenweg eine weiße Linie einzuzeichnen. Dazu sagte Meilicke, sichere Bereiche könnten nur durch bauliche Veränderungen geschaffen werden. Bürgermeister Bänziger zog das Fazit, es müssten in diesen Straßen „Stopper“ platziert werden.
Da die Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche in diesen vier Straßen aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht möglich sei, beschloss der Technische Ausschuss, die verkehrsberuhigenden Maßnahmen gemäß der bereits durch den Gemeinderat gebilligten Konzeptpläne wie vorgesehen umzusetzen. Der Beschluss war einstimmig.
6. Anfragen und Anmerkungen aus dem Gremium
Heinz Hüttner (FDP) berichtete, die Rodung am Kirchberg-Mittelweg sei mit schwerem Gerät vorgenommen worden. Der beauftragte Bauökologe sei zu Beginn der laufenden Arbeiten nicht vor Ort gewesen. Er sei erst später dazu gekommen, als alles erledigt war. Der komplette Steinbruch sei in kurzer Zeit „platt gemacht“ und damit ein wertvolles Biotop zerstört worden. Bürgermeister Bänziger entgegnete, der Ökologe habe die Vorgehensweise im Vorfeld mit der Baufirma besprochen. Er könne keine Fehler erkennen.