Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Bericht aus dem Gemeinderat vom 04.11.2024

Artikel vom 06.11.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 06.11.2024 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Anregung eines Einwohners, die Gemeinde möge den Einzug der Abschlagsgebühr für Wasser / Abwasser und der jährlichen Grundsteuer nicht am selben Tag vornehmen, um das Konto des Bürgers nicht zu sehr zu belasten. Bürgermeister Bänziger erwiderte, es gebe die Möglichkeit, die Grundsteuer auch vierteljährlich einziehen zu lassen.

2. Neue Fahrzeughalle auf dem Festplatz

Für die Weingartener Feuerwehr soll auf dem Festplatz eine neue zusätzliche Fahrzeughalle errichtet werden. Der Gemeinderat hat die Festlegungen als Grundlage für die weitere Planung nach ausführlicher Vorberatung im Technischen Ausschuss einstimmig beschlossen. Das Bauvorhaben ist in zweifacher Hinsicht begründet. Zum einen ergab sich bereits aus dem Feuerwehrbedarfsplan ein Mehrbedarf an Fahrzeug- und Geräteabstellflächen. Zum anderen trat die Firma Kleiberit an die Feuerwehr heran, sie möge weitere Sonderlöschmittel vorhalten. Dieser Wunsch löste einen weiteren kurzfristigen und akuten Platzbedarf für neue Abroll-Container und das dazugehörige Fahrzeug aus. Diese sollen in unmittelbarer Nähe des bestehenden Feuerwehrhauses platziert werden, um einen schnellen Einsatz zu gewährleisten. Da diese Sonderlöschmittel zwar nicht ausschließlich, aber insbesondere für die Firma Kleiberit vorgehalten werden müssen, hat sich das Unternehmen bereit erklärt, sowohl das Fahrzeug als auch die zur Unterstellung erforderliche Fahrzeughalle zu finanzieren. Für die Gemeinde verbleiben lediglich Kosten für die Infrastruktur und die Innenausstattung der neuen Halle mit rund 200.000 Euro.

Zur Frage nach einem Standort der neuen Halle wurden im Technischen Ausschuss neben dem Festplatz auch die Fläche vor der Walzbachhalle sowie das Gelände des Kaninchen- und Geflügelzuchtvereins diskutiert. Unter Abwägung verschiedener Aspekte erwies sich der Standort Festplatz als einzig sinnvoll. Für den Einsatzdienst und die Abläufe bei der Feuerwehr ergäben sich viele positive Effekte. Die Wege zum Beladen des Gerätewagens und der Transport mit Material aus der neuen Halle sind kurz. In der neuen Halle könnte das Stromaggregat, das derzeit im Freien steht, deponiert werden und die Stromeinspeisung für beide Gebäude wäre ohne Zeitverzug herzustellen. Das in der neuen Halle unterzubringende Wechselladerfahrzeug mit dem Abrollbehälter ist ohne Zeitverzug vom Feuerwehrhaus aus einsetzbar. Auch der Mannschaftstransportwagen soll in der neuen Halle stehen und ist dann ohne Verzögerung einsetzbar. Zuletzt ging es noch um die Platzierung auf dem Festplatz und eine kritische Untersuchung einer möglichen Konkurrenz zum Schulhausneubau. Dazu hatte der Technische Ausschuss einen Standort in der Ecke zwischen Ring- und Kanalstraße empfohlen und die größere von zwei Varianten. Auf die Frage von Gemeinderat Scholz (CDU), ob der Gemeindeanteil von 200.000 Euro final ausreichend sei, erwiderte Bürgermeister Eric Bänziger „unter sonst gleichen Bedingungen reichen 200.000 Euro“. Timo Martin (WBB) monierte, seine Fraktion hätte bereits vor 10 Jahren ein Gesamtkonzept für den Festplatz gewollt, um einen stückweisen Flächenverbrauch zu vermeiden.

Das Gremium stimmte dem Vorschlag des Technischen Ausschusses als Grundlage für die weitere Planung einstimmig bei Enthaltung von Hans-Martin Flinspach (WBB) zu.

3. Erschließung Gewerbegebiet Sandfeld

Aufgrund dieses umfangreichen und komplexen Bauvorhabens wurde vom Gemeinderat bereits im Jahr 2023 beschlossen, einen Projektsteuerer zu beauftragen. Zum Zug kam das Büro GkB Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH. Dessen Vertreter, Dipl.-Ing. Arno Linder, trug die Erschließungsplanung vor. Der Vertreter des Planungsbüros Wald und Corbe Karlsruhe stellte das weitere gelante Vorgehen vor.

Der Baubeginn der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Sandfeld rückt näher. Im Dezember 2024 / Januar 2025 sollen die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben werden. Im Februar wird der Gemeinderat dann über die Auftragsvergabe entscheiden. Die ursprünglich vorgesehenen drei Bauabschnitte (BA) wurden auf zwei BA reduziert. Der erste betrifft die Fläche des Gewerbegebiets, der zweite den Kreisverkehr. Im April / Mai soll mit dem ersten BA begonnen werden. Dieser liegt im rückwärtigen Bereich am Ende der bestehenden Werner-Siemens-Straße und betrifft das Regenrückhaltebecken. Die Bauzeit hierfür ist von Mai bis November 2025 vorgesehen. In den Sommermonaten 2026 soll die Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten des zweiten Bauabschnitts (Kreisverkehrsplatz) stattfinden. Die Bauzeit des 2. BA ist von November 2026 bis Juli 2027 geplant. Umfangreich werden die Ausgleichsarbeiten im Sinne des Artenschutzes. Im Bereich des Alten Sägewerks leben Sperlinge und Schleiereulen, für die Nistkästen aufgehängt und Ruhestätten geschaffen werden müssen. Eidechsen sind zu vergrämen und umzusiedeln, Sandrasen ist anzulegen und über Jahre Ausgleichsflächen für den Kreisverkehr zu schaffen. Die Kosten für das Gesamtprojekt betragen 12,5 Millionen Euro und werden auf die Jahre 2025 bis 2027 in den Haushalt eingestellt. Durch die allgemeine Preissteigerung sind die Baukosten für äußere und innerere Erschließung, Entwässerung und Wasserversorgung von den geplanten 9,2 auf 10,1 Millionen Euro gestiegen.

In Prüfung ist momentan noch die Kostenübernahme der Baukosten für den Kreisverkehrsplatz. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurden sämtliche Planunterlagen und die geforderten Gutachten vorgelegt. Im Falle einer positiven Rückmeldung und wenn festgestellt wird, dass durch den Bau des Kreisverkehrs eine Verbesserung des Verkehrsflusses erreicht wird, werden die Kosten für den Bau des Kreisels vom Land übernommen. Geplant sind vier Arme: die L 559 nach Stutensee und in den Kernort Weingarten, die K 3539 in die Waldbrücke und die Abfahrt in das Gewerbegebiet in die Karl-Benz-Straße. Sollte keine Kostenübernahme des Landes stattfinden, ist eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrs­finanzierungsgesetz möglich. Die Antragstellung hierfür muss bis zum 31.10.2025 erfolgen. Da mit dem Bau des Gewerbegebiets nun aber zeitnah begonnen werden soll, werden Gewerbegebiet und Kreisverkehr getrennt ausgeschrieben.

Abgerundet wird die Planung durch den Bau eines Geh- und Radwegs, der aus Richtung Stutensee über den Kreisverkehrsplatz am westlichen Rand des Gewerbegebiets verläuft und barrierefrei, also mit einer großen Mittelinsel versehen wird, sodass auch ein Fahrradfahrer dort bequem halten kann.

Auf Frage von Matthias Görner (FDP) nach dem Quadratmeterpreis der Grundstücke für die künftigen Käufer, erwiderte Bürgermeister Bänziger, die Preise bewegten sich zwischen 200 und 270 Euro. Auf Frage von Timo Martin (WBB), ob eine Innenerschließung notwendig werde, erklärte er, das sei noch offen. Es gebe genügend Bewerber, aber Wohnbebauung und Kirchen seien ausgeschlossen. Matthias Görner (FDP) monierte, dass die Vermarktung noch nicht begonnen habe. Hierzu antwortete der Bürgermeister, damit könne erst begonnen werden, wenn alle Grundstücke anfahrbar seien. Axel Goerke (SPD) fragte nach einer Umleitung für den Straßenverkehr während der Bauphase des Kreisels. Es werde eine Baustraße geben, die um den Kreisel herumführt. Auf den Vorschlag von Bernd Wolf (WBB), den Fahrradweg Richtung Baggersee über das Gewerbegebiet hinaus weiterzuführen, erklärte Bänziger, die angrenzende Fläche sei nach Rückbau des Kieswerks nur noch Freizeitgebiet, wo kein Verkehr mehr stattfinde.

Das Gremium nahm den Sachstandsbericht durch die beiden Büros zur Kenntnis.

4. Stellplatzsatzung, Offenlage

Die Landesbauordnung (LBO) sieht für jede Wohneinheit einen geeigneten Kraftfahrzeug-Stellplatz sowie Fahrradabstellplätze nach dem regelmäßig zu erwartenden Bedarf vor. Eine Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit, die Stellplatzverpflichtung auf bis zu zwei Stellplätze je Wohneinheit zu erhöhen oder entsprechend einzuschränken – je nach den städtebaulichen Erfordernissen. Diese müssen allerdings aufgrund des Verkehrs, aus städtebaulichen Aspekten oder aufgrund besonders sparsamer Flächennutzung begründet sein. Somit wurde in Weingarten (Baden) eine Bestandsaufnahme über das derzeitig geltende Baurecht im Gemeindegebiet, über Bereiche mit problematischer Parkraumauslastung und / oder städtebaulicher Mehrbedarf durch-geführt. Diese Bestandsaufnahme wird als Grundlage zur Regelung der Stellplatzverpflichtung und zur Bestimmung des Geltungsbereichs verwendet.

Das Planungsbüro Modus Consult hat diese Bestandsaufnahme vorgenommen und die sich daraus ergebenden Anpassungen erläutert. Zu Beginn wurde noch einmal klargestellt, es gehe nicht um die öffentlichen Stellplätze, sondern um diejenigen auf privaten Flächen.

Die jüngste Statistik nennt einen Bestand von 1,3 Pkw pro Haushalt. In die Erhebung seien unter anderem die Entfernungen zu Haltestellen des ÖPNV und mögliches Nachverdichtungspotential eingeflossen, das die Situation verschärfe. Grundsätzlich haben speziellere Stellplatzregelungen mittels Bebauungsplan oder örtlichen Bauvorschriften Vorrang.

Der Vorschlag für eine differenzierte Satzung laute, innerhalb des Geltungsbereichs drei Bereiche mit unterschiedlicher Zweckbestimmung einzuteilen: A, B und C. Eine Übersichtskarte zeigte die einzelnen Bereiche:

Bereich A betreffe Bereiche, die keine auffällige Auslastung der öffentlichen Stellplatzflächen aufweise und im Bereich von Hauptverkehrsstraßen liege. Hier sei 1 Stellplatz pro Wohneinheit bei einer Wohnfläche kleiner als 40 m² erforderlich, 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit ab einer Wohnfläche von 40 m² bis kleiner als 110 m² und ab einer Wohnfläche von 110 m² seien es 2 Stellplätze. Diese Bereiche betreffen auch den Kernbereich von Weingarten.

In Bereichen mit der Zweckbestimmung B seien 1 Stellplatz für eine Wohneinheit kleiner als 40 m², 1,75 Stellplätze pro Wohneinheit ab einer Wohnfläche von 40 m² bis kleiner als 110 m² und 2 Stellplätze ab einer Wohnfläche von 110 m² nachzuweisen. 

Bei Bereichen mit der Zweckbestimmung C handele es sich um Bereiche, bei denen die höchste verkehrliche und städtebauliche Belastung zu erkennen sei. Hier seien ab einer Wohnungsgröße von 40 m² bereits 2 Stellplätze nachzuweisen.

Es wurde betont, dass es sich bei dem Zahlenvorschlag um einen Kompromiss handele. Dasselbe gelte für Fahrradabstellplätze, denn auch Fahrräder benötigen Fläche. Bürgermeister Bänziger unterstrich, es gehe um die privaten Grundstücke bei einem neuen Bauantrag. Es betreffe nicht den Bestand, sondern es gebe der Gemeinde die Möglichkeit, Einfluss auf die zukünftige Entwicklung zu nehmen. Wenn Fahrradstellplätze definiert seien, dann würden auch die anderweitig genutzten Garagen wieder frei. Diese Satzung werde über die ganze Gemeinde eine einheitliche Regelung bringen.

Die Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Andrea Friebel (CDU), ob die Gemeinde gegenüber dem Landratsamt jetzt mehr Rechtssicherheit habe, bejahte er. Die Landespolitik vertrete die Richtung, jede zusätzliche Wohnung zu genehmigen. Mit dieser Stellplatzsatzung habe man vor allem gegenüber Investoren eine Handhabe, entsprechend zu planen. Auf die Einwendung von Gemeinderat Gerhard Fritscher (CDU), Fahrräder und Lastenräder zu unterscheiden, sagte der Bürgermeister, dass es nicht Sinn und Zweck dieser Satzung wäre, solche Details zu regeln. Anhand der Anregungen der Öffentlichkeit könne immer noch nachgebessert werden.

Der Gemeinderat stimmte der Offenlage des Entwurfs der Stellplatzsatzung entsprechend der Empfehlung des Technischen Ausschusses einstimmig zu.

5. Bebauungsplan "Durlacher Straße / Kirchstraße"

An der Durlacher Straße werden zwei neue Bebauungspläne erstellt. Der erste betrifft das Gebiet „Durlacher Straße / Kirchstraße“ und beinhaltet Grundstücke in Blickrichtung des Kirchbergs. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 12.800 m². Das beauftragte Planungsbüro hat nach Vorberatung im Technischen Ausschuss die städtebauliche Konzeption jetzt auch dem Gemeinderat vorgestellt. Es geht darum, Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen und dennoch einer unkontrollierten Entwicklung vorzubeugen. Die Höhenentwicklung sei zu beachten und die innerörtlichen Grünflächen sollen gesichert werden. 

Das Büro empfahl für die erste Baureihe den „Weingartener Standard“, was bedeute, dass die zweite Baureihe immer kleiner als die erste Baureihe sein soll. Ortsbildprägend seien auffällig viele denkmalgeschützte Häuser, die Fußgassen auf den Kirchberg und die Hausgärten auf den Hügeln. Die Topographie erreiche hier eine Bandbreite von 10 m und mehr.

Die unterste Baureihe entlang der Durlacher Straße habe teilweise geschlossene Straßenrandbebauung, rückversetzte Gebäude, ortsbildprägende Stützmauern und einen prägenden Solitärbaum. Die zweite Reihe sei teilweise bereits bebaut und die dritte Reihe weise Gärten auf.

Außerdem soll eine Eigentümerbefragung durchgeführt werden, die möglicherweise kritische Problemfälle im Bestand und die weiteren Entwicklungsabsichten der Eigentümer aufdecken soll. Aus diesen Resultaten soll ein städtebauliches Konzept entwickelt und der Entwurf dem Gemeinderat zur frühzeitigen Beteiligung vorgelegt werden.

Gerhard Fritscher (CDU) befand die Eigentümerbefragung ebenfalls für sehr wichtig und signalisierte Zustimmung. Heinz Hüttner (FDP) wandte noch ein, seiner Meinung nach werde gar kein Bebauungsplan benötigt, § 34 Baugesetzbuch sei völlig ausreichend. Denkmalschutz, Gaubensatzung und Stellplatzsatzung seien genügend. Er sehe in einem Bebauungsplan keinen Sinn. Bürgermeister Eric Bänziger fügte dieser Anmerkung eine Erläuterung hinzu und machte deutlich, wieso ein Bebauungsplan erforderlich sei.

Die Ratskollegen stimmten daraufhin einstimmig zu, die städtebauliche Konzeption als Grundlage für die weitere Planung zu verwenden und die Eigentümerbefragung durchzuführen.

6. Bebauungsplan "Durlacher Wiesen"

Der zweite Bebauungsplan trägt den Arbeitstitel „Durlacher Wiesen“ und betrifft Grundstücke zwischen der Bundesstraße 3 und der Käthe-Kollwitz-Straße. Nördlich grenzt er an den Bebauungsplan „Bruch östlich“ und südlich direkt an die Durlacher Straße an.

Es soll Wohnbebauung als Nachverdichtung im Bestand errichtet werden. Das Büro Böser Architektur hatte das Vorhaben erstmals im Oktober 2022 dem Gemeinderat vorgestellt. In den Monaten danach wurde die Planung überarbeitet und die finale städtebauliche Konzeption dem Gemeinderat am 04.11.2024 vorgestellt. Diese fiel zur vollsten Zufriedenheit des Gremiums aus.

Das Vorhaben gliedert sich in drei Zonen. Zone A im Westen besteht aus vier „Tiny Häusern“, die in zweiter Reihe hinter der bestehenden Bebauung entstehen sollen. Zone B sieht zwei Mehrfamilienhäuser vor, die über einer Tiefgarage drei Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss aufweisen, wobei das dritte Vollgeschoss rückseitig optisch zurückgesetzt werden soll. In Zone C sollen drei Zwei- bis Dreifamilienhäuser entstehen.

Es sollen ebenso E-Bike-Stationen, ein Spielplatz im mittleren Bereich sowie ein zentrales Nahwärmenetz geschaffen werden.

Die Rätinnen und Räte nannten den Entwurf gelungen und dankten dem Büro für das Entgegenkommen. Bürgermeister Bänziger sagte abschließend, diese Volumina, die jetzt zu sehen seien, seien die zukünftige Innenraumverdichtung, die von den Grundstückseigentümern zur optimalen Ausnutzung des Grundstücks gefordert werden. Es entspreche den künftigen Anforderungen, auch vor dem Hintergrund der Grundsteuer.

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

7. Einwohnerversammlung

Am 21. November 2024 um 19:00 Uhr findet in der Walzbachhalle die jährliche Einwohnerversammlung statt. Insgesamt wird über 15 Punkte informiert. Die Präsentationen mit Sachvortrag sind auf die Dauer von 1,5 Stunden ausgerichtet. Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, zu den einzelnen Themen Fragen zu stellen.

Die Themen sind: Grundsteuer-Reform 2025, Finanzen (Steuerschätzungen und Umlagen), Schienengüterverkehr (Sachstand), Mobilitätskonzept (Sachstand), Windkraft (Sachstand), Abwasserzweckverband (Ertüchtigung der Kläranlage), Wasserversorgung (Brunnen und Hochbehälter), Bauliche Gemeindeentwicklung (Kirchberg, Mittelweg, Sandfeld, Breitwiesen Teil 1), Straßensanierungskonzept / Straßenerneuerungen / Radwegeausbau, Hochwasserschutz (Starkregenereignisse), Breitbandversorgung (Sachstand), Kinderbetreuung (Bedarfsentwicklung, Investitionen, Personalsituation), Turmbergschule (Sachstand), Flüchtlingsaufnahme (Stand der Unterbringung in Weingarten), Neue Vereinsförderrichtlinien.

Der Bürgermeister wies noch einmal darauf hin, dass nur Einwohner Fragen stellen dürfen.

9. Informationen aus den Fachbereichen

Die Bauamtsleiterin Michaela Baumann berichtete, Weingarten nehme an dem Masterplan Wasservorsorgung Baden-Württemberg teil. Es handele sich um eine Initiative des Landes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Auf Anfrage beim Regierungspräsidium Karlsruhe sei für die Burgstraße eine Förderung aus dem Landessanierungsprogramm in Höhe von 431.000 Euro in Aussicht gestellt worden, für den Steigweg in Höhe von 84.000 Euro.

Die für November geplante Beratung über die Abrechnungsvarianten der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Kirchberg-Mittelweg müsse aus zeitlichen Gründen auf das kommende Frühjahr verschoben werden.