Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 21.10.2024

Artikel vom 23.10.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 23.10.2024 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Sanierung des Bestandes und Errichtung von zwei Gauben, Bahnhofstraße 47

Geplant ist die Sanierung und Aufstockung des Wohn- und Geschäftshauses mit einem weiteren Vollgeschoss. Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 38° vorgesehen. Außerdem sollen zur Straßenseite sowie im rückwärtigen Bereich jeweils eine „Dachgaube“ errichtet werden. Somit entsteht ein dreigeschossiges Gebäude mit zwei Nutzungseinheiten. Das neu entstehende Wohn- und Geschäftshaus fügt sich entsprechend § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein, somit war das Einvernehmen zu erteilen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten bei zwei Enthaltungen der WBB zu.

1.2 Abbruch der Nebengebäude und Errichtung eines Zweifamilienhauses, Wilzerstraße 63

Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ zu beurteilen. Das geplante Zweifamilienhaus misst rund 12 m x 9,50 m mit einer Wandhöhe von 5 m und einer Firsthöhe von 8,30 m. Es erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° und zwei Dachgauben. Aber die Grundflächenzahl wird um 4 - 5 % überschritten, das bedeutet 19 - 24 qm. Weiterhin ist der festgesetzte Mindestabstand von 6 m auf einer Länge von 4,72 m um 0,3 m unterschritten. Desweiteren soll im nordöstlichen Bereich des Daches die festgesetzte Mindestdachneigung von 35° auf 28° deutlich unterschritten werden. Aufgrund der Vielzahl an notwendigen Befreiungen empfiehlt die Verwaltung, die Zustimmung zum Baugesuch nicht zu erteilen. Das Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird versagt.

Das Gremium stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

2. Instandsetzung Regenüberlaufbecken 1

Die Stahlkonstruktion des in die Fahrbahn der Jöhlinger Straße integrierten Regenüberlaufbeckens RÜ 1 weist Abplatzungen an der Betonoberfläche und Korrosionsschäden auf, was eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich macht. Die Kosten werden auf 76.000 Euro brutto geschätzt. In einer beschränkten Ausschreibung wurden fünf Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma T.O.M. GmbH aus 65795 Hattersheim mit 70.707,66 Euro, was um 5.300 Euro unter der Kostenschätzung liegt. Somit soll die Firma T.O.M. GmbH den Zuschlag bekommen. Die Vorgehensweise ist analog der vor kurzem ausgeführten Instandsetzung Regenüberlauf 4 beim Marktplatz. Robert Scholz (CDU) fragte, ob noch weitere Sanierungen kämen und ob wirklich alle Leistungen im deutlich niedrigeren Preis enthalten seien. Die Firma T.O.M. GmbH habe den Vorteil, erklärte der Leiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, dass sie den Regenüberlauf 4 auch bearbeitet habe, somit die Abläufe kenne und darum schärfer kalkulieren könne. 100.000 Euro stünden für die Sanierung der Regenüberläufe noch im Hushalt 2024 zur Verfügung. Zwei bis drei kleinere Maßnahmen seien noch zu machen und mit diesem hier passe es genau. Nach Auftragsvergabe werde die Verkehrsregelung mit dem Landratsamt abgestimmt. Es sei von einer Ampellösung auszugehen, zumal der Bereich des Vorhabens nahe an der Kreuzung liege. Die Maßnahme sei noch für dieses Jahr geplant.

Das Gremium stimmte einstimmig zu.

3. Ingenieursleistungen zur Eigenkontrollverordnung

Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen sind gesetzlich zu einer Eigenkontrolle verpflichtet. Diese Kontrolle erfolgt turnusgemäß alle 10 Jahre. Die letzte Kontrolle wurde im Jahr 2014 durchgeführt und die festgestellten Mängel in den Folgejahren beseitigt. Noch in diesem Jahr soll das 83,2 km lange Kanalnetz turnusmäßig erneut kontrolliert werden. Die Maßnahme soll ein Fachbüro übernehmen, im Jahr 2014 war es das Ingenieurbüro BIT. Zum Leistungsumfang gehören die Vorbereitung und Begleitung einer Kamerabefahrung, Zustandserfassung, Sanierungskonzepte sowie Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse. Die Vorbereitung soll noch in diesem Jahr beginnen und die Durchführung in 2025 stattfinden. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Firma FC-Wasser und Wege GmbH aus Karlsruhe mit 99.731,53 Euro brutto. Die Vergabe an dieses Büro wird empfohlen.

Bernd Wolf (WBB) fragte, ob das Ingenieurbüro einen Vergleich der Kanalbefahrung zwischen dem Jahr 2014 und 2024 durchführe. Er bittet darum, dass der Vergleich schriftlich festgehalten werde. Dazu erklärte Leiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, dass dem Ingenieurbüro mitgeteilt wird, dass dies überprüft wird.

Das Gremium stimmte der Beschlussvorlage einschließlich dieser Vorgabe einstimmig zu.

4. Photovoltaikanlage Dörnigstraße

Bei der Dachsanierung der Asylunterkunft Dörnigstraße war die Eignung für eine Photovoltaik-Anlage eine Bedingung für die Vergabe. Dieses Vorhaben entspricht dem Programm der Gemeinde, so viele Photovoltaikanlagen wie möglich auf gemeindeeigenen Dächern zu installieren. Das neue Dach weist eine Dachfläche von rund 350 m² auf. Eine Belegbarkeit mit einer Nennleistung von 60 kWp wäre gegeben. Die maximale Ausschöpfung des Potentials wird angestrebt, um die Energiewende in Weingarten voranzubringen, berichtete der Klimaschutzbeauftragte Nicholas Schmitt. Aufgrund der gemessenen Stromverbräuche wird eine Auslegung des Batteriespeichers auf eine Kapazität von 15 kWh empfohlen. Bei einem Autarkiegrad von 70 % können unter Berücksichtigung aller Faktoren Einsparungen von 3.024 Euro erzielt werden. Dazu komme die Einspeisevergütung in Höhe von 2.857 Euro jährlich. Abzüglich der laufenden Kosten wäre in den ersten zehn Jahren rund 5.200 Euro an jährlichen Erträgen zu erwarten. Ausgehend von einer Gesamtinvestition von rund 64.000 Euro wäre die Amortisation der Anlage in gut 12 Jahren erreicht. Hans-Martin Flinspach (WBB) wollte wissen, ob der Autarkiegrad nicht erhöht werden könne. Das ginge zwar, sagte Schmitt, aber dann sei ein größerer Speicher erforderlich und damit verlängere sich die Amortisationszeit.

Bei zwei Gegenstimmen der FDP stimmten die Mitglieder des Technischen Ausschusses einer beschränkten Ausschreibung zu.