Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 23.09.2024

Artikel vom 25.09.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 25.09.2024 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Ein Bürger regte an, die zugewachsenen Durchlässe der Gräben „Im Bruch östlich“ von Bewuchs zu befreien. Bürgermeister Eric Bänziger sagte zu, das Entsprechende zu veranlassen. Die Freihaltung der Gräben selbst sei an eine externe Firma zur jährlichen Durchführung vergeben, die Durchlässe seien Sache des Bauhofs.

Derselbe Bürger regte an, für Weingarten den Beinamen „Weindorf“ zu beantragen, vergleichbar mit der „Zwetschgenstadt Bühl“ oder dem „Künstlerdorf Grötzingen“. Hierzu entgegnete der Bürgermeister, dass eine Fraktion hierzu einen Antrag stellen könne, aber „Wein“ eigentlich schon im Namen „Weingarten“ enthalten sei.

2. Baugebiet Kirchberg-Mittelweg: Sachstand der Erschließung

Der Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ ist seit dem 15. Oktober 2015 rechtskräftig. Nach einem langwierigen Prozess konnte mittlerweile auch die notwendige Baulandumlegung erfolgreich abgeschlossen werden und der Bebauungsplan wurde am 21. März 2024 rechtskräftig. Aufgrund der langen Historie des Bebauungsplanverfahrens sowie der angefallenen Kosten und der damit verbundenen aufwändigen Recherchen zur Kostenermittlung hat der Gemeinderat beschlossen, für die Aufarbeitung und Weiterführung des Verfahrens einen erfahrenen Projektsteuerer einzusetzen. Nach erfolgreicher Ausschreibung wurde das Büro FC-Projektsteuerung GmbH aus Karlsruhe beauftragt.

Zwei Vertreter der FC-Projektsteuerung GmbH berichteten. Es handele sich um eine öffentliche Erschließung. Am Projekt beteiligt sei die Gemeinde Weingarten als Maßnahmenträger für die Bereitstellung der verauslagten Kosten, die Bürgerinformation und die Durchführung der Maßnahmen des Naturschutzes sowie die Umsetzungsüberwachung. Die Projektsteuerung übernehme die Koordination, Vorbereitung und Überwachung von Terminen, Kosten und die allgemeine Organisation. Die Gemeinde vergebe darüber hinaus die Planung der Ingenieurbauwerke Straße, Kanal, Wasser, Leerrohre und Bauwerke bis Januar 2025. Weiter beteiligt seien Gutachter und Vermesser für die Themen Baugrunduntersuchung, Naturschutzbelange, Kampfmittel sowie Leitungsträger für die Telekom, Strom, Breitband und die Beleuchtung. Der Kommunaldienstleister Allevo übernehme die Abrechnung nach Abwasser-, Wasser- und Erschließungsbeitragssatzung. Den Eigentümern obliege die Einwilligung in die Durchführung und die Übernahme der Kosten.

Der Zeitplan sehe im Jahr 2024 die Vorbereitung vor: Prüfungen, Gutachten, der Beginn der Rodungsarbeiten und die Vergabe von Ingenieurleistungen. Im Jahr 2025 sei die Planungsphase und Festlegung der Bauabschnitte. Im Jahr 2026 beginne die Bauphase der Erschließung. Die Bauzeit betrage rund zwei Jahre, dann erfolge die Freigabe für die privaten Bauvorhaben.

Ein Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer setze diese über den Zeitplan und die Belange des Naturschutzes in Kenntnis.

Die Fläche des Plangebiets wird begrenzt durch den Eisbergweg im Norden und die Durlacher Straße im Süden. Im Plangebiet selbst befinden sich der Eisbergweg, der Mittelweg und die neu anzulegende Straße Am Petersberg. Der Mittelweg und der Eisbergweg sollen durch eine Brücke miteinander verbunden werden und alle Straßen sowie Baugrundstücke müssen durch umfangreiche Stützarbeiten gesichert werden.

Die Zugänglichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sei besonders zu berücksichtigen.

Die Ausgleichsmaßnahmen seien zu 85 % ausgeführt. Die Erstbegehung im Frühsommer zeigte keine Veränderung zu den damaligen Verhältnissen. Eine Beauftragung der ökologischen Baubegleitung für die Rodungs- und späteren Bauarbeiten sei erfolgt. Die Kampfmitteluntersuchung sei aus dem Jahr 2023 vorhanden. Der Grünordnungsplan mit Umweltbericht liege vor. Das Gesamtgebiet werde in Bauabschnitte eingeteilt, die nacheinander gerodet werden, ansonsten drohe die Gefahr der Verbuschung. Darüber hinaus sei die stückweise Rodung auch für Baufelduntersuchungen sowie Erkundungen des Baugrunds notwendig. Bei den Rodungsarbeiten werde durch die externe ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass die Arbeiten umweltgerecht durchgeführt werden.

Bauabschnitt eins betreffe die neu anzulegende Straße Am Petersberg, die im Westen an den Eisbergweg und im Osten an den Mittelweg anschließe. Alle Büsche und Bäume mit einem Durchmesser bis 25 cm bei einer Stammhöhe von 100 cm können gerodet werden, es handele sich hierbei nicht um Habitatbäume. Alle weiteren Bäume ab 25 cm Stammdurchmesser werden gemäß der Prüfung auf Habitate und nach einer eventuellen Umsiedlung gefällt sowie im Bereich der Ausgleichsflächen gelagert. Die Flächen werde nach Abschluss der Fällarbeiten von restlichem Material befreit.

Timo Martin (WBB) fragte, ob die Gemeinde das alte Holz für die eigene Holzhackschnitzelanlage verwerten könne. Es hänge davon ab, erwiderte ein Vertreter der FC-Projektsteuerung GmbH, dass der beauftragte Unternehmer das Holz nach der Fällung in seinem Eigentum habe und selbst verwerte. Dies sei im Preis berücksichtigt. Die FC-Projektsteuerung GmbH prüfe die berücksichtigte Menge jedoch noch einmal. Matthias Görner (FDP) fragt nach den Erschließungskosten für die einzelnen Grundstückseigentümer. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, dass die damals mitgeteilten Kostenschätzung von 200,00 Euro/qm rund 14 Jahre zurückläge und selbstredlich nicht mehr gültig sei. Ein Vertreter der FC-Projektsteuerung GmbH teilte mit, dass die genauen Erschließungskosten noch nicht ermittelt wurden und verwies auf Allevo, die mit der Berechnung der Erschließungskosten beauftragt seien und diese ermitteln.

Die Gesamtsumme der verauslagten Kosten der Gemeinde (Gutachten, Honorare, Rodung, Dienstleistung und anderes) liege bei deutlich über 15 Millionen Euro brutto. Das Ingenieurbauwerk (Brücke) sei nicht umlagefähig. Eine Aufgliederung auf dieser Schätzungsgrundlage werde der Gemeinderat noch vor der Entscheidung im November erhalten.

Hans-Martin Flinspach (WBB) sprach von einem Fass ohne Boden und einer naturschutzrechtlich äußerst schwierigen Situation. Ein Vertreter der FC-Projektsteuerung GmbH verwies dazu auf die ökologische Baubegleitung. Heinz Hüttner (FDP) hätte die Ausschreibung für die Rodung im Ganzen gemacht und nicht abschnittsweise. Außerdem sei die Rodung ein Jahr zu früh bei Baubeginn erst in 2026. Hierzu erklärte die Projektsteuerung, dass die Rodung zwingend notwendig für die Baufelduntersuchung und eine Erkundung des Bauuntergrunds sei. Matthias Görner (FDP) wollte die bisher angefallenen Kosten seit dem Architektenwettbewerb zusammengestellt wissen und Timo Martin (WBB) interessierte, wie viele Grundstücke der Gemeinde darin enthalten seien.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

3. Baugebiet Kirchberg-Mittelweg: Baufeldfreimachung

Es ist vorgesehen, die Erschließung des Baugebiets Kirchberg-Mittelweg in mehreren Bauabschnitten vorzunehmen. Im Vorgriff auf die geplanten Erschließungsmaßnahmen im Spätsommer 2025 muss das gesamte Baufeld freigeräumt werden. Sämtliche Bäume und Bewuchs im Bereich des Baugeländes sind zu fällen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch Zäune und Gartenhütten sind zu entfernen. Aufgrund des steilen Hangs und der vorhandenen Böschungen müssen Zugänge zu den Rodungsflächen geschaffen werden.

Zum Submissionstermin ging nur ein Angebot von vier angefragten Firmen ein. Die Angebotssumme von 170.670,99 Euro liegt mit einer Kostenüberschreitung von 7,6 Prozent im Rahmen der Kostenberechnung. Aufgrund der Notwendigkeit, die Baumfällarbeiten baldmöglichst durchzuführen, wurde der Auftrag an die Firma Klaus Knörr Bischweier in der genannten Höhe vergeben. Die Arbeiten sind im Zeitraum von Anfang Oktober 2024 bis Ende März 2025 je nach Witterung geplant.

Matthias Görner (FDP) sagte, dass angesichts einer generellen Kostensteigerung auf über 15 Millionen Euro seine Fraktion nicht zustimmen werde. Er verlange, dass die Zahlen transparent aufbereitet werden. Hans-Martin Flinspach (WBB) erkundigte sich, ob die Rodung durch die Firma Knörr ein Festpreis sei. Ein Vertreter der FC-Projektsteuerung GmbH verneinte die Frage; es müsse über die Fläche abgerechnet werden. Die Firma werde mit einem Schreitbagger arbeiten - das sei dem steilen Gelände geschuldet. Gerhard Fritscher (CDU) wollte eine Entscheidung. Er sagte, seit 30 Jahren werde dieses Baugebiet diskutiert. Damals wurden die Weichen gestellt und jetzt müsse der Gemeinderat nach vorne gehen.

Die Vergabe der Rodungsarbeiten an die Firma Knörr wurde bei drei Gegenstimmen der FDP-Fraktion mehrheitlich beschlossen.

4. - 10. Aufstellungsbeschluss nach Änderung des Bebauungsplans

Der Gemeinderat hat in sieben Fällen einstimmig jeweils den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne gefasst. Anlass für die Änderung waren mehrere Befreiungsanträge für die Positionierung von Wärmetauschern entgegen den Festsetzungen des jeweils geltenden Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften. Die geltenden Regeln sehen Wärmetauscher innerhalb der überbaubaren Fläche an der seitlichen oder rückwärtigen Gebäudefassade vor.

Als Befreiungsgründe wurden beispielsweise sehr lange Lei-tungswege zum Heizkeller genannt, welche ohne eine teure Isolation einen hohen Effizienzverlust bedeuten würden. Somit hätten die geltenden Regelungen sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich betrachtet negative Auswirkungen.

Aus diesem Grund wurde am 06.05.2024 im Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst, die Zustimmung zur Befreiung zur Verortung von Wärmetauschern auf dem Baugrundstück dem Bauherrn unter Beachtung der geltenden Vorschriften grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Diese Regelung soll nun in den betroffenen Bebauungsplänen umgesetzt werden. Durch den Wegfall dieser Regelung wird eine Anpassung an die individuellen technischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Bürger geschaffen.

Die betroffenen Bebauungspläne sind: Nr. 13 Hinterdorf/ Vorderes Winkelfeld Teil I, Nr. 58 Bahnhof-, Schiller- Höhefeldstraße, Nr. 65 Schiller-Paulus- und Bahnhofstraße, Nr. 69 Höhefeld/Burgstraße, Nr. 73 Kanalstraße/Gartenstraße, Nr. 75 Bahnhofstraße/Lohmühlwiesen und Nr. 77 Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße.

11. Ausschreibung PV-Anlage für das Feuerwehrhaus

Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit einer beschränkten Ausschreibung zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses beauftragt. Der Leiter der Finanzverwaltung Michael Schneider berichtete, diese Installation solle unabhängig von der Erstellung eines Rahmenvertrages vorgezogen werden, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Weingarten nicht zu verzögern. Ausgehend von einem jährlichen Stromverbrauch im Feuerwehrhaus von 33.000 kWh wäre eine Batteriespeicherkapazität von 30 kWh erforderlich. Die PV-Anlage selbst sollte, so Herr Schneider, die maximale Ausschöpfung des Potentials ermöglichen. Diese beläuft sich auf etwa 75 kWp, wobei nur die Dächer der Fahrzeughalle und des Sozialgebäudes betrachtet wurden. Bei einem Autarkiegrad von 60 Prozent aufgrund des Batteriespeichers und unter Einbeziehung aller Faktoren errechnet die Verwaltung in den ersten zehn Betriebsjahren Einsparungen in Höhe von durchschnittlich knapp 19.800 kWh und somit 6.217 Euro. Die restlichen zu erwartenden 50.881 kWh würden eingespeist werden, was einen jährlichen Ertrag in Höhe von 2.849,00 Euro bedeutete. Abzüglich der laufenden Kosten wären in den ersten zehn Jahren Erträge von durchschnittlich 8.266 Euro zu erwarten. Ausgehend von einer Gesamtinvestition von rund 70.335 Euro wäre die Amortisation der Anlage in 8,5 Jahren erreicht.

Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten einstimmig zu.

12. Neubau Wasserleitung Steigweg

Im Mai diesen Jahres kam es im oberen Bereich des Steigwegs zu einem Wasserrohrbruch der Hauptleitung. Bei der Suche nach der Schadensstelle wurde festgestellt, dass Wasser an verschiedenen Stellen bergabwärts ausgetreten ist. Dies führt erfahrungsgemäß zu Unterspülungen im Straßenbereich, sodass der Unterbau des Steigwegs nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Zudem liegen in diesem Bereich unter anderem eine Gashochdruckleitung sowie eine 20 KV-Stromleitung. Das Leck konnte nicht gefunden werden. Um für die Bevölkerung kein Risiko einzugehen, wurde der Steigweg für den Verkehr bis zur Sanierung gesperrt.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben in der Sitzung vom 08.07.2024 die Straßensanierung und die Verlegung einer neuen Hauptwasserleitung beschlossen und das Planungsbüro Leuze aus Karlsruhe mit der Planung beauftragt. Der geplante Bauablauf wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.07.2024 vorgestellt.

Vom Ingenieurbüro Leuze wird die Auftragsvergabe für die Tief- und Wasserleitungsbauarbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Hartlieb aus Bruchsal mit einer Angebotssumme i.H.v. 376.448 € netto empfohlen. Die Bauarbeiten können von der Firma Hartlieb Anfang Oktober begonnen und bis Mitte Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Dr. Andrea Friebel (CDU), Hans-Martin Flinspach und Wolfgang Wehowsky (SPD) sprachen sich dafür aus. Heinz Hüttner (FDP) mahnte, auch der Katzenbergweg müsse in Angriff genommen werden. Dazu sagte Bürgermeister Eric Bänziger, ab dem Hochbehälter beginne ein neuer Bauabschnitt.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Firma Friedrich Hartlieb aus Bruchsal mit den Tief- und Wasserleitungsbauarbeiten im Steigweg einstimmig zu.

13. Antrag SPD-Fraktion: Überarbeitung der Neufassung der Hallenbenutzungsordnung

Ein Verein ist an die SPD-Fraktion herangetreten und hat über hohe Kosten für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Walzbachhalle für ihre Weihnachts- oder Winterfeier geklagt.

Die Fraktion verweist in ihrer Begründung darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger zu den entsprechenden Feiern kostenlos eingeladen sind. Aber selbst bei Erhebung eines vertretbaren Eintrittspreises wären die erheblichen Ausgaben des Veranstalters durch die neuen Gebühren nicht mehr gedeckt. Zweck solcher Vereinsfeiern, so der Antrag der SPD, sei aber, die Vereinskasse aufzubessern und nicht die Gemeindekasse zu füllen. Der Antrag lautet, in einem ersten Schritt kulturelle Veranstaltungen, für die der Verein kein Eintrittsgeld erhebt, von der Hallenmiete und den weiteren Benutzergebühren zu befreien oder ermäßigte Sätze festzulegen. Außerdem wird es als erforderlich angesehen, eine realistischere Gebührenordnung in Abstimmung mit den Vereinssprechern zu schaffen. Die Vereine, die die Halle nutzen, sollen an den Tisch gebeten werden.

Der Gemeinderat nahm den Antrag an und wird ihn im Verwaltungausschuss behandeln. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.