Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 16.09.2024

Artikel vom 18.09.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 18.09.2024 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Errichtung Stellplatz, Elsterweg 9

Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Waldbrücke Nord“ entsprechen. Dieser weist an der geplanten Stelle des Stellplatzes „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ aus. Gemäß des Bebauungsplans sind Stellplätze aber nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder innerhalb der Flächen für Stellplätze zulässig. Außerhalb der überbaubaren Flächen sind Stellplätze nur in der maximalen Breite der Zufahrt (hier 6 m) erlaubt. Dazu wurde ein Befreiungsantrag vorgelegt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan wurden bislang keine vergleichbaren Befreiungen erteilt. Außerdem besitzt das Baugrundstück bereits zwei Stellplätze sowie eine Garage.

Daher empfiehlt die Verwaltung, die Zustimmung zur beantragten Befreiung zu versagen. Die Mitglieder des TA stimmten einstimmig zu.

1.2 Nachgenehmigung landwirtschaftlicher Unterstände

Der Bauherr beantragt die nachträgliche Genehmigung von drei landwirtschaftlichen Unterständen sowie eines Silos auf dem Anwesen im Gewann „Günnenbach“. Das Grundstück liegt nördlich der Siedlung Sallenbusch sowie südlich vom Gewann Höheforst und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die Unterstände sowie das Silo besitzen eine Gesamtgrundfläche von ca. 9,10 m x 15,60 m (= 142 m²) und dienen den dort befindlichen Rindern als Schutz. Das Silo dient als Futterspeicher. Vorhaben im Außenbereich sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Diese Voraussetzungen sind alle erfüllt, darum war das Einvernehmen zu erteilen. Dennoch stimmte Bernd Wolf (WBB) dagegen. Seine Begründung lautete, dass er es nicht gutheißen könne, einem bereits vor der erteilten Genehmigung vollzogenen Bauvorhaben zuzustimmen. Bürgermeister Eric Bänziger entgegnete dazu, es sei verwerflich, wenn jemand ohne Genehmigung baut, jedoch geschah dies wohl in Kenntnis der Genehmigungsfähigkeit und wies auf zahlreiche Vergleichsfälle hin. Bernd Wolf (WBB) blieb aber bei seiner Meinung. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde somit bei einer Gegenstimme nachträglich erteilt.

1.3 Neubau Einfamilienhaus, Sophie-Scholl-Straße 7

Der Bauherr beantragt eine Befreiung hinsichtlich der Firsthöhe, die um 0,24 m gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans erhöht ist.

Bürgermeister Bänziger sah das als städtebaulich vertretbar an und das Gremium stimmte dem Antrag auf Befreiung zu.

1.4 Umbau Scheune und Wohnhaus, Dachgaube, Bruchsaler Straße 38

Geplant sind die Sanierung des Wohnhauses mit Einbau einer Dachgaube sowie der Umbau der Scheune. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im bestehenden Wohnhaus in der ersten Baureihe soll in Richtung der Straße eine Schleppgaube errichtet werden. Diese entspricht mit ihren Maßen den üblichen Gauben und ist somit genehmigungsfähig. Ansonsten wird das Gebäude innerhalb der gleichbleibenden Kubatur neu gegliedert. Die Scheune im rückwärtigen Bereich soll ebenfalls innerhalb der Gebäudehülle neu gegliedert und zukünftig als Gewerbeeinheit genutzt werden. Das ehemalige Satteldach soll durch ein flachgeneigtes Pultdach ersetzt werden, wodurch ein neues Geschoss entsteht, welches der Gewerbenutzung zugute kommen soll. Die neue Firsthöhe liegt rund 29 cm niedriger als die bisherige. Beide Gebäude sollen mit dem bestehenden Treppenhaus inklusive neuem Anbau und einer Brücke verbunden werden. Da im Bereich Bruchsaler Straße 12-42 mehrfach solche Zwischenbauten als bauliche Verbindung vorhanden sind, fügt sich das Bauvorhaben gemäß § 34 BauG ein. Die brandschutzrechlichen Vorgaben sind zu beachten. Durch das Vorhaben entsteht keine neue Bautiefe, da sämtliche Umbauten innerhalb des Bestandes umgesetzt werden. Somit war das Einvernehmen zu erteilen.

Das Gremium stimmte einstimmig zu.

1.5 Neubau Doppelhaushälfte, Marie-Curie-Straße 17

Geplant ist die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung im Untergeschoss sowie einer Garage und einer Fahrradgarage. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Bruch Östlich II B“ sind zu beachten. Das Ausmaß des Hauses beträgt 8,94 m x 11,90 m mit einer Wandhöhe von 3,75 m und einer Firsthöhe von 9,13 m. Das Dach erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40°. Im Obergeschoss entsteht ein Zwerchgiebel in Form eines Sitzfensters, der nur im Obergeschoss ausgebildet wird. Die geplante Wandhöhe überschreitet die Festsetzung des Bebauungsplans um 0,2 m. Dazu wurde eine Befreiung beantragt.

Da bei den umliegenden Wohnhäusern derartige Befreiungen genehmigt wurden, kann auch hier zugestimmt werden. Dasselbe gilt für die Sockelhöhe von 0,9 m, die laut Bebauungsplan auf 0,8 m festgesetzt ist. Der Sockel dient zur Belüftung und Belichtung der Einliegerwohnung im Untergeschoss. Auch dieser Befreiung kann aus Gründen der Vergleichbarkeit zugestimmt werden. Außerhalb des Baufensters für Hauptanlagen entsteht eine Garage mit einem Flachdach. Auch hier wurde eine Befreiung beantragt, da der Bebauungsplan Satteldächer festgesetzt hat. Der Befreiung kann zugestimmt werden, wenn das Flachdach eine Begrünung erhält. Insgesamt kann das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben mit drei Befreiungen erteilt werden.

Die Mitglieder des TA stimmten zu.

1.6 Neubau Gewerbebetrieb mit Verkaufsfläche und Wohnung, Kehrwiesen 3

Das Bauvorhaben ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Vorgesehen ist die Errichtung einer Gewerbehalle in den Maßen 15,42 m x 39,50 m. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Lagerfläche inklusive Ausstellungsraum im Erdgeschoss sowie 10 Büros mit Toiletten und Teeküchen im Ober- und Dachgeschoss. Im Dachgeschoss soll weiterhin neben Büros eine Wohnung, welche für Betriebsangehörige ist, entstehen. Die Wandhöhe beträgt rund 10 m. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Wandhöhe von maximal 8 m zulässig. Da die geplante Wandhöhe dieser Festsetzung nicht entspricht, sei das Einvernehmen zu versagen.

Die Ausschussmitglieder beschlossen bei einer Gegenstimme von Heinz Hüttner (FDP) die Versagung.

1.7 Neubau Wohnhaus (Vorderhaus), Keltergasse 7

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Dazu muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Ebenfalls sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung einzuhalten. Das Vorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage in der Ausschusssitzung am 10.07.2023 beraten. Auf dieser Grundlage wurde die nun vorliegende Genehmigungsplanung erarbeitet. Die in der Bauvoranfrage vom Gremium beanstandete großflächige Verglasung der Giebelseite fällt weg und ist der Umgebung angepasst. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in den Maßen 12 x 7 m.

Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 45°. An der östlichen Dachseite ist ein Zwerchgiebel geplant. Die Wandhöhe beträgt 7,65 m und die Firsthöhe 11,50 m. Die Festsetzungen der Gestaltungssatzung sind eingehalten. Zwei Stellplätze im Hofbereich sind vorgesehen. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Es wird daher empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Bürgermeister Bänziger informierte, dass die Gemeinde eine Teilfläche des Grundstücks erworben habe, um eine Schleppkurve für das Feuerwehrfahrzeug zu ermöglichen.

Die Mitglieder des TA stimmten einstimmig zu.

1.8. Neubau Wohnhaus (Hinterhaus), Keltergasse 7

Das Bauvorhaben befindet sich in der zweiten Baureihe des Grundstücks. Vorgesehen ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Keller und Dachgeschoss in den Maßen 10 x 10,50 m. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35°. An der südlichen Dachseite ist ein Zwerchgiebel geplant. Die Wandhöhe beträgt 7,72 m, die Firsthöhe 11,23 m. Somit ist das geplante Hinterhaus niedriger als das geplante Vorderhaus. Im Hofbereich sind ebenfalls zwei Stellplätze vorgesehen. Das Bauvorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung ein, so dass empfohlen wird, das Einvernehmen zu erteilen.

Die Zustimmung war einstimmig.

1.9 Nutzungsänderung von Werkstatt zu Produktionsbereich, Max-Becker-Straße 6

Geplant ist die Nutzungsänderung eines Teiles des ersten Obergeschosses von einer mechanischen Werkstatt zum Produktionsbereich. Es werden hier lediglich alte Maschinen abgebaut und neue errichtet. Außerdem ist ein neues Büro geplant. Umbauten an der Kubatur sind nicht vorgesehen. Der Bebauungsplan legt für das entsprechende Areal ein Gewerbegebiet fest. Das geplante Vorhaben entspricht den Festsetzungen. Somit war das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

1.10 Nutzungsänderung Dachraum zu Wohneinheit, Luisenstraße 19

Der Bauherr plant den Ausbau des Dachgeschosses. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich um ein bestehendes Wirtschaftsgebäude, das zur Wohneinheit umgebaut werden soll. Der umbaute Raum wird durch Trockenbauwände neu gegliedert. Es entsteht ein neues Satteldach mit einer Wandhöhe von 5,22 m, einer Firsthöhe von 6,95 m und 41° Dachneigung. An beiden Seiten Richtung Straße und Richtung Garten sind jeweils Zwerchgiebel vorgesehen. Die ortsüblichen Vorgaben zu Dachaufbauten sind eingehalten. In Richtung Garten ist eine Dachterrasse geplant. Eine Außentreppe Richtung Hof dient zur Erschließung der neuen Wohneinheit. Ein weiterer Stellplatz im Hof ist vorgesehen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Somit war das Einvernehmen zu erteilen.

Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

1.11 Umbau Scheune zur Garage, Wilzerstraße 28

Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen Teile der Nebengebäude abgebrochen bzw. zur Garage umgebaut werden. Die vorgesehene Platzierung entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze entspricht den Baufenstern des Bebauungsplans. Die Abstandsflächen sind durch die untere Baurechtsbehörde zu überprüfen. Städtebaulich entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und war zur Kenntnis zu nehmen.

1.12 Umbau, energetische Sanierung und Balkon, Spitalstraße 9

Das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahnhofstraße Südseite“ ist nach diesem Bebauungsplan zu beurteilen. Geplant ist, dass in das Wohnhaus, das bisher als Zweifamilienhaus genehmigt, aber nur als eine Wohneinheit genutzt wurde, nun eine zweite Wohnung hinzukommen soll. An der Kubatur wird nichts geändert. Die innere Neugliederung soll mit Trockenbauwänden im EG und OG vorgenommen werden. Im rückwärtigen Bereich wird der bestehende Schuppen abgebrochen. Im EG soll analog zum Nachbargebäude ein Balkon errichtet werden, der sich innerhalb des Baufensters befindet. Somit entspricht das Wohnhaus den Festsetzungen des Bebauungsplans und das Bauvorhaben war zur Kenntnis zu nehmen.

2. Prioritätenliste Bauleitplanung

Die Prioritätenliste Bauleitplanung wurde für das zweite Halbjahr 2024 fortgeschrieben. Die Liste enthält 10 Bebauungspläne, die in drei Kategorien nach Dringlichkeit geordnet sind. Die erste Kategorie bedeutet in einfacher Sprache „von hoher Bedeutung, sollte bald gemacht werden“. Die zweite Kategorie ist von mittelfristiger Wichtigkeit und die dritte Kategorie hat etwas länger Zeit.

Kategorie I:

Breitwiesen Teil 1: Die überwiegend gewerblich genutzte Fläche zwischen Gewerbegebiet Höhefeldstraße und Wohnbebauung entlang der Rosenstraße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Gemeinde beabsichtigt, den nördlichen Siedlungsrand neu zu ordnen. Hierfür soll die baurechtliche Grundlage für Wohnbebauung geschaffen werden. Dazu werden teilweise auch Flächen im Außenbereich mit einbezogen. Ein Bebauungsplan soll die Nutzungsoptionen des Plangebiets unter Berücksichtigung der Umgebung definieren. Für das Plangebiet wird ein Architektenwettbewerb vorgesehen, der im weiteren Verfahren miteinbezogen wird.

Gewerbegebiet Höhefeld: Hier sollen Maß und Nutzung der baulichen Anlagen geregelt werden, um die Gewerbebetriebe zu sichern. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe ausgewiesen, möglicherweise unter Verlegung des Entwässerungsgrabens.

Wohnquartier Buchenweg: Es geht um Nachverdichtung im Innenbereich. Für ein konkretes Bauvorhaben soll die planungsrechtliche Grundlage zur Nachverdichtung geschaffen werden. Eine geplante Verkehrsfläche stellt eine neue Straße dar, die die Erschließungsstraße für das neue Wohnquartier sowie den zukünftig angrenzenden Teil des Baugebiets „Waldbrücke Süd“ werden soll.

Hinterdorf Teil IV/III: Im bestehenden Bebauungsplan soll der Abstand zwischen der Bebauung in erster und zweiter Reihe angepasst werden, da einzelne Befreiungen nicht möglich sind.


Kategorie II:

Durlacher Straße / Kirchstraße: Der aufzustellende Bebauungsplan hat das Ziel, in dem bisher ungeplanten Innenbereich eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Bauen in zweiter Reihe zu ermöglichen.

Durlacher Wiesen: Die Eigentümer mehrerer Flurstücke haben einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt, um eine Neubebauung der Grundstücke zu ermöglichen.

Waldbrücke Süd: Für die Bebauung der ehemaligen und mittlerweile ungenutzten Sportanlage mit Wohnraum sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wobei der bestehende Kindergarten in den Planungen zu beachten ist.

Bogenschießhalle: Um auf dem Gelände des Schützenvereins eine neue Halle zum Bogenschießen errichten zu können, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Das Grundstück liegt teilweise im Außenbereich und das Vorhaben zählt nicht zu den privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB.


Kategorie III:

Gesundheitszentrum in der Bahnhofstraße: Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Ärztehauses/Gesundheitszentrums.

Bereich Walzbachhalle an der Ringstraße: Die Bebauungsplanänderung hat zum Ziel, eine bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Kindergartens an der Walzbachhalle zu schaffen.

3. Informationen des Bürgermeisters und aus den Fachbereichen

Projekt Neubau Turmbergschule

Frau Baumann vom Fachbereich IV gab bekannt, dass momentan eine Ausschreibung eines Projektsteuerers für das Projekt Neubau Turmbergschule stattfindet. Am vergangenen Freitag habe die Submission für den 1. Teil der Ausschreibung stattgefunden. Elf Büros hätten ihr Interesse bekundet. Bis zum 23.09.2024 sollen die Angebote nach einem Kriterienkatalog ausgewertet werden und im Anschluss werden drei Büros mit den höchsten Punkten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Am 13.11.2024 werden dann die Verhandlungsgespräche geführt und bis zum 26.11.2024 wird ein Vergabevorschlag ausgearbeitet. In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 wird der Gemeinderat über diesen Vorschlag beraten und die Vergabe beschließen.

Projekt Burgstraße

Frau Baumann erläutert die geplante Zeitschiene für die Sanierung der Burgstraße. Demnach ist für die Gemeinderatssitzung am 14.10.2024 die Vorstellung und Beschlussfassung des finalen Entwurfs vorgesehen. Eine Umplanung wurde die Änderung der Lage der Bushaltestellen notwendig. Im November 2024 wird es eine Informationsveranstaltung für die Anwohner der Burgstraße geben. Vom Büro Modus Consult wird im Anschluss die Ausführungsplanung fertiggestellt, sodass im Januar 2025 die Ausschreibung erfolgen kann. Es ist vorgesehen, in der Gemeinderatssitzung am 24. März 2025 die Vergabe zu beschließen.

Wochenendgebiet Effenstiel

Frau Baumann informierte, dass die schon seit längerer Zeit gewünschte Liste mit Verstößen gegen die Vorschriften des inzwischen geänderten Bebauungsplans an das Landratsamt, untere Baurechtsbehörde verschickt worden sei. Dabei seien neun Fälle mit größeren Überschreitungen festgestellt worden. Es sei allerdings festzuhalten, dass das Baurechtsamt personell chronisch unterbesetzt sei und es daher schwierig sei, sämtliche Verstöße oder auch vom Gemeinderat gemeldete potentielle Verstöße gegen Baurecht nachverfolgen zu lassen.