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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 19.08.2024

Artikel vom 22.08.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 22.08.2024 -

 

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Erweiterung einer Scheune zum Gebetszentrum, Mühlstraße 9

Der Bauherr plant die Umnutzung des Scheunengebäudes an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Gebetszentrum. Es handelt sich um das links vom bestehenden Wohngebäude befindliche offene Außenlager, das durch eine Überdachung mit dem Bestand verbunden ist. Im Erdgeschoss wird dieses Außenlager durch Außenwände neu gegliedert. Es entstehen eine geschlossene Lagerfläche sowie zwei neue Treppenanlagen zur Erschließung der oberen Stockwerke. Im Obergeschoss entstehen ein neues Zimmer, ein Multifunktionsraum, eine Nasszelle und ein Technikraum. Der neu entstandene Gebäudeteil soll durch eine Brücke mit dem Altbestand baulich verbunden werden. Der neue Gebäudeteil erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 41,5° und eine Firsthöhe von 7,55 m. Das entspricht den Vorgaben der Gestaltungssatzung. Die Traufhöhe zum bestehenden Nachbargebäude Mühlstraße 7 bleibt unverändert.

In Richtung des Innenhofs werden auf der Höhe des Laubengangs vier Dachaufbauten angebracht (zwei Dreiecksgauben und zwei begehbare Dreiecksgiebel). Diese sind gemäß der Gestaltungssatzung zulässig.

Das geplante Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Somit wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.

Die Mitglieder des TA stimmten einstimmig zu.

1.2 Neubau Wochendhaus Im Gehren

Der Bauherr plant nach Abbruch des bestehenden Wochenendhauses den Neubau eines Wochenendhauses Im Gehren. Die Planungen sehen vor, das alte Gebäude baugleich zu ersetzen sind: eingeschossig, ohne Keller, Grundfläche von 49,8 m und Satteldach mit Firsthöhe 4,70 m. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Somit war das Vorhaben zur Kenntnis zu nehmen.

1.3 Neubau von zwei Doppelhaushälften, Durlacher Straße 43

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kirchberg-Mittelweg, 4. Änderung und ist nach dessen Festsetzungen zu beurteilen.

Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Doppelhaushälften in den Maßen 13 x 13 m, jeweils mit einem Satteldach und einer identischen Dachneigung von 30°. Im rückwärtigen Bereich in Richtung des Hangs ist an der nordöstlichen und an der südöstlichen Seite eine Terrasse geplant. Die Terrassen liegen außerhalb des Baufensters. Die Gebäude selbst befinden sich innerhalb des Baufensters, Wandhöhe und Firsthöhe sind ebenfalls, auch in Bezug auf die topographische Einbindung, eingehalten. Zum Nachweis der notwendigen Stellplätze sind Garagengeschosse im Untergeschoss geplant. Grundsätzlich sind Garagengeschosse bei diesem Baugrundstück unzulässig. Dafür wurde eine Befreiung beantragt, die aus städtebaulicher Sicht genehmigt werden kann. Auch aus Vergleichsgründen, da auf dem Nachbargrundstück ein Garagengeschoss zulässig ist, wurde der Befreiung stattgegeben.

Erschlossen wird das Grundstück durch eine Zufahrt mit einer Breite von 7,00 m seitens der Durlacher Straße durch eine bestehende Stützwand. Hans-Martin Flinspach (WBB) regte an dieser Stelle an, die Stützwand solle sich nach außen öffnen, um bessere Sicht zu schaffen. Das solle die Straßenverkehrsbehörde prüfen. Dr. Andrea Friebel (CDU) hielt es für sinnvoll, von der Durlacher Straße aus zu erschließen, zumal dort jetzt Tempo 30 angeordnet sei.

Für eine im Bebauungsplan definierte Fläche bestehe eine Bauzeitenbeschränkung aus Rücksicht auf Reptilien. Darum sind die Bauarbeiten rechtzeitig vor Beginn mit einer biologischen Bauberatung abzustimmen.

Es wurde empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Die Mitglieder des TA stimmten einstimmig zu.

1.5 Ausbau DG mit Dachgaube, Schubertstraße 6

Der Bauherr plant den Ausbau des Dachgeschosses mittels Errichtung eines Zwerchgiebels. Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/II“ entsprechen. Der Zwerchgiebel hat eine Höhe von 2,43 m und eine Breite von 6,03 sowie eine Dachneigung von 9°. Der Giebel entspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Bauvorhaben war somit lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

1.6 Nutzungsänderung Wirtschaftsgebäude zu Wohnraum, Sohl 7

Im Erdgeschoss des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes (Stall/Scheune) soll Wohnraum entstehen. Geplant ist die reine Nutzungsänderung der bestehenden Räumlichkeiten. Die Bestandsfläche wird mit Trockenbauwänden neu gegliedert. Die Kubatur bleibt unverändert. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Mit fünf Kfz-Stellplätzen ist eine ausreichende Anzahl auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung wurde das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung empfohlen.

Die Mitglieder des TA stimmten einstimmig zu.

2. Bauhof: Ersatzbeschaffung eines Radladers

Der Radlader im kommunalen Bauhof ist seit 16 Jahren dauerhaft im Einsatz und wird für vielfältige Aufgaben benötigt. Mittlerweile treten zunehmend Defekte auf, die sich nur mit hohen Kosten beheben lassen. Mit fortschreitender Nutzung wird dieser Zustand absehbar anhalten, so dass sich eine Neuanschaffung empfiehlt. Als geeignetes Fahrzeug käme der Kramer Allrad Teleradlader in Frage. Die Leitung des Bauhofs hat Kontakt zu bekannten Händlern und Geschäftspartnern aufgenommen und Angebote für eine solche Maschine mit wenig Betriebsstunden und in möglichst neuwertigem Zustand eingeholt. Zwei Angebote gingen ein. Der wirtschaftlichste Bieter war die Firma Schwab GmbH aus Dettenheim mit einer Vorführmaschine Baujahr 11/22 und 155 Betriebsstunden zum Preis von 80.801 Euro brutto. Im Haushalt ist ein Budget von 65.000 Euro eingeplant. Diese Lücke konnte die Baufhofleitung schließen, denn sie fand einen Händler, der bereit ist, für den Bestandsradlader 16.000 Euro zu bezahlen. Mit diesem guten Angebot könne das eingeplante Budget eingehalten und der Bestandsradlader durch ein effektiveres Modell ersetzt werden.

Bürgermeister Eric Bänziger wies darauf hin, dass es sich um ein existentielles Fahrzeug des Bauhofs handele, das dringend gebraucht werde. Matthias Görner (FDP) wollte gern die Betriebsstunden des Altfahrzeugs wissen. Diese Auskunft wird nachgereicht. Fritz Küntzle (CDU) meinte, er wolle keinem Rathausmitarbeiter die Kompetenz absprechen, aber es wäre sinnvoll, wenn bei diesen Verhandlungen über Fahrzeuge ein Landwirtgemeinderat mit dabei wäre. Bernd Wolf (WBB) regte an, bei einem Fahrzeug mit wenig Betriebsstunden einen Wartungsvertrag zu vereinbaren.

Die Mitglieder des TA stimmten der Ersatzbeschaffung des Radladers zu und vergaben den Auftrag an die Firma Schwab GmbH aus Dettenheim zum Bruttopreis von 80.801,00 Euro.

3. Parkraumkonzept Waldbrücke; Vergabe der Markierungsarbeiten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. April 2024 das Parkraumkonzept in der Waldbrücke beschlossen. Die Vertreterin des Planungsbüros hatte zuvor jeden einzelnen Straßenzug erläutert und das Vorhaben transparent dargestellt. Nun sollen die Markierungsarbeiten durchgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, begleitende Verkehrssicherungsmaßnahmen zu veranlassen, sprich die Zonen, in denen gearbeitet wird, mittels geeigneter Absperrmaßnahmen zu sichern. Dazu werden über 60 Schilder mit unterschiedlichen Zusatzzeichen benötigt. Diese Beschilderung stellt etwa ein Drittel des Leistungsumfangs dar und wurde mit ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nun stellte sich heraus, dass keine Bodenmarkierungsfirma diese mit Mehraufwand verbundene Verkehrssicherungsarbeit übernehmen wollte. Somit ging kein passendes Angebot ein und die Ausschreibungsunterlagen mussten angepasst werden. Die Verkehrssicherung wurde aus dem Auftrag herausgenommen und muss gesondert beauftragt werden. Zwei der erneut angeschriebenen Firmen haben daraufhin ein Angebot zu der erforderlichen Markierungsarbeiten und Beschilderung ohne Verkehrssicherung abgegeben. Das günstigste Angebot gab die Firma Telatinski in Bruchsal ab zum Preis von 17.515,00 €. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan veranschlagt.

Hans-Martin Flinspach (WBB) regte an, die Schilder könnten doch „wandern“. Ordnungsamtsleiter Jens Grimmer erläuterte, die Halteverbotsschilder müssten mindestens 4 Tage vorher aufgestellt werden, darum benötige man so viele. Sie umzuziehen würde die Zeit dieser Arbeiten noch mehr verlängern. Der Bauhof könne das neben dem Tagesgeschäft nicht mehr leisten.

Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Markierungsarbeiten und Beschilderungen an die Firma Telatinski.

4. Anfragen der Ratsmitglieder

Friederike Schmid erkundigte sich, wann der Fahrradweg an der Carix-Anlage verbreitert würde. Bürgermeister Bänziger erwiderte, hierfür habe die Gemeide vom Regierungspräsidium keine Fördergelder bekommen, da es sich um einen Abschnitt einer Landesstraße handele. Und wenn, dann gelte das als Eingriff in das Wasserschutzgebiet, was wiederum eine Genehmigung brauche.

Hans-Martin Flinspach (WBB) regte an, Verkehrskontrollen auch mal außerhalb der Dienstzeiten vorzunehmen. Hierzu erklärte der Bürgermeister, das werde bereits getan. Der Ordnungsvollzugsdienst kontrolliere an 24 Tagen im Jahr zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr abends, an verschiedenen Stellen. Das löse eine Flut von Verwarnungen aus im mittleren dreistelligen Bereich. Diese wiederum zöge eine Flut von Einsprüchen, Anwaltsschreiben, Akteneinsichtsgesuchen usw. aus. Der Verwaltungsaufwand sei enorm.