Hauptbereich
Rebanlage Petersberg
Was macht eigentlich die Flurbereinigung?
Die Flurbereinigung der Rebanlage Petersberg in Weingarten (Baden) kommt endlich vorwärts.
Was lange währt…
Es wurde durch zwei anerkannte Bodengutachter und Weinbauberater die Wertermittlung sämtlicher Grundstücke im Verfahrensgebiet durchgeführt. Der dafür benötigte Wertrahmen wurde am 20. März 2024 beschlossen. Das Verfahren insgesamt hat bisher einen steinigen Weg zurückgelegt, der bis zur Wiederaufnahme im Jahr 2014 zurückreicht. Betroffen sind 30 Hektar mit rund 500 Grundstücken, verteilt auf ca. 350 Eigentümer. In mehreren Informationsveranstaltungen im Jahr 2015 hatte der damalige leitende Fachbeamte beim Landratsamt Hans-Georg Stritt die Grundstückseigentümer von der Notwendigkeit einer Flurbereinigung zu überzeugen versucht. Auch Bürgermeister Eric Bänziger (parteilos) machte sich dafür stark. Neben den Belangen des Naturschutzes und der Naherholung gehe es der Gemeinde vor allem um den Erhalt des Weinbaus in dieser Lage, erklärte er.
Weingartens älteste Weinbaulage erhalten
Das sei aber nur möglich, wenn alle Grundstücke, auch die der Hobbywinzer, maschinell befahrbar seien. Die dazu unerlässliche Verbreiterung der Wege werde behutsam und naturnah vorgenommen. Während die größeren Winzer das Vorhaben begrüßten, befürchteten die Eigentümer der kleineren Parzellen, Gelände abgeben und hohe Kosten tragen zu müssen. Der leitende Ingenieur Jürgen Pilz erläuterte damals den Ablauf des Verfahrens. Die Eigentümer bilden eine Teilnehmergemeinschaft, welche einen Vorstand wählt. Jedes einzelne Flurstück werde bewertet. Für die Wegeverbesserung kann es sein, dass manche Teilnehmer einen geringen Teil ihrer Grundstücksfläche abgeben müssen. Die Gesamtkosten für das Verfahren wurden nach einer Mitteilung der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung Karlsruhe seinerzeit auf rund 1,3 Millionen Euro geschätzt. Davon gebe das Land einen Zuschuss von 65 Prozent sowie einen Öko-Zuschlag von rund fünf Prozent. Es verbleiben Eigenmittel in Höhe von rund 390.000 Euro. Davon übernehme die Gemeinde Weingarten nach einem Beschluss des Gemeinderates einen Anteil von 210.000 Euro. Dadurch werde sichergestellt, dass kein Teilnehmer mit mehr als einem Euro pro Quadratmeter belastet werde.
Uneinigkeit führt zu Verzögerung
Aber es gelang nicht, Einigkeit zu erzielen. Als im Jahr 2016 der Gemeinderat alle nötigen Beschlüsse auf den Weg gebracht hatte, um eine Flurbereinigung zu beginnen, traten mehrere Kritiker zur „Interessengemeinschaft Petersberg“ zusammen und lehnten das Verfahren ab. Ihre Argumente wurden in mehreren Terminen erörtert. Auch der Landtag beschäftigte sich im Rahmen von Petitionen mit diesem Thema. Am Ende wurde die Flurbereinigung als notwendig angesehen und der Beschluss im März 2018 durch die obere Flurbereinigungsbehörde erlassen. Auch die Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof von drei Teilnehmern der Teilnehmergemeinschaft führten nicht zum Erfolg und wurden im Jahr 2021 ebenfalls abgewiesen. Jetzt konnte die Arbeit am Verfahren beginnen.
Die Kosten hatten sich erheblich erhöht
Im Februar 2023 war das Thema erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates, denn die Kosten hatten sich durch die klagebedingte Verzögerung von den ursprünglich mit 1,3 Millionen Euro veranschlagten auf 2,36 Millionen erhöht. Sollte die zugesagte Kostenobergrenze für die Grundstückseigentümer auf einen Euro eingehalten werden, steigt der Eigenanteil der Gemeinde. Deshalb empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, die angestiegenen Ausführungskosten bis zu einer maximalen Obergrenze von 500.000 Euro zu übernehmen. Der in der Sitzung anwesende Leiter der Flurbereinigungsbehörde, Bernhard Schwanninger, argumentierte, wenn jetzt begonnen werde, könne das Verfahren zügig gestartet werden. Aufklärung habe stattgefunden, aber wenn jetzt wieder neu aufgeklärt werde, gebe es erneut Widerstände und die ganze Kostenkalkulation käme ins Wanken. Auch Bürgermeister Eric Bänziger sagte, die Erhöhung der Eigenanteile der Grundstücksbesitzer wäre aus Sicht der Gemeinde zwar wünschenswert, brächte aber neue Unwägbarkeiten für den Fortgang des Verfahrens mit sich. Der Wegebau müsse ohnehin gemacht werden. Das von der Gemeinde aufzubringende Budget bleibe bei 500.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte zu.
Neuer Vorstand gewählt
Mittlerweile hat die Teilnehmergemeinschaft am 9. März 2023 ihren Vorstand gewählt. Im Dezember 2023 wurde mit mehreren Beteiligten des Verfahrens ein Nutzungskonzept aufgestellt, an dem der gewählte Vorstand aktiv und engagiert mitarbeitete. Es geht um sinnvolle Veränderungen am Wegenetz aus Sicht der Bewirtschafter. Das Konzept ist unverbindlich und dient als Grundlage der später folgenden Wege- und Gewässerplanung.