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B-Plan Nr. 74 "Gewerbegebiet Höhefeldstraße" und
örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 “Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen. In seiner Sitzung am 03.06.2024 wurde die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 “Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hiermit wird erneut der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 43.040 m² wird überwiegend als Gewerbegebiet genutzt und ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nrn. 13811, 13811/1, 13811/2, 13813, 13815, 13816, 13816/1, 13817, 13817/1, 13818, 13819, 13820 sowie 13888 ganz und Teile der Flurstücke Nrn. 13778, 13779, 13780, 13781, 13782, 13783, 13784, 13785, 13786, 13787, 13788, 13888/1, 13789, 13790, 13790/1, 13791, 13792, 13793, 13794, 13795, 13796, 13797, 13798, 13799, 13800, 13801, 13802, 13804, 13805, 13806, 13807, 13808, 13809 (Wirtschaftsweg), 13810 (Höhefeldstraße), 13870, 13882, 13883, 13884, 13885, 13887, 13892 (Wirtschaftsweg) und 14017. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachfolgende Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung:
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Grundlagen für die Sicherung und weitere Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im Bereich der Höhefeldstraße hergestellt und der bestehende durch das Plangebiet verlaufende Entwässerungsgraben verlegt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Planfestsetzungen im Vorentwurf sowie Umweltbericht (Bestandsanalyse) und den Fachbeiträgen Artenschutz können in der Zeit vom
14.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024
unter
https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im- verfahren
sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 2, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an
Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden)
oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 11.06.2024
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 13.06.2024 -