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Änderung der Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde Weingarten (Baden)
Artikel vom
04.06.2024
- Ehrenordnung - vom 3. Juni 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 03.06.2024 folgende Änderung der Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde Weingarten (Baden) – Ehrenordnung – beschlossen:
§ 2 Verleihung der Bürgermedaille erhält folgende Fassung:
§ 2 Verleihung der Bürgermedaille
(1) | Die Gemeinde kann Personen, die sich durch umfassende und hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des politischen, kulturellen, sportlichen, religiösen, wirtschaftlichen, sozialen Lebens oder im Bereich der Umwelt, der Vereine oder sonstigem öffentlichen Bereich in hohem Maße um das Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner verdient gemacht haben, die Bürgermedaille der Gemeinde Weingarten (Baden) verleihen. Für die Verleihung ist in jedem Fall zu beachten, dass der besondere Wert der Auszeichnung in ihrer Seltenheit liegt. |
(2) | Das ehrenamtliche Engagement an verantwortlicher Stelle in Vereinen, Gruppierungen und Verbänden wird seitens der Landesregierung durch die Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg gewürdigt. Entsprechend ist in diesem Bereich die Verleihung der Landesehrennadel Voraussetzung für den Vorschlag von Vereinsmitgliedern. |
(3) | Stufen der Medaille: - Bürgermedaille in Gold (14 Karat, 40 mm O, Mattprägung) - Bürgermedaille in Silber (835 gr. fein, 40 mm O, Altsilber) Zu jeder Medaille wird eine entsprechende Anstecknadel verliehen. |
(4) | Form und Gestaltung: Die Bürgermedaille und Anstecknadel zeigen auf der Vorderseite das typische Motiv mit den 2 Kirchen und dem Turm. Auf der Rückseite trägt die Medaille die Worte: “Für besondere Verdienste um die Gemeinde Weingarten (Baden)“. |
(5) | a) Mit der Bürgermedaille in Gold der Gemeinde Weingarten (Baden) werden insbesondere ausgezeichnet: Gemeinderäte nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit von insgesamt 20 Jahren. Eine Unterbrechung der kommunalpolitischen Tätigkeit ist dabei möglich. |
b) Mit der Bürgermedaille in Silber der Gemeinde Weingarten (Baden) werden insbesondere ausgezeichnet: Gemeinderäte nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit von insgesamt 10 Jahren. Eine Unterbrechung der kommunalpolitischen Tätigkeit ist dabei möglich. Die Verleihung der Bürgermedaille an Gemeinderäte erfolgt ebenso durch eine Wahl gemäß § 3 Abs. 3. |
§ 3 Antrags- und Verleihungsverfahren erhält folgende Fassung:
§ 3 Antrags- und Verleihungsverfahren
1. | Die Ehrung kann vom Gemeinderat, dem Bürgermeister, von Organisationen, von Vereinen sowie von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. |
2. | Die Vorschläge sind in Form eines Antrages mit einer Darstellung der besonderen Verdienste des zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Zum Antrag ist die Vita des zu Ehrenden durch den Antragsteller beizulegen. |
3. | Die Ehrungen werden vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Der Beschluss erfolgt durch eine geheime Wahl. Bei der geheimen Wahl ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 des anwesenden Gemeinderats erforderlich. |
4. | Die Ehrungen werden durch die Gemeindeverwaltung vorbereitet und in einer der Bedeutung der Ehrung würdigen Form im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung – Ehrenabend – vom Bürgermeister vorgenommen. Ein Ehrenrhythmus nach Jahren wird nicht festgelegt; der Ehrenabend wird jeweils nach Bedarf durchgeführt. |
5. | Der Gemeinderat kann das Ehrenbürgerrecht und die Bürgermedaille wegen unwürdigen Verhaltens entziehen; in diesem Fall sind Verleihungsurkunde und Bürgermedaille zurückzugeben. |
Diese Änderung tritt am 4. Juni 2024 in Kraft.
Weingarten (Baden), 3. Juni 2024
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 04.06.2024 -
Downloadbereich
HIER finden Sie die Änderung der Richtlinien über Ehrungen - Ehrenordnung - vom 3. Juni 2024 (keine barrierefreie PDF-Datei, 2 Seiten)