Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 06.09.2023

Nachfolgend finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 04.09.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 06.09.2023 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Errichtung eines Carports, Josef-Wolf-Straße 19

Geplant ist die Errichtung eines Carports in den Maßen 2,90 x 4,00 m x 2,60 m Höhe analog zur bestehenden Garage. Der Carport mit Flachdach und einer Dachneigung von 2-3° soll im direkten Anschluss an die Garage errichtet werden. Durch diese Positionierung liegt ein geringfügiger Teil außerhalb des Baufensters. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung wurde vorgelegt. Da bereits zahlreiche vergleichbare Befreiungen erteilt wurden und alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung, der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters um 0,9 m² zuzustimmen.

Die Mitglieder des AUT stimmten bei zwei Enthaltungen zu. Friederike Schmid (SPD) und Dr. Andrea Friebel (CDU) hatten optische Bedenken.

1.2 Errichtung eines Kaltwintergartens, Josef-Wolf-Straße 19

Der teilweise verglaste Wintergarten in den Maßen 5,00 x 4,00 x 2,80-2,90 mit flach geneigtem Pultdach soll im direkten Anschluss an das bestehende Wohnhaus im rückwärtigen Bereich errichtet werden und befindet sich innerhalb des Baufensters sowie zu einem geringen Teil innerhalb des Baufensters für Wintergärten. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten.

Das Gremium stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

1.3 Umbau und Umnutzung, Bahnhofstraße 149

Der bestehende Stall soll zu einer Sommerküche umgenutzt und die bestehende Hofüberdachung zu einem Wintergarten umgebaut werden. Dazu soll die Front der bestehenden Hofüberdachung zwischen Haupt- und Nebengebäude geschlossen werden. Der künftige Wintergarten in den Maßen 6,73 m x 5,60 m wird aus dem Hauptgebäude sowie aus dem Innenhof erreicht. Die Überdachung wird nicht verändert. Die Sommerküche wird im Erdgeschoss des Stallgebäudes eingerichtet. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. Im Anschluss zur geplanten Küche soll eine Terrasse in einer Tiefe von ca. 3,15 m errichtet werden. Es entsteht keine neue Wohneinheit.

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.

1.4 Sanierung Wohnhaus, Dachgaube, Umbau Scheune, Bruchsaler Straße 38

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Sanierung des Wohnhauses in der ersten Reihe. Hierzu wird das gesamte Gebäude innerhalb der gleichbleibenden Kubatur neu gegliedert. Im Dachgeschoss ist zur Straße hin eine Schleppgaube geplant, deren Maße den üblichen Gauben im Gemeindegebiet entspricht. Die Scheune im rückwärtigen Bereich soll ebenfalls innerhalb der Gebäudehülle neu gegliedert und zukünftig als Gewerbeeinheit genutzt werden. Das ehemalige Satteldach soll durch ein flach geneigtes Pultdach ersetzt werden. Diese Dachform ist in der Umgebung bereits zu finden. Die neue Firsthöhe des Pultdaches liegt um 0,29 m niedriger als bisher. Insgesamt ist das Dach in der zweiten Reihe niedriger als das bestehende Satteldach des Wohnhauses, dessen Firsthöhe von 11,89 m nicht verändert wird. Beide Gebäude sollen mit einem Zwischenbau (Treppenhaus und Brücke) verbunden werden, was nach § 34 in dieser Baustruktur zulässig ist.

Da sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung einfügt und keine neue rückwärtige Bautiefe entsteht, war das Einvernehmen zu erteilen. Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.5 Carport, Herrschaftsbruch 27

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports außerhalb des Baufensters. Das Bauvorhaben ist gemäß § 30 BauGB nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 zu beurteilen. Aufgrund der geplanten Positionierung des Carports wird eine Befreiung erforderlich, die auch beantragt wurde.

Da bisher bereits zahlreiche vergleichbare Befreiungen erteilt wurden, hat der AUT der Erteilung der beantragten Befreiung einstimmig zugestimmt.

1.6 Errichtung eines Wiegeterminals und Überdachung von Lagerboxen sowie Gebäude für Büro- und Sozialräume in Massivbauweise, Deponie Dörnig

Die bisherige Gebäudeplanung auf dem Betriebsgelände wurde im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Änderung vom 15.12.2020 bereits genehmigt. Nun plant der Bauherr folgende Änderungen:

Das bestehende Wiegeterminal soll abgebrochen und neu errichtet werden inklusive Räumlichkeiten mit Bürofläche sowie Sanitärräumen. Das zweigeschossige Gebäude mit Pultdach wird mittels zweier Stahltreppen erreicht. Die Firsthöhe soll ca. 1,20 m niedriger werden. Die vier Lagerboxen im Südwesten der Betriebsfläche werden mit einer Konstruktion aus Holz und Trapezblech neu überdacht. Auf dem flach geneigten Pultdach wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die bestehenden Büro- und Sozialcontainer im Norden des Betriebsgeländes werden abgebrochen und in Massivbauweise neu errichtet. Vorgesehen ist ein zweigeschossiges, kubusförmiges Gebäude mit Flachdach in Höhe von 5,83 m.

Hans-Martin Flinspach (WBB) regte eine Begrünung der bereits vorhandenen vier Regenwasserbehälter mit schnellwachsenden Pflanzen an. Fritz Küntzle (CDU) fragte nach der Bedeutung der massiven Behälter. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, es handele sich um Aufnahmebehälter von Oberflächenwasser aus der Deponie. Das stickstoffhaltige Wasser des Grünsammelplatzes könnten die Kläranlage negativ beeinträchtigen. Darum wurde die Firma MinERALliX verpflichtet, das Niederschlagswasser zurückzuhalten und in einen Behälter aus dem biologischen Bereich und in vier aus dem Bauschuttbereich zu trennen. Das Wasser werde zur Befeuchtung der Deponie bei staubigen Arbeiten verwendet.

Die Mitglieder des AUT stimmten dem Bauantrag einstimmig zu.

1.7 Errichtung von zwei Doppelhaus-Hälften, Durlacher Straße 43

Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ zu beurteilen. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Doppelhaushälften in den Maßen 13,00 m x 13,00 m, jeweils mit Satteldach mit identischer Dachneigung von 30°. In Richtung Hang ist an der nordöstlichen und südöstlichen Seite eine Terrasse geplant. Beide Terrassen liegen außerhalb des Baufensters. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Die notwendigen Stellplätze sollen innerhalb unterirdischer Garagen mit davorliegenden Stellplätzen nachgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Durlacher Straße, was nicht vorgesehen war. Die geplanten Garagen liegen außerhalb des Baufensters. Die zulässige GRZ wird überschritten.

Dem Bauantrag konnte nicht zugestimmt werden, weil die Überschreitung der GRZ durch die unterirdischen Garagen sowie die Lage außerhalb des Baufensters den Grundzügen der Planung widerspricht. Das Einvernehmen war daher zu versagen. Die Mitglieder des AUT willigten bei fünf Enthaltungen und damit einstimmig in den Beschlussvorschlag ein.

1.8 Umbau Hofeinfahrt zur Gewerbeküche, Apothekenstraße 3

Der Bauherr stellt mehrere Bauvoranfragen, die von den Mitgliedern des AUT beantwortet wurden.

Die Errichtung / Erweiterung einer Gewerbeküche im Hof ist unter Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben möglich. Die Treppe vom EG zum OG kann neu platziert werden. Änderungen an der äußeren Kubatur seien dafür nicht geplant. Zwei Schleppgauben in den Maßen 4,00 m und 6,00 m Breite können errichtet werden. Die Maße entsprechen der ortsüblichen Gaubensatzung.

2. Friedhof – Überplanung der Konzeption, Neuanlage eines weiteren Gärtnergepflegten Grabfeldes

Der AUT empfahl dem Gemeinderat die Anpassung der aus dem Jahr 2019 vorliegenden Friedhofssatzung. Erneut war die Erweiterung des Gärtnergepflegten Grabfeldes erforderlich geworden. Diese Bestattungsform ist in Weingarten sehr beliebt und so stark nachgefragt, dass binnen weniger Jahre bereits eine dritte Anlage erforderlich wird. Aktuell beträgt die Nachfrage bei neuen Grabstätten rund 75 Prozent. Dieses GGG 3 soll im Bereich des alten Friedhofstores entstehen. Die Planungsabteilung der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner hat die Planung erarbeitet. Sie sieht insgesamt 73 Grabstätten vor: 13 Sarggrabstätten, 35 Urnengrabstätten und 25 Urnenbeisetzungen am Baum. Die Nutzer schließen ihren Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren direkt mit der Genossenschaft ab. Die Gemeinde bereitet das Grabfeld vor und macht den Wegebau. Die Genossenschaft schreibt diese Gewerke aus. Weitere Kosten entstehen der Gemeinde nicht.

Für die große Freifläche zwischen dem Kolumbarium und dem Durchgangsweg zum neuen Friedhofstor wurde im Jahr 2019 eine Planung vorgestellt, welche ebenfalls Baumgräber sowie Rasengräber mit einer zentralen Brunnenanlage vorsieht. Mittlerweile konnte die Gemeinde in diesem Bereich private Grundstücke erwerben, so dass diese Planung nun schrittweise umgesetzt werden kann. Dabei sollen die nachgefragten Bestattungsformen in die Planung eingebunden werden. Auch mögliche Varianten der Bestattung unter Reben sollen aufgezeigt werden.

Die verschiedenen Varianten sollen im Gemeinderat beraten und beschlossen sowie Aufteilung der einzelnen Bauabschnitte festgelegt werden. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung sollen in den Haushalten der Jahre 2024 - 2026 eingestellt werden.

Die Mitglieder des AUT stimmten dieser Beschlussvorlage einstimmig zu.

3. Forstbetrieb Weingarten

Für das Jahr 2024 wurde der folgende Forstbetriebsplan aufgestellt:

Bürgermeister Bänziger trug die Eckdaten in Kürze vor.

Die Gesamterträge für das Haushaltsjahr 2024 betragen 399.000 Euro. Dem stehen Gesamtaufwendungen von 664.942 Euro gegenüber, davon 292.500 Euro Personalkosten. Das ergibt ein Defizit von 265.942 Euro. Investitionen sind in Höhe von 208.300 Euro vorgesehen.

Die Erträge

Vorgesehen ist der Einschlag von rund 4.400 Festmetern. Der Schwerpunkt liegt im Brennholz- und Schadholz. Das Brennholzsortiment ist mit 3.500 FM am stärksten vertreten. Darin sind 1.000 FM Hackrohholz für die Hackschnitzelproduktion enthalten. 500 FM Derbholz wird den vielen dürren Kronenteilen gerecht, die als Totholz im Wald liegen bleiben. Wertholz wird bei der Submission 2024 nicht angeboten werden können. Durch steigende Brennholzpreise kann mit Einnahmen von 180.000 Euro gerechnet werden. Die gemeindeeigene Hackschnitzelanlage benötigt deutlich mehr Material als in der Vergangenheit. Neben Walzbachhalle und -bad, Rathaus und Schule ist auch das Seniorenzentrum als Verbraucher mit angehängt. Dadurch kann der Förster den Großkunden deutlich weniger Material anbieten. Aufgrund der angespannten Arbeitssicherheit werden aktuell keine Flächenlose vergeben, Privatkunden bekommen Polterholz abfahrbereit. Weitere Einnahmen erzielt Weingarten aus Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von 50.000 Euro und über Ökopunkte aus Potenzialbäumen des Eichenheldbock.

Die Aufwendungen

Die Gesamtaufwendungen inklusive Personals sind für 2024 auf 664.942 Euro veranschlagt.

Eine Prognose wird immer schwerer. Bis in das Jahr 2015 konnte der Forst davon ausgehen, dass die Planungen zu 70 Prozent erfüllt werden konnten. Die Schadholzmenge lag damals zwischen 10 und 30 Prozent. Heute betragen die unerwarteten, nicht planmäßigen Hiebsmassen aufgrund von Trockenschäden bereits 80 Prozent. Die Aufwendungen für Verkehrssicherung und Ersatzaufforstung werden drastisch steigen.

Dennoch ist Aufforstung notwendig. Der Forstbetrieb legt viel Wert auf klimaresistente Baumarten. Darum werden auch in 2024 schwerpunktmäßig Stiel- und Roteichen gepflanzt werden. Das Sommerhalbjahr 2022 war extrem trocken. In 2023 hat der Regen für etwas Entspannung gesorgt, dennoch mussten Unternehmer beauftragt werden, die jungen Kulturen mit Fasswagen über die Zeit zu retten.

Die Gesamtinvestitionen betragen 208.300 Euro. Es sollen mehrere Tiefbrunnen gebohrt werden (4 Stück für 68.000 Euro) sowie ein Wasserfass mit einem Fassungsvermögen von 6.000 Litern und ein Dieselpumpengerät mit Zubehör angeschafft werden (Gesamt 52.000 Euro).

Fritz Küntzle (CDU) erklärte, seine Fraktion nehme Anstoß an den vier Brunnen. Müssten alle innerhalb eines Jahres gebohrt werden? Wo sind die Standorte? Wäre keine Fremdvergabe bei der Bewässerung weiterhin möglich? Bürgermeister Bänziger erklärte, die Brunnen sollten in der Nähe der jungen Kulturen gebohrt werden. Dort sollen sie mindestens 30 - 40 Liter Wasser pro Quadratmeter liefern, das wäre mit Zufahren nicht möglich.

Die Mitglieder des AUT haben den Planansätzen einstimmig zugestimmt und in die Haushaltsplanung 2024 übernommen.

4. Informationen der Verwaltung

In der Schillerstraße wurde der erste Bauabschnitt bis zur Luisenstraße bezüglich dem Leitungsbau sowie die Gehwege fertiggestellt. Der Außenbereich des Kindergartens St. Elisabeth wurde aufgegraben.

In der Mühlstraße wurde der Kanal an die Vorstreckung aus der Jöhlinger Straße sowie die Wasserleitung an die Versorgungsleitung angeschlossen. In Kürze solle eine Spülbohrung im Bereich der Brücke gemacht werden.

Im Buchenweg 42 beim Kindergarten Bullerbü wurde eine neue Pelletsheizanlage in Betrieb genommen, welche künftig auch den Kindergarten im alten TSV-Clubhaus versorgen wird.

Im Gewerbegebiet Sandfeld liege die wasserrechtliche Genehmigung vor. Die Entwässerung könne ohne Pumpe erfolgen. Die Erschließung erfolge von hinten nach vorne. Die Ausschreibung erfolgt noch 2023.

Im Fahrradweg Kirschbaumallee sei der Unterbau fertig. Nach Einbau einer zweiten Schicht wird eine geschlossene Asphaltdecke aufgebracht.