Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 09.08.2023

Nachfolgend finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 07.08.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 09.08.2023 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Abbruch Wohnhaus, Georgstraße 13

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist daher gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Abbruchvorhaben im Kenntnisgabeverfahren sind seitens der Gemeindeverwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Die Mitglieder des AUT nahmen das Vorhaben zur Kenntnis.

1.2 Erweiterung Doppelhaushälfte, Burgstraße 53

Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit Flachdach sowie der Teilabbruch des Nebengebäudes. Der Anbau wird mit 6,47 m Attikahöhe deutlich niedriger werden als die bestehende Doppelhaushälfte mit Satteldach. Es entsteht keine neue Wohneinheit. Der Anbau befindet sich insgesamt innerhalb des Baufensters und die anfallenden Abstandsflächen werden nachgewiesen. Dass die Regelung für den seitlichen Grenzabstand nicht eingehalten werde, stelle nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde kein bauordnungsrechtliches Problem dar. Das Einvernehmen könne erteilt werden. Der Teilabbruch des Nebengebäudes wird seitens der Verwaltung lediglich zur Kenntnis genommen.

Die Mitglieder des AUT stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.

1.3 Abbruch und Neubau eines Wochenendhauses im Gehren

Geplant ist, das bestehende Wochenendhaus (WEH) abzubrechen und an derselben Stelle ein neues zu errichten. Das neue eingeschossige Haus ohne Keller hat eine Grundfläche von 49,8 m² und soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6° und eine Firsthöhe von 3,50 m erhalten. Aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplanes sowie der bestehenden Veränderungssperre gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Grundlage auf welcher das geplante WEH genehmigt bzw. realisiert werden kann. Eine Ausnahme kann lediglich zum Abbruch des bestehenden Gebäudes erteilt werden. Somit erteilten die Mitglieder des AUT einstimmig das Einvernehmen zum Abbruch, versagten es aber zum Neubau. Die Bauherrschaft wird seitens der Verwaltung über den weiteren Verfahrensstand informiert.

Die Beratung des Bebauungsplanes erfolgt nach der Sommerpause.

1.4 Zwischenetage, Dachsanierung mit PV, Balkon und Unterstellanlage, Rudolf-Diesel-Straße 18

Der Bauherr plant, die Bestandshalle, die in ihren Maßen unverändert bleibt, umzubauen. Das Dach soll als Satteldach mit 12° Dachneigung saniert werden und erhält eine PV-Anlage. Ein neues Obergeschoss wird aufgesetzt mit Bürofläche, Sanitärräumen und weiteren Lagerräumen. An der rückwärtigen Fassadenseite ist ein Balkon mit 1,50 m x 4,10 m vorgesehen. Außerdem ist eine eingeschossige Unterstellanlage mit Pultdach und einer Dachneigung von 12° vorgesehen. Die Unterstellanlage zieht sich über das nordwestliche Eck des Baufensters, verbleibt aber innerhalb des Baufensters und erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 10 „Viehwiesen und obere Kehrwiesen“. Damit konnte das Einvernehmen seitens der Gemeinde erteilt werden.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.5 Ausführung der Dachneigung mit 35 – 40 Grad, Keltergasse 7

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Vorgesehen ist die Errichtung zweier Einfamilienhäuser. Die Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung vom 10.07.2023 behandelt. Ergänzend wird die Frage nach der Erteilung einer Ausnahme zur Dachneigung beantwortet: Die Gestaltungssatzung sieht an dieser Stelle im alten Ortskern Dachneigungen von 40 – 50 Grad vor. In besonderen Ausnahmefällen sei eine Dachneigung von 35 – 40 Grad zulässig. Im Jahr 2015 wurde bereits eine Befreiung zur Ausführung einer Dachneigung von 15° erteilt. Auf dieser Basis empfahl die Verwaltung, der beantragten Ausnahme stattzugeben. Marielle Reuter (WBB) wandte ein, wenn die Ausnahme zugelassen werden würde, wäre das Dach steiler und damit das Gebäude deutlich höher und erfülle nicht mehr die Voraussetzung des § 34. Gerhard Fritscher (CDU) wandte ein, es handele sich nicht um einen „besonderen Ausnahmefall“. Bürgermeister Eric Bänziger sah eine Befreiung in der zweiten Reihe als nicht so problematisch an. Die Mitglieder befürworteten die Ausnahme von der Gestaltungssatzung bei Enthaltung der Stimmen der CDU.

1.6 Neubau von zwei Volieren, Tannenweg 20

Der Bauherr plant den Neubau von zwei Gebäudekörpern mit insgesamt mehreren Fertigvolieren. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Außenbereich zu beurteilen. Es sollen insgesamt 12 Vogelvolieren in zwei Modulen zu je sechs Käfigen errichtet werden. Jedes Modul misst 18,00 x 13,55 m und ist in einen Innenbereich mit Gang und einen Außenbereich gegliedert. Der überdachte Innenbereich erhält ein Flachdach mit einer Attikahöhe von 3,85 m. Die geplanten Volieren entsprechen den bereits genehmigten und gebauten Einheiten des Bauherrn in vergleichbarer Größe. Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

1.7 Bauvorhaben des Abwasserverbandes

Der Abwasserverband „Am Walzbach“ plant, das bestehende Zwischenhebewerk mit drei Regenwasserschnecken um eine zusätzliche Regenwasserschnecke innerhalb des Hebewerks zu erweitern. Diese Hebeanlage Am Bahnhof, erklärte Bänziger, hebe das Wasser des Regenwasserkanals um 5 Meter, um es dem Regenüberlaufbecken zuzuführen. Die Erweiterung sei notwendig aufgrund der größeren Verdichtung der Fläche infolge der neuen Baugebiete. Diese Schnecke werde die Kapazität des Hebewerks um zusätzliche 1.800 Liter pro Sekunde erweitern.

Dazu soll auch die eingehauste Antriebsstation in Leichtbauweise ebenfalls geringfügig mit einer Fläche von 3,20 m x 17,10 m   erweitert werden. Ein minimaler Teil der geplanten Baumaßnahme liegt auf dem Flurstück der Gemeinde Weingarten Baden. Die entstehenden Abstandsflächen werden über eine entsprechende Baulast gesichert. Die geplante Baumaßnahme fügt sich nach Art und Maß in den Bestand des bestehenden Gewerbegebietes ein. Die Mitglieder des AUT erteilen das Einvernehmen zum dem geplanten Bauvorhaben und empfehlen dem Gemeinderat die Grundstücksarrondierung zu Gunsten des Abwasserzweckverbandes im erforderlichen Umfang zu beschließen.

1.8 Errichtung einer Gartenhütte, Ruländerweg 30

Der Bauherr plant eine Gartenhütte direkt an der westlichen Grundstücksgrenze in Richtung des Nachbargrundstücks Ruländerweg 32 zu errichten. Die Maße betragen 1,30m x 3,00 m bzw. 4 m. Die Firsthöhe des Pultdaches beträgt 2,40 m. Das Niederschlagswasser soll in Richtung des Baugrundstückes abfließen. Für ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m² seien nach der Landesbauordnung keine eigenen Abstandsflächen erforderlich. Die Grenzbebauung dürfe entlang den einzelnen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten. Bei einer Erweiterung der Länge des Bauwerks von 3 auf 4 m entlang der Grenze seien die Vorgaben zur zulässigen Grenzbebauung weiterhin eingehalten. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die nicht zu Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen und im Innenbereich den Bruttorauminhalt von 40 m³ nicht überschreiten sind verfahrensfrei. Es wird keine Baugenehmigung benötigt.

Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig die Zustimmung.

1.9. Telekommunikationscontainer Nähe Kläranlage

Vorgesehen ist die Errichtung eines dritten gedämmten Stahlcontainers zu Telekommunikationszwecken (Internet) in den Maßen 3,60 m x 12 m und 3,60 m Höhe. Die ausreichende Erschließung ist gesichert. Somit entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des § 35 BauGB im Außenbereich und ist zustimmungsfähig.

Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

2. Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung

Die Schulkindbetreuung war bislang in einem Klassenzimmer der Grundschule untergebracht. Aufgrund von 5 neuen ersten Klassen wird dieses Zimmer jedoch von der Schule selbst benötigt. Somit musste für die Schulkindbetreuung ein anderer Raum gefunden werden. Der ehemalige „Handyladen“ böte sich an, aber dass die Kinder, darunter viele Erstklässler, mehrfach die Bahnhofstraße queren müssten, wollte die Verwaltung vermeiden. Es wäre besser, die Gruppe zu den anderen in der Bahnhofstraße 3 zu nehmen. Darum sollen das Familienzentrum und die beiden anderen Nutzer Ortsseniorenrat und Bürgergenossenschaft in den ehemaligen Handyladen umziehen. Die Räumlichkeiten dort sind größer und würden neue Möglichkeiten eröffnen. Die anfallenden Renovierungskosten im Handyladen sollen aus den Gebäudebudgets bestritten werden. Zusätzliche Kosten für Verdunkelungsrollos betragen 2.000 Euro und für eine Küchenzeile 10.500 Euro.

Die Mitglieder des AUT stimmten der Regelung für zunächst vier Jahre einstimmig zu. Wechselt der Jahrgang mit den die fünf ersten Klassen in die Sekundarstufe, wird die Raumsituation neu betrachtet. Die außerplanmäßigen Ausgaben von 12.500 Euro wurden einstimmig genehmigt.

3. Walzbachhalle Fassadenarbeiten

Im Februar 2023 wurde im 3. Hallendrittel (Westfassade parallel zum Parkplatz und an den Oberlichtern Sporthalle) ein enormer Wassereintritt bis ins Untergeschoss festgestellt. Dessen Beseitigung und Wiederherstellung des Gebäudes wird rund 235.500 Euro kosten. Ein Teilstück der Fassade wurde mittlerweile teilweise bis zur Betonwand zurückgebaut, um die wassereintretenden Stellen zu lokalisieren.  Es wurde zusätzlich ein Gutachten beauftragt. Dieses ergab eine mangelhafte Verklebung der Dämmplatten auf dem Altuntergrund. Aufgrund dessen sei eine Überarbeitung des Wärme-Verbund-Systems (WVS) nicht sinnvoll. Es wurde ein Rückbau des Systems an der West- und Ostfassade, eine Untergrundsanierung und ein Neuaufbau des WVS empfohlen. Um weitere Schäden zu vermeiden, sei eine Eindichtung der Oberlichter der Sporthalle dringend erforderlich. Die Kosten hierfür betragen nach Schätzung der Firma Sand ca. 8.000 Euro. Der Rück- und Wiederaufbau einer fachgerechten Fassade im Bereich der Südfassade Sporthalle liegt bei 65.000 Euro. Die Kosten für die Holzarbeiten zur Instandsetzung der feuchtegeschädigten OSB-Platten liegen bei ca. 12.500 Euro. Die Sanierung der Fassade zum Parkplatz soll nächstes Jahr im Haushalt eingeplant werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 150.000 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung der Südfassade und der Fensterlaibungen der Oberlichter noch in 2023 vorzunehmen, um weiteren Wassereintritt zu verhindern. Die Gesamtkosten hierfür liegen bei etwa 85.500 Euro. Ein Anwalt wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die seinerzeitige Planungsfirma mit Regressforderungen belangt werden könne. Aber sie hatte die Bauleitung nicht übernommen und die ausführende Firma der Gewerke Putz und Fensterbau gebe es nicht mehr. Die Nachfrage Fritz Küntzles (CDU), ob die Bauausführung damals überhaupt nicht überwacht wurde, konnte niemand der Anwesenden beantworten, da die damaligen Mitarbeitenden nicht mehr im Dienst sind.  Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen.

Bänziger wies darauf hin, dass für Sanierung und verschiedene Brandschutzauflagen in der Walzbachhalle 1.742.000 Euro im Haushalt 2023/2023 vorgesehen seien. Ein Förderantrag wurde bereits mit 65% Förderung - 1.132.000 Euro beschieden. Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu, die Fassade und Oberlichter an der Südseite noch in diesem Jahr zu sanieren und die Westseite für 2024 im Haushalt einzuplanen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.

4. Informationen der Verwaltung und Beantwortung von Fragen der Gemeinderäte

Bürgermeister Bänziger informierte, das Bauvorhaben Burgstraße 2 war zweimal im AUT und wurde zweimal abgelehnt. Das Landratsamt ging darüber hinweg und hat den Bauantrag genehmigt. Mittlerweile sei die Jahresfrist zur Klage abgelaufen und eine Klage nicht mehr möglich.

Fachbereichsleiter Tiefbau Gerd Weinbrecht informierte auf Anfrage von Marielle Reuter (WBB), die noch ausstehende Sanierung des Radweges Kirschbaumallee, die der Bauhof selbst vornehmen will, kann aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten in den Sommerferien nicht vorgenommen werden. Die Maßnahme wird zeitnah nach den Sommerferien angegangen.

Den Hinweis von Fritz Küntzle (CDU), dass das Kettenwehr Richtung Walzbachtal stark unterspült worden sei, bestätigte Bürgermeister Bänziger. Hier müsse eingegriffen werden.

Wolfgang Wehowsky (SPD) regte zum wiederholten Mal an, dass die Stellplätze im Katzenbergweg nach dem Treppenaufgang freibleiben müssten, damit Fußgänger, insbesondere Schulkinder, bessere Sicht auf den Verkehr hätten. Bürgermeister Bänziger teilte mit, dass dies auch seine ursprüngliche Anweisung gewesen sei, aber in der Verkehrsschau die Erweiterung der Parkflächen beschlossen worden ist. Die Einzeichnung werde nun wieder entfernt.

Die Randsteine in der Paulusstraße wurden an einer Stelle abgeschliffen, um eine bessere Querung der Straße zu ermöglichen.  In der Schillerstraße wird die Asphaltierung vorbereitet.  Im Kreuzungsbereich wurden im Abwasserkanal Asbestrohre gefunden. Diese müssen ausgebaut und sorgfältig entsorgt werden.

In der Mühlstraße wurde die Oberfläche entfernt und der Kanal in Teilbereichen erneuert.

An der Treppe zum Wartturm werden zwei Solarleuchten angebracht und der Handlauf wird mit einer zusätzlichen Edelstahlausführung ergänzt. Die Kosten hierfür betragen insgesamt 16.300 Euro.