Hauptbereich
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Weingarten (Baden)
Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste der Gemeinde Weingarten (Baden) für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023
im Zimmer 12 des Rathauses
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unfähig sind, das Amt einer Schöffin / eines Schöffen auszuüben oder aus persönlichen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Weingarten (Baden), 17.05.2023
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister