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Haushaltssatzung 2023
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2023
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 09.03.2023 die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.
GEMEINDE WEINGARTEN (BADEN)
LANDKREIS KARLSRUHE
I. Haushaltssatzung der Gemeinde Weingarten (Baden)
1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581) hat der Gemeinderat am 30.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:
1. | Ergebnishaushalt | EUR |
1'1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 31.953.900 |
1'2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -32.908.800 |
1'3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von | -954.900 |
1'4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 3.767.800 |
1'5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | -62.000 |
1'6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1'4 und 1'5) von | 3.705.800 |
1'7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1'3 und 1'6) von | 2.750.900 |
2. | Finanzhaushalt | EUR |
2'1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 31.169.600 |
2'2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -30.779.600 |
2'3 | Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2'1 und 2'2) von | 390.000 |
2'4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 13.861.600 |
2'5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -15.096.300 |
2'6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von | -1.234.700 |
2'7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von | -844.700 |
2'8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2'9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -867.900 |
2'10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von | -867.900 |
2'11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von | -1.712.600 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 10.486.000 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 5.000.000 EUR |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420 v.H. | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge; | 420 v.H. | |
2. | für die Gewerbesteuer auf | 340 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Weingarten (Baden), den 30.01.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
Das Landratsamt Karlsruhe hat außerdem mit Verfügung vom 09.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 30.01.2023 gefassten Beschlüsse über die Festsetzung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 bestätigt. Gleichzeitig wurde jeweils der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt, soweit diese genehmigungspflichtig waren.
Die Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne werden hiermit bekannt gemacht.
1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 30.01.2023 für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | EUR |
1'1 | Gesamtbetrag der Erträge von | 1.718.900 |
1'2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | -1.639.100 |
1'3 | Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von | 79.800 |
2. | Liquiditätsplan | EUR |
2'1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.707.100 |
2'2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | -1.054.100 |
2'3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2'1 und 2'2) von | 653.000 |
2'4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2'5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.321.000 |
2'6 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von | -2.321.000 |
2'7 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von | -1.668.000 |
2'8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 500 |
2'9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -607.600 |
2'10 | Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von | -607.100 |
2'11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von | -2.275.100 |
3. | Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von | 0 EUR |
4. | Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von | 3.225.000 EUR |
5. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf | 400.000 EUR |
festgesetzt. |
Weingarten (Baden), den 30.01.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 30.01.2023 für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | EUR |
1'1 | Gesamtbetrag der Erträge von | 2.106.700 |
1'2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | -1.996.200 |
1'3 | Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von | 110.500 |
2. | Liquiditätsplan | EUR |
2'1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.967.000 |
2'2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | -1.431.500 |
2'3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2'1 und 2'2) von | 535.500 |
2'4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2'5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -5.337.500 |
2'6 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von | -5.337.500 |
2'7 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von | -4.802.000 |
2'8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 3.300.000 |
2'9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -713.900 |
2'10 | Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von | -2.586.100 |
2'11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von | -2.215.900 |
3. | Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von | 3.300.000 EUR |
4. | Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von | 7.055.000 EUR |
5. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf | 600.000 EUR |
festgesetzt. |
Weingarten (Baden), den 30.01.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2023 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ von Freitag, 31.03.2023 bis einschließlich Montag, 10.04.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabepflichtigen während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 4, im 1. OG, in der Finanzverwaltung, öffentlich ausliegen.
Weingarten (Baden), den 27.03.2023
Eric Bänziger
Bürgermeister
öffentlich bekannt gemacht am 30.03.2023
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HIER geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung "Haushaltsplan 2023" und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ im PDF-Format