Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Haushaltssatzung 2023

Artikel vom 30.03.2023

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2023

Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 09.03.2023 die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushalts­jahr 2023 genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.

GEMEINDE WEINGARTEN (BADEN)
LANDKREIS KARLSRUHE
 

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Weingarten (Baden)

1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581) hat der Gemeinderat am 30.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:

1.ErgebnishaushaltEUR
1'1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von31.953.900
1'2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von-32.908.800
1'3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von-954.900
1'4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von3.767.800
1'5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von-62.000
1'6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1'4 und 1'5) von3.705.800
1'7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1'3 und 1'6) von2.750.900
2.FinanzhaushaltEUR
2'1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von31.169.600
2'2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von-30.779.600
2'3Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2'1 und 2'2) von390.000
2'4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von13.861.600
2'5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-15.096.300
2'6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von-1.234.700
2'7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von-844.700
2'8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2'9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-867.900
2'10Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von-867.900
2'11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von-1.712.600

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf10.486.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf5.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer 
 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf420 v.H.
 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
420 v.H.
2.für die Gewerbesteuer auf340 v.H.
 der Steuermessbeträge. 

Weingarten (Baden), den 30.01.2023

 

Eric Bänziger
Bürgermeister

Das Landratsamt Karlsruhe hat außerdem mit Verfügung vom 09.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 30.01.2023 gefassten Beschlüsse über die Festsetzung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschafts­jahr 2023 bestätigt. Gleichzeitig wurde jeweils der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt, soweit diese genehmigungspflichtig waren.

Die Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne werden hiermit bekannt gemacht.

 

1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 30.01.2023 für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

1.ErfolgsplanEUR
1'1Gesamtbetrag der Erträge von1.718.900
1'2Gesamtbetrag der Aufwendungen von-1.639.100
1'3Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von79.800
2.LiquiditätsplanEUR
2'1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von1.707.100
2'2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von-1.054.100
2'3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2'1 und 2'2) von653.000
2'4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von0
2'5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-2.321.000
2'6Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von-2.321.000
2'7Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von-1.668.000
2'8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von500
2'9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-607.600
2'10Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von-607.100
2'11Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von-2.275.100
3.Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von0 EUR
4.Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von3.225.000 EUR
5.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf400.000 EUR
 festgesetzt. 

Weingarten (Baden), den 30.01.2023

 

Eric Bänziger
Bürgermeister

1. Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 30.01.2023 für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

1.ErfolgsplanEUR
1'1Gesamtbetrag der Erträge von2.106.700
1'2Gesamtbetrag der Aufwendungen von-1.996.200
1'3Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1'1 und 1'2) von110.500
2.LiquiditätsplanEUR
2'1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von1.967.000
2'2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von-1.431.500
2'3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2'1 und 2'2) von535.500
2'4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von0
2'5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-5.337.500
2'6Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2'4 und 2'5) von-5.337.500
2'7Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2'3 und 2'6) von-4.802.000
2'8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von3.300.000
2'9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-713.900
2'10Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2'8 und 2'9) von-2.586.100
2'11Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2'7 und 2'10) von-2.215.900
3.Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von3.300.000 EUR
4.Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von7.055.000 EUR
5.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf600.000 EUR
 festgesetzt. 

Weingarten (Baden), den 30.01.2023

 

Eric Bänziger
Bürgermeister

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2023 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ von Freitag, 31.03.2023 bis einschließlich Montag, 10.04.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabe­pflichtigen während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 4, im 1. OG, in der Finanzverwaltung, öffentlich ausliegen.

 

Weingarten (Baden), den 27.03.2023

 

Eric Bänziger
Bürgermeister

 

öffentlich bekannt gemacht am 30.03.2023

Downloadbereich

HIER geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung "Haushaltsplan 2023" und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ im PDF-Format