Hauptbereich
Aus aktuellem Anlass: Hunde mögen wir
Sie sind treue Weggefährten für klein und groß, einfühlsame Freunde des Menschen und tolle Spielgefährten für unsere Kinder. Deshalb mögen viele Menschen Hunde.
Aber nicht Ihre Hinterlassenschaften !
Schon gar nicht auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr, einer Belastung der Allgemeinheit und unseres Wohnumfeldes werden. In den letzten Wochen ist vermehrt die Dr.-Wohnlich-Straße im Bereich zwischen Goethe- und Wiesenstraße durch Hundehinterlassenschaften verunreinigt.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein unerlässlicher Bestandteil des Miteinanders
Niemand möchte beim Spazierengehen in einen Haufen treten, selbst ein Hundebesitzer nicht! Unsere Kinder möchten keine Hinterlassenschaft im Sandkasten finden. Auch unser Bauhofteam freut sich, wenn bei der Pflege der Grünanlagen im Ort nicht jedes Mal unzählige Hundehaufen die Arbeit erschweren.
An ca. 40 Stellen in Weingarten (Baden) sind Hundetütenspender für Sie zur kostenfreien Entnahme aufgestellt, direkt darunter finden Sie den Mülleimer zur Entsorgung.
Gerade kein Spender in der Nähe? Kein Problem: Auch das Bürgerbüro im Rathaus hält für Sie kostenlos Hundetüten bereit – kommen Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten bei uns vorbei und holen Sie sich eine Handvoll für Ihren Vorrat ab.
Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassigehen, lassen Sie bitte die Hinterlassenschaften wieder verschwinden! Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit im nächsten öffentlichen oder im eigenen Abfalleimer zuhause entsorgen – die Tüten dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden.
Sie verhelfen damit unserer Gemeinde ganz wesentlich zu einem sauberen Erscheinungsbild und zu einem positiven Image.
Übrigens!
So verbreitet wie der Hundekot auf öffentlichen Flächen, ist bei vielen Hundehaltern die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen abgegolten ist. Realität ist jedoch, dass die Hundesteuer dafür bei weitem nicht ausreichen würde!
Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die nach den rechtlichen Bestimmungen mit einem Bußgeld geahndet werden kann.