Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 19.01.2023

Nachfolgend die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 16.01.2023, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 19.01.2023 -

1. Neubau Wochenendhaus Effenstiel

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Effenstiel“ und ist nach dessen Festsetzungen zu beurteilen. Die Ansichten zeigten eine mögliche Dreigeschossigkeit auf. Fraktionsübergreifend war man sich einig, dass dies zu keinem Zeitpunkt gewünscht war. Das Bauvorhaben führe die Absicht des Gemeinderates ad absurdum. Burst stellte den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre und das Gremium stimmte ihm mehrheitlich zu

2. Errichtung Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Neue Bahnhofstraße 23/1

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist aktuell unbebaut. Vorgesehen ist ein Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Für die insgesamt fünf Wohneinheiten sind acht teilüberdachte Stellplätze im aufgeständerten Erdgeschoss vorgesehen. Das neue Wohngebäude wirkt viergeschossig, hält aber die Firsthöhe wie die angrenzenden Wohngebäude mit drei Vollgeschossen ein. Nach Art des Wohngebäudes und dem Maß der Kubatur fügt sich das geplante Gebäude in die bestehende Bebauung ein. Somit war das Einvernehmen zu erteilen.

Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

3. Wohnraumerweiterung im EG, Silvanerweg 8

Die Bauvoranfrage dient der rechtsverbindlichen Abklärung einer möglichen eingeschossigen Erweiterungstiefe für einen geplanten Anbau von 2,50 m x 6,26 m zur Schaffung von Wohnraum. Die Antwort der Verwaltung lautet, dass die Umsetzung der vorliegenden Planung nicht genehmigungsfähig ist, da die im Bebauungsplan eingetragenen maximalen Bautiefen nicht überschritten werden dürfen. Das Bauvorhaben überschreite aber die hintere Baugrenze.

Das Gremium stimmte dieser Sicht der Verwaltung einstimmig zu.

4. Nutzungsänderung Nebengebäude Friedrich-Wilhelm-Straße 37/2

Das Bauvorhaben ist danach zu beurteilen, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Geplant ist die Nutzungsänderung des Nebengebäudes zu Wohnzwecken. Der rückwärtige Bestandsschuppen wird abgebrochen. Das bestehende Pultdach wird auf eine Wandhöhe von 5,55 m angehoben. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein. Eine entsprechende Anbaulast des Nachbarn Friedrich-Wilhelm-Straße 39 sei durch die untere Baurechtsbehörde vor Genehmigung des Verfahrens einzuholen.

Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

5. Umbau Scheune und Wohnhaus, Dachgaube, Bruchsaler Straße 38

Zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses soll das gesamte Gebäude innerhalb der gleichbleibenden Kubatur neu gegliedert werden. Im Dachgeschoss ist eine Schleppgaube vorgesehen, die mit ihren Maßen den ortsüblichen Gauben entspricht. Die bestehende Scheune soll ebenfalls innerhalb der Gebäudehülle komplett neu gegliedert und zukünftig als Gewerbeeinheit genutzt werden. Das ehemalige Satteldach wird ein flach geneigtes Pultdach, wodurch ein neues Geschoss entsteht. Beide Gebäude sollen zukünftig mit einem neu geplanten Treppenhaus verbunden werden, das sich als Zwischenbau gemäß § 34 BauGB einfügt.

Die Mitglieder des AUT stimmten bei einer Enthaltung zu.

6. Umbau Geräteschuppen zu Wohngebäude, Körnerstraße 2

Der bestehende Geräteschuppen im Hof soll zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit umgebaut werden. Dazu soll im vorderen Bereich im Hof eine neue Außenwand errichtet werden, die 1,41 m weiter in den Hof hineinreicht als die bisherige Wand. Das Dach wird auf 6,32 m abgesenkt und ist damit bedeutend niedriger als die angrenzende Bebauung. Zur Belichtung sind drei Dachflächenfenster geplant, die teilweise übereinander liegen. Da das der Gestaltungssatzung widerspricht, wurde eine Befreiung beantragt. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, diese Befreiung könne erteilt werden, da bereits mehrere vergleichbare Befreiungen erteilt wurden.

Das Gremium stimmte einstimmig zu.

7. Abbruch der bestehenden Lagerhallen nach Brand, Höhefeldstraße 40-44

Nach einem Großbrand sollen die verbliebenen Gebäudereste der einstigen Lagerhallen abgebrochen werden. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Breitwiesen Teil I“. Abbruchverfahren sind seitens der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Auf Nachfrage von Hans-Martin Flinspach (WBB), was mit den Belastungen der Nachbargrundstücke geschehe, die durch die Löscharbeiten in Mitleidenschaft gezogen worden waren, erklärte Bürgermeister Bänziger, dafür sei vorrangig die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Für Schäden nach dem Brand sei das Bauunternehmen verantwortlich.

Der Ausschuss nahm das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

8. Neubau Lagerhalle mit Mehrzweckraum, Rudolf-Diesel-Straße 14

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Viehwiesen I + II und Obere Kehrwiesen“ und ist nach dessen Festsetzungen zu beurteilen. Der Bauherr plant die Errichtung einer zweigeschossigen Lagerhalle in den Maßen 12,75 m x 22,50 m mit einer Wandhöhe von ca. 8,90 m und einer Firsthöhe von 9,67 m. Als Dach ist ein flach geneigtes Pultdach vorgesehen. Das OG wird durch eine Außentreppe erreicht. Aus Sicht der Verwaltung sind alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten, somit wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

9. Fluchttreppe Marktplatz 8

Die Gemeinde plant die Errichtung einer Fluchttreppe für die Turmbergschule. Die Treppe wird im südlichen Innenteil über dem Schulgarten errichtet. Das Treppengerüst aus Stahl dient als Rettungsweg und bietet einen Notausgang für die Obergeschosse der beiden Gebäude der Sekundarstufe. Die Treppe erreicht eine Höhe von 8,43 m und fügt sich in den bestehenden Schulkomplex ein.

Die Mitglieder des AUT haben das Einverständnis erteilt.

10. Verkehrsschau

In der Verkehrsschau am 29.09.2022 wurden mehrere Themen besprochen und Lösungen festgelegt. Der Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, Oliver Russel, in dessen Zuständigkeit auch die derzeit vakante Leitung des Ordnungsamtes fällt, berichtete aus der Sitzung.

Folgende Punkte seien in der Verkehrsschau bereits abschließend beraten und festgelegt worden:

Im Bereich Bahnhofstraße-Neue Bahnhofstraße – Ringstraße soll aufgrund der problematischen Querung des Radwegs der Verkehrsspiegel vergrößert und die Wegweisung umgehängt werden.

In der Höhefeldstraße soll zwischen der Bahnhofstraße und der Burgstraße versuchsweise ein einseitiges Halteverbot eingeführt werden.

Ebenfalls in der Höhefeldstraße sollen zwischen der Burgstraße und der Rosenstraße Ausweichbuchten auf der östlichen Seite eingezeichnet werden.

In der Burgstraße sollen am Ausgang des Kinderspielplatzes zur Sicherheit der Kinder und zum Verhindern des Parkens an dieser Stelle 2 Gusspoller mit Kette installiert werden.

Auf dem Kirchplatz bei der Bachbühne sollen leicht demontierbare Fahrrad-Anlehnparker installiert und die Beschilderung für Radfahrer optimiert werden. Außerdem soll ein zusätzliches Einbahnstraßenschild angebracht werden.

Am Buchenweg/L559 soll ein Geh- und Radweg erst im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans für das ehemalige TSV-Gelände errichtet werden.

Die Radwegsituation an der Kreuzung L 559/K3539 soll bis zur Realisierung des geplanten Verkehrskreisels so belassen werden.

Für die Öffentlichen Parkflächen (Parkscheune, Bärentalweg, Kanalstraße/Im Brügel) sollen Parkraumbewirtschaftungskonzepte erarbeitet werden.

zu TOP 10 Verkehrsschau - Im AUT zusätzlich beraten wurden die nachfolgenden Punkte:

Radwegquerung Bahnhofstraße-Ringstraße: Hier habe Herr Decker von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe eine Lösung mit Verkehrsnasen vorgeschlagen. Der Radfahrer aus Richtung innerorts solle demnach künftig auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 132 die Fahrbahn verlassen und entlang einer Markierung auf den Radweg einbiegen. Aus Richtung der Unterführung kommend, solle er absteigen, auf die andere Straßenseite wechseln und von dort aus auf der Fahrbahn weiterfahren. Mit entsprechenden Hinweisschildern und Piktogrammen auf der Fahrbahn sollen die Autofahrer auf die kreuzenden Fahrradfahrer aufmerksam gemacht werden (siehe Abbildung). Friederike Schmid (SPD) fand das eine gute Lösung. Sonja Güntner (Grüne Liste) meinte, man solle die Sichtverhältnisse in diesem Bereich verbessern.

Kreuzung Höhefeldstraße/Schillerstraße: An dieser Kreuzung hätten sich in der Vergangenheit gehäuft Unfälle mit Vorfahrtsverstößen ereignet. Marielle Reuter (WBB) sagte, die WBB habe eine Aufpflasterung, vergleichbar der im Kreuzungsbereich Silcherstraße/Nelkenweg vorgeschlagen. Die Kosten dafür kämen auf 45.000 Euro. Klaus Holzmüller (FDP) sah die Kreuzung eigentlich klar: viermal rechts vor links. Die Situation sei eindeutig, dafür solle kein Geld ausgegeben werden. Andrea Friebel (CDU) brachte eine Schwelle ins Gespräch. Sonja Güntner (Grüne Liste) schlug vor, eine Aufpflasterung einfach aufzumalen. Werner Burst (SPD) schlug eine Reihe von Streifen mit immer enger werdenden Abständen vor. Das rege eine Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit an. Das Gremium einigte sich schließlich auf optische Maßnahmen.

Parkplatz hinter der Walzbachhalle – Moorblick: Es ist nicht erwünscht, dass hier weiterhin große Fahrzeuge wie Sprinter etc. stehen. Darum wurde die Verwaltung beauftragt, Kosten für eine Höhenbegrenzungsanlage für größere Fahrzeuge zu ermitteln. Diese belaufen sich mit Fundamenten und Beschilderung auf insgesamt 7.500 €. Diese Ausgabe sehe die Verwaltung aufgrund der realen Verhältnisse als nicht gerechtfertigt an, was von den Ausschuss-Mitgliedern so mitgetragen wurde.

Jöhlinger Straße/Katzenbergweg: Die Lichtzeichenanlage steht hier inmitten des Gehsteigs. Damit ist die Forderung nach Barrierefreiheit an dieser Stelle nicht eingehalten. Das Landratsamt wurde um Klärung gebeten. Die Antwort hieß, aus verschiedenen Gründen können auf beiden Straßenseiten die Pfosten nicht versetzt werden. Klaus Holzmüller (FDP) fragte, wie es passieren könne, dass solche Fehler nicht schon bei der Planung bemerkt worden seien.

Kanalstraße/Goethestraße und Kanalstraße/Heinrich-Brunner-Straße: Die Absenkung der Bordsteine soll bei Aufgrabungen für Breitbandverlegung mitgestaltet werden. An einem Modellbeispiel soll die Abschrägung des Bordsteins mittels einer Steinsäge erprobt werden.

Katzenbergweg – Parksituation: beidseitig parkende Fahrzeuge erschweren den Begegnungsverkehr. Darum soll nach Vorschlag der Teilnehmer der Verkehrsschau auf der westlichen Seite, von unten aus gesehen links, ein halbseitiges Halteverbot eingerichtet werden. Um aber nicht zu viele Stellplätze zu verlieren, schlug die Verwaltung die Einrichtung einer Parkverbotszone mit markierten Parkflächen vor.

Das bedeutet, dass auf der östlichen Seite bergaufwärts Stellplätze unmittelbar an der Stützwand und auf der gegenüberliegenden Seite auf der Fahrbahn eingezeichnet werden. Bei einer Restfahrbahnbreite von mindestens 3,80 m und ausreichend Ausweichstellen, soll damit der Verkehrsfluss gewährleistet werden.

11. Minibagger für den Friedhof

Die Aushubarbeiten für Erdgräber auf dem Friedhof Weingarten wurden in der Vergangenheit über einen örtlichen Dienstleister als Vertragspartner durchgeführt. Das sei aus wirtschaftlichen und personellen Gründen nicht mehr möglich. Darum sollen in Zukunft diese Arbeiten vom Friedhofspersonal selbst vorgenommen werden. Dazu wird über die Firma VH Maschinentechnik Oberderdingen ein gebrauchter Yanmar Minibagger angeschafft werden. Das Gerät ist vielseitig einsetzbar für das Ausheben von Gräbern, für das Abräumen abgelaufener Gräber einschließlich der Fundamente sowie für Wegebau und Entfernen von Hecken. Dafür wurde in der Vergangenheit auf einen Mietbagger zurückgegriffen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 9.600 Euro. Der Preis für das anzuschaffende Gerät beträgt brutto 17.255 Euro, somit wäre, auch unter Einbeziehung der Kosten für Versicherung und Kraftstoff die Wirtschaftlichkeit in jedem Fall gegeben.

12. Windenergie in Weingarten

Die Gemeinde Weingarten hält weiterhin an dem durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) aufgestellten Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ und den auf Weingartener Gemarkung definierten Flächenkulisse fest.

So lautet kurz zusammengefasst die einstimmige Zustimmung zu einer Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt und Technik zu einem Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Regionalplans.

In Abstimmung mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein beschloss der Nachbarschaftsverband Karlsruhe im Jahr 2019 die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung auf der Gemarkung Weingarten. Die davon betroffenen Waldflächen auf Gemarkung Weingarten (Waldersteig und Hinterer Heuberg) wurden vom Gemeinderat per Beschluss vom 7. Juni 2021 bewusst aus ökologischen Gründen nicht zur Verpachtung freigegeben und nicht als Vorranggebiet durch den Nachbarschaftsverband ausgewiesen. Dann hat der RVMO die Fläche überplant und allein aufgrund der kartierten Windhöffigkeit als Vorranggebiet aufgenommen. Die vom NVK erstellten naturschutzrechtlichen Gutachten fanden keine Berücksichtigung. Die Sache ging vor den Verwaltungsgerichtshof, der die Planung des RVMO im Nachhinein für nichtig erklärte.

In der Neuaufstellung des Teil-Regionalplans sollen erneut Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt werden. Im Februar 2023 soll eine Novellierung des Baugesetzbuches erfolgen. Diese sieht in § 245e eine Überleitungsvorschrift des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vor. Damit erfährt der Regionalplan bereits im Entwurfsstadium eine Vorwirkung. So setzen sich Vorranggebiete aus dem Regionalplan-Entwurf gegenüber Ausschlussgebieten des Flächennutzungsplans durch. Damit wären Windenergieanlagen auch im Ausschlussgebiet des Teil-FNP Windenergie des Nachbarschaftsverbandes möglich.