Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Gemeinde Weingarten (Baden) - Gemarkung Weingarten - Umlegung Kirchberg-Mittelweg

Artikel vom 08.12.2022

Bekanntmachung der Teilinkraftsetzung des Umlegsplans

HIER finden Sie die Bekanntmachung im PDF-Format zum Herunterladen
- öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2022 -

Der Umlegungsplan für das Baugebiet „Kirchberg-Mittelweg“ der Gemarkung Weingarten, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 22.10.2021 aufgestellt und mit Beschluss vom 07.04.2022 geändert wurde, ist am 04.05.2022 unanfechtbar geworden.

Von der Unanfechtbarkeit ausgenommen sind:

  • Räumlich und sachlich die Ordnungsnummer 35 (Einwurfsgrundstücke Flurstück-Nummern 6570 und 17667 und Zuteilungsgrundstück Flurstück-Nummer 19725) sowie die Ordnungsnummer 2 (Zuteilungsgrundstück Flurstück-Nummer 19724).
  • Sachlich die Ordnungsnummer 17 (Einwurfsgrundstück Flurstück-Nummer 6510) sowie die Ordnungsnummer 114 (Einwurfsgrundstück Flurstück-Nummer 6467 und Zuteilungsgrundstücke Flurstück-Nummern 6467 [außerhalb] und 19682).

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, für die unanfechtbar gewordenen Grundstücke der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Gemeinde Weingarten (Baden) von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Die Bekanntmachung kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntgabe durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag ist beim Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe einzureichen.

Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen.

Bruchsal, den 28.11.2022
Umlegungsstelle

gez. Schweig