Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Nachfolgend die Berichte aus der vergangenen öffentlichen Sitzung vom 25.07.2022 nach Tagesordnungspunkten
- öffentlich bekannt gemacht am 27.07.2022 -
1. Anfragen und Anregungen der Einwohner
Seitens der Einwohner sind keine Anfragen und Anregungen eingegangen.
2. Antrag der WBB auf Beflaggungsmöglichkeit
Die Weingartner Bürgerbewegung (WBB) hat bei der Gemeinde den Antrag gestellt, interessierten Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, ihre Hausfassaden an Festtagen, insbesondere bei Ortsfesten, mit der Weingartener Fahne zu schmücken. Sie beruft sich dabei auf eine alte Tradition in Weingarten, zu Winzer- oder Weinfesten, besonders für Umzüge, Fahnen anzubringen. Gerade die Weingartener Fahne mit Traubenwappen drücke eine entsprechende Heimatverbundenheit aus, die auch an die jüngere Generation weitergegeben werden sollte.
Frau Marielle Reuter (WBB) berichtete im Gemeinderat, ihre Fraktion sei bereits mehrfach von interessierten Einwohnern auf das Thema angesprochen worden. Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinde die Organisation einer Sammelbestellung von Fahnen und dazugehörigen Fassadenhalterungen und das Bewerben über die gemeindlichen Informationskanäle leisten könne. Die Kosten soll jeder Besteller selbst tragen. Als Startauflage denkt die Fraktion an 50 Stück, um spätestens für das Wein- und Straßenfest 2023 gerüstet zu sein.
Die Verwaltung erklärte hierzu, eine Fahne lediglich in den Weingartener Farben sei jederzeit möglich. Das Landeshoheitszeichengesetz werde seit 2015 überarbeitet. In dem Gesetzentwurf solle es künftig heißen, dass die Verwendung des Landeswappens für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts oder der staatsbürgerlichen
Bildung aber auch für kulturelle, künstlerische oder heraldisch-wissenschaftliche Zwecke genehmigungsfrei möglich sei. Eine Satzung, in der die Verwendung des Ortswappens z. B. auf Flaggen geregelt sei, sei in Weingarten noch nicht vorhanden, könnte aber erlassen werden. Einer Entscheidung über eine Anschaffung von Flaggen müsse der Erlass einer entsprechenden Satzung vorangehen. Dazu soll der Antrag in den Verwaltungsausschuss verwiesen werden.
Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.
3. Antrag Grüne Liste auf Hitzeschutz
Die Fraktion der Grünen Liste Weingarten hat den Antrag eingereicht, die Gemeindeverwaltung solle sich als Kommune für den Hitzeschutz in Folge der globalen Klimaerwärmung engagieren und dazu einen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen.
Axel Hammen (Grüne) trug vor, im Gegensatz zur Überflutungsvorsorge, bei der in Weingarten bereits große Anstrengungen unternommen werden, werde der Schwerpunkt Hitzevorsorge höchstens untergeordnet behandelt. Es sei notwendig, der Klimaanpassung denselben Stellenwert einzuräumen wie dem Klimaschutz. Die Grüne Liste zieht in ihrem Antrag Untersuchungen heran, die aufzeigen, dass die stark gestiegenen sommerlichen Temperaturen in den Jahren 2018 und 2020 bereits 20.000 Todesopfer gefordert hätten. Es sei von einer Zunahme von extremen Hitzetagen
in der Zukunft auszugehen. Die Grüne Liste möchte, dass sich Weingarten auf die zunehmende sommerliche Hitze vorbereitet.
Die Verwaltung schlug vor, einen externen Sachverständigen zu diesem Thema in die Klimaschutzwerkstatt am 24. September einzuladen und den Antrag anschließend im Verwaltungsausschuss weiter zu behandeln.
Andrea Friebel (CDU) regte darüber hinaus an, öffentliche Trinkwasserbrunnen einzurichten. Wolfgang Wehowsky (SPD) meinte, die vorhandenen Grün- und Freiflächen sollten erhalten und auch in den Baugenehmigungen für die zweite Reihe berücksichtigt werden.
Der Verweis in den Verwaltungsausschuss erfolgte einstimmig.
4. Antrag auf steuerbare Straßenbeleuchtung
Die Fraktion der Grünen Liste Weingarten hat den Antrag eingebracht, bei Neuerrichtungen oder bei Modernisierung von Beleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum künftig eine steuerbare Straßenbeleuchtung einzusetzen. Durch derartige kommunale Beleuchtungsanlagen sollen der Stromverbrauch und die Lichtverschmutzung bei Nacht reduziert werden. Das könne, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, eine zeitschaltuhrgesteuerte oder per Bewegungsmelder gesteuerte Beleuchtung sein. Ein Bewegungsmelder habe im Gegensatz zur Praxis der Abschaltung jeder zweiten Leuchte den Vorteil, dass dunkle Inseln vermieden und damit zur Sicherheit beigetragen werde.
Bürgermeister Eric Bänziger meinte, man müsse prüfen, inwieweit eine Nachtabschaltung oder eine Reduzierung machbar sei. Timo Martin (WBB) meinte, in den Außenbereichen von Waldbrücke könne es sinnvoll sein. Sonja Döbbelin (CDU) hielt den Antrag auch für eine sinnvolle Idee. Wolfgang Wehowsky (SPD) brachte den weitergehenden Antrag ein, ein Monitoring zur Effektivität der Energieeinsparung einzusetzen. Bänziger wies darauf hin, dass der Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Schmitt die Erfassung der Verbräuche bereits vornehme. Die
Stilllegung der Sauna z. B. sei ein Signal. Nicolas Zippelius (CDU) befand den Anstoß richtig, aber das sei ja bereits im Werden. Wehowsky blieb dabei, ein effizientes Energiemonitoring anzugehen. Sein weitergehender Antrag wurde mit Ausnahme der Stimmen der SPD abgelehnt.
Die Zustimmung zum Verweis des ursprünglichen Antrags in den Ausschuss für Umwelt und Technik war einstimmig.
5. Bauleistungen für Anbau St. Franziskus vergeben
Der Gemeinderat vergab einstimmig die für die Errichtung des Speiseraums an der Kindertagesstätte St. Franziskus erforderlichen Bauleistungen. Die Bauleistungen wurden entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Planungskonzeption in vier Fachlosen öffentlich ausgeschrieben. In drei Losen – Rohbau, Holzbau und Dach, Fenster und Außentüren - lagen der Verwaltung Angebote vor. Für Putz- und Trockenbauarbeiten waren keine Angebote eingegangen.
Der wirtschaftlichste Bieter für den Rohbau war die Firma Bautec aus Speyer. Ihr Angebot umfasste 131.611,62 € und lag rund 14 % über der Kostenprognose. Für Holz- und Dacharbeiten wurde die Firma Schulz Holzbau Weingarten beauftragt. Ihr Angebot betrug 79.205,16 Euro, was 23 % über der Kostenprognose lag. Die Fenster und Außentüren wird die Firma Metallbau Machauer aus Waghäusel einbauen. Ihr Angebot lag bei 36.521,10 € und damit sogar um 10 % unter der Kostenprognose. Die Summe dieser 3 Lose beträgt 247.340,25 € und liegt damit rund 12 % über den prognostizierten Kosten des Architekten.
Das vierte Los soll neu ausgeschrieben werden. Da mit einer weiteren Verteuerung im Lauf des Jahres zu rechnen ist, empfahl die Verwaltung, der Vergabe zuzustimmen. Klaus Holzmüller (FDP) erklärte, wenn die Kinderbetreuung so weiter vorangetrieben werden solle, wie bisher, bliebe keine andere Wahl als zuzustimmen. Andrea Friebel (CDU)
meinte, der Holzpreis sei wieder zurückgegangen. Timo Martin (WBB) erklärte, durch den Zwang zu Ausschreibungen sei ein Gemeinderat stets geknebelt. Seine Fraktion könne diese Preissteigerungen nicht
mittragen und werde sich enthalten.
Bei Enthaltung der Stimmen der WBB war die Zustimmung zur Vergabe einstimmig.
6. Kindergarten in Modulbauweise
Ebenso geschah es bei der Vergabe der Arbeiten für den Kindergarten Am Buchenweg 40, der in Modulbauweise errichtet wird. Die Gründungsarbeiten gingen an die Firma All-Bau GmbH aus Karlsruhe zum Bruttopreis von 112.437,27 €. Das Los Erschließungsarbeiten ging an dieselbe Firma zum Bruttopreis von 84.229,15 €. Die Summe
beider Fachlose zusammen liegt rund 20 Prozent über den prognostizierten Kosten. Da es sich aber jeweils um das einzige Angebot aus der öffentlichen Ausschreibung handele, wie Ortsbaumeister Oliver Leucht berichtete und da bei der derzeitigen angespannten Preis und Liefersituation kein wirtschaftlicheres Angebot zu erwarten sei, empfahl die Verwaltung die Vergabe der Bauleistungen. Außerdem befinden sich die Module bereits in Vorproduktion und eine
Verzögerung würde Folgekosten verursachen.
Andrea Friebel (CDU) erklärte, sie werde „zähneknirschend“ zustimmen. Klaus Holzmüller (FDP) argumentierte wie zuvor und Wolfgang Wehowsky (SPD) wollte „keine weiteren Verzögerungen“.
Mit Ausnahme der Stimmen der WBB, die sich enthielten, wurde die Vergabe einstimmig getätigt.
7. BP Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis und fasst nach Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Technik folgende Beschlüsse:
Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gefolgt und der Beschluss gefasst. Der bisherige Geltungsbereich wird entsprechend dem aktuellen Entwurf zur Offenlage verkleinert und in einem Teilbereich der Ringstraße die 2-Reihebebauung aus Lärmschutzgründen nicht weiterverfolgt. Der Gemeinderat billigt nach Abwägung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. Die Verwaltungwird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
Der Bebauungsplan Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld ist seit 1964 rechtskräftig und wurde seither mehrfach abgeändert. Die Ursprungssatzung wies ein reines Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Gebäuden und kleinen Ladenflächen im Erdgeschoss zur Deckung des täglichen Bedarfs aus. Der Gewerbebetrieb im Südwesten des Plangebiets ist als nicht-wohnliche Nutzung ausgewiesen. Im Juli 2021 wurde im Vorfeld der Planung eine Befragung der Bewohner des Plangebiets vorgenommen, an der 56 Haushalte und sechs Gewerbegebiete teilnahmen. Der Rücklauf ergab kein großes Interesse der Befragten an einer Veränderung auf ihrem Grundstück. Die Wohn- und Lebenssituation wurde durchschnittlich als gut angesehen. Als störend wurden die Immissionen des Gewerbegebiets (Metallgießerei) empfunden. Die jetzt geplante Änderung des Bebauungsplans hat zum Ziel, eine behutsame
Nachverdichtung durch teilweise Bebauung der zweiten Reihe zu ermöglichen, Kubatur und Firsthöhen künftiger Bebauung, besonders im Bereich der Ringstraße, zu regeln und dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Flächen zu folgen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag im April öffentlich aus. Die in dieser Zeit eingegangenen
Einwendungen hat der Gemeinderat jetzt behandelt.
Bürgermeister Eric Bänziger berichtete im Einzelnen:
Die Buslinie 120 fährt die Haltestelle Uhlandplatz nicht an. Der ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereich soll als Mischverkehrsfläche definiert werden. Der Gebietscharakter soll im Ganzen nicht verändert werden. Aus städtebaulichen Gründen strebt die Gemeinde langfristig eine Verlagerung des Gewerbebetriebes an. Bei Vorliegen konkreter Entwicklungsabsichten sei ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zu erstellen.
Die Metallgießerei befürchtet durch geplante Festsetzungen in ihrer Entwicklung beschnitten zu werden. Das betrifft zum einen eine eventuell zu errichtende Halle für Maschinen, deren Genehmigung in einem allgemeinen Wohngebiet nicht mehr gesichert wäre. Zum anderen liegen ihre Betriebsgrundstücke bisher teilweise im Wohngebiet. Soll aber der angrenzende südwestliche Bereich als allgemeines Wohngebiet gelten, wäre ihre bisherige immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht mehr ausreichend, was eine massive Beeinträchtigung des Betriebs zur Folge hätte. Um dem zu begegnen, schlug die Verwaltung vor, den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend zu verkleinern, die Grundstücke des Betriebs sowie die südlich daran angrenzenden herauszunehmen.
Sollten konkrete Entwicklungsabsichten spruchreif sein, können diese Grundstücke in einem separaten Verfahren betrachtet werden. Gegen eine Bebauung in zweiter Reihe sei Widerspruch eingegangen. Es sei aber, betonte Bänziger, ein städtebauliches Entwicklungsziel der Gemeinde, flächen- und ressourcenschonenden Wohnraum zu schaffen. Dem Anspruch „Innen- vor Außenentwicklung“ werde auch durch die Möglichkeit von drei Vollgeschossen Rechnung getragen.
Die Erhöhung der Traufe in der Goethestraße auf 8,50 m sei sinnvoll für den Ausbau eines DG ohne 3. Vollgeschoss. Der Gewerbebetrieb sei im Bestand gesichert. Ein Konflikt entstünde durch ein neues heranrückendes Wohngebiet. Dadurch reduziere sich die zulässige Dezibelzahl vom bisherigen Mischgebiet von tagsüber 60 db auf 55 db im Wohngebiet. Darum sei es nach aktuellem Stand sinnvoll, den Gewerbebetrieb und die angrenzenden bisher bebauten Grundstücke aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Weitere Einwendungen seitens der Anwohner galten den neuen Traufhöhen mit bis zu 10 Meter. Es werde eine starke Nachverdichtung, Lärmanstieg und Veränderung der bestehenden Wohnstruktur befürchtet. Hierzu verwies die Gemeinde auf das Instrument der Bauleitplanung, das eine politisch gewollte maßvolle Nachverdichtung durch entsprechende Höhenentwicklung ermögliche. An der Planung werde festgehalten.
Zum Schallschutz, berichtete Bänziger, seien bei zukünftigen Neubauten schallschützende passive Maßnahmen erforderlich. Hans-Martin Flinspach (WBB) befand die Verkleinerung des Geltungsbereichs sowie die Reduzierung der 2. Reihen-Bebauung gut. Die Gemeinde könne nicht auf kommunale Kosten Lärmschutz entwickeln, um private Baumöglichkeiten zu schaffen. Eine behutsame Nachverdichtung sei das Ziel. Die vorhandenen Grünflächen seien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz zu schützen. Die Abstände zwischen der ersten und zweiten Reihe sollten konsequent eingehalten werden. Auch Sonja Döbbelin (CDU) fand es sinnvoll, den Bereich des Gewerbebetriebes
herauszunehmen.
Zusammenfassend wurde beschlossen: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf Basis der vorgenannten Punkte verkleinert. Der Bereich des Gewerbebetriebes „Metallgießerei“ wird herausgenommen. Im Bereich der Ringstraße 10-22 wird aus Lärmschutzgründen auf eine zusätzliche 2-Reihen-Bebauung verzichtet. Die bestehende Lärmschutzwand auf den genannten Baugrundstücken bleibt. Der Entwurf wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Offenlage beauftragt.
8. BP Kanalstraße / Gartenstraße
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans bereits gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Vom 09.05. bis zum 30.05.2022 lag der BP zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat die textlichen Anpassungen gegenüber der früheren Fassung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, den Entwurf zu billigen und sowie die Durchführung der Beteiligung zu beschließen.
Der Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt.
Die Begrünung von Flachdächern an Nebenanlagen wie Garagen und Carports und eine Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück soll zukünftig festgesetzt werden. Die Regelung von Retentionsflächen und zulässigen baulichen Anlagen wird im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen geregelt.
Die zukünftige Verkehrsfläche in der Kanalstraße soll eine Mindestbreite von 9 Metern (6 m Fahrbahn plus 2 x 1,50 m Gehweg), auch an der bisherigen Engstelle, betragen. Die aktuell vorhandenen Gebäude genießen Bestandsschutz.
Die Baulinie im Bereich der Bebauung in der Bahnhofstraße kann im Fall eines Neubaus bis zu einem halben Meter
vor- oder zurückversetzt werden. Eine Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Engstelle der Kanalstraße, z. B. durch den Auftrag´zusätzlicher Wärmedämmung, soll zukünftig zur Schaffung von ausreichenden Gehwegbreiten verhindert werden.
9. Parkdeck
Aufgrund der veralteten Technik der Parkdeckanlage, die zu hohen Neuanschaffungskosten führt sowie der sehr langen Lieferzeiten, wurde von der Verwaltung beschlossen, ein neues Parkbewirtschaftungskonzept zu erstellen. Die neue Satzung sieht vor, dass das Parkdeck am Rathausplatz weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Es ist
durchgehend geöffnet und es werden keine Kosten erhoben. Allerdings soll durch eine Beschränkung der Parkzeit Dauerparken vermieden werden und der Bevölkerung Parkmöglichkeiten für ihren Einkauf im Ort sicher zu stellen. Von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist das Parken mit Parkscheibe für max. 2 Stunden vorgesehen. Von 19 Uhr bis 7 Uhr und am Wochenende ist das Parken frei.
Timo Martin (WBB) wandte ein, wozu eine Satzung notwendig sei. Er erwarte Gleichbehandlung aller innerörtlichen Parkflächen. Das sah auch Matthias Görner so. Es habe Konsens bestanden, in die Parkraumbewirtschaftung einzusteigen. Das bringe 12- bis 14.000 Euro jährliche Einnahmen, die die Gemeinde dringend brauche. Hauptamtsleiter Russel wies darauf hin, dass es sich um ein Parkhaus handele, welches anders zu bewerten sei, wie eine Parkfläche.
Bürgermeister Bänziger erinnerte, dass die Einnahmen überwiegend aus den fest vermieteten Stellplätzen erzielt werden, was sich nicht ändere.
Dem Antrag auf Verweis in den Verwaltungsausschuss stimmten die Ratsmitglieder einstimmig zu.
10. Wechsel zu Ökostromtarif
Der Gemeinderat beschloss, den derzeitigen kommunalen Stromtarif auf Ökostrom umzustellen. Die Erdgas Südwest unterbreitete einen Tarifvorschlag, bei dem 100 % des bezogenen Stroms regenerativ erzeugt werden. Der Tarif beinhaltet eine Neuanlagenquote, die garantiert, dass 33 % des bezogenen Stroms aus Anlagen, die weniger als
sechs Jahre alt sind, stammen. Dadurch wird der Ausbau Erneuerbarer Energien zusätzlich gefördert. Die Umstellung auf diesen Tarif wird der Gemeinde im Rahmen des European Energy Award positiv angerechnet und gilt als eine der am höchsten bewerteten Maßnahme.
Der Arbeitspreis würde sich um 0,342 ct/kwh erhöhen. Bei einem Stromverbrauch von 2,1 GWh/a bedeutet dies einen finanziellen Mehraufwand von ca. 7.200 Euro pro Jahr. Dem stehen Entlastungen durch den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 ct/kWh. Bei einem jährlichen Verbrauch von 2,1 Gigawattstunden reduzieren sich die Stromkosten der Gemeinde um 78.200 € pro Jahr. Eine Umstellung auf den Ökostromtarif bedeutet also unter dem Strich immer noch eine Einsparung von 71.000 Euro pro Jahr.
Die Mitglieder der FDP stimmten dagegen, denn sie halten Mehrausgaben derzeit für nicht vertretbar.
11. bis 13. Jahresrechnung 2020 und Rechenschaftsbericht
Die Tagesordnungspunkte Feststellung der Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2020 des Kernhaushalts, der
Wasserversorgung und des Abwasserbetriebs werden von der Finanzverwaltung separat dargestellt.
Der Gemeinderat lobte die Arbeit der Finanzverwaltung, die Zahlen zeitnah zu übermitteln. Somit sei eine Grundlage für weitere Entscheidungen möglich. Das Gremium stimmte den vorgetragenen Ergebnissen einstimmig zu.
HIER finden Sie auf einen Blick als PDF-Datei:
- Feststellung der Jahresrechnung 2020
- Wasserversorgung Weingarten (Baden)
öffentliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 und Auslegung - Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden)
öffentliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 und Auslegung
14. Informationen des Bürgermeisters
Im Gewann Winkelpfad habe die Gemeinde eine Fläche zum Abstellen von Wohnmobilen und -anhängern geschaffen. 12 von 13 Flächen seien bereits vermietet, was ein Zeichen sei, dass das Angebot gut angenommen werde.
Ortsbaumeister Oliver Leucht berichtete, dass bei der Außensportanlage zur Bodenverbesserung in einigen Tagen Kalk eingebracht würde, was bei windigem Wetter zu Kalkstaubverwehungen führen könne.
Marielle Reuter (WBB) fragt nach der Möglichkeit, Baumpatenschaften für Straßenbäume einzurichten. Es wurde kein Beschluss gefasst.