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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
Nachfolgend die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 18.07.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten
- öffentlich bekannt gemacht am 20.07.2022 -
1. Erweiterung der bestehenden Rohstoffhalle mit einem Vordach
Der Bauherr plant an die Rohstoffhalle auf dem Anwesen Max-Becker-Str. 4 ein Vordach anzubauen. Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Winkelpfad (Firma Klebchemie) zu beurteilen. Das Vordach als Flachdach für Photovoltaikmodule soll in den Maßen 12,43 x 51,71 m und einer Höhe von 5,73 m ausgeführt werden. Der geplante Dachüberstand ragt 0,5 m über die Baugrenze hinaus, was die untere Baurechtsbehörde als zulässig ansieht. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung.
Das Gremium erteilt einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
2. Errichtung von 5 Stahlcontainern Max-Becker-Straße 4
Geplant ist die Aufstellung von fünf Stahlcontainern in den Maßen jeweils 9.37 x 2,08 und einer Höhe von 3,11 m. Das Fundament besteht aus Beton. Die Container werden als Nebenanlage bewertet und sind gemäß des Bebauungplans außerhalb des Baufensters zulässig.
Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
3. Errichtung eines Fahrradunterstandes Max-Becker-Straße 4
Der geplante Fahrradunterstand in den Maßen 5,00 x 25,80 und einer Höhe von 2,60 m befindet sich auf dem Firmengrundstück im Bereich der Pkw-Stellplätze. Für einen Teil dieses Bauvorhabens benötigt der Antragsteller die Zustimmung des Begünstigten des Leitungsrechts, das von dem Bauvorhaben berührt wird. Die Zustimmung wird in Aussicht gestellt. Für die Abstandsflächen, die zu einem geringen Teil auf dem benachbarten Flurstück liegen, ist eine entsprechende Abstandsbaulast des Eigentümers zu übernehmen.
Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
4. Errichtung einer dritten Wohneinheit auf der Hofstelle, Siedlung Sohl 4
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage, die die Mitglieder des AUT wie folgt beantworten:
Ein Vorhaben im Außenbereich ist nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden, eine ausreichende Erschließung besteht und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Geplant ist eine Nutzungsänderung des bisher leerstehenden Wirtschaftsgebäudes in Wohnraum. Die Kubatur wird nicht verändert. Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Da neben den bisher zulässigen, höchstens bis zu fünf weitere Wohnungen je Hofstelle entstehen dürfen, ist das Bauvorhaben zulässig.
Der AUT stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.
5. Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu Wohnraum, Burgstraße 104
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans 77. Für dieses Quartier wurde eine Veränderungssperre erlassen. Erst diese machte das Verfahren überhaupt erforderlich. Da aber nur eine Nutzungsänderung vorgesehen ist, die Kubatur des Gebäudes nicht verändert wird und nach früheren Aktenunterlagen bereits 1962 die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum genehmigt wurde, fügt sich aus Sicht der Verwaltung die geplante Nutzungsänderung in die Umgebungsbebauung des Wohnquartiers an der Burgstraße ein. Daher war die Ausnahme zur Veränderungssperre zu empfehlen.
Die Mitglieder des AUT stimmten der Ausnahme einstimmig zu und erteilten ebenso einstimmig das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung.
6. Nutzungsänderung des EG von Gewerbe zu Wohnraum, Burgstraße 35
Geplant ist eine Nutzungsänderung des gesamten Erdgeschosses von Gewerbe (Friseursalon) zu Wohnraum. Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert. Gemäß der Baueingabe ist lediglich eine Umgliederung der Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes vorgesehen. Zwei Stellplätze für die neue Wohneinheit sind im Hof nachgewiesen. Damit entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist genehmigungsfähig.
Der AUT erteilte einstimmig das Einvernehmen.
7. Errichtung einer Lagerhalle für Rollstühle und Krankentransportbahren, Werner-Siemens-Straße 10
Geplant ist eine Lagerhalle in den Maßen von 8,40 m x 12,92 und 5,80 m Höhe mit Satteldach und Dachneigung von 10°. Die geplante Halle besitzt neben einem Tor keine Fenster und dient der Aufbewahrung von Rollstühlen und Krankentransportbahren. Da vergleichbare genehmigte Lagerhallen im Quartier einen höheren First besitzen, fügt sich das Vorhaben in die die bestehende, gewerblich geprägte Umgebungsbebauung ein. Daher war das Einvernehmen zu erteilen.
Der AUT stimmte dem geplanten Bauvorhaben einstimmig zu.
8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Friedrich-Wilhelm-Straße 53/1
Das geplante Einfamilienhaus ist genehmigungsfähig, da es sich außerhalb eines Bebauungsplans befindet, sich aber nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.
Diesem Bauantrag stimmte der AUT einstimmig zu.
Der geplante Carport dagegen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 und muss nach dessen Festsetzungen beurteilt werden. Danach ist eine Dachneigung von 25° vorgesehen. Der geplante Carport hat aber ein Flachdach. Da bisher keine entsprechenden Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans erteilt wurden, soll das Einvernehmen zum geplanten Carport aufgrund der Dachform versagt werden.
Die Erteilung der beantragten Befreiung zur Ausführung des Carports mit einem Flachdach wurde bei zwei Gegenstimmen (GR Fritscher -CDU-, GR Reuter -WBB-) und einer Enthaltung (GR Schmid - SPD-) abgelehnt.
9. Parkierungsflächen für Fahrräder beim Nahkauf
Die vom Fachbereich 4 Ortsbauamt entworfene Konzeption für Fahrrad-Stellplatzanlagen wurde bereits in der Sitzung am 27. Juni vorgestellt. Aufgrund der Beratungen wurde die Präsentation um zwei weitere Varianten ergänzt und neu beraten.
Zur Abstimmung kamen nun sieben Varianten:
Die Verwaltung favorisierte Variante 4b. Die Ausschussmitglieder trugen ihre Überlegungen und Standpunkte vor.
- Variante 1 sah 4 Stellplätze für Lastenräder und sechs normale vor, allerdings nur parallel zur Straße anfahrbar. Daneben zwei Senkrechtparker für Pkws. Der Baum müsste weg. Für diese Variante sprach sich die CDU aus, allerdings sollte in die Mitte zwischen Pkw- und Fahrradparkplatz ein neuer Baum gepflanzt werden.
- Variante 2 sah 10 Radstellplätze nebeneinander vor, dann eine kleine Grünfläche, und links von dieser 2 Pkw-Plätze. Dadurch dass der Baum wegkommen sollte, fand diese Variante gar keine Befürworter.
- Variante 3 sah sogar 3 Pkw-Stellplätze vor und fiel glatt durch. Bürgermeister Bänziger meinte, dieser Vorschlag sei kontraproduktiv zu den Ambitionen der Gemeinde, mehr aufs Fahrrad zu setzen.
- Variante 4 schob unter Berücksichtigung der Argumentation Hans-Martins Flinspachs betreffend den Lkw-Ladeverkehr, der morgens auf der Straße stünde, die Fahrradstellplätze weit nach hinten Richtung Laden, damit vorne zwei Längsparker für diesen Zweck Platz fänden. Dann hätten aber die Fußgänger zu wenig Platz auf dem Gehweg und nicht die geforderten 1,50 m Breite. Für diese Variante sprach sich Axel Hammen (Grüne) aus.
- Variante 4a griff dieses Modell mit den Längsparkern zwar auf, schuf aber trotzdem mehr Platz für die Fußgänger, weil die Lastenräder in diesem Modell entlang der Straße parken und nicht senkrecht. Diesen Vorschlag bevorzugte Marielle Reuter (WBB).
- Variante 4b erwies sich letztlich als die beste. Hier stehen neben dem Baum, der erhalten bleibt, an der Straße entlang die beiden Längsparkplätze, direkt dahinter acht Fahrräder in Reihe und am (von der Straße aus gesehen) linken Kopfende der Reihe noch zwei Lastenräder. Damit sei die Gehwegbreite genügend erhalten und die Lastenräderplätze gut anfahrbar. Für diese Variante plädierten Hans-Martin Flinspach (WBB), Wolfgang Wehowsky (SPD), Sonja Döbbelin (CDU) falls Variante 1 nicht zum Zug komme, Andrea Friebel (CDU).
- Variante 4a griff dieses Modell mit den Längsparkern zwar auf, schuf aber trotzdem mehr Platz für die Fußgänger, weil die Lastenräder in diesem Modell entlang der Straße parken und nicht senkrecht. Diesen Vorschlag bevorzugte Marielle Reuter (WBB).
- Variante 5, die gar keinen Pkw-Parkplatz enthielt, hätte Friederike Schmid (SPD) zwar am besten gefallen, hätte aber der ursprünglichen Intention des Ladenbesitzers gar nicht entsprochen.
Das Gremium entschied sich einstimmig für Variante 4b der aktuellen Konzeption und empfahl die weitere bauliche Umsetzung.