Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Artikel vom 14.07.2022

Wasserentnahme aus dem Walzbach: erlaubt oder nicht?

Die Sommerzeit bringt es mit sich: Anhaltende Trockenheit, kein Regen und auch kurzfristig keine nachhaltige Änderung in Sicht.

Unter diesen Umständen stehen die Regentonnen und Zisternen im eigenen Garten nur noch geringfügig für die Bewässerung zur Verfügung. Da ist es doch praktisch, wenn das Wasser im Walzbach bei uns in Weingarten (Baden) nahe dem Grundstück vorbeifließt. Doch selbst bei großer Trockenheit ist es nicht erlaubt, Wasser mit Pumpen aus nahe gelegenen Gewässern für die Bewässerung und Beregnung von Flächen zu entnehmen.

Die gesetzliche Regelung findet sich im Wassergesetz für Baden-Württemberg: Grundsätzlich darf jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen erlaubnisfrei benutzen. Darunter fällt auch die Entnahme von Wasser in kleinvolumigen Geräten wie Schöpfkellen, Eimern und Gießkannen. Eine solche Nutzung fällt unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch (§ 20 Punkt (1)).

Eine Entnahme von Wasser mit Pumpen ist allerdings streng verboten, denn diese Entnahme in größerem Umfang mit Hilfe von Pumpen wirkt sich negativ auf Tiere und Pflanzen aus. Deshalb sind derartige Wasserentnahmen nicht erlaubt. Zusätzliche Belastungen wie Wasserentnahmen führen zu einer weiteren Beeinträchtigung des Ökosystems. Insbesondere an kleineren Gewässern besteht die Möglichkeit, dass dadurch Tiere verenden - die Lebensgrundlage Wasser muss grundsätzlich geschützt werden.

Auch handelt es sich beim Abpumpen sowie Abschöpfen größerer Wassermengen nicht um einen sogenannten „Kavaliersdelikt“, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Paragraf 103 des Wasserhaushalts-Gesetzes mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.