Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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FAQ zu Corona-Tests

Artikel vom 07.07.2022

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests

Corona-Tests sind bei der Eindämmung des Coronavirus besonders wichtig. Sie helfen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Zum 30. Juni 2022 traten die Regelungen der aktualisierten
Coronavirus-Testverordnung in Kraft.

Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – was muss ich beachten?
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.


Alle Informationen finden Sie HIER auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.