Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 29.06.2022

Nachfolgend die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 27.06.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten

- öffentlich bekannt gemacht am 29.06.2022 -

1.1 Positionierung eines Carports außerhalb des Baufensters, Traminerweg

Die geplante Errichtung eines Carports auf dem Anwesen Traminerweg 4 ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf der Setz“ zu beurteilen. Das ursprüngliche Baugrundstück wurde geteilt und sieht daher lediglich nur noch ein Baufenster für Hauptanlagen und eine Fläche für Nebenanlagen vor. Dadurch entfiel die Fläche für Nebenanlagen auf dem bisherigen Baugrundstück. Aus diesem Grund hat der Bauherr eine Befreiung zur Positionierung des Carports außerhalb der festgesetzten Flächen beantragt.

Bürgermeister Eric Bänziger wies darauf hin, dass das Instrument der Befreiung für solche Fälle geschaffen wurde. Die Mitglieder des AUT haben der Erteilung der Befreiung aufgrund der Teilung des Grundstücks einstimmig zugestimmt. Der Carport kann in einem von der Verwaltung definierten Bereich errichtet werden.

1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der Bauantrag zurückgezogen wurde.

1.3 Neubau Wohnhaus mit Stellplatz, Bauvoranfrage

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss. Die Erschließung erfolgt von Seiten des Hans-Thoma-Weges. Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die geplante Firsthöhe von rund 7,45 m sowie die Maße 8,00 m x 11,00 m fügen sich aus Sicht der Verwaltung in die Struktur der Umgebungsbebauung ein. Mit Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig.

Die Mitglieder des AUT beantworteten die Bauvoranfrage einstimmig positiv.

1.4 Errichtung eines Anbaus im EG sowie Teilabbruch der Scheune, Gartenstraße 25

Geplant ist ein rückwärtiger Anbau an das Vordergebäude im Bereich des Bebauungsplans 47 Hinterdorf. Der Anbau mit den Maßen 2,70 m x 3,42 m befindet sich innerhalb des Baufensters. Bei Baufenstern, die sowohl die erste als auch die zweite Baureihe einschließen, muss bei mehr als 26 m Tiefe zwischen dem Vordergebäude und dem rückwärtigen Gebäude ein Mindestabstand von 8 m gewährleistet sein. Dieser Mindestabstand ist hier nicht gegeben und kann auch trotz Teil-Abbruch einer Scheune nur auf 6 m erreicht werden. Darum hat der Bauherr einen Befreiungsantrag von 8 m auf 6 m beantragt, da sonst das noch nutzbare Wirtschaftsgebäude komplett abgebrochen werden müsste.

Der AUT hat im August 2019 diesem Befreiungsantrag bereits in Aussicht gestellt. Im Oktober 2019 wurde erneut über das Thema der Reduzierung des Mindestabstands auf 6 m, unabhängig von der Grundstückstiefe im Gemeinderat beraten und ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst. Auf der Basis dieses Beschlusses empfiehlt die Verwaltung dem Befreiungsantrag zuzustimmen und das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

1.5 Anbau an das Wohnhaus, Schillerstraße 46

Das geplante Bauvorhaben eines eingeschossigen Anbaus mit Pultdach liegt innerhalb der ausgewiesenen überbaubaren Fläche. Die GRZ von 0,3 ist eingehalten und die Dachneigung entspricht mit 12° den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Treppenanlage im rückwärtigen Bereich ist ebenfalls genehmigungsfähig. Über die erforderliche Anbaulast sowie Abstandsflächenbaulast entscheidet die untere Baurechtsbehörde.

Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

1.6 Errichtung einer Doppelhaushälfte Wiesenstraße 13/1, Bauvoranfrage

Die Mitglieder des AUT haben die Bauvoranfrage wie folgt beantwortet:

Die geplante Lage der Doppelhaushälfte auf dem Grundstück entspricht der Forderung, dass die Bauweise der 2. Baureihe der Bauweise der 1. Baureihe entsprechen muss. Wandhöhe, Dachneigung und Anbringung der Schleppgauben entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Das Gremium stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

1.7 Nutzungsänderung des Untergeschosses zur Doppelwohneinheit, Bahnhofstraße 1

Geplant ist die Umnutzung der bestehenden Kellerräume zu einer Wohneinheit. Umbauten finden lediglich innerhalb des Gebäudes zur Schaffung eines Durchgangs sowie zur Schließung einer Öffnung statt. Ein Stellplatz ist vorhanden. Baurechtlich ist die Nutzungsänderung der Kellerräume zur Wohneinheit aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich möglich. Über die Nutzung zum dauerhaften Aufenthalt bezüglich Belichtung und Belüftung hat die Untere Baurechtsbehörde zu entscheiden.

Friederike Schmid (SPD) befand das Bauvorhaben angesichts der kleinen Fenster der Kellerwohnung als „grenzwertig“. Werner Burst (SPD) befand den Bauantrag als „nicht in Ordnung“, zumal mit der Nutzungsänderung die Absicht der Unterbringung von Flüchtlingen verbunden sei. Hierzu erklärte Bürgermeister Bänziger, Wohnraum sei knapp und wenn jemand Wohnraum schaffen wolle, sei das unabhängig davon zu prüfen, wer darin wohnen solle. Geschosshöhe und Belichtung ergäben sich aus den Plänen und würden durch das Baurechtsamt geprüft.

In der Abstimmung stimmte Werner Burst (SPD) gegen den Bauantrag, die übrigen Mitglieder des Gremiums dafür.

1.8 Neubau Mehrfamilienhaus Bruchsaler Staße 50

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da die Bauvoranfrage zurückgezogen wurde.

2. Ausgestaltung der öffentlichen Parkierungsfläche für Fahrräder und Pkws beim Nahkauf

Für die Parksituation vor dem Lebensmitteleinzelhandel Nahkauf in der Bahnhofstraße hat der Gemeinderat immer noch nicht die optimale Lösung gefunden. Ausgangspunkt war der Antrag des Ladenbetreibers auf Schaffung eines zusätzlichen Pkw-Stellplatzes vor seinem Geschäft. Daraufhin erarbeitete das Ortsbauamt mehrere Varianten. Der Ausschuss für Umwelt und Technik sprach sich in seiner Sitzung vom 18. Mai 2020 mehrheitlich für eine Variante mit drei Stellplätzen und einer reduzierten Anzahl von Fahrradständern aus. Im Februar 2021 beantragte die FDP die erneute Behandlung der Ausgestaltung dieser öffentlichen Verkehrsfläche. Da das Mobilitätskonzept zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, wurde der Antrag zunächst zurückgestellt. Mittlerweile ist das Mobilitätskonzept beschlossen und räumt dem Fahrradverkehr einen höheren Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund des sich tatsächlich verändernden Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung in Richtung Radverkehr hat das Ortsbauamt eine modulare Konzeption für zukünftige Fahrrad-Stellplatzanlagen und mehrere Varianten erarbeitet. Diese Varianten – insgesamt fünf – wurden dem Gremium am Montagabend vorgelegt, allerdings waren nur drei davon in den Vorlagen der Ratsmitglieder enthalten. Ortsbaumeister Oliver Leucht stellte alle fünf Varianten vor. Sie unterscheiden sich in ihrer Anordnung und darin, ob der bestehende Baum an diesem Standort erhalten bleiben kann. Alle berücksichtigen einen erhöhten Platzbedarf für Lastenräder bzw. Räder mit Anhänger.

Bürgermeister Eric Bänziger stellte an den Beginn, dass an dieser Stelle tatsächlich ein großes Fahrradaufkommen registriert werde. Es gehe jetzt um die Entscheidung Parkplätze für Autos oder für Fahrräder zu schaffen.

Friederike Schmid (SPD) sagte deutlich, Parkplätze für Pkws seien der völlig falsche Anreiz. Jetzt müsse dem Thema Fahrrad Raum gegeben werden. Außerdem sei der Hof anfahrbar und böte zahlreiche Parkplätze. Flächen für fünf Lastenräder zugleich hielt sie für zu viel. Ihr Vorschlag war, lediglich die Pkw-Parkplätze gegenüber den Fahrradparkplätzen mit Strichen abzugrenzen. Hans-Martin Flinspach (WBB) kam auf die Situation der Anlieferung zu sprechen, durch die jeden Morgen ein großer Lkw „voll im Straßenbereich“ stehe. Sein Vorschlag war, an dieser Stelle zwei Längsparkplätze zu schaffen und bis 9 Uhr für den Lieferverkehr zu reservieren. Axel Hammen (Grüne) sprach sich für die Variante aus, die keine querstehenden Autos vorsah.

Schließlich stellte Gerhard Fritscher (CDU) den Antrag zur Geschäftsordnung. Er wolle über diesen Punkt heute nicht entscheiden. Er beantragte die vorliegenden Varianten und die bisher ausgetauschten Argumente und Vorschläge in den Fraktionen zu beraten und dann zu entscheiden.

Diesem Vorschlag stimmte das Gremium bei einer Gegenstimme von Marielle Reuter (WBB) zu.

3. Fußgängerbrücke Heidengaß: Abbruch oder Ersatzneubau

Die Fußgängerbrücke Heidengaß wurde im Rahmen der Brückenprüfung 2018 durch das Ingenieurbüro Rothenhöfer als nicht mehr standsicher eingestuft und entweder ein Ersatzneubau oder der ersatzlose Rückbau empfohlen. Ein Ersatzneubau würde 65.000 Euro kosten. In der Sitzung des AUT vom 21.01.2019 wurde beschlossen, dass kein Ersatzneubau vorgenommen werden soll. Die Brücke soll in 2022 abgebrochen werden.

Bürgermeister Eric Bänziger berichtete, daraufhin seien mehrfache Anfragen seitens der Bevölkerung und Mitgliedern des Gemeinderates eingegangen, was die Verwaltung veranlasst habe, die Erhaltungsmöglichkeit dieser Fußgängerbrücke nochmals zu überprüfen. Aber es bleibt dabei: Die Brücke soll abgebrochen werden. Der Fachbereichsleiter Tiefbau Gerd Weinbrecht erläuterte die Schäden der Brücke. Die Betonfläche sei durchfeuchtet und weise Sinterspuren auf. Die Träger seien beidseits verrostet und bereits geschwächt, alle Enden seien bis zu 80 Prozent durchgerostet. Insgesamt sei die Schädigung der Brücke zu weit fortgeschritten. Die Konstruktion wäre komplett zu erneuern, das käme einem Ersatzneubau gleich. Die Entscheidung müsse getroffen werden zwischen „nur abreißen“, „Ersatzneubau“ oder „belassen“, aber dann müsste die Brücke gesperrt werden.

Bürgermeister Bänziger warf in den Raum, am Abbruch käme man nicht vorbei, aber eventuell könne das Geländer gerettet werden. Es müsse dann mit einem Stahlnetz versehen werden, dass kein Kinderkopf zwischendurch passe. Klaus Holzmüller (FDP) befürwortete, irgendeine Querung in diesem Bereich zu erhalten, allerdings müsse diese kostengünstig sein. Eine einfache Lösung. Eventuell könne die Wendeplatte mit einbezogen werden. Werner Burst (SPD) sagte, die Brücke gehört erhalten. Das historische Geländer gehöre in den Ort. Vielleicht könne es woanders Verwendung finden. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, es sei den Leuten nicht klar, in welchem Zustand die Brücke sei. Er schlug eine Fertigteilbrücke mit zwei Betonpfählen vor. Gerhard Fritscher (CDU) schlug vor, ein Schild „Begehung auf eigene Gefahr“ aufzustellen, was aber der Bürgermeister mit dem Hinweis auf Haftung ablehnte. Axel Hammen (Grüne) fände einen Ersatz gut, aber nicht für 65.000 Euro. Die Kosten seien zu hoch. Friederike Schmid (SPD) befand das ebenfalls als zu teuer. Sie würde die Einbeziehung des Wendehammers gut finden, Marielle Reuter (WBB) ebenfalls. Klaus Holzmüller meinte schließlich, „uns geht es zu gut. Woanders würde diese Brücke fraglos stehen bleiben“.

Bänziger fasste zusammen: Die bestehende Brücke wird rückgebaut. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, unter Einbeziehung des Wendehammers Ersatz zu finden. Sie wird dazu mit den Anwohnern sprechen. Die Ergebnisse werden in einer der nächsten AUT-Sitzungen mitgeteilt.

4. Keltergasse Spielplatz: Antrag auf Sonnensegel

Der kleine Spielplatz in der Keltergasse mit Spielburg und Sandelmöglichkeit ist bei Kleinkindern beliebt. Dies wurde der Verwaltung in E-Mail von Müttern und der Kita Blauland mitgeteilt. Zugleich wurde gebeten, den Spielplatz durch die Installation eines Sonnensegels über der Spielburg zu ergänzen, da der Spielplatz keinen Schatten bietet. Die Verwaltung empfiehlt, im Sinne der Kinder ein Sonnensegel zu installieren. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 8.000 Euro belaufen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte ohne Diskussion einstimmig zu.

5. Antrag FDP auf Rekultivierung der Fläche am Katzenbergweg

Die Fläche wurde von der Gemeinde im Zuge der Sanierungsmaßnahme der Jöhlinger Straße zur Nutzung als temporärer Lagerplatz erworben und wird aktuell entsprechend genutzt. Die FDP hatte beantragt, durch Rekultivierung den ursprünglichen Zustand als landwirtschaftliche Nutzfläche mit intaktem Oberboden wiederherzustellen. Der Antrag vom 05.07.2021 sollte auf Beschlussempfehlung der Verwaltung erst nach Abschluss der Bauarbeiten an der Parkscheune behandelt werden. Hier sind aktuell noch Restarbeiten auszuführen. Die Seitenstraßen der Jöhlinger Straße sind im Sanierungsgebiet „Jöhlinger Straße“ beinhaltet und sollen in der aktuellen und mittelfristigen Finanzplanung saniert werden. Die bauliche Umsetzung ist bis ca. 2028 vorgesehen. Aufgrund dieser bevorstehenden Baumaßnahmen wird weiterhin ein Zwischenlagerplatz dringend gebraucht. Ansonsten müssten Lagerflächen außerhalb Weingartens gesucht werden, was entsprechende Mehrkosten nach sich ziehe.

Klaus Holzmüller (FDP) meinte, das mache zwar Sinn, aber ganz aus den Augen lassen solle man den Antrag nicht. Gerhard Fritscher (CDU) meinte, die Nutzung als Lagerplatz könnte verlängert werden, aber nicht auf die Dauer von fünf Jahren. Klaus Holzmüller (FDP) schlug vor, es solle geprüft werden, ob die Kosten für die spätere Rekultivierung in die Sanierungskosten mit aufgenommen werden könnten. Werner Burst (SPD) bezweifelte ob die Fläche überhaupt noch rekultivierungsfähig sei.

Der AUT nahm den Sachstand zur Kenntnis und beschloss den Zwischenlagerplatz am Friedhof sowie die temporären Stellplätze am Liverdunplatz weiterhin beizubehalten. Das Thema der weiteren Nutzung dieses Platzes soll erneut in kommenden Jahren aufgegriffen werden.

Das Gremium stimmte einstimmig zu. Damit war der Antrag erledigt.

6. Information aus den Fachbereichen

Die neue Fußgängerampel an der Treppe zum Turm über die Bruchsaler Straße soll nach Montage der Ampeltechnik demnächst in Betrieb gehen. In der kommenden Woche wird mit dem Abbruch des Nebengebäudes des Anwesens Bruchsaler Straße 12 begonnen.

Die Sanierung der Feldwege im Bereich Köpfle und im Bereich Sohl wird demnächst beginnen.