Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 31.05.2022

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 30.05.2022 nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 31.05.2022 -

TOP 1 Anfragen und Anregungen der Bürger

Siegfried Vogt fragt, ob es eine weitere Besichtigung eines Windparks für den Weingartener Gemeinderat geben wird und ob normale Bürger an dieser Besichtigung teilnehmen dürfen. Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher sagte dazu, es sei vorgesehen, im Herbst eine zweite Besichtigung mit dem Gemeinderat durchzuführen, zu der auch sachkundige Bürger eingeladen werden.

TOP 2 Anregungen aus der Einwohnerversammlung

In der Einwohnerversammlung wurden aus den Reihen der Einwohner einige Anregungen getätigt. Eine Anregung war, an der Treppe zum Wartturm einen Handlauf und eine LED-Beleuchtung anzubringen. Eine weitere Anregung betraf die Prüfung, ob der Einbau einer Wasserturbine im Hochwasserrückhaltebecken Schlossbergsee wirtschaftlich Strom erzeugen könne und eine dritte Anregung betraf das Gelände im Sandfeld. Es wurde angefragt, ob dieses nicht bis zur vollständigen Erschließung für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden könne, gerade im Hinblick auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine. Sitzungsleiter Gerhard Fritscher erklärte, dieser Punkt habe sich bereits erledigt, das Feld sei bereits eingesät. Die weiteren Vorschläge werden von den entsprechenden Fachbereichen der Verwaltung geprüft und die Ergebnisse dem Gemeinderat mitgeteilt, der über die Umsetzung entscheidet.

Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig zu.

TOP 3 Kommunale Trägerschaft der Kinderbetreuung

Die Gemeinde Weingarten (Baden) will nach einstimmiger Zustimmung im Gemeinderat in die Kommunale Trägerschaft der Kinderbetreuung einsteigen. Herr Russel, Leiter Bürgerdienste, erläuterte, der Verwaltungsausschuss hatte das Thema eingehend vorberaten. Es fanden Gespräche mit der Fachaufsicht beim Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg geführt und Austausch mit den umliegenden Kommunen, die bereits Erfahrung mit Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben.

Bislang gehört Weingarten zu den wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg, die aktuell noch keine Betreuungseinrichtung in eigener Trägerschaft betreibt. Neben dem Naturkindergarten werden acht Kindergärten ausschließlich in konfessioneller Trägerschaft geführt. Da aber Eltern gesetzlich Anspruch auf eine Trägervielfalt haben, hat die Fachaufsicht beim Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg der Gemeinde nahegelegt, in die kommunale Trägerschaft einzusteigen. Sie bietet gegenüber der freien oder konfessionellen Trägerschaft einige positive Aspekte: Höhere Transparenz bezüglich Personal- und Kosteneinsatz, besseren Überblick hinsichtlich Aufgaben und Verantwortung, bessere Personalfindung da konfessionelle Einschränkungen wegfallen und mittelfristig geringere Verwaltungskosten.

Der in Kürze neu in modularer Bauweise zu errichtende Kindergarten Buchenweg 40 bietet sich für den Einstieg an. An zusätzlichem Personal sind eine halbe Stelle für eine leitende pädagogische Fachkraft sowie eine halbe Stelle für eine Verwaltungskraft erforderlich.  Die Gemeindeverwaltung wird umgehend eine Konzeption erarbeiten und Entscheidungen über Einrichtung und Ausstattung treffen, so dass bis spätestens August 2022 beim Kommunalverband der Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis gestellt werden kann.

TOP 4 Bewirtschaftungskonzept Parkscheune

Auf dem neu errichteten Parkplatz in der Jöhlinger Straße sollen nach Beschluss des Gemeinderates zunächst für die 14 öffentlichen Stellplätze keine Parkgebühren erhoben werden. Der Parkplatz wurde auf einem Gelände errichtet, das die Gemeinde bereits Anfang des Jahres 2017 erworben hat, um die Parkflächen, die im Zuge der Sanierung der Jöhlinger Straße weggefallen sind, zu ersetzen. Der Parkdruck durch die Anwohner war in der Vergangenheit hoch und entsprechend groß waren die Proteste und Befürchtungen angesichts der Planungen, die Straße weitgehend parkfrei zu halten. Die Gemeinde hat daraufhin Ausweichflächen geschaffen. Zwei befinden sich am Steingassweg und am Liverdunplatz – die aber beide wieder aufgehoben werden sollen – und eine weitere am Ende der Jöhlinger Straße beim Bärentalweg. Mit der Parkfläche beim ehemaligen Weingut Schäfer entstehen 27 weitere Parkplätze, sechs davon werden überdacht. Die Straße liegt im Sanierungsgebiet, darum ist die Herstellung von Stellplätzen im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig, allerdings unter der Vorgabe, dass die überwiegende Anzahl der Stellplätze öffentlich sein muss, sie können aber bewirtschaftet werden. Daher können nur 13 Stellplätze dauerhaft vermietet werden. Für diese hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein überdachter Platz für monatlich 60 Euro und ein nicht überdachter für monatlich 40 Euro vermietet werden soll. Für die 14 öffentlichen Plätze hat sich die Verwaltung mit Bewirtschaftungskonzepten auseinandergesetzt. Die Bewirtschaftung durch private Firmen erwies sich als unwirtschaftlich. Die Anschaffung eines Parkautomaten sei zu teuer. Die dritte Variante sieht eine Parkscheibe ohne Entgelt vor. Die Parkscheibe soll zwischen 9 Uhr und 18 Uhr die zulässige Parkzeit auf vier Stunden beschränken um Dauerparker zu verhindern. Außerhalb dieser Zeit sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ist unbegrenztes Parken kostenfrei möglich. Ein Stellplatz wird an Carsharing vermietet. Das Abstellen von Wohnwagen und Pkw-Anhängern wird ausgeschlossen. Diese Regelung kann an ein Gesamtkonzept für die Parkraumbewirtschaftung angepasst werden. Der Vorschlag von Timo Martin (WBB) Anwohnerparkausweise für 15 Euro pro Monat auszugeben, kam nicht zum Zug.

Timo Martin (WBB) erklärte, seine Fraktion werde nicht zustimmen, denn der Vorschlag mit der Parkscheibe gehe an der Realität vorbei. Hier herrsche kein Parkdruck von außen, es handele sich nur um die Anwohner und es seien nur Ersatzstellplätze. Es sei den Anwohnern nicht vermittelbar, warum sie nur vier Stunden parken dürften und nicht acht. Außerdem sei es dem Ordnungsdienst nicht zuzumuten, dreimal täglich die Parkscheiben zu kontrollieren. Die WBB würde gerne auf jede Regelung dieser Parkplätze verzichten. Sonja Güntner (Grüne Liste) signalisierte Zustimmung. Man könne mit vier Stunden Parkzeit anfangen, sollte sich das nicht bewähren, könne es jederzeit wieder geändert werden. Andrea Friebel (CDU) gefiel an diesem Konzept besonders, dass damit auch Pkw-Dauerparker ausgeschlossen werden. Friederike Schmid (SPD) stimmte zu, die Begrenzung solle ein Anreiz gegen Dauerparker sein. Die Abstimmung betraf zunächst den weitergehenden Antrag der WBB auf „gar keine Zeitregelung“, dem nur die Stimmen der WBB zustimmten. Alle anderen Fraktionen stimmten für den ursprünglichen Antrag. Carolin Holzmüller (FDP) fragte nach der zeitlichen Freigabe. Sobald die entsprechende Beschilderung eingetroffen und montiert sei, gab Gerd Weinbrecht Auskunft. Damit sei in rund sechs Wochen zu rechnen.

TOP 5 Priorisierung der Straßensanierung

Die Liste der zu sanierenden Straßen und Wege auf Weingartener Gemarkung, inner- wie außerorts – ist lang und muss der Dringlichkeit nach für die Jahre 2022 bis 2024 priorisiert werden. Die Grundlage wurde durch eine umfassende Zustandsuntersuchung im Jahr 2020 ermittelt. Aus dieser Untersuchung ergaben sich 16 Wirtschaftswege im Außenbereich in der höchsten Dringlichkeitsstufe. Der Fachbereichsleiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, trug nun einen Vorschlag vor, welche Strecke in welchem Jahr vorgenommen werden könnte. Das zur Verfügung stehende Budget für Straßen, Wege und Brücken beträgt 300.000 Euro im Jahr. Für das Jahr 2022 beträfe das eine Asphaltsanierung der Wirtschaftswege Katzenberg und Sohlsiedlung, jeweils in Teilabschnitten. Begonnen werde im Sohlweg am oberen Ende und am Katzenberg vom Friedhof kommend. Für die Neue Bahnhofstraße ist auf einer Fläche von 420 Quadratmetern eine Risssanierung eingeplant. Außerdem sei grundsätzlich die Sanierung von zwei Treppenanlagen vorgesehen, von der Durlacher Straße zum Hans-Thoma-Weg und von der Jöhlinger Straße zum Ruländerweg. In Summe betragen diese Vorhaben insgesamt 179.100 Euro. Im Jahr 2023 sollten der Katzenbergweg und der Sohlweg jeweils in einem weiteren Abschnitt eine Asphaltsanierung erfahren, ebenso der Wirtschaftsweg Baumschule in Gänze. Saniert werden soll die Brücke über die Schafstraße, wogegen die Brücke bei der Heidengass abgebrochen werden soll. Dafür seien insgesamt 198.680 Euro aufzuwenden. Für 2024 sind die restlichen Strecken von Katzenberg und Sohlweg sowie der komplette Weg zum Hochbehälter Sohl vorgesehen, außerdem Instandhaltungen und Reparaturen verschiedener Brückenbauwerke in Höhe von 50.000 Euro. Insgesamt beträgt das Ganze 214.010 Euro.

Marielle Reuter (WBB) meinte, diese Priorisierung sei gut. Dringlichkeitsfälle könnten immer mal vorkommen, aber es sei ein Leitfaden. Carolin Holzmüller (FDP) fragte, ob die einzelnen Maßnahmen dem Rat noch einmal gesondert vorgestellt würden. Hierzu sagte Weinbrecht, das sei im Normalfall nicht notwendig. Es werde entlang dieser Liste vorgegangen und solange sie eingehalten werde, seien keine weiteren Beschlussfassungen erforderlich. Die Auftragsvergabe der Maßnahmen werde selbstverständlich in den zuständigen Gremien vorab behandelt. Der Abbruch der Brücke bei der Heidengaß wird im AUT noch einmal beraten.

Der Gemeinderat stimmte der Priorisierungsliste einstimmig zu.

TOP 6 Berichte aus den Fachbereichen

Oliver Russel Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, berichtete, die Gemeinde könne nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Karlsruhe nun das vom Gemeinderat geforderte Tempo 30 auf der Ringstraße zwischen Feuerwehrhaus und Unterführung einrichten. Es werde in der kommenden Woche umgesetzt.

Gerd Weinbrecht, Leiter des Fachbereichs Tiefbau, berichtete, ein großer Abschnitt des Breitwiesenwegs wurde in das Radwegsanierungsprogramm aufgenommen und die Gemeinde erhalte dafür Fördergelder. Da direkt neben der Bundesstraße 3 kein Radweg entlangführe, übernehme der Bund hierfür die kompletten Kosten für Sanierung und Ausbau.

Auf der Bruchsaler Straße soll direkt beim Eiscafé eine Fußgängerampel installiert werden. Damit werde die geforderte Querungshilfe im Rahmen der Sanierung Jöhlinger Straße umgesetzt. Leider müsse dafür einer der beiden Bäume gefällt werden.

TOP 7 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Kann an der Kreuzung Schillerstraße auf Bahnhofstraße ein Stopp-Schild angebracht werden?
  • Wie weit ist die Verbundplanung fortgeschritten? In Kürze gibt es ein Treffen von Landschaftserhaltungsverband, Ordnungsamt, Naturschutz und Förster.
  • Das Stromhäuschen am Nelkenweg soll nicht abgebrochen, sondern einer ökologischen Nutzung zugeführt werden.
  • Der Friedhof sieht teilweise ungepflegt aus, weil die Friedhofsmitarbeiter aus Personalmangel mit den Mäharbeiten nicht nachkommen. Hier sei zu überlegen, Ferienjobs anzubieten, damit Schüler beim Rasenmähen helfen.
  • Wann wird der Weg zwischen L 559 und Mineralix Deponie in Ordnung gebracht?
  • Bei größeren Beerdigungen finden nicht alle Teilnehmer in der Aussegnungshalle Platz. Es wird angeregt, einige Bänke vor der Friedhofshalle zusätzlich aufzustellen, um Sitzplätze anzubieten.