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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 11.04.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 13.04.2022 -
1.1 Umbau Geräteschuppen zu Wohneinheit, Körnerstraße 2
Der Bauherr plant die Umnutzung eines Geräteschuppens zum Wohngebäude unter Beibehaltung der äußeren Umrisse und Gesamtgröße. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Zur Wohnraumerweiterung soll im vorderen Bereich in den Hof eine neue Außenwand errichtet werden. Diese reicht ca. 1,40 m weiter in den Hof hinein wie die bisher bestehende Außenwand. Das Dach wird auf 6,32 m abgesenkt und ist damit um 2,86 m niedriger als das bestehende Gebäude der Bahnhofstraße 31. Daher ist das umgebaute
Wohngebäude niedriger als die Umgebungsbauten und fügt sich damit in die Bebauung der Körnerstraße ein. Die Umbauten im Innenbereich sind zulässig. Notwendige Stellplätze werden im Hof nachgewiesen.
Dem widersprach Werner Burst (SPD). Die vorhandenen Stellplätze seien dem Vorderhaus zugeordnet, die Fahrzeuge der neuen Wohneinheit fänden im Hof keinen Platz mehr. Außerdem gehe ein Fenster im Erdgeschoss zum Hof. Das bringe Nachbarkonflikte.
Dazu sagte Bürgermeister Eric Bänziger (parteilos), das Vorderhaus sei vor 1963 errichtet worden und Stellplätze seien im Bestand erst ab ca. 1963 nachzuweisen, also habe es Bestandsschutz und brauche keinen neuen Nachweis. Damit könnten die Stellplätze dem Hinterhaus zugeordnet werden. Die Gemeinde prüfe lediglich, das städtebauliche Einvernehmen (Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung). Stellplätze und Nachbarkonflikte sei Sache des Landratsamts. Damit empfahl die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu bei Stimmenthaltung der SPD.
1.2 Umnutzung eines Fahrzeughandels in eine Kfz-Karosseriebetrieb, Rudolf-Diesel-Straße 24
Der Bauherr plant die Nutzungsänderung des bestehenden Fahrzeughandels mit Reparatur in einen Kfz-Karosseriebetrieb sowie den Einbau einer Spritz- und Trockenkabine und die Aufstellung eines Flüssiggastanks zu Heizzwecken. Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Viehwiesen I + II und obere Kehrwiesen“ zu beurteilen.
Ortsbaumeister Oliver Leucht erläuterte, Gewerbebetriebe seien in diesem Gebiet dann zulässig, wenn sie keiner Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen und keine störenden Geruchsimmissionen im angrenzenden Wohngebiet veranlasst werden. Das werde seitens des Landratsamts überprüft. Der Einbau der geplanten Spritz- und Trockenkabine sowie die dazugehörigen Ab- und Zuluftanlagen an der südwestlichen Hallenaußenseite können genehmigt werden. Der Abluftschornstein ist mit 10 m Höhe über Geländeoberkante nach der TA Luft in Bezug auf Immissionen im Hinblick auf die Wohnnutzung im Quartier ausreichend hoch. Der Flüssiggastank ist im rückwärtigen Bereich innerhalb des Baufensters ebenfalls zulässig. Die Grünfläche bleibt erhalten und wird nicht versiegelt. Stellplätze werden auf dem Grundstück in ausreichender Zahl nachgewiesen. Bürgermeister Bänziger wies darauf hin, dass die Einhaltung des Immissionsschutzgesetzes sowie der brandschutzrechtlichen Auflagen durch das Landratsamt überprüft und festgesetzt werden.
Timo Martin (WBB) hatte Zweifel und regte an, das Landratsamt solle auch die Bodenbeschaffenheit auf etwaige Altlasten überprüfen. Hierzu erklärte Axel Hammen (GLW), die Gemeinde könne beim Landratsamt nachfragen, ob der Betrieb noch im Altlastenkataster enthalten sei. Wenn nicht, so sei nichts zu befürchten.
Da das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig war, stimmte das Gremium einstimmig zu.
2. GAS Straßenuntersuchung, Sanierung und Priorisierung
Wie in der Sitzung des AUT vom 7. März besprochen, hat die Verwaltung die Ergebnisse der GSA Straßenzustandsuntersuchung in einer Prioritätenliste von 2022 bis 2024 geordnet und die damit verbundenen Kosten ermittelt. Diese Liste lag dem AUT nun vor. Gerd Weinbrecht trug eine Präsentation vor und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.
Es handelt sich um Straßen, getrennt nach außerorts und innerorts, die hohe Schäden aufweisen und dringend sanierungs- oder erneuerungsbedürftig sind. Im Außenbereich sind es Wirtschaftswege, für die Gerd Weinbrecht zwei Möglichkeiten erarbeitet hat:
Erste Möglichkeit sei ein DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise). Das gehe mit einer Oberflächenbehandlung und mit einer zusätzlichen zweiten Oberflächenbehandlung zehn Jahre später. Die zweite Möglichkeit sei das Aufbringen einer zusätzlichen Deckschicht. Bei beiden Verfahren werde die Nutzungsdauer um ca. 20 Jahre verlängert. Das DSK-Verfahren decke auch Schlaglöcher mit bis zu 8 cm Tiefe ab. Der Gesamtkostenaufwand liege bei Verfahren zwei um rund 400.000 Euro höher. Insgesamt seien es Kosten von 1.413.000 Euro beim DSK-Verfahren und 1.817.000 Euro beim Aufbringen einer zusätzlichen Deckschicht.
Am Beispiel Sohlweg (Liste WW 12) koste das DSK mit einer Oberflächenbehandlung brutto 144.480 Euro. Plus einer zweiten Oberflächenschicht betragen die Kosten insgesamt 192.640 Euro. Für das Aufbringen einer zusätzlichen Deckschicht würden Kosten von 247.680 Euro entstehen. Für den Wirtschaftsweg im Mauertal, der mit 9.600 qm die größte Fläche aufweist, beträgt die günstigste Ausführung 201.600 Euro und die teuerste 345.600 Euro. Der Wirtschaftsweg Breitwiesenweg werde komplett erneuert und auf 3,00 m ausgebaut. Die Kosten hierfür betragen ca. 235,00 Euro pro Quadratmeter und sind ein Teil des Förderantrags Radwegsanierung.
Bei den rot markierten Straßen innerorts handelt es sich weit überwiegend um Wohnstraßen. Hier bedarf es fast durchgehend einer Erneuerung der Asphaltdecke, bei den meisten auch die Erneuerung der Trinkwasserleitung. Für das Jahr 2022 sind 179.100 Euro in der Prioritätenliste veranschlagt, die auch die Sanierung von zwei Treppenlagen mit enthalten.
Für das Jahr 2023 werden 198.680 Euro veranschlagt einschließlich der Brückensanierung bei der Schafstraße bzw. Abbruch bei der Heidengass und 214.010 Euro sind für das Jahr 2024 eingeplant.
Klaus Holzmüller (FDP) fand es für gut, eine solche Priorisierung zu haben. So könne jeder Anrufer darauf verwiesen werden, dass sein Anliegen zu gegebener Zeit behandelt werde, wenn es an der Reihe sei. Unterschiedliche Sichtweisen gab es bei der Frage nach den Schäden, die die Umleitungsstrecken verursacht hätten. Gerhard Fritscher (CDU) meinte, dass diese, im Bereich der Bankette, erheblich seien und Gerd Weinbrecht meinte, bei ihm seien noch keine größeren Beschwerden eingegangen und er erachte die Schäden als nicht so gravierend. Etwaige Schäden können vom Bautrupp des Bauhofs beseitigt werden. Herr Klaus Holzmüller (FDP) pflichtete Herrn Weinbrecht bei. Werner Burst (SPD) regte an, die Treppe zwischen Durlacher Straße und Hans-Thoma-Weg weise Unregelmäßigkeiten im Rhythmus auf, das sei eine Stolperfalle. Dies solle bei der Sanierung beachtet werden.
Herr Bänziger fasste nochmal zusammen, dass in den nächsten Jahren 1,4 Millionen für die Instandsetzung der Wirtschaftswege zu leisten seien. Die Mitglieder des AUT empfehlen dem Gemeinderat, der Priorisierung der Straßensanierung laut dieser Liste zuzustimmen.
Dieser Beschluss war einstimmig. Der Gemeinderat entscheidet am 25. April 2022.