Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Verwaltungsausschuss

Artikel vom 18.04.2019

Elektromobilität in Weingarten

Die SPD Weingarten hat schon länger zurückliegend einen Antrag auf Ausbau der E-Mobilität in Weingarten gestellt. Darin eingeschlossen ist eine Zusammenarbeit mit einem Anbieter für CarSharing und die Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Die Verwaltung habe durchaus Interesse daran, dem entgegenzukommen, aber es sei eine Kostenfrage, hieß es im Verwaltungsausschuss. Im Vergleich der Anbieter erwies sich die „Stadtmobil“, die eigenständig die Verwaltung kontaktiert habe und gerne eine Zusammenarbeit forcieren würde, als unter verschiedenen Aspekten bester Anbieter. Bürgermeister Eric Bänziger erläuterte den aktuellen Sachstand und die Möglichkeiten der Gemeinde. Wolfgang Wehowsky (SPD) dankte ihm für diese Erläuterungen und monierte, warum für CarSharing nicht geworben werde. Die Fahrzeuge in Weingarten seien praktisch ständig unterwegs, sagte Bänziger, die Nachfrage nach weiteren Carsharing-Fahrzeugen sei hoch. Von der Errichtung eigener Ladesäulen über einen Stromanbieter auf Kosten der Gemeinde werde zunächst abgesehen. Zwei Säulen befänden sich beim Autohaus Morrkopf und der Firma Elektro-Mai. Angestrebt sei, eine weitere beim Hotel „Krone“ über den Eigentümer zu errichten. Eine Ladestation im Parkdeck für ein Stadtmobil würde die Gemeinde gerne auch für eigene E-Fahrzeuge nutzen. Timo Martin (WBB) wies darauf hin, Kommunen seien angehalten, E-Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Eine Ladestation im Parkdeck mit Gemeindefahrzeugen zu blockieren, sei nicht Sinn der Sache. Ladestationen im öffentlichen Raum würden mit 80 Prozent gefördert. Die Errichtung einer Säule beispielsweise vor dem Baumannschen Haus käme auf rund 10.000 Euro als einmalige Kosten. Bänziger fand das zu teuer. Nicolas Zippelius (CDU) regte an, die Fördermöglichkeiten über das Sofortprogramm „Saubere Luft“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollten auf jeden Fall geprüft werden. Carolin Holzmüller meinte, um Carsharing zu etablieren, müsse die Gemeinde nicht für Anbieter werben. Stadtmobil Karlsruhe sei überregional vertreten. Weitere Ladesäulen könnten auch bei Firmen angesiedelt werden. Jeder Unternehmer könne dann selbst entscheiden, ob er das beispielsweise für seine Mitarbeiter anbieten möchte. Andrea Friebel wies darauf hin, dass bei Neuanlagen von Parkplätzen gleich Leitungen für E-Ladestationen mit verlegt werden sollten. Das würde sich bei dem künftigen Parkplatz in der Jöhlinger Straße anbieten. Die Ausschussmitglieder nahmen den Sachstand zustimmend zur Kenntnis. 

 

Entschädigungen für die Feuerwehr

Die Gemeinde hat ihre Feuerwehrentschädigungssatzung überarbeitet und neu kalkuliert. Gemäß dem Feuerwehrgesetz sind die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr bei der Ausübung ihres Dienstes einschließlich der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen zu entschädigen. Ferner wird den Angehörigen der Feuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, also Funktionsträger wie beispielsweise der Kommandant, eine zusätzliche Entschädigung nach der Satzung gewährt. Das bedeute eine deutliche Erhöhung, was aber völlig gerechtfertigt sei, befand Bürgermeister Eric Bänziger. Der Gemeindefeuerwehrausschuss hat diese Entschädigungssätze in seiner jüngsten Sitzung beraten und beschlossen. Dem liegen gemeinsam verabschiedete Orientierungswerte von Gemeindetag, Städtetag und dem Landesfeuerwehrverband zugrunde. Der Stundensatz besteht aus zwei Teilen: ein Basis-Stundensatz von 10 Euro und ein Zuschlag von 2 Euro je geleistete Einsatzstunde, der in die Kameradschaftskasse kommt. Das Gremium stimmte der Satzung einstimmig zu.

Gleichermaßen wurde auch die Kostenersatzsatzung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr überarbeitet. Die Leistungen der Gemeindefeuerwehr sind zunächst einmal unentgeltlich. Bei Pflichtaufgaben (Brände und öffentliche Notstände) kann kein Geld verlangt werden. Dagegen muss der Verursacher eines vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schadens für Ersatz aufkommen. Allerdings gibt es eine Kostenobergrenze, beispielsweise bei Fehlalarmen. Die Vorschriften zur Berechnung und Erhebung des Kostenersatzes für Einsätze der Gemeindefeuerwehr sind im Feuerwehrgesetz festgelegt. Der Gemeinderat hat bei der Kostenermittlung ein gewisses Ermessen. Um dieses fehlerfrei ausüben zu können, hat die Gemeinde Weingarten die Kostensätze vom Büro „Allevo Kommunalberatung“ als übersichtliche und nachvollziehbare Kalkulation aufbereiten lassen. Das Gremium stimmte der Kalkulation einstimmig zu.

 

Keine Familienkarte fürs Freibad

Der Verwaltungsausschuss hat den Antrag der SPD auf Einführung einer Familienkarte fürs Freibad mehrheitlich abgelehnt. Bürgermeister Eric Bänziger führte aus, die Verwaltung habe eine unkomplizierte Lösung durch die Ergänzung der bestehenden Entgeltordnung vorgeschlagen. Für die Freibadsaison 2019 sollen folgende Tarife in der Entgeltordnung ergänzt werden: Familien mit zwei Erwachsenen und Kindern zahlen 75 Euro, Familien mit einem Erwachsenen und Kindern zahlen 62,50 Euro.

Matthias Görner (WBB) erklärte, die WBB bleibe bei ihrem Standpunkt, dass „die Rahmenbedingungen für Geschenke schlechter werden“. Er wolle das Thema in einem Gesamtzusammenhang bearbeiten. Andrea Friebel (CDU) pflichtete ihm bei, auch die CDU wolle diese Gebühren in einer Gebührenkalkulation insgesamt beschließen. Wolfgang Wehowsky (SPD) verwies auf Graben-Neudorf, das die Familienkarte bereits eingeführt hatte, und ärgerte sich, die CDU lehne den Antrag bewusst ab und von „Geschenken“ könne keine Rede sein. Der Sinn des Antrags sei, Familien mit Kindern zu unterstützen, damit das Freibad besser angenommen werde.