Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Aus dem Verwaltungsausschuss

Artikel vom 17.03.2022

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 08.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 17.03.2022 -

1. Neufassung der Marktsatzung

Mit Wiedereinführung eines Wochenmarktes im November 2021 wurde eine Änderung der geltenden Marktsatzung erforderlich. Die Marktsatzung regelt das Verhalten von Käufern und Verkäufern, das Warenangebot, Verkaufstage und -zeiten. Die Standgebühren, die ein Anbieter zu entrichten hat, sind in der Marktgebührensatzung geregelt.

Diese wird derzeit von der Finanzabteilung überarbeitet. Bis zum Beschluss und Neufassung der Marktgebührensatzung werden von den Beschickern keine Gebühren erhoben. Die Neufassung der Satzung wurde mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl der Veränderungen tritt die bisherige Marktsatzung außer Kraft.

Der Leiter des Ordnungsamtes, Patrick Nagel, hatte den Gemeinderäten einen umfangreichen Katalog von Bestimmungen vorgelegt. Die letzte Marktsatzung stamme aus dem Jahr 2000. Der Marktbereich sei vom geschlossenen Rathausplatz zum verkehrsmäßig offenen Kirchplatz umgezogen. Das erfordere umfangreiche Anpassungen.

Sein Entwurf löste bei den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Diskussionsbedarf aus. Nicolas Zippelius (CDU) fragte nach einer Priorität für lokale und regionale Anbieter. Erzeuger sollten Vorrecht vor Händlern haben. Ob die Standplätze dauerhaft vergeben seien oder zeitlich befristet. Ob die Marktaufsicht Störer von Ruhe und Ordnung verweisen könnte. Ob politische Wahlwerbung durch Begegnungsgespräche zugelassen sei. Philipp Reichert (WBB) monierte die Verkehrsregelung. Der Schülerverkehr um 7.30 Uhr kollidiere mit den Aufbauzeiten der Marktbeschicker. Hier sei eine praktikable Lösung gefragt. Außerdem fragte er nach der Vertragsdauer, denn einige Marktbeschicken kämen nur sporadisch. Hierzu sagte Nagel, es gebe keine monatliche Regelung, weil Abwechslung gewünscht sei. Man könne Teilerlaubnis anbieten. Grundsätzlich hat nach der Gewerbeordnung Jedermann Zugang zum Markt. Carolin Holzmüller (FDP) monierte, die Rettungswege seien nicht freigehalten. Hierzu verwies Nagel auf eine Befahrung des Marktes im Dezember mit dem Gerätewagen der Feuerwehr, die kein Problem dargestellt haben. Petra Frankrone (Grüne), Initiatorin des Marktes, fragte, ob auch Textilien oder Lederwaren mit aufgenommen werden könnten. Beispielsweise Socken aus regionaler Wolle. Das könne er sich vorstellen, sagte Nagel. Nicht einverstanden war er dagegen mit der Frage nach einem Espressomobil, Eiswagen oder Bratwurstständen. Dadurch verliere der Wochenmarkt seinen Charakter. Ein Markt solle unverarbeitete Lebensmittel anbieten. Nach der Gewerbeordnung seien auch nur rohe Naturerzeugnisse zulässig. Ansonsten bedarf es einer Gestattung zum Ausschank von Getränken und Speisen. Kostproben sind aber erlaubt. Das konnte Jörg Kreuzinger (CDU) nicht nachvollziehen. Er verwies auf den Markt in Bruchsal, der einen kommunikativen Charakter habe. Er würde einen Markt als Treff mit der Möglichkeit, Kaffee zu trinken und eine Wurst zu essen, gut finden. Wolfgang Wehowsky (SPD) fand den Satzungsvorschlag zu sehr einschränkend. Das mache den Weingartner Markt nicht konkurrenzfähig zu anderen Märkten. Er enthalte zu viele Verbote. Als Beispiel nannte er, dass frische Pilze nicht erlaubt seien. Oder warum regionale Erzeuger nicht kleine Speisenangebote verkaufen dürften, z. B. einen Fischweck. Dazu, meinte Carolin Holzmüller, biete der Markt zu wenig Verkehrsfläche. Außerdem verwies sie auf die örtliche Gastronomie. Patrick Nagel verwies auf die ordnungsrechtliche Seite. Jede Regel, die aufgestellt werde, müsse auch kontrolliert werden. Pilze könnten darum nicht zugelassen werden, weil diese Regel noch aus einer Zeit stamme, da Pilze nicht gezüchtet sondern gesammelt wurden. Das bedeute, sie müssten vor dem Verkauf kontrolliert werden, ob kein giftiger darunter sei. Dann besser gar nicht erst zulassen. Schließlich beantragte Matthias Görner (FDP), es solle abgestimmt werden über vier Punkte: die Zulassung von Wahlwerbung, die Zulassung von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr und von Pilzen mit einem Herkunftsnachweis aus einer Zucht sowie über die Priorisierung von Regionalität. Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) rief zur Abstimmung über diese vier Punkte auf. Heute sei nur eine Vorberatung. Nagel solle die Satzung noch einmal überarbeiten, dann werde der Gemeinderat darüber entscheiden.

Die Abstimmung ergab folgendes Bild: Politische Stände wurden einstimmig abgelehnt, die Erlaubnis, etwas zum Verzehr anzubieten bekam eine Ja-Stimme, die Zulassung von Pilzen aus Zucht wurde mehrheitlich befürwortet und die Priorisierung von regionalen Erzeugern/Händlern einstimmig befürwortet.

Insgesamt wird die Satzung noch einmal überarbeitet und danach dem Gemeinderat vorgelegt.

2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan stellt in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für die örtlichen Verhältnisse notwendig ist und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet werden kann. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung solcher Bedarfspläne ist Aufgabe der Kommune und soll unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Der FW-Bedarfsplan definiert sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der Ausrüstung der Wehr.

Patrick Nagel, Ordnungsamtsleiter, trug im Verwaltungsausschuss vor:
In Weingarten hat sich städtebaulich in den letzten Jahren sehr viel verändert und wird sich noch verändern, was in diesem Plan berücksichtigt werden muss. Beispielweise die Anzahl der Vollgeschosse in Gebäuden, besondere Industriebetriebe, neuralgische Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie spezielle Bauwerke und Betriebe (z. B. Ölförderung, möglicherweise veränderter Standort der Schule, neue Kindertageseinrichtungen und mehr). Für diese Anforderungen einen Bedarfsplan zu erstellen wird zusätzlich erschwert durch immer komplexer werdende Vorschriften und technische Neuerungen. Darum hat die Verwaltung gemeinsam mit der Feuerwehr entschieden, ein externes Büro für die Fortschreibung zu beauftragen. Dazu hat die Verwaltung mehrere Angebote eingeholt und diese ausgewertet. Als der geeignetste, erfahrenste und wirtschaftlichste Bieter habe sich die Firma Lülf erwiesen. Ihr Angebot beträgt 14.779,80 €.

Zur Bedarfsplanung wird eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Feuerwehr, eingerichtet. Diese Gruppe hat in regelmäßigen Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Firma, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung zu behandeln. Abschließend erklärte Nagel, die Firma werde die Gemeinde und die Feuerwehr beraten, was erforderlich sei und was auf dem Markt angeboten werde. Sie sage nicht, was Weingarten zu kaufen habe.

Der Verwaltungsausschuss stimmte der Beauftragung der Firma Lülf einstimmig zu.