Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 10.03.2022

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 07.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 10.03.2022 -

Bürgermeister Eric Bänziger führte in den jeweiligen Sachverhalt ein und Ortsbaumeister Oliver Leucht trug sämtliche Bauanträge im Detail vor.

1.1. Umnutzung eines Garagendaches zur Dachterrasse, Meisenweg 1

Der Bauherr plant auf dem bestehenden Garagendach eine teilweise überdachte Dachterrasse mit Erschließung über eine Treppe vom bestehenden Balkon. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Waldbrücke Nord“, der ein Baufenster mit Baulinie und Baugrenze festsetzt. Die bestehende Garage überschreitet beides geringfügig,  genießt aber Bestandsschutz. Nach Aussage des Planers befindet sich die neue Dachterrasse vollständig innerhalb des Baufensters. Die notwendigen Abstandsflächen der Garage sind eingehalten. Die geplante Überdachung ist in ihrer Grundfläche unter 30 m² und damit verfahrensfrei.

Somit konnten die Mitglieder des AUT das Einvernehmen erteilen und stimmten einstimmig zu.

1.2 Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus, Kirchbergstr. 31

Das Bauvorhaben beinhaltet die Neugliederung der Räumlichkeiten, den Anbau eines Windfangs im Vorgarten sowie eines Abstellraums für Fahrräder im Vorgartenbereich. Des Weiteren sind ein Anbau im 1. UG an der östlichen Fassade und der Abbruch der bestehenden Garage mit Neuerrichtung eines Carports geplant. Im rückwärtigen Bereich des bestehenden Hauses entsteht eine neue Glasüberdachung. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kirchbergstraße und muss dessen Festsetzungen entsprechen. Das Bauvorhaben wurde bereits am 13.09.2021 als Bauvoranfrage behandelt. 

Mittlerweile liegt der rechtskräftige Bauvorbescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 03.01.2022 vor. Die Behörde entschied in allen Punkten  zugunsten des Antragstellers. Insbesondere der geplante Windfang im Vorgartenbereich verletze aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht die Festsetzungen des Bebauungsplans. Auch der geplante Anbau befinde sich innerhalb des Baufensters und die Dachform des Hauptgebäudes sei beliebig zu wählen.

Aufgrund des Bauvorbescheids empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.3 Scheunenausbau und Wohnhausmodernisierung, Jöhlinger Str. 32

Der Bauherr plant eine innere Umstrukturierung und Modernisierung des Vorderhauses sowie den Ausbau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus mit einer Wohneinheit und Balkon. Zur Belichtung und Belüftung des Dachraumes sind acht Dachflächenfenster vorgesehen. Innere Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich verfahrensfrei und darum zulässig. Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplans und muss sich darum nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Für die neue Wohneinheit sind gemäß Stellplatzsatzung auf dem Grundstück zwei Stellplätze nachzuweisen. Der geplante Balkon an der südlichen Fassade der umgebauten Scheune ist von der Grundstücksgrenze abgerückt und weist daher genügend Abstandsfläche auf. Die Kubatur der Scheune ändert sich durch den geplanten Ausbau nur minimal und fügt sich in die Umgebung ein.

Den Festsetzungen der Gestaltungssatzung widersprechen allerdings die acht geplanten Dachflächenfenster, die teilweise übereinander liegen. Die Gestaltungssatzung lässt jedoch nur vier Dachflächenfenster zu, die nicht übereinander liegen.  Dafür wurde ein entsprechender Befreiungsantrag  gestellt.

Unter Berücksichtigung, dass bisher bereits zwei ähnlich gelagerte Befreiungen für sieben Dachfenster und die übereinanderliegende Anordnung erteilt wurden, hat das Gremium das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben erteilt.

Die Zustimmung war einstimmig.

1.4 Neubau eines Wohnhauses in zweiter Reihe, Bahnhofstr. 35

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 14.05.2018 beraten und das Einvernehmen erteilt. Eine Baugenehmigung durch das Landratsamt vom 11.07.2018 liegt ebenfalls vor. Durch den Ablauf der 3-Jahres-Frist ist die Genehmigung jedoch erloschen und muss neu beantragt werden.

Da sich der Sachverhalt nicht geändert hat, war das Einvernehmen erneut zu erteilen.

Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.5 Errichtung einer Gartenhütte mit unterirdischer Regenwasserzisterne, Katzenbergweg 3

Die geplante Gartenhütte soll als Rundholzblockhütte in den Maßen 5 x 4 m und einer Firsthöhe von 3,42 m ausgeführt werden. Das Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebungsbebauung ein. Die geplante Regenwasserzisterne ist nicht zu beanstanden.

Das Einvernehmen war somit zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.6 Einbau von Dachgauben am bestehenden Wohngebäude, Neue Bahnhofstr. 23

Das Bauvorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Innerhalb des bestehenden Wohnhauses sollen die Räumlichkeiten im Dachgeschoss neu gegliedert und durch zwei Dachgauben ergänzt werden. Diese neu geplanten Gauben orientieren sich in Höhe und Neigung an bereits bestehenden Gauben auf der westlichen Gebäudeseite.

Darum war der Bauantrag genehmigungsfähig und der AUT hat das Einvernehmen einstimmig erteilt.

1.7 Neubau eines Vereinszentrums mit Außensportanlagen

Bei diesem Bauantrag handelt es sich um einen Nachtrag zum bereits genehmigten und mittlerweile abgeschlossenen Bauvorhaben des TSV. Es geht um die von der Genehmigungsplanung abweichende Bauausführung des Zwischengeschosses, um die Errichtung einer zweiten Außentreppe, die Errichtung einer Überdachung des Müllplatzes sowie den Neubau einer Werbestele am Haupteingang. Die Außenmaße des Gebäudes bleiben durch die Ergänzung mit einer Zwischendecke im Innenbereich gegenüber der Genehmigungsplanung unverändert. Die Zwischendecke schafft die zusätzlich benötigte Fläche für die technische Gebäudeausrüstung.  

Bei allen weiteren beantragten Änderungen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Darum empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen.

Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.8 Neubau einer Außensportanlage mit Nebengebäude, Kanalstraße

Der Bauherr plant die Errichtung von Außensportanlagen sowie den Neubau eines Nebengebäudes zur Unterbringung von Sportgeräten. Geplant ist ein Sportfeld mit 200 m Rundlaufbahn, Sprintbahnen, Weitsprung-, Kugelstoßen- und Basketballfeld. Am südwestlichen Rand wird ein Erdwall mit Sitzmöglichkeiten für Zuschauer errichtet. Die erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der angrenzenden Grundstücke nachgewiesen. Das Gelände wird teilweise mit Hecken und Zaun eingefriedet. Vier Leuchtmasten direkt am Spielfeldrand sollen die Sportanlage beleuchten. Der Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle“ wurde mit der 2. Änderung angepasst.

Die gesamte geplante bauliche Anlage befindet sich innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche für Schul- und Vereinssport. Alle Festsetzungen dieses Bebauungsplans sind eingehalten.

Somit war das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

2. GSA-Straßenuntersuchung 2020

Der Leiter des Fachbereichs Tiefbau, Gerd Weinbrecht trug vor:

Die Verwaltung hatte in 2020 die GSA (Gesellschaft für Straßenanalyse) mit der Untersuchung des Weingartner Straßennetzes im Hinblick auf Schadhaftigkeit der asphaltierten Straßen und Wege beauftragt. Ziel war die Erkenntnis über den Umfang der Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Zeitraum 2020 bis zum Jahr 2029.

Das Ergebnis der Untersuchung durch die GSA ergab, dass die Gemeinde ein 78,5 Kilometer langes, asphaltiertes Straßennetz mit einer Gesamtfläche von 355.000 Quadratkilometern (241 Straßen und Wege) zu unterhalten hat. In einer farbigen Übersichtskarte wurde das Ergebnis der Untersuchung dargestellt und erläutert. Strecken in Rot dargestellt bedeutet, dass die Nutzungsdauer rechnerisch schon überschritten ist. Hier wird akuter Handlungsbedarf signalisiert. Bei den orangefarben und gelb dargestellten Strecken sollte zeitnah reagiert werden. Bei grünen Strecken besteht noch kein Handlungsbedarf.

Der ermittelte Wert des Weingartner Straßennetzes beträgt aktuell 39,5 Mio. Euro.

Je nach Höhe des für den Erhalt der Straßen und Wege vorgesehenen Haushaltsbudgets ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Hierzu liegen drei Rechenmodelle vor. 

  • Bei Ausführung aller Maßnahmen in allen Farbkategorien wäre bis 2029 ein Kapitalbedarf von 5,1 Mio. Euro erforderlich und ein Wertzuwachs von 900.000 Euro erzielbar.
  • Bei einem Budget von 400.000 Euro / Jahr und Ausführung aller Notwendigkeiten in allen Farbkategorien ließe sich nahezu ein Werterhalt bis 2029 erzielen, bei einem minimalen Verlust von 400.000 Euro.
  • Ein Budget von 100.000 Euro / Jahr und nur Ausführung von Notreparaturen in allen Farbkategorien bis 2029 würde zu einem Wertverlust des Straßennetzes von den anfänglich 39,5 Euro um 5 Mio. auf 34,5 Mio. Euro führen.

Die Gemeinde verfügt aktuell über ein Budget von 100.000 Euro für innerorts und 40.000 Euro für außerorts (Schotterwege inbegriffen). Allerdings berücksichtigt das Budget im GSA-Bericht nur reine Fremdkosten. Die Gemeinde hat aber inzwischen einen reinen Bautrupp im Bauhofteam installiert. Dadurch kann sie derartige Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen verstärkt in Eigenleistung ausführen. Somit könnte das vorhandene Budget für Materiallieferungen verwendet werden. Da aber auch Personal- und Maschinenkosten einzurechnen sind, erhöht sich das Budget deutlich. Demnach liegt die Realität der Wertentwicklung des Weingartner Straßennetzes nach Einschätzung der Verwaltung deutlich näher am 400.000er Budget als am 100.000er Budget. Mit anderen Worten: Wenn 400.000 Euro in den Erhalt des Straßennetzes investiert werden, kann der Wert nahezu erhalten werden und verringert sich auch die Gefahr, dass die rot markierten Strecken aus Mangel an Unterhalt zu Risikostrecken werden. Die GSA-Bewertung sollte daher nur als Leitfaden der Maßnahmenplanung dienen und noch Spielraum für Bürgeranliegen ermöglichen (s. Beispiel Kirschbaumallee, die im Maßnahmenkatalog nicht vorgesehen ist, von den Bürgern aber dringend angemahnt wird). 

Da aber trotz der engagierten Eigenleistung die Notwendigkeit besteht, größere Vorhaben von Fremdfirmen ausführen zu lassen, hat die Verwaltung die rot markierten Strecken der GSA-Untersuchung, die innerorts liegen, in  Sanierung (nur Verschleißdecke) oder Erneuerung (Asphalt, Unterbau und Leitungen) unterschieden. Außerorts können die rot markierten Strecken durchweg als Sanierungsmaßnahmen bewertet werden, da unter diesen Strecken keine Leitungen liegen. In einer Präsentation erläuterte Weinbrecht, welche Maßnahme er für die 18 rot markierten innerörtlichen Straßen (auch Sohl und Sallenbusch mit eingerechnet) empfehlen würde. Bei den meisten ist eine Erneuerung der Trinkwasserleitung erforderlich, da die alte Leitung noch aus Grauguss oder Asbestzement besteht. Hier ist dann auch eine Erneuerung der Asphaltdecke erforderlich. Eine Erneuerung der Abwasserleitung ist nur in der Höhefeld- und in der Wilzerstraße erforderlich. In der Karl-Benz-Straße und im Mittelweg und im Eisbergweg soll sie im Rahmen der Erschließung erneuert werden. Die ebenfalls untersuchte Straße „Am Bahnhof“ fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde.

Hans-Martin Flinspach (WBB) merkte an, dass einige dieser Straßen auch als Schleichwege während der Sperrung der Jöhlinger Straße benutzt worden seien und fragte, ob die Gemeinde nicht irgend eine Kostenbeteiligung bekommen könnte. Hierzu erklärte Bürgermeister Bänziger, es sei von vornherein klar gewesen, dass die Grasnarben rechts und links der Wege sowie die Asphaltausbrüche an den Rändern wieder herzustellen auf Kosten der Gemeinde gehe. Es werde keinen Ersatz geben. Auf Nachfrage von Axel Hammen (Grüne) erklärte Weinbrecht, die Einordnung der Straßen in die Kategorie rot betreffe nicht nur die rechnerische Nutzungsdauer, sondern tatsächliche Schäden. Es werde nicht pauschal eingeordnet, sondern die Straßen werden tatsächlich abgefahren und punktuell bewertet.  Die Kategorisierung solle ein Leitfaden sein, die Bewertung müsse trotzdem mit Augenmaß erfolgen und jedes Straßenbild differenziert eingeordnet werden, was zu tun sei. Dazu ergänzte Gerhard Fritscher (CDU), dass dann möglicherweise nicht die ganze Straße neu zu asphaltieren sei, sondern auch nur Abschnitte.   Werner Burst (SPD) wollte wissen, wie stark eine Asphaltdecke sei. Dazu erklärte Weinbrecht, das sei völlig unterschiedlich und richte sich nach der jeweiligen Beanspruchung.

Bürgermeister Bänziger fasste zusammen, dass der größte Bereich die Ringstraße sei. Hier befänden sich noch Schieber aus den 70er Jahren, die aufgrund von Korrosion nicht mehr funktionierten. Viele Aspekte flössen in die Bewertung ein. Heute gebe es nur einen Überblick über die roten Strecken.

Der Ausschuss fasste einstimmig den Beschluss der Einteilung in Sanierung und Erneuerung zuzustimmen und die Verwaltung mit der Kostenermittlung der Straßensanierung zu beauftragen. Für die Priorisierung der Arbeiten für die Jahre 2022 – 2024 soll die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten und diesen dem AUT in der nächsten Sitzung zur Diskussion und Abstimmung vorlegen. Erst danach soll der Gemeinderat abstimmen.

3. Informationen der Verwaltung

Herr Leucht informiert das Gremium darüber, dass die Ausschreibung für den Kindergarten in Modulbauweise und für das Außensportgelände begonnen hat.

Betreffend die Parkscheune an der Jöhlinger Straße berichtete Herr Leucht, die 27 Stellplätze blieben zwar alle erhalten, mussten aber anders angeordnet werden. Grund hierfür war der Erhalt einer notwendigen Mauerscheibe an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Diese Mauer stellt die Stützwand eines Schuppens dar und hat Bestandsschutz.

Auf Nachfrage von Marielle Reuter (WBB) erklärte er, der Zaun zwischen der öffentlichen Zufahrt und dem Privatgrundstück sei notwendig, um die Nutzer der Parkscheune am Betreten des Privatgrundstücks zu hindern.

Möglicherweise soll eine Begehung vor Ort stattfinden.