Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 10.02.2022

1.4. Scheunenausbau zum Wohnen, Jöhlinger Str. 32

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

1.1 Dachgeschossausbau mit zwei Dachgauben, Balkon im Erdgeschoss

Das Bauvorhaben ist gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Der beantragte Balkon entspricht den Maßen des Bauvorbescheides und ist an der vorgesehenen Stelle zulässig. Die Herstellung einer Wohneinheit innerhalb des Dachgeschosses ist zulässig, Zwerchgiebel und Dachgaube ebenfalls. Stellplätze sind nachgewiesen.
Somit sind alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten und das Einvernehmen konnte erteilt werden.

Gerhard Fritscher stellte fest, dass direkt vor dem Haus keine öffentlichen Stellplätze eingezeichnet seien. Seine Frage war, ob Parken dort erlaubt sei. Hierzu erklärte Bürgermeister Bänziger, Stand jetzt sei Parken dort erlaubt, wo es nicht verboten sei und wenn es keine eingezeichneten Bereiche gebe, dürfe dort im öffentlichen Bereich geparkt werden.

Die Ausschussmitglieder stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.

1.2 Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Rosenstraße 33/1

Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses. Im Erdgeschoss ist an beiden Seiten ein seitlicher Anbau zur Wohnraumerweiterung vorgesehen. Das Hauptgebäude erhält ein Walmdach mit 25° Dachneigung, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Für die untergeordneten Bauteile sind Flachdächer vorgesehen, für die ein Befreiungsantrag vorliegt.

Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten, somit empfiehlt die Verwaltung der Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen.

Die Mitglieder des AUT erteilten dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen.

1.3 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Schillerstraße 34

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Großackerwiesen“ und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach Abbruch des bestehenden Schuppens soll eine zweigeschossige Doppelhaushälfte mit Anbau im Erdgeschoss und Balkon sowie Terrasse errichtet werden. Die Wandhöhe des Hauptgebäudes überschreitet die zulässige Höhe um 92 Zentimeter. Für diese Überschreitung wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bisher lediglich eine Überschreitung der Wandhöhe um 18 Zentimeter befreit. Aus Sicht der Verwaltung könnte eine Befreiung um 18 Zentimeter ebenfalls mitgetragen werden, aber um 92 Zentimeter nicht. Gemäß Bebauungsplan muss bei Doppelhäusern dieselbe Traufhöhe sowie dieselbe Firsthöhe und Dachneigung eingehalten werden. Allerdings entspricht die Höhe des Nachbarhauses nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Außerdem wurde ein Befreiungsantrag betreffend einen Kniestock eingereicht.

Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bisher keine derartigen Befreiungen erteilt wurden, kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen. Hierzu erklärte Bürgermeister Bänziger, es sei nicht möglich, beide Festsetzungen – die maximale Wandhöhe sowie die benachbarte Gebäudehöhe – einzuhalten.

Wenn die Wandhöhe, sowie wenn möglich auch der First identisch mit der bestehenden Doppelhaushälfte errichtet wird, wäre eine Befreiung durch das Gremium denkbar und somit könne dann das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt werden. Dies entspricht dem Ziel „Schaffung von neuem Wohnraum im Bestand“.

Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, er könne zustimmen, wenn das Bauvorhaben als a-typischer Sonderfall gelte und dies bei der Befreiung explizit berücksichtigt wird. Von Seiten Bürgermeister Bänziger wurde angemerkt, dass zur Schaffung von neuem Wohnraum der Spielraum zukünftig großzügiger gehandhabt werden solle. Marielle Reuter (WBB) pflichtete bei, die profilgleiche Höhe zur Nachbarbebauung sei städtebaulich wichtiger. Sie könne der Befreiung bezüglich der Höhe und dem Kniestock zustimmen. Auch Friederike Schmid (SPD) erklärte, eine angepasste Firsthöhe würde nicht stören, es könne eine „Ausnahme“ erteilt werden. Das sah auch Andrea Friebel (CDU) so. Aus optischen Gründen wäre eine gleichmäßige Doppelhausbebauung wichtig. Außerdem sei der Übergang von einem Haus zum anderen bei gleicher Höhe einfacher zu bauen, ergänzte Bänziger. Werner Burst (SPD) stimmte ebenfalls zu, die Befreiung zu genehmigen tue niemandem weh. Gerhard Fritscher (CDU) mahnte lediglich, die Befreiung auf diesen besonderen Fall zu beschränken und nicht zu verallgemeinern.

Das Gremium beschloss einstimmig bei Enthaltung von Hans-Martin Flinspach (WBB), das Einvernehmen sowie die beiden Befreiungen für dieses Vorhaben zu erteilen.

2. Bericht aus den Fachbereichen und Information des Bürgermeisters

Aufgrund des starken Regenereignisses in der Nacht zum Montag führte der Walzbach neben einer erhöhten Wassermenge auch zahlreiches Treibgut mit. Dieses blieb an den „Rechen“ vor dem Wasserrad und an der Hartmannsbrücke hängen, wodurch sich der Bach aufstaute. Kay Ostwald, zuständig für Hochwasserschutz und Landschaftspflege (Fachbereich 5), sei die ganze Nacht unterwegs gewesen, berichtete Bürgermeister Eric Bänziger. Es sei mehrfach erforderlich geworden, die Rechen händisch zu säubern. Das Rückhaltebecken wurde stärker eingestaut, um den innerörtlichen Abfluss zu entlasten. Auf diese Weise wurde die größere Wassermenge zurückgehalten. Außerdem sei es von Vorteil gewesen, dass die Verdolung aufwendig gesäubert und von Ablagerungen befreit wurde. Der Bypass, welcher im Rahmen der Sanierungsmaßnahme der Jöhlinger Straße neu hergestellt wurde, habe ebenfalls gut funktioniert. Die Jöhlinger Straße wurde nicht überschwemmt. Die Engstelle am Wasserrad war wieder das „größte Problem“ im Bachlauf. Die Feuerwehr sei von 22.30 Uhr bis 1.00 Uhr morgens im Einsatz gewesen.

Tagsüber, berichtete Ortsbaumeister Oliver Leucht, habe es in der Spitalstraße bereits einen Rohrbruch gegeben. Die Mitarbeiter der Wasserversorgung haben das Leck geortet, es habe sich um eine ältere Gußleitung gehandelt.

Marielle Reuter dankte im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Gremiums den Einsatzkräften für ihre erbrachte Leistung. Ihre Frage war, ob für künftige Starkregenereignisse im Vorfeld weitere Maßnahmen zu treffen seien und ob die Gemeinde gut aufgestellt sei. Hierzu erwiderte Bürgermeister Bänziger, die Planungen zum Hochwasserschutz laufen, Förderanträge seien gestellt. Das Rückhaltebecken werde dieses Jahr saniert und auf den aktuellen technischen Stand gebracht und für den Bereich am Wasserrad sei eine Lösung in Bearbeitung.

Auf die Frage von Gerhard Fritscher nach einer frühzeitigen überregionalen Warnmeldung erklärte der Bürgermeister, er sei über die örtliche Feuerwehr alarmiert worden. Die Verwaltung wurde über die Orkanböen vorab informiert, ein Starkregenereignis wurde nicht vorhergesagt.