Hauptbereich
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
3. Umbau Wohnhaus, Zwischengebäude und Scheune zur Praxis, Bruchsaler Straße 38
Die Mitglieder des Ausschusses beantworten eine Bauvoranfrage:
Das bestehende Wohnhaus in erster Reihe soll eine Dachgaube erhalten, saniert und mit einem Zwischenbau mit der Scheune (Hinteres Gebäude) verbunden werden. Die bestehende Scheune soll zu einer Praxis umgebaut werden.
Eine reine Sanierung ist ohne Genehmigung möglich. Die vorgesehene Dachgaube geht zwar darüber hinaus, ist aber möglich, weil die Gaube in ihrer Breite die 6/10-Regelung aus der örtlichen Gaubensatzung sowie den vorgeschriebenen Abstand zum Ortgang einhält. Gestattet sind nur Schleppgauben, Dreiecksgauben oder Zwerchgiebel. Zwischenbauten sind in der Baustruktur der Bruchsaler Straße mehrfach vorhanden. Im Zusammenhang mit dem Zwischenbau müssen die brandschutzrechtlichen Vorgaben durch das Landratsamt überprüft werden. Die Umnutzung der Scheune zu einem Hauptgebäude ist nicht genehmigungsfähig, da die Scheune bereits im Bestand 4 m über die Baugrenze für Hauptgebäude hinausreicht. Mit dem vorgesehenen Anbau würde diese Überschreitung um weitere 6 m vergrößert. Das Vorhaben fügt sich somit nicht nach § 34 BauGB ein, eine Umnutzung wäre mit und ohne Anbau nicht zustimmungsfähig. Ein Pultdach auf dem hinteren Gebäude ist unüblich. Die rückwärtigen Gebäude wurden bisher als traufständige Satteldächer ausgebildet, lediglich Verbindungsbauten weisen Pultdächer auf. Somit wurde das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT einstimmig abgelehnt.
4. Einbau einer Dachgaube, Mozartstraße 19
Die Dachgaube soll auf dem bestehenden Nebengebäude errichtet werden. Der Umbau im Bestand ohne Änderung der Nutzung als Wirtschaftsgebäude ist zulässig. Außerdem sind Dachgauben für die Belüftung und Belichtung des Dachraumes zulässig.
Dem Bauantrag wurde bei Enthaltung von Friederike Schmid (SPD) zugestimmt.
5. Umbau Wohnhaus, Gartenstraße 25
Vorgesehen ist ein eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse an das bestehende Wohnhaus. Er soll in den Maßen 2,70 m x 3,45 m an der rückwärtigen Gebäudeseite errichtet werden. Der Bauherr beantragt die Reduzierung des Abstandes zwischen erster und zweiter Baureihe von 8,00 m auf 3,74 m. Der Ausschuss hat das Bauvorhaben bereits in der Vergangenheit behandelt und das Einvernehmen erteilt mit der Begründung, es bestehe bereits eine durchgehende Verbindung zwischen der ersten und zweiten Reihe. Aber, so die Verwaltung damals, das Landratsamt Karlsruhe möge die Laut Landratsamt sei der im Bebauungsplan festgesetzte Abstand nicht eingehalten, daran ändere auch eine bestehende durchgängige Bebauung nichts. Es werde eine Befreiung benötigt.
Die Verwaltung empfahl, der Befreiung zur Reduzierung des Abstands aus Gründen des Brandschutzes nicht zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt wurde auf Empfehlung von Bürgermeister Bänziger jedoch zurückgezogen und soll nach Rücksprache mit dem Architekten und den Bauherren in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
6. Sanierungsarbeiten im Hof und an der Fassade, Ringstraße 23
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Hinterdorf Vorderes Winkelfeld Teil I“. Für diesen gilt aktuell eine Veränderungssperre. Der Bauherr plant die Sanierung der Fassade am bestehenden Gebäude, die Pflasterung des Hofbereiches, die Schließung der bestehenden Garageneinfahrt zum Schutz vor Feuchtigkeit im Gebäude sowie den Ersatz eines bestehenden Zaunes auf dem Anwesen Ringstraße 23. Alle geplanten Sanierungsmaßnahmen zum Schutz vor Grund- oder Oberflächenwasser sind verfahrensfrei. Da keine Erweiterung vorgesehen ist, entspricht das Vorhaben den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans. Darum empfahl die Verwaltung, eine Ausnahme zum Bau während der Veränderungssperre zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
7. Unterstand für Friedhofsgeräte ohne Motor
Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an das bestehende Wirtschaftsgebäude auf dem Anwesen des Friedhofs Weingarten. Es gilt der Bebauungsplan Friedhofserweiterung. Der Anbau ist mit 4,15 m Firsthöhe mit Satteldach niedriger als die Bestandsbebauung. Er soll der Unterbringung nicht motorisierter Friedhofsgeräte dienen.
Die Zustimmung wurde einstimmig erteilt.
8. Errichtung eines landwirtschaftlichen Unterstandes, Sohlweg
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage.
Tierhaltung (Pferde) ist in diesem Bereich nur für landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben zulässig. Sobald das Landwirtschaftsamt die Voraussetzung der Privilegierung bestätigt, ist die Pferdehaltung auf dem Grundstück zulässig. Im Weiteren beantragt der Bauherr die Errichtung mehrerer Unterstände für Pferde, Heu, und Wassertank sowie eine geschlossene Futter- und Sattelkammer und die Errichtung eines Elektrozauns. Derartige Vorhaben sind lediglich der privilegierten Land- und Forstwirtschaft vorbehalten.
Da der Antragsteller keine entsprechenden Nachweise vorgelegt hat, wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben einstimmig versagt.
9. Umnutzung von Garage zu Werkraum, Option als Einliegerwohnung, Eisbergweg 7
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage.
Sie betrifft die Errichtung eines Carports und der Umnutzung der bestehenden Garage zum Arbeits- und Werkraum. Entsprechende Angaben zur baulichen Veränderung liegen dem Landratsamt bereits vor. Die Fläche für den beantragten Carport liegt außerhalb des Baufensters. Damit wäre der Carport nicht genehmigungsfähig. Bei Realisierung innerhalb der vorgesehenen Fläche für Garagen und Stellplätze oder innerhalb des Baufensters wäre er möglich. Die Umnutzung der Garage zum Arbeitsraum innerhalb des bestehenden Gebäudes ist verfahrensfrei, allerdings müssen die damit wegfallenden Stellplätze auf dem Grundstück anderweitig zulässig nachgewiesen werden.
Unter diesen Vorgaben stimmte das Gremium der Bauvoranfrage einstimmig zu.
10. Neubau Terrassenüberdachung Kirchbergstraße 30
Geplant ist der Neubau einer Terrassenüberdachung am Vereinsheim des Schützenvereins. An beiden Seiten der bereits mittig stehenden Überdachung soll nun in gleicher Bauart die Überdachung in den Maßen 4,60 m x 8,67 m und 3,50 m x 7,82 m vergrößert werden. Bezüglich der Höhe passt sich die neue Überdachung der alten nahtlos an. Das Erscheinungsbild der Fassade ändert sich nur geringfügig.
Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
11. Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, Werner-Siemens-Straße 7
Der Bauherr plant den Neubau einer eingeschossigen Leichtbaulagerhalle in den gerundeten Maßen 25 m x 30 m und einer Firsthöhe von 11,77 m auf dem Anwesen Werner-Siemens-Str 7. Diverse dort bestehende Lagerhallen sowie überdachte Regallager sollen im Vorgriff auf den Neubau abgebrochen werden. Der Bestand ist derzeit flächenmäßig größer als der Neubau und die geplante Überdachung mit einer Wandhöhe von ca. 5,70 m und einer Gebäudehöhe von ca. 8,15 m ist entsprechend niedriger. Das geplante Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
12. Neubau eines A1-Lagers, Max-Becker-Straße 4
Das geplante A1-Lager (Lager für Europaletten in der Größe A 1) mit Büros liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 54 „Winkelpfad (Firma Klebchemie)“. Die Ausmaße von gerundet 20 m x 30 m und die geplante Höhe von 20 m halten die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Flachdächer sind zulässig. Der Bebauungsplan beinhaltet ein Leitungsrecht für eine Stromleitung. Dieses Leitungsrecht würde mit der westlichen Gebäudeecke sowie zwei Vordächern überbaut. Sofern der Nachweis erbracht wird, dass dort kein Leitungsrecht mehr benötigt oder eine alternative Trassenführung nachgewiesen wird, stimmt die Gemeinde einer Befreiung zur Überbauung dieses Leitungsrechtes zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen für diese Befreiung ist durch das Landratsamt zu prüfen und die Gemeinde darüber zu informieren.
Da die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, wird das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben erteilt.
13. Errichtung einer Übergabestation (Strom), Max-Becker-Straße 4
Der Bauherr plant den Neubau einer eingeschossigen Übergabestromstation in den Maßen ca. 3,60 m x 9,30 m und 2,62 m Höhe.
Damit sind die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten und das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Informationen der Verwaltung
- Der Leiter des Ortsbauamtes Oliver Leucht trug vor, bei einer Überprüfung des Baugebiets Effenstiel seien acht Grundstücke gezählt worden, deren Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet worden seien und weitere neun Grundstücke, deren Bebauung die Festsetzungen des Bebauungsplans überschreiten. Diese Feststellungen wurden nun dem Landratsamt übermittelt. Die Eigentümer werden durch das Landratsamt kontaktiert.
- Der Leiter des Fachbereichs Tiefbau Gerd Weinbrecht berichtete, am Festplatz solle eine Trafostation errichtet werden. Der geeignete Standort sei rechts neben dem alten Trafogebäude und dem schmalen Zugangsweg von der Kanalstraße aus. Das alte Trafogebäude, welches früher auch beim Festbetrieb genutzt wurde, würde dann nicht mehr gebraucht und könnte abgerissen werden.
Die Breitband-Baustelle entlang des Fahrradweges in der Waldbrücke solle bis Ende Februar beendet sein. Es sei noch eine Querung im Bereich der Ampel erforderlich. Die Bauleitung hat die Netze BW.