Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
1. Errichtung eines Zaunes mit Hoftor, Wilzerstraße 58
Der Bauherr plant die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Hoftor in der Höhe von ca. 1,90 m sowie die Verbreiterung der Hofeinfahrt auf ca. 4,00 m. Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ zu beurteilen. Nach diesem Bebauungsplan sind Einfriedigungen im Vorgartenbereich bis maximal zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Da die geplante Höhe diese Festsetzung deutlich überschreitet, somit nicht zulässig ist und in der Umgebung bislang keine entsprechende Befreiung erteilt wurde, war dieser Antrag
abzulehnen.
„Wir wollen keine Situation schaffen, auf die sich andere auch berufen könnten“, erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Die Verbreiterung der Ausfahrt auf 4,00 m dagegen war genehmigungsfähig, da eine zulässige Breite nicht festgesetzt ist.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten bei Enthaltung von Marielle Reuter für die Ablehnung der geplanten Zaunanlage.
2. Aufstockung des Bürogebäudes, Höhefeldstraße 62
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“, der sich in Aufstellung befindet. Daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen, die am 10. März in Kraft getreten ist. Damit die geplante Aufstockung des Bürogebäudes genehmigungsfähig wird, muss die Gemeinde eine Ausnahme während der Veränderungssperre erteilen.
An der nördlichen Seite des Gebäudes soll auf der Dachterrasse im Obergeschoss ein Anbau für eine Büronutzung errichtet werden. Der Grundriss entspricht dem Erdgeschoss, es entsteht
keine neue versiegelte Fläche. Die Gesamthöhe des bestehenden Gebäudes bleibt unverändert.
Da die Erweiterung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht, und sich das Bauvorhaben aufgrund seiner geringen Flächenergänzung in die Umgebungsbebauung einfügt, wurde
die Genehmigung einstimmig erteilt.
3. Abbruch und Neubau einer Lagerhalle, Höhefeldstraße 60
Geplant ist der Abbruch der bestehenden Lagerhalle sowie der Neubau an gleicher Stelle mit Büros und Sozialräumen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“. Über dem Plangebiet liegt eine Veränderungssperre. Zur Genehmigungsfähigkeit der Planung muss eine Ausnahme zum Bau während der Veränderungssperre erteilt werden. Eine bereits eingereichte Bauvoranfrage enthielt zusätzlich eine Wohnung innerhalb des Gewerbegebiets, was nicht zulässig war. Die nun veränderte Planung verzichtet auf die Wohnnutzung. Die geplante Firsthöhe ist mit 10,40 m rund 80 cm höher als die bestehende Lagerhalle, aber flächenmäßig kleiner. Das Bauvorhaben entspricht in Maß und Art der baulichen Nutzung der Umgebungsbebauung.
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind als Querparker entlang der westlichen Grundstückgrenze an der Höhefeldstraße geplant. Unter der Voraussetzung, dass bei einer zukünftigen Verkehrsflächenaufteilung die öffentlichen Stellplätze nur entlang der westlichen Straßenseite errichtet werden können, war das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig
und die Mitglieder des AUT erteilten dem Bauvorhaben einstimmige Zustimmung.
4. Erneute Aufstellung eines Lärmaktionsplans
Der Leiter des Ordnungsamtes, Patrick Nagel, trug vor. Für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume. Rund 50 Kommunen von ca. 1100 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg haben die Aufstellung eines Lärmaktionsplans bislang versäumt, so auch Weingarten. Kommt die Gemeinde dieser Pflicht nicht nach, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einreichen und der betreffenden Gemeinde drohen hohe Vertragsstrafen.
Weingarten hatte seinerzeit einen Lärmaktionsplan zwar aufgestellt, aber nie beschlossen. Warum das nicht geschehen sei, konnte Nagel auf Nachfrage von Andrea Friebel (CDU) auch nicht beantworten. Nun hat das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Gemeinde aufgefordert, das Versäumte nachzuholen um ein Klageverfahren abzuwenden. Das soll nun schnellstmöglich geschehen. Er berichtete, mittlerweile seien die Daten veraltet und der Beschluss könne nicht mehr nachgeholt werden. Aber es sei lediglich eine Aktualisierung erforderlich, keine vollständige Grunderhebung. Die Inhalte können größtenteils aus der vorhandenen Planung übernommen werden, einige Zahlen und Planungen müssen jedoch fortgeschrieben werden. Da das damals beauftragte Büro Fader & Ludwig diese Leistung nicht mehr anbietet, soll das Büro Modus Consult beauftragt werden. Diesem liegen viele Daten in aktueller Verfassung vor, die schnell und kostensparend eingearbeitet werden könnten. Die Kosten betragen 12.245,10 € und sind nicht im Haushalt enthalten.
Hans-Martin Flinspach (WBB) bezeichnete den Lärmaktionsplan innerorts als Papiertiger, denn Tempo 30 bringe nur eine marginale Lärmersparnis. Auf den qualifizierten Straße sei die Gemeinde ohnehin nicht Herr des Verfahrens. Klaus Holzmüller (FDP) meinte, diese Aktualisierung bringe nichts und koste nur Geld und Axel Hammen (Grüne) fragte, ob die Daten immer wieder zu erneuern seien und in 2025 wieder ein größerer Aufwand zu erwarten sei. Das wurde verneint.
Das Gremium stimmte einstimmig einer erneuten Aufstellung des Lärmaktionsplans zu und beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Modus Consult in Höhe von 12.245,10 € als außerplanmäßige Ausgabe.
Prioritätenliste Bauleitplanung für 2021
Ortsbaumeister Oliver Leucht trug die aktuelle Fortschreibung der Prioritätenliste im Bereich Bauleitplanung vor. Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte der seitens der Verwaltung erstellten Aktualisierung der Prioritätenliste der Bebauungspläne grundsätzlich zu. Die Liste gibt eine detaillierte Übersicht, welche Bebauungspläne sich in welchem Stadium befinden: Bereits als Satzung beschlossen sind die vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Schlimm-Areal“, „Sebold-Areal“ und „Sport- und Kulturzentrum Walzbachbad“. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ulmenplatz“ befindet sich in der Offenlage, im Januar 2022 soll er als Satzung beschlossen werden. Für die Bebauungspläne „Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld“, „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ und „Bahnhofstraße/ Lohmühlwiesen“ wurden die Eigentümer befragt und die Ergebnisse dem AUT vorgestellt. Diese Bebauungspläne werden nun von Priorität III in Priorität II aufgenommen. Der Bebauungsplan Firma Klocke geht am 12. November in die Offenlage. Der geplante Bebauungsplan „Waldbrücke Süd“ umfasst das alte TSV-Gelände einen sowie das ehemalige Vereinsgeländes der FVgg.
Die Offenlage wurde von Seiten der Verwaltung auf das kommende Frühjahr terminiert. Der Bebauungsplan 47 „Hinterdorf IV/ III“ soll in zwei Teilbereiche gegliedert werden, der Bereich mit dem bestehenden Gewerbebetrieb soll später bearbeitet werden. Die Bebauungspläne Gesundheitszentrum Bahnhofstraße und Kindergarten Walzbachhalle Ringstraße verbleiben weiterhin in Kategorie III.
Marielle Reuter (WBB) meldete sich als erste. Das sei eine lange Liste von Vorhaben, von denen viele aus Sicht der WBB geschoben wurden und werden müssen. Das Areal Waldbrücke Süd sei eine Brachfläche, die entwickelt werden müsse, aber nicht jetzt. Das koste viel Geld und müsse darum gestreckt werden. Friederike Schmid (SPD) ärgerte sich, dass der schon lange anhängige BP „Kanalstraße/ Gartenstraße“ zwar in Kategorie 1 gerückt sei, der Satzungsbeschluss aber auf September 2022 verschoben wurde, der BP „Waldbrücke Süd“ dagegen auf Juni 2022. Sie kritisierte die aktuelle Zeitplanung für den Bereich Gartenstraße.
Klaus Holzmüller (FDP) gab Marielle Reuter Recht. Waldbrücke Süd berge ohnehin Konfliktpotential mit den Vereinen, sei aber wichtiger als das sog. Trautwein-Gelände.
Axel Hammen (Grüne) mahnte, es solle zukünftig auch Ziel sein, Flächen wieder zu entsiegeln.
Hans-Martin Flinspach (WBB) sorgte sich um die Kapazitäten der Infrastruktur, insbesondere der Kläranlage. Er schlug vor, zunächst die Infrastruktur zu ertüchtigen und die Entwicklung der Baugebiete um drei bis vier Jahre zurückzustellen. Hierzu sagte Bänziger, die Bebauungsplan-Flächen von TSV und FVgg seien so aufgeteilt, dass zunächst als Teil 1 der Bereich entlang des Buchenwegs mit dem geplanten Kindergarten in modularer Bauweise entwickelt werden könne.
Er fasste den aktuellen Sachstand wie folgt zusammen:
Mehr Menschen erfordern mehr Infrastruktur, darum solle in 2025/26 die Kläranlage umgebaut werden. Das sei ein weiteres Großprojekt von rund 20 Millionen Invest für den Abwasserzweckverband und somit auch für die Gemeinde Weingarten . Die Kinderbetreuung müsse nach den gesetzlichen Vorgaben weiterentwickelt werden, auch die bedarfsgerechte
Schulerweiterung stehe an. Durch die Erschließung gemeindeeigener Flächen werden Einnahmen generiert. Wichtig sei, das Gesamte konzeptionell im Griff zu behalten. Langfristig sollten über die gesamte Gemarkung Bebauungspläne gelegt und somit ein städtebaulicher Rahmen für die zukünftige Entwicklung definiert werden.
Der zuständige Fachbereich 4 sei mit einer Vollzeitstelle für die Bauleitplanung entsprechend ausgestattet. Der Bedarf nach Wohnraum pro Kopf steige weiterhin, das müsse sich eines Tages in die andere Richtung verändern. Die Prioritätenliste zeige, was machbar ist und was geschoben werden kann. Das Gremium stimmte dem von der Verwaltung erstellten Entwurf der Prioritätenliste einstimmig zu.