Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 21.05.2021

1.  Bauanträge und Bauvoranfragen

 

1.1  Errichtung eines Zaunes, Erlenweg 6

Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Waldbrücke neuer Teil“ zu beurteilen. Der Bauherr beantragt eine Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Maximalhöhe um 0,75 Meter. Es habe bereits Vergleichsfälle gegeben, hieß es von Seiten der Verwaltung. Dazu erklärte Bürgermeister Eric Bänziger, die Regelung des Bebauungsplans sei hier seit Jahren ausgehebelt worden. Das Recht habe sich verselbständigt. Gerhard Fritscher wies darauf hin, dass er dieses Mal noch zustimmen werde, aber in Zukunft dürfe es keine Gleichheit im Unrecht geben. Das Gremium stimmte bei einer Enthaltung der Erteilung der beantragten Befreiung zu.

 

1.2  Errichtung einer Gerätehütte

Die Bauvoranfrage betraf die Errichtung einer Gerätehütte im Gewann Gültenberg zur Pflege eines Streuobstgrundstücks. Nach Angaben des Bauherrn ist keine Versiegelung durch ein Fundament vorgesehen, sondern sollen lediglich spezielle Erdschrauben mit Holzrahmen verwendet werden. Durch die Größe der Hütte mit unter 20 cbm umbauten Raum und ihrer zweckgebundenen Nutzung zur Erhaltung der Streuobstwiese beurteilte der AUT das Vorhaben dahin, dass es die Erhaltung des Landschaftsbildes unterstütze. Allerdings wurde dem Bauherrn zur Auflage gemacht, das vorgesehene Fenster der Gerätehütte durch eine durchgängige geschlossene Fassade zu ersetzen. Damit werde die Abgrenzung von Gerätehütte zu Gartenhütte deutlich. Damit wurde das Vorhaben einstimmig genehmigt.

 

1.3 Abbruch eines Carports, Mühlstraße 8

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

1.4 Errichtung einer mobilen Stallung für 200 Hühner, Siedlung Sohl 3

Das Bauvorhaben befindet sich nach § 35 im Außenbereich. Dort sind Bauvorhaben nur für privilegierte Land- oder Forstwirte zulässig du nur wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Unter diesem Aspekt ist die Errichtung der mobilen Stallung zulässig. Es handelt sich dabei um eine Art Bauwagen in einer Größe von 15 qm, der von Zeit zu Zeit auf dem Gelände verschoben werden soll. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

 

1.5  Umbau Wohnhaus zum Mehrgenerationenhaus, Kirchbergstr.  31

Die Bauvoranfrage lautete, ob ein Windfang als Erweiterungsbau mit den Maßen 1,5 m x 5,0 m als untergeordnetes Bauteil genehmigungsfähig sei. Das würde eine Überbauung der Vorgartenfläche bedeuten und sei darum nicht genehmigungsfähig, hieß es aus der Verwaltung. Eine Überbauung der Vorgärten sei grundsätzlich nicht möglich. Die zweite Frage galt der Anhebung der Bodenplatte Carport um 64 cm. Dieser Fragestellung stand nichts entgegen. Karlernst Hamsen (Grüne Liste) meinte, der Antragsteller habe etwas von einer Werkstatt geschrieben. Ob es sich dabei um ein gewerbliches Gebäude handele? Darauf entgegnete der Leiter des Ortsbauamts Oliver Leucht, die Beantwortung von Bauanfragen beträfen nur die Fragestellungen, die vom Bauherrn gestellt werden. Nur die Anhebung der Bodenplatte sei genehmigungsfähig und diese Auskunft sei rechtsverbindlich. Bei Enthaltung von Werner Burst stimmte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

1.6 Nutzungsänderung Bäckerei zu Friseur, Bahnhofstr. 40

Die Gebäudekubatur bleibt laut Bauantrag unverändert. Lediglich im Innenbereich erfolgt eine nutzungsbezogene Umplanung. Im rückwärtigen Hofbereich soll das bestehende Nebengebäude geöffnet werden. Die zwei erforderlichen Stellplätze werden hier nachgewiesen. Da sich das Bauvorhaben damit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, stimmten die Mitglieder des AUT einstimmig zu. Dazu bemerkte Hans-Martin Flinspach noch, man solle das Landratsamt darauf hinweisen, die Anfahrbarkeit der Stellplätze zu überprüfen.

 

1.7  Ertüchtigung eines Schuppens, Karlstr. 6

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, muss sich also nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Bei dem bestehenden Wirtschaftsgebäude soll die Frontwand Richtung Wohnhaus abgebrochen und neu errichtet werden. Im Obergeschoss sollen neben der Frontwand zusätzlich sämtliche Außenwände erneuert werden. Die Erschließung des OG erfolgt über eine bereits bestehende Treppe in den Hof. Die Nutzung bleibt unverändert als Wirtschaftsgebäude. Aber das Bauvorhaben wirke eher wie ein kompletter Neubau als eine Sanierung, sagte Bänziger. Aus einer ehemals nicht genehmigten Bebauung entstehe eine Verfestigung von brandschutzrechtlich unzulässigen Bauten im Quartier. Das Grundstück sei nun nahezu komplett überbaut und das sei nicht zulässig. Gerade in solch einem engen Wohngebiet sei die Einhaltung des Brandschutzes wichtig. Darum sei hier das Einvernehmen zu versagen. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.

 

1.8  Umbau Scheune zu Wohnhaus, Georgstr. 1

Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplans und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. In der bestehenden Scheune sollen diverse Wände abgebrochen sowie neue Wände zur Wohnnutzung errichtet werden. Die bestehende Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. Durch die Erneuerung des Dachstuhls erhöht sich die neue Firsthöhe um 0,10 m. Im vorderen Bereich soll eine Gaube entstehen. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die bestehende Garage wird abgebrochen und innerhalb der Kubatur der Scheune eine neue Garage mit einem Stellplatz errichtet.  Die Bautiefe für die geplante Wohnnutzung entspricht der vorhandenen Struktur im Quartier. Da sich damit das Bauvorhaben in die vorhandene Umgebung gut einfügt, wurde dem Bauantrag einstimmig zugestimmt. 

 

2. Antrag auf Ausnahmen von der Veränderungssperre  „Sebold-Areal“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dieses Areal beschlossen und zugleich eine Veränderungssperre erlassen.  Der Durchführungsvertrag ist mittlerweile unterschrieben und die Offenlage läuft noch bis 7. Juni. Mittlerweile hat der Vorhabenträger die Gestattung von Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragt. Die Vorstreckung der Kanalanschlüsse im öffentlichen Raum bis auf das Vorhabengrundstück soll jetzt schon vollzogen werden ebenso der Einbau der Medienleitung für die Versorgung der Gebäude  sowie Maßnahmen zur Bodenbeprobung und Analytik zur Sicherstellung der Entsorgungswege. Die beiden ersten Vorhaben unterliegen der Veränderungssperre, erklärte Oliver Leucht. Die ersten beiden Anträge befänden sich im öffentlichen Verkehrsraum und der dritte Antrag, der die

Bodenbeprobung betreffe, sei verfahrensfrei, dazu sei keine Ausnahme erforderlich. Eine Ausnahme im Rahmen der Veränderungssperre wird dagegen für die Herstellung einer Tiefgründung mittels Bohrpfähle als bauvorbereitende Maßnahme und die Herstellung von Baugruben für zwei geplante Kellergeschosse und Treppenhäuser von Seiten der Verwaltung empfohlen. Beide Vorhaben sind Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und somit von der noch zu erteilenden Baugenehmigung abhängig.

Darum empfahl die Verwaltung, diesen Ausnahmen nicht zuzustimmen, sondern das Ergebnis der Offenlage abzuwarten. Klaus Holzmüller (FDP) wollte gar keine Ausnahme zulassen. Hans-Martin Flinspach (WBB) fragte nach der Höhenlage des Grundstücks wegen der Entwässerung. Leucht erklärte, der Bezugspunkt sei die Ringstraße. Friederike Schmid (SPD) wollte ebenfalls den Bebauungsplan abwarten und keine Vorab-Ausnahme genehmigen. Karlernst Hamsen wollte, dass die Bedenken der Anwohner noch einmal diskutiert würden. Mit einer Ergänzung der Anfrage bei den Punkten 1) und 2) um die Formulierung „bis zum Übergabeschacht“ stimmten die Mitglieder des AUT bei drei Gegenstimmen von Holzmüller, Burst und Schmid der Erteilung einer Ausnahme zu. Keine Ausnahme gibt es für die Punkte 4) Bohrpfähle und 5) Kellergeschosse.

 

3. Antrag der FDP-Fraktion auf Ausgestaltung der Parkflächen vor dem Nahkauf

In seiner Sitzung am 18.05.2020 hat das Gremium mehrheitlich eine Variante mit drei statt bisher vier Stellplätzen beschlossen. Der vierte Stellplatz sollte für Fahrräder umgestaltet werden. Nun beantragt dieFDP-Fraktion eine erneute Beratung, um dem erhöhten Platzbedarf von Fahrradanhängern bzw. Lastenrädern gerecht zu werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Entwurf für Pkw- und Fahrradparkierungsflächen erarbeiten zu lassen.  Dieser Entwurf soll als Grundlage für die weitere Ausgestaltung neuer Fahrradparkplätze dienen und in das Mobilitätskonzept aufgenommen werden. Die Mitglieder stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu, betonten aber, es dürfe nicht zu lange gewartet werden. Schmid sagte, dieser Platz sei einer der von Fahrradfahrern am meisten frequentierten Stellen im Ort. Hier Platz für Fahrräder zu schaffen, sei wichtiger als für Pkws. Bänziger berichtete, das Mobilitätskonzept solle im Juni dem Gemeinderat vorgestellt werden.

 

4. Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeugs

Der Leiter Tiefbau und Gebäudemanagement, Gerd Weinbrecht, trug vor: Das Fahrzeug Marke Engholm ist seit 2010 in der Bewirtschaftung des Friedhofs sowie im Winterdienst im Einsatz und machte in den vergangenen Jahren einen erhöhten Reparaturaufwand erforderlich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit soll ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der Bauhofleitung wurde ein Fahrzeug der Firma Hako ausgewählt. Für den Hako Citymaster 650 mit Dieselantrieb wurden drei Angebote eingeholt, die auch die für den Friedhofs- und Winterdiensteinsatz erforderlichen Anbaugeräte enthalten. Auch der Einsatz eines Elektrofahrzeugs wurde in Betracht gezogen. Allerdings schließen die hydraulischen Anbaugeräte diesen wegen zu geringer Leistung aus. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Firma Landmaschinen Kälber zu einem Gesamtpreis (mit Anbaugeräten) von 98.770 Euro brutto. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmten zu. Auf Hinweis von Klaus Holzmüller sagte Weinbrecht zu, mit der Firma werde noch über den Restwert des Altfahrzeugs verhandelt.

 

5.  Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle“

Der Flächennutzungsplan 2010 stellt das Plangebiet teils als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Sport“, teils als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Badeplatz / Freibad“ und teils als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dar.  Mit einer zweiten Änderung des Bebauungsplans möchte die Gemeinde die ausgewiesene Fläche für die Außensportanlage an den aktuellen Planungsstand anpassen. Dazu sollen einige Ergänzungen aufgenommen werden. Erstens:

Im Bereich der Gemeindebedarfsfläche mit Zweckbindung „Schul- und Vereinssport“ sollen Baufenster für die Errichtung von zwei kleinen Gebäuden, jedes maximal vier Meter hoch, ermöglichen. Das eine dient der Aufbewahrung von Sportgeräten, das andere sei ein Kiosk. Zweitens: ein Gehrecht soll die Verbindung zum Wohngebiet Moorblick ermöglichen. Dazu werde der bestehende Gehweg Richtung Kleintierzüchter fortgeführt. Drittens sollen die Festsetzungen für Werbeanlagen überarbeitet und der aktuellen Gebäudeplanung des TSV angepasst werden. Eine Fläche mit 15 qm und dem Schriftzug GEGGUS Sportpark Fahnenmasten mit 8 m Höhe und eine Werbestele 5 m x 1,50 m. Dazu sagte Hans-Martin Flinspach, das sei zu viel, das wirke für die Landschaft störend und so viel Beleuchtung sei Lichtverschmutzung. Bänziger meinte, die Werbestele sei nicht mit der Gemeinde abgestimmt. Er schlug vor, der TSV solle eine Präsentation vorlegen, die eine Animation dieser Anlagen beinhalte, dann erst solle über den Entwurf des Bebauungsplans und die Offenlage Beschluss gefasst werden. Bei vier Enthaltungen stimmte das Gremium diesem Vorschlag zu.

 

6.  Bebauungspläne 13, 74 und 75 – alle betreffend Wohnen und Gewerbe

BP 13 „Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld“

In diesem Bebauungsplan der Innenentwicklung geht es um eine zeitgemäße Gemeindeentwicklung. Der derzeit vorhandene BP entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen und soll geändert werden. Im BP 74 Gewerbegebiet Höhefeldstraße sind die Planungsziele einerseits die städtebauliche Sicherung der bestehenden Gewerbegebiete durch Regelung der zulässigen Nutzung und Maß der baulichen Anlagen. Andererseits soll den bestehenden Betrieben eine Erweiterungsmöglichkeit gegeben und dazu eine Erweiterungsfläche ausgewiesen werden. Dazu ist die Verlegung des Entwässerungsgrabens „Heuburgwiesengraben“ erforderlich. Im BP 75 Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in zweiter Reihe ermöglicht werden. Darum soll der bisherige einfache BP einschließlich Arrondierungsflächen in einen qualifizierten BP überführt werden.

Für alle drei Bebauungspläne sollen im Vorfeld die Istzustände eruiert und die Absichten und Vorhaben der Grundstückseigentümer anhand von Fragebögen abgefragt werden. Die geäußerten Absichten sollen in die Überlegungen zur Ausgestaltung des BP einbezogen werden. Planerin Elke Gericke hat dem AUT die beiden Ausfertigungen von Fragebögen – einmal Wohnen, einmal Gewerbe – vorgelegt. Es ging um Nutzung des Bestands, Zustand der Gebäude, Absicht von Veränderung und Vorhandensein von Defiziten. Gerhard Fritscher fand die Umfrage „extrem zu umfangreich“.  Karlernst Hamsen prophezeite den Fragebögen „wenig Rücklauf“ und regte an, nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Bewohner zu fragen. Auch Marielle Reuter regte an, das Ganze „zu verschlanken“. Andrea Friebel (CDU) fragte die Planerin nach ihren Erfahrungen mit derlei Befragungen in anderen Orten. Sie habe das schon mehrfach durchgeführt, erwiderte Gericke, immer mit gutem Ergebnis. Die Rücklaufquote habe bei 40 bis 50 Prozent gelegen. Klaus Holzmüller dagegen fand das Vorhaben gut. Wenn die Befragten sich nicht äußern wollten, könnten sie es lassen, aber das was geäußert werde, sei immer noch aussagekräftig. Er wäre auch dafür, die Bögen namentlich zu kennzeichnen. Auch Friederike Schmid plädierte dafür. Hans-Martin Flinspach wollte die Fragen noch etwas mehr auf die jeweiligen Gebiete zugeschnitten sehen. Schließlich fasste Bänziger zusammen, man solle das Vorhaben probieren und dann sehen, was dabei herauskomme. Der Abstimmungsvorschlag lautete, die Verwaltung werde beauftragt, die Beteiligung der Eigentümer / Bewohner „in Form der vorgestellten Fragebögen“ durchzuführen. Aufgrund dieser Formulierung stimmte Gerhard Fritscher dagegen und zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme, die Übrigen waren einverstanden.