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Wichtige Hinweise für Hundehalter
Hundetüten:
Wir bitten alle Hundehalter, daran zu denken, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners ordnungsgemäß zu entsorgen! Immer wieder gehen Anrufe und Nachrichten beim Ordnungsamt von Anwohnern und Passanten ein, die sich über Hundehaufen beschweren. Niemand möchte beim Spazierengehen in einen Haufen treten oder, dass Kinder beim Spielen im Sandkasten einen Hundehaufen finden. Auch das Bauhofteam freut sich, wenn bei der Pflege der Grünanlagen im Ort (insbesondere in der Bahnhofstraße) nicht jedes Mal unzählige Hundehaufen die Arbeit erschweren.
An 30 Stellen in Weingarten sind Hundetütenspender und jeweils direkt darunter ein Mülleimer zu finden. Also: Tüte über die Hand stülpen, Häufchen aufheben und im nächsten öffentlichen oder im eigenen Abfalleimer zuhause entsorgen. Die Tüten dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden.
Gerade kein Spender in der Nähe? Kein Problem: Auch im Bürgerbüro erhalten Sie kostenlose Hundetüten. Einfach vorher kurz anmelden und Sie dürfen kostenlos eine Handvoll auf Vorrat abholen. Damit Sie und Ihr Hund immer gut versorgt sind. So leisten Sie als Hundebesitzer einen Beitrag zum Umweltschutz und tragen zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Gemeinde bei.
Hinweis: Auf Spielplätzen sind ohnehin keine Hunde erlaubt.
Leinenpflicht: Innerhalb der Bebauung müssen Hunde angeleint werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gegenseitige Rücksicht auf landwirtschaftlichen Flächen:
Der Landesbauernverband rät: Hundekot aufsammeln, auf den Wegen bleiben und Hunde anleinen. Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden, das bedeutet im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Das gilt im Übrigen auch für Weinberge! Zudem ist zum Schutz der Hunde davon abzuraten, sie in frisch gedüngten Feldern laufen zu lassen.