Hauptbereich
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
1. Neubau eines Zweifamilienhauses, Kraichbachweg 9
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Moorblick“ und ist daher gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten, ebenso die weiteren Festsetzungen im Bereich der Dachaufbauten, ebenso wird die zulässige Zufahrtsbreite von 6 Metern nicht ganz ausgeschöpft. Die bei zwei Wohneinheiten erforderlichen vier Stellplätze sind nachgewiesen. Der Ausschuss hat die Genehmigung einstimmig erteilt.
2. Abbruch eines Schopfes, Burgstraße 19
Der abzubrechende Schopf diente bisher lediglich zur Lagerung von Holz und weiteren Gartengeräten. Entsprechend seiner Größe ist der Schopf der Gebäudeklasse 2 zuzuordnen. Ein Abbruch in dieser Gebäudeklasse ist lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Das Gremium stimmte der Kenntnisnahme des Vorhabens einstimmig zu.
3. Umbau eines Wohnhauses, Bruchsaler Str. 43
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau des bestehenden Wohnhauses, die Errichtung von Gauben und den Anbau eines Balkons im rückwärtigen Bereich. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Neugliederung des Wohnraums sollen teilweise Wände abgebrochen und an anderer Stelle neu errichtet werden. Ebenfalls soll die Treppe in das Obergeschoss versetzt werden. Der neu zu errichtende Balkon soll auf Stützen einschließlich einer Treppe nach außen in den Innenhof gebaut werden. Er fügt sich entsprechend der umliegenden Bebauung mit diversen Nebengebäuden in die nähere Umgebungsbebauung ein. Es entsteht keine neue Wohneinheit. Die Bestandsparkplätze werden im Hof nachgewiesen. Da somit die Festsetzungen des § 34 BauGB eingehalten werden, war das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Friederike Schmid (SPD) erhob Einwände gegen den Balkon, der den Besitzern einen freien Blick auf die Nachbargrundstücke ermögliche. Sie fragte, ob die Nachbaranhörung erfolgt sei und das Landratsamt eine Rückmeldung gegeben habe. Das sei bisher noch nicht erfolgt. Werner Burst (SPD) pflichtete Schmid bei: Der Balkon reiche bis zur Grundstücksgrenze und ohne solange die Nachbaranhörung noch nicht abgeschlossen sei, sollte man dem Antrag nicht zustimmen. Dazu erklärte Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher (CDU): Die Gemeinde erteile dem Bauantrag das Einvernehmen unter dem Vorbehalt, dass der Nachbar zustimmen werde. Bei Enthaltung von Friederike Schmid stimmte das Gremium einstimmig zu.
4. Neubau eines Wochenendhauses im Gehren
Geplant ist ein Wochenendhaus mit einer Grundfläche von 50 m² sowie einem Geräteschuppen in den Maßen 2 x 4 m. In der Sitzung vom 12.10.2020 hatte der Ausschuss dem Vorhaben bereits zugestimmt, doch wurden auf Anregung des Landratsamtes die Planungen verändert. Eine Terrasse sowie deren Überdachung sind nicht mehr vorgesehen. Für die Zufahrt sind vier Meter Zufahrtsbreite geplant. Da somit alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, hat das Gremium das Einvernehmen einstimmig erteilt.
5. Nutzungsänderung von Nebenräumen zu Wohnraum, Sohl 5
Der Antrag umfasst die Nutzungsänderung eines Lagergebäudes zu Wohnraum. Nach § 35 BauGB sind im Außenbezirk nur drei Wohnungen pro Hofstelle vorgesehen. Bisher war nur eine Wohnung im Bestand, also wären noch zwei weitere möglich, aber die Planung umfasst nur eine weitere Wohneinheit. Drei Stellplätze sind vorhanden. Der Umbau erfolgt innerhalb des Wirtschaftsgebäudes. Das Gremium hatte keine weiteren Fragen und erteilte einstimmig die Zustimmung.
6. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Silcherstraße 18/1
Der Punkt wurde aufgrund von eines unklaren Sachverhalts von der Tagesordnung genommen.