Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 08.09.2022

Abwasserverband "Am Walzbach" - Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser

Der Abwasserverband „Am Walzbach“ hat beim Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, in 76137 Karlsruhe für seine Entlastungsbehandlungsanlagen die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Walzbach und in den Schloßwiesengraben beantragt.

Die Antragsunterlagen werden vom 19.09.2022 bis 18.10.2022 bei der Gemeindeverwaltung Weingarten, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), Zimmer 5, während der Sprechzeiten ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können auch auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe, www.landratsamt-karlsruhe.de unter Amtliche Bekanntmachungen/Umweltrechtsverfahren eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Abwasserverband „Am Walzbach“,Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), Zimmer 5, oder beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Umwelt und Arbeitsschutz -, Beiertheimer Allee 2 in 76137 Karlsruhe, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass

a) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

b) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte,

c) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden können,

d) Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch die Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach Maßgabe des § 16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können,

e) rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,

f) in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,

g) die Unterrichtung über den Erörterungstermin ebenso wie die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann, soweit mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

h) die wasserrechtliche Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter erfolgt.
 

Walzbachtal/Weingarten, 19.08.2022

gez. Bänziger
Verbandsvorsitzender, Bürgermeister