Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Mitteilung der Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe

Artikel vom 22.03.2021

BEG – Die neue bundesweite Förderung für Gebäudesanierung       

Zum Jahr 2021 wurde die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ eingeführt. Diese ersetzt die bisherigen Förderprogramme KfW und BAFA. Im Fokus bleibt weiterhin, mehr Anreize für die nachhaltige energetische Modernisierung zu schaffen mit dem Ziel, die CO2-Emissionen von Gebäuden weiter zu senken. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick, welche Neuerungen es gibt und mit welchen Fördermöglichkeiten Sie rechnen können.
 

Der Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bei einer Gebäudesanierung sind viele Dinge zu beachten, die ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Anhand einer gut geplanten energetischen Sanierung, können Kosten, Zeit, Energie und Treibhausgase eingespart werden. Deshalb ist eine professionelle Energieberatung und die gemeinsame Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) wichtig und wird vom Bund bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 1.300 Euro bezuschusst (Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten mit maximal 1.700 Euro). Bei der Energieberatung wird Ihnen als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer aufgezeigt, welche Fördermittel für die Sanierung eingesetzt werden können und wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig verbessern lässt.

Auf alle im Sanierungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, gibt es noch einen weiteren Zuschuss von 5 Prozent als sogenannten iSFP-Bonus.
 

Heizungstausch
Werden moderne klimafreundliche Heizungen wie Pelletheizungen, Hybrid-Heizungen, Wärmepumpen oder Solarthermische Anlagen installiert, können diese jetzt mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Für den Austausch einer Öl-Heizung bekommt man einen Ölaustauschbonus von 10 Prozent. Sind die Maßnahmen im Sanierungsfahrplan vorgesehen kommt noch der iSFP-Bonus dazu.

Werden z.B. für eine Fußbodenheizung alle Böden entfernt, sind alle Kosten für den Neuaufbau des Bodens einschließlich der neuen Beläge förderfähig. (Das nennt sich „Förderung von Umfeldmaßnahmen“).
 

Energetische Modernisierung der Gebäudehülle
Häufig stellte sich die Frage: „Soll auch der Energieverbrauch gesenkt werden oder geht es nur um die Instandhaltung des Gebäudes?“ Doch jetzt neutralisieren sich in vielen Fällen die Mehrkosten einer energetischen Modernisierung durch die sehr attraktiven Förderprogramme. Am Beispiel einer Dachsanierung lässt sich das sehr einfach veranschaulichen. Die Kosten für Gerüst, Baustelleneinrichtung, gesetzliche Einhaltung des Mindestwärmeschutzes, Lattung, Ziegel, Bleche, Rinnen usw. fallen ohnehin immer an. Der zusätzliche Kostenanteil für „das mehr an Dämmung“ lässt sich durch Fördermittel meistens vollständig kompensieren, und das, bei einer wesentlich besseren energetischen Qualität.

Gute Vorplanung ist also sinnvoll und wird jetzt noch belohnt. Denn auch bei Modernisierungen an der Gebäudehülle entsprechend des Sanierungsfahrplans ist der oben beschriebene iSFP-Bonus möglich. Zusammen mit der 20 Prozent Förderung bei Einzelmaßnahmen erhält man letztendlich einen Zuschuss von einem Viertel der anrechenbaren Kosten. (Informationen zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen unter www.bafa.de)
 

Informationen, neutrale Beratung, Unterstützung
In jeder Gemeinde im Landkreis Karlsruhe berät Sie die UEA (Umwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe) zu den Themen Energie sparen, Erneuerbare Energien, Heizung tauschen, Fachpartner Bauen und Energie, Photovoltaik, sowie zu Fördermitteln und Zuschüssen zur Finanzierung. Hier erhalten Sie neutrale Informationen kostenfrei am Beratungstelefon oder im Rahmen einer unverbindlichen einstündige Erstberatung.