Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 17.06.2021

Aus dem Gemeinderat

 

1.  Mobilitätskonzept im Entwurf vorgestellt

Der ruhende Verkehr, Radfahrer und Fußgänger sind die drei Eckpfeiler des Mobilitätskonzepts, mit dem die Gemeinde Verbesserungen in der Verkehrslandschaft, vor allem zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer schaffen will.

Die Ausarbeitung dieses Konzepts hat sie Frank Gericke vom Planungsbüro Modus Consult übertragen. Unter dessen Leitung wurden im Oktober 2020 Begehungen an sechs ausgewählten Standorten vorgenommen, an denen Gemeinderäte, Planer und Anwohner ins Gespräch kamen. Diese Nahaufnahmen waren die Datensammlung, aus dem Gericke daraufhin einen Konzeptentwurf entwickelte, der am Montagabend, erstmals unter Leitung von Bürgermeisterstellvertreter Timo Martin (WBB) dem Gremium und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. „Die Grundlage ist ein Verkehrsmanagement unter den Aspekten Klimaschutz und Lärmschutz mit dem politischen Ziel, die Verkehrswende zu gestalten, um die schädlichen Auswirkungen zu minimieren“, begann der Experte. Bewusst wurde der fahrende Autoverkehr in das Konzept nicht mit einbezogen, der Schwerpunkt liege auf einem Ausbau alternativer Mobilität. Rad- und Fußverkehr bräuchten weniger Barrieren, mehr Sicherheit und eine bessere Orientierung. Der ruhende Verkehr, sei unter den Aspekten von Ausweichmöglichkeiten bei Gegenverkehr, Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken zu betrachten. Fußgängern müsse Platz eingeräumt werden. Konflikte an den Knotenpunkten seien zu entschärfen, Querungspunkte zu definieren und die Achse Bahnhof bis Rathaus solle Fußgängern einen sicheren und angenehmen Aufenthalt bieten. Mit Blick auf eine Angabe des Statistischen Landesamtes, dass bis 2035 jeder zweite Verkehrsteilnehmer über 65 Jahre alt sei, empfehle er auch die eine oder andere Sitzbank. Für Radfahrer empfahl Gericke, Hauptwege durch Orientierung gebende Piktogramme hervorzuheben. Der Fahrradweg müsse gut vernetzt, sicher und gut erkennbar sein. Unter dem Ziel, den Autoverkehr zu reduzieren, sollten unbedingt die Fernradwege ins Auge gefasst werden. Er könne sich vorstellen, in Weingarten im Bereich der Bahnhofstraße eine Fahrradstraße einzurichten.  Für jeden dieser drei Eckpfeiler hatte Gericke einen Katalog von zahlreichen Einzelmaßnahmen vorbereitet, die aber in der Sitzung nicht angesprochen wurden. Abschließend meinte er, Weingarten habe großes Potenzial, mit Hilfe der E-Mobilität des Fahrrades eine Wende weg vom Auto zu schaffen. Die große Überschrift sei, Mobilität zu vernetzen und die Nutzung zu verändern. Andrea Friebel (CDU) lobte, dass er die Altersstatistik eingearbeitet habe. Hans-Martin Flinspach (WBB) mahnte, auch Fahrradständer ins Konzept einzubeziehen. Carolin Holzmüller (FDP) wandte ein, gegen Radschnellwege seien von einigen Gemeinden Einwendungen wegen des Naturschutzes erhoben worden. Wolfgang Wehowsky fragte nach einer Einbahnstraßenregelung. Das Konzept soll nun in den Fraktionen diskutiert werden. Bis zum 5. Juli können Änderungswünsche der Verwaltung mitgeteilt werden, dann werden diese in einer internen Sitzung am 10. Juli besprochen und eingearbeitet. Die überarbeitete Fassung soll am 26. Juli in öffentlicher Sitzung im Rat diskutiert und beschlossen werden.

Auch die bislang für Weingarten beispiellose Öffentlichkeitsbeteiligung soll weitergeführt werden. Das gesamte Konzept ist auf der Homepage der Gemeinde Weingarten veröffentlicht, so dass alle Einwohner dieses einsehen und bis spätestens 05.07.2021 Vorschläge und Anregungen einbringen können.

Das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

Foto:  Die Paulusstraße und die Kanalstraße könnten nach Vorstellung Frank Gerickes die künftige große Fahrradstraße werden

 

2.  BP Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad

Der Gemeinderat hat die zweite Änderung des Bebauungsplans Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad beschlossen und die Verwaltung mit der Offenlage beauftragt. Kernstück der Änderung war die Genehmigung, auf der Gemeindebedarfsfläche „Schule und Vereinssport“ ein Gebäude zur Aufbewahrung von Sportgeräten zu und auf der Gemeindebedarfsfläche “Freibad“ einen Kiosk zu errichten. Die maximale Gebäudehöhe betrage jeweils vier Meter um einen bedarfsgerechten eingeschossigen Baukörper errichten zu können, berichtete der Leiter des Bauamts, Oliver Leucht. Das stieß auf Vorbehalte. Hans-Martin Flinspach (WBB) zeigte sich nicht begeistert und Friederike Schmid fand das auch sehr hoch. Jörg Kreuzinger wies darauf hin, dass diese Gebäude zur Aufbewahrung von Sportgeräten für die Schule benötigt werde.  Leucht entgegnete, die Gemeinde wolle mit der Festsetzung der Gebäudehöhe einen Rahmen vorgeben, der auch für die Zukunft alle Eventualitäten vorsehe.  Die Höhe müsse nicht ausgeschöpft werden, aber Befreiungsanträge sollten möglichst vermieden werden. Auch im Entwurf des B-Plans definierte maximale Höhe der Werbestele von fünf Metern fand keine Zustimmung, sondern wurde auf drei Meter reduziert.  Mit diesen Änderungen war das Gremium bei Enthaltung der Stimmen der WBB, Werner Burst und Jörg Kreuzinger einverstanden.

 

3. Kriterien für die künftige Vergabe von Gewerbeflächen

Die FDP hat den Antrag gestellt, für die zukünftige Vergabe von Gewerbegrundstücken, insbesondere im neuen Gewerbegebiet Sandfeld, einen Kriterienkatalog zu erstellen. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten stehen dort gemeindeeigene Gewerbegrundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 73.400 Quadratmeter zur Verfügung. Aktuell 15 Kaufinteressenten haben sich auf einer Warteliste eintragen lassen. Die Verwaltung soll die verschiedenen möglichen Auswahlkriterien ausarbeiten und diese im Verwaltungsausschuss vorberaten. Dem stimmten die Ratsmitglieder einstimmig zu.

 

4. Bautätigkeiten im Außenbereich

Die FDP hat den Antrag eingereicht, im Gemeinderat das Thema Bautätigkeiten im Außenbereich zu behandeln. Oliver Leucht meinte, das sei ein extrem schwieriges Thema. In einem Bebauungsplan wie z. B. „Effenstiel“ lägen dafür klare Regelungen vor, bei allgemeinen Fällen im Außenbereich § 35 BauGB seien neben den privilegierten Vorhaben der Forst- und Landwirtschaft dagegen auch Sonderfälle zu bewerten. Wie sei die Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu bewerten? Neben der Thematik des öffentlichen Baurechts sei auch das Bundesnaturschutzgesetz anzuwenden. Hier sei einerseits die Natur vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen, andererseits seien Flächen in der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung zugänglich zu machen. Konkret sei, dass in Naturschutzgebieten und ähnlichem die Errichtung von baulichen Anlagen generell verboten sei. In der Vergangenheit erstellte Geschirr-, Geräte- und Gartenhütten, die nicht der Genehmigung entsprechen, würden zur Bewertung herangezogen, so dass eine diffuse Situation entstanden sei. 

Grundsätzlich werden von Seiten der Verwaltung neu errichtete bauliche Anlagen bei der Baurechtsbehörde angezeigt. Abschließend verwies Leucht auf die für den 18. Juni vorgesehenen Gemarkungsbegehung, bei der dieser Sachverhalt erörtert werden soll. Matthias Görner (FDP) monierte, eine schleichende Umweltzersiedelung auf der Gemarkung die nicht hingenommen werden könne. Er sehe das Dilemma der Verwaltung, aber für ihn sei der Antrag nicht erledigt. Einen Antrag zu modifizieren, nur weil das Landratsamt personell nicht genügend ausgestattet sei, könne nicht sein. Von Seiten der Gemeinde sollte daher auf höherer Ebene im Landkreis bedacht werden, „auf welcher Ebene wir ansetzen“. Es gehe nicht darum, dass Menschen Grundstücke pflegen, aber die Verlagerung von Freizeit und Wohnen in den Außenbereich könne nicht hingenommen werden. Sonja Güntner (Grüne Liste) prangerte Müllgrundstücke und zu viele baufällige Zäune an, Hans-Martin Flinspach (WBB) regte an, die Gemeinde müsse schneller reagieren. Carolin Holzmüller (FDP) wollte den Antrag weiterbearbeiten und Wolfgang Wehowsky meinte, es sei nur auf dem Wege etwas zu erreichen, dass im Zuge von Neuerrichtungen konsequent vorgegangen werde. Eine Überarbeitung des Antrags wurde in die Vorlage aufgenommen, damit stimmte das Gremium zu.

 

5. Antrag Fahrradfreundliches Weingarten

Die WBB hat einen umfangreichen Antrag zur Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer gestellt. Dazu weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die geforderte Radständerkonzeption in Bearbeitung befindet. Bei der Neuinstallation kommen bereits Anlehnbügel zum Einsatz. Die Forderung nach markierten Fahrradfurten ist Teil des Mobilitätskonzeptes. Für den Übergang vom Fahrradweg auf die Bahnhofstraße wird im Bauamt ein Entwurf erstellt, der im AUT präsentiert werden soll. Die Querung des Radwegs entlang der L 559 bei der Abfahrt Waldbrücke-Sportplätze wurde mittlerweile durch das Landratsamt Karlsruhe umgesetzt.

 

          

6. Senkung des Hiebsatzes

Die Höhere Forstbehörde aus Freiburg hat in Abstimmung mit dem Forstamt und dem Forstrevier vorgeschlagen, den ursprünglich für die Forstwirtschaftsjahre 2015 bis 2024 geplanten Hiebssatz für den Gemeindewald Weingarten zu senken. Anstatt der ursprünglich vorgesehenen 55.264 Festmeter sollen nur noch 45.300 Festmeter und damit 18 Prozent weniger geschlagen werden. Begründet wurde der Vorschlag mit einer schadensbedingten Zurückhaltung bei der bisherigen Nutzung. Der Gemeinderat hat die Reduzierung des Hiebsatzes bis 2024 einstimmig genehmigt.