Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 12.03.2021

1.  Ausbau Scheune zu Wohnhaus, Dr.-Wohnlich-Str. 15

Der Bauherr plant den Ausbau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus sowie die Errichtung von Gauben. Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ zu beurteilen. Die Scheune soll im Inneren durch die Errichtung von Wänden im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss neu gegliedert werden. Die bestehende Kubatur bleibt unverändert. Im Obergeschoss sollen zwei Dachgauben eingebaut werden, wobei die Festsetzungen der Gaubensatzung eingehalten sind. Die entstehende Dachterrasse liegt auf einem bestehenden Teil der Garage und innerhalb des Baufensters. Es entsteht somit eine neue Wohneinheit, die erforderliche Zahl von Stellplätzen ist nachgewiesen. Die Erschließung der beiden neuen Pkw-Stellplätze erfolgt über die Schubertstraße.  Ob der Abstand von fünf Metern zwischen den Gebäuden aus brandschutzrechtlich ausreichend anzusehen ist, entscheidet das Landratsamt. Das Gremium stimmte dem Bauvorhaben zu.

 

2. Stützwand mit 80 cm Höhe, Im Gehren, Flurstück 16328

Der Bauherr plant die Errichtung einer Stützwand von 80 cm Höhe an der nordwestlichen Grenze seines Grundstücks im Wochenendhausgebiet im Gehren. Die Mauer dient zum Abschluss des Grundstücks zur Natur und zur Absicherung des gefälligen Geländes. Die geplante Stützmauer befindet sich außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche. Die dadurch entstehende Freifläche soll aufgefüllt und als Garten angelegt werden. Aufgrund der geringen Höhe ist das Bauvorhaben verfahrensfrei und war lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Hans-Martin Flinspach (WBB) mahnte, diese Fläche sei als Biotop anzusehen, was eine naturschutzrechtliche Beurteilung erfordere. Werner Burst (SPD) meinte, für die Stützmauer sollten Natursteine verwendet werden. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, das zu beurteilen sei nicht Sache der Gemeinde, sie nehme das Bauvorhaben nur zur Kenntnis.

 

3. Neubau eines Einfamilienhauses Paulusstraße 25

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage. Die Fragen wurden von den Mitgliedern des AUT beantwortet:

Das nicht mehr sanierungsfähige Wohnhaus kann abgerissen und an gleicher Stelle ein neues EFH errichtet werden, auch wenn der geplante Neubau geringfügig länger ist als das Bestandsgebäude.

Der Neubau kann direkt am Grenzverlauf errichtet werden. Der Neubau kann mit einer Traufhöhe von 5,30 m errichtet werden, erlaubt sind bis zu 7,50 m Wandhöhe. Aus der maximalen Wandhöhe von 7,50 m errechnet sich die Firsthöhe, somit ist eine Firsthöhe von 10 m ab Oberkante des Geländes auszuführen möglich. Ein Satteldach mit 40° Dachneigung ist zulässig. Der geplante Abstand von 4,50 m wurde zur brandschutzrechtlichen Überprüfung durch die zuständige Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.

Den Antworten aus der Bauvoranfrage ist zu entnehmen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, somit empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte einstimmig zu.

 

4. Abbruch Lagerhalle, Neubau Lagerhalle mit Büros und Wohnung Höhefeldstr. 60

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

 

5. Verschiebung von Fenstern und Einbau von Dachflächenfenstern, Am Eisweiher 1

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Kehrwiesen II/Rehlinger“. Das Bauvorhaben Aufstockung zur Errichtung einer Wohneinheit wurde vom AUT bereits in der Vergangenheit behandelt und zur Kenntnis genommen. Die jetzt beantragte Verschiebung einiger Fenster, der Einbau von 3 Dachflächenfenstern und der Einbau einer weiteren Wendeltreppe zur Erschließung der Galerie berührt die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht. Die Verwaltung hat das Einvernehmen empfohlen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

6. Nutzungsänderung Speicher in Wohnraum, Sanierung Wohnhaus, Mozartstr. 16

Durch teilweisen Abbruch einiger Wände im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie die Neuerrichtung von drei Gauben sollen die Räumlichkeiten im Inneren neu gegliedert werden. Zusätzlich soll die Toilette in beiden Stockwerken um jeweils 1,25 m x 1,30 m erweitert werden. Die Festsetzungen der Gaubensatzung sind eingehalten. Ein Balkon in den Maßen 1 m x 2,60 m befindet sich innerhalb des Baufensters und ist zulässig. Zwei Stellplätze werden im Vorgartenbereich nachgewiesen und sind zulässig und anfahrbar. Der AUT erteilte einstimmig das Einvernehmen.

 

7. Umbau Wohnhaus zu Wohn- und Geschäftshaus, Bahnhofstr. 137

Der Bauherr plant nach Abbruch der bestehenden Wirtschaftsgebäude den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu einem Wohn- und Geschäftshaus. Im Bereich des Bebauungsplans „Lohmühlwiesen“ sind keine Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten, darum ist das Einfügen in die nähere Umgebung maßgeblich. Im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes soll ein Imbissladen zum Verkauf sowie Gastraum entstehen. Im hinteren Bereich ist ein Neubau mit drei Wohneinheiten vorgesehen. Die beiden Gebäude werden durch ein Treppenhaus verbunden. Dadurch entsteht eine massive Gebäudekubatur welche der vorhandenen Dichte der Bebauung widerspricht. Ebenso ist die Anfahrbarkeit der geplanten Stellplätze aus Sicht der Verwaltung problematisch. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen zu versagen. Es ist geplant, zur Klarstellung des städtebaulichen Rahmens für dieses Quartier einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates, der das betreffende Gebiet mit einer Veränderungssperre belegt hat. Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu, das Bauvorhaben abzulehnen.

 

8. Bau eines LKW-Parkplatzes

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Winkelpfad“. Geplant ist der Bau eines Parkplatzes für ca. 7 LKW mit Wendemöglichkeit und einer Sanitäranlage. Die Parkplatzfläche ist im BP als nicht überbaubare Grundstücksfläche definiert. Es ist vorgeschrieben, dass solche Vorhaben nicht innerhalb des als private Grünfläche ausgewiesenen Bereichs errichtet werden dürfen. Da diese Einschränkung berücksichtigt wird, hat der AUT bei einer Enthaltung das Einvernehmen erteilt.

 

9. Errichtung eines EFH in zweiter Reihe, Gartenstr. 12

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage. Die Mitglieder des AUT beantworten die Fragen wie folgt:

Das Bauvorhaben fügt sich grundsätzlich in die nähere Umgebungsbebauung ein, ist aber aufgrund unzulässiger Erschließung nicht genehmigungsfähig.

Zwei Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung hinter dem Haus nachgewiesen und sollen über die Zufahrt der Gartenstraße 10 angefahren werden. Aber der Bebauungsplan „Gartenstraße“ verbietet jedoch Zufahrten unter Nutzung von privaten Verkehrsgrünflächen sowie einem Müllplatz. Die Erschließung der geplanten rückwärtigen Bebauung ist nur über eine öffentliche Verkehrsfläche der Gartenstraße möglich.

 Klaus Holzmüller beantragte, die Entscheidung zu verschieben und die Situation vor Ort zu besichtigen. Dem folgte das Gremium einstimmig.

 

10. Ersatzbeschaffung erdgasbetriebener Fahrzeuge

Aufgrund der Schließung der Erdgastankstelle Weingarten sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ihre fünf erdgasbetriebenen Fahrzeuge durch Fahrzeuge mit anderer Antriebsart zu ersetzen. Für die zu treffende Entscheidung zwischen Elektroantrieb und Verbrennungsmotor wurden neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch die unterschiedlichen Einsatzgebiete berücksichtigt. Gerd Weinbrecht, Fachbereichsleiter Tiefbau, trug dem Gremium vor:

Vier Fahrzeuge (VW Caddy) gehören dem operativen Bereich an: der Wasserversorgung, dem Bauhof und zwei dem Hausmeisterpool. Ein VW up ist der Verwaltung zuzuordnen. Für die Fahrzeuge im operativen Bereich gebe es vergleichbare Alternativen mit Elektroantrieb zu rund 30.000 bis 32.000 Euro brutto vor Abzug eventueller Förderungen. Nachteile dieses Antriebs sieht die Verwaltung in der mangelnder Zuverlässigkeit der Stromversorgung, längeren Lieferzeiten und höheren Reparaturkosten. Umfragen in den umliegenden Gemeinden ergaben Auskünfte zu überwiegend Verbrennungsmotoren, vor allem Diesel. Da der Dieselantrieb niedrigere Emissionswerte generiert und überdies auch im Kurzstreckenbetrieb einsetzbar ist, wäre dieser Antrieb zu favorisieren. Das Fahrzeug der Verwaltung könnte durch ein Fahrzeug mit Elektroantrieb ersetzt werden. Die Beschaffung ist im Haushalt mit 100.000 Euro veranschlagt, durch den Verkauf der bisherigen Fahrzeuge werden 20.000 Euro eingenommen.  Zur Unterstützung seiner Argumentation zeigte Weinbrecht ein Video, das im Fraunhofer Institut aufgenommen wurde. Es zeigte den Unterschied zweier Fahrzeuge – Verbrennungsmotor und Elektroantrieb – im Vergleich. Daraus ergab sich, dass die Herstellung einer Batterie für ein Elektrofahrzeug mit einer solchen Umweltbelastung einhergehe, dass sie nur durch eine sehr lange Laufzeit des Fahrzeugs aufgewogen werden könne. Da aber die Fahrzeuge der Gemeinde Weingarten weit überwiegend im Kurzstreckenbetrieb eingesetzt werden, sei diese Antriebsart überhaupt nicht geeignet, gab Weinbrecht als Konsequenz aus. Klaus Holzmüller (FDP) plädierte für einen schadstoffarmen Dieselmotor, der mit Leichtigkeit auf 250.000 Kilometer Laufleistung käme und signalisierte Zustimmung.  Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, fünf Fahrzeuge auszutauschen sie Geld verbrannt. Er werde ablehnen. Auf die Frage des Bürgermeisters nach der Möglichkeit nachzurüsten sagte Weinbrecht, das sei teuer und ökologisch nicht sinnvoll.  Marielle Reuter (WBB) meinte, jetzt Diesel anzuschaffen, sei ein falsches Signal. Bänziger sagte dazu, Batterie seien ebenfalls umweltschädlich, man solle die vorhandenen Fahrzeuge noch weiterbenutzen. Schließlich schlug Gerhard Fritscher (CDU) vor, Weinbrecht solle eine Matrix erstellen. Er solle für einen Benziner, einen Diesel und ein Elektrofahrzeug die Laufleistung ermitteln, die Abgaswerte, die Netto-Beschaffungskosten und eine eventuelle Fördermöglichkeit. Jeder Autohändler könne ihn dabei unterstützen.  Bänziger stimmte diesem Vorschlag zu.  Damit war die Entscheidung vertagt.