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Aus dem Gemeinderat
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofstraße/Lohmühlwiesen“ und Beschluss einer Veränderungssperre
Zum Plangebiet des Bebauungsplans „Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen“ gehören 17 Flurstücke ganz und ein weiteres Flurstück teilweise. Der Geltungsbereich umfasst die Bahnhofstraße ab der Ringstraße bis zur Einmündung der Schillerstraße und die Straße Am Bahnhof. Der Flächennutzungsplan 2010 weist eine Wohnbaufläche als Bestand und teilweise als Mischgebietsfläche aus. Diese Darstellung wird im Flächennutzungsplan 2030 fortgesetzt. Die Fläche entlang der Bahnhofstraße betrifft die Fläche bis zum einstigen Freibadgelände, das bereits mit einem qualifizierten Bebauungsplan (Nr. 50) belegt ist. Ein Fußweg ist durch den Bebauungsplan „Unterführung Kärcherhalle und Bebauung der Neuen Bahnhofstraße“ (Nr. 41) beplant. Zwischen diesen beiden Bebauungsplänen befinden sich einige Grundstücke, die bisher als unbeplanter Innenbereich nach § 34 beurteilt wurden. Diese Grundstücke, der Fußweg und ein Teil der Bahnhofstraße sollen jetzt als Arrondierung in den Bebauungsplan einbezogen werden und der bisherige einfache Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist, eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in zweiter Reihe zu regeln und einer unkontrollierten Entwicklung vorzubeugen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung dieses Bebauungsplans einstimmig. Um dieses Ziel ungestört verwirklichen zu können, nicht unter Zeitdruck zu geraten und das Vorhaben zu sichern, beschloss der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ und Beschluss einer Veränderungssperre
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“. Das Plangebiet erstreckt sich rechter Hand der Höhefeldstraße in Richtung Norden und reicht ebenso weit wie die bestehende Innenbereichssatzung „Firma Häcker“. Der Flächennutzungsplan weist die Bestandsflächen entlang der Höhefeldstraße als Flächen für Gewerbe im Bestand aus. Sie sind aktuell dem unbeplanten Innenbereich zuzurechnen, die Erweiterungsflächen zum größten Teil dem Außenbereich. Außerdem sind Mischgebietsflächen im Bestand ausgewiesen. Die südöstlich angrenzenden Flächen werden im Flächennutzungplan auf einer Tiefe von 50 Meter als Flächen für Gewerbe in Planung dargestellt. Ziele der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans sind unter anderem die städtebauliche Sicherung der bestehenden Gewerbegebiete durch eine Regelung der zulässigen Nutzung und des Maßes der baulichen Anlagen sowie die Ausweisung einer Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe unter Berücksichtigung der Verlegung des Entwässerungsgrabens „Heuburgwiesengraben“, um eine zeitgemäße gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.
Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, der Flächennutzungsplan sehe für den Bereich der Breitwiesen nur die Erweiterung vorhandener Gewerbe vor. Im Anschluss folge Wohnbebauung. Es gelte der Grundsatz, so wenig wie möglich von der Breitwiese wegzunehmen.
Zur Sicherung dieses Vorhabens empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, eine Veränderungssperre als Satzung zu beschließen. Dem stimmte das Gremium ebenfalls einstimmig zu.
Stichwort: „Veränderungssperre“
Eine Veränderungssperre ist ein Instrument der kommunalen Bauleitplanung. Da Verfahren zur Aufstellung von kommunalen Bauleitplänen oft sehr komplex sind und sich teilweise über mehrere Jahre hinziehen, bedürfen diese Verfahren der Sicherung. Das Baugesetzbuch hält dafür die Mittel der Plansicherung parat, durch die verhindert werden soll, dass die gemeindliche Planung erschwert oder sogar unmöglich wird. Eines dieser Mittel ist die Veränderungssperre. Sie verbietet, dass in einem bestimmten Gebiet Vorhaben durchgeführt werden, Gebäude gebaut oder beseitigt oder Grundstücke erheblich oder wesentlich wertsteigernd verändert werden.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie online unter der Rubrik "Bekanntmachungen".