Hauptbereich
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1. Neubau einer DHL Kombi Zustellbasis, Am Eisweiher
Der Bauherr hatte bereits in der Vergangenheit eine Bauanfrage gestellt, die in der Sitzung des AUT am 09.12.2019 abschlägig beschieden wurde. Daraufhin hat der Bauherr die Planung überarbeitet. Die neue Planung entspricht nun den Festsetzungen des Bebauungsplans „Obere Kehrwiesen“ und „Viehwiesen“. Die Zufahrt erfolgt über den Eisweiher. Das nördliche Gebäude wird der Verwaltungstrakt, der lange Gebäuderiegel wird das eigentliche Zentrum. Insbesondere sind die Firsthöhe, die Traufhöhe, die Dachform und die Dachneigung eingehalten. Die Fassade des langen Gebäuderiegels wird laut Planvermaßung so gestaltet, dass die in dem Bebauungsplan definierten Rücksprünge bei den nordwestlichen Fassadenabschnitten von mehr als 40 Meter vorgesehen sind. Wo keine Fenster vorgesehen sind, soll die Fassade begrünt werden Der AUT hat dem Bauantrag zugestimmt.
1.2. Neubau Bürogebäude, Am Eisweiher
Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss sowie ein begrüntes Flachdach. Die Nutzung ist rein gewerblich ohne Wohnzwecke. Die erforderlichen Stellplätze werden mit 45 Plätzen auf der tiefer liegenden Ebene und mit fünf Plätzen im südlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die Traufhöhe im Bereich der nördlichen Fassade des Staffelgeschosses überschreitet einseitig mit einer Traufhöhe von 10,60 m die festgesetzte Traufhöhe von 8 m um 2,60 m. Laut B-Plan ist ein Satteldach mit bis zu 38° Dachneigung möglich. Daraus ergibt sich somit die die maximale Gebäudehöhe. Aus Sicht der Verwaltung kann aufgrund des geringen Umfangs der Überschreitung der Kubatur eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Die Mitglieder des AUT stimmten der beantragten Befreiung zu und erteilten das Einvernehmen.
1.3. Umbau einer Scheune zu Wohnung, Friedrich-Wilhelm-Str. 43
Das Bauvorhaben muss nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) beurteilt werden. Zur Realisierung des Umbaus sollen die bestehenden Außenwände der Scheune an den Grundstücksgrenzen genutzt werden. Das neue Wohngebäude ist mit Pultdach (insgesamt 3 Pultdächer) mit 8° Dachneigung geplant, dessen Hochpunkt der Firsthöhe der bisherigen Scheune entspricht. Pultdächer seien in der näheren Umgebung im Bereich der rückwärtigen Bebauung bereits vorhanden. Das Wohnhaus in zweiter Reihe im Bereich des angrenzenden Anwesens definiert die hintere Baugrenze im Quartier. Unter diesem Aspekt fügt sich das geplante Vorhaben in seiner Tiefe in die nähere Umgebung ein. Der AUT stimmte dem Vorhaben bei einer Enthaltung zu.
1.4. Neubau EFH mit Garage, Saalbachweg
Geplant ist eine Doppelhaushälfte, die in Traufhöhe und Firsthöhe dem angrenzenden Gebäude entspricht. Die Garage und ein zusätzlicher Stellplatz befinden sich innerhalb der Fläche für Nebenanlagen. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplans „Moorblick“ eingehalten werden, wurde das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis genommen.
1.5. Antrag auf Nutzungsänderung einer Bäckerei im Erdgeschoss zu einer Shishabar, Bahnhofstr. 40
Die geplante Nutzung ist als Gaststätte anzusehen, die in diesem Bereich der Bahnhofstraße grundsätzlich zulässig ist. Baurechtlich sind vier Stellplätze notwendig. Dazu sollen zwei Stellplätze im Innenhof und vier Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Die weiteren erforderlichen Stellplätze sollen abgelöst werden. Bedingt durch das Geh- und Fahrrecht zugunsten des hinterliegenden Grundstücks Bahnhofstr. 38 ist allerdings eine Herstellung von Parkmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder, wie geplant, nicht möglich. Eine Zufahrt zur Garage des hinteren Grundstücks wäre durch die geplanten Stellplätze nicht mehr möglich. Die Verwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung nicht zu erteilen, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
1.6. Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Personenaufzugs Mittelweg 15
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg 4. Änderung“. Das bestehende Satteldach soll abgebrochen und durch ein versetztes Pultdach mit einer höheren maximalen Firsthöhe und einer Dachneigung von 25° statt der bisherigen 15° ersetzt werden. Sowohl die maximale Traufhöhe wie die maximal festgesetzte Firsthöhe werden nicht überschritten. Versetzte Pultdächer sind laut Bebauungsplan in diesem Bereich zulässig. Auch die bestehende Garage wird zwar geringfügig erweitert, befindet sich aber weiterhin im vorgegebenen Baufenster und ist somit zulässig. Der neue freistehende Aufzug wurde ursprünglich als Anbau mit den Maßen 1,60 m x 3,37 m geplant und soll an die Garage angebaut werden. Laut Bebauungsplan sind Nebenanlagen bis zu einer Größe von 25 m³ außerhalb des Baufensters. Auf einen entsprechenden Hinweis der Verwaltung wurde die Planung angepasst. Die aktuell geplante Kubatur des Aufzugs beträgt rd. 21,5 Kubikmeter auf einer Fläche von 1,60 m x 1,78 m. Damit war das Vorhaben genehmigungsfähig und wurde gebilligt.
1.7. Neubau eines überdachten Stellplatzes, Schmalensteinweg 22
Der geplante Carport liegt außerhalb des Baufensters und außerhalb der Fläche für Garagen und ist somit grundsätzlich unzulässig. Eine Befreiung für Carports außerhalb der Baufenster wurde bisher noch nicht erteilt. Das Einvernehme zum Bauvorhaben wurde daher nicht erteilt.
1.8. Veränderte Ausführung des gebauten Wochenendhauses, Effenstiel
Der Bauherr plant den Rückbau einiger Innenwände und der Zwischendecke sowie die Verringerung der Gebäudehöhe. Das bestehende Dach soll abgebrochen und durch ein niedrigeres Pultdach ersetzt werden. Durch diese Maßnahmen entspricht das geänderte Gebäude dem baulichen Maß des aktuellen Bebauungsplans. Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen, das Gremium stimmte einstimmig zu.
2. Innerörtlicher Breitbandausbau
Die Firma WTS betreibt im Rahmen eines Wärmelieferungs-Contracting-Vertrags die Heizungsanlage der Turmbergschule. Im Zuge der Erschließung des Projekts „!mittendrin leben“ werden die neuen Gebäude (Pflegeheim und Mehrfamilienhäuser) an die Heizungsanlage der Turmbergschule angeschlossen. Die Verlegung der Wärmeleitungstrasse erfolgt einseitig in der Friedrich-Wilhelm-Straße. Kostenträger hierfür ist die Fa. WTS. Von Seiten der Gemeinde werden dabei begleitend auf einer Strecke von rund 260 Meter die LWL-Leerrohre einschließlich der in diesem Bereich befindlichen Hausanschlüsse für den innerörtlichen Ausbau in dieser Trasse mitverlegt. Dadurch können die Kosten, die bei einer singulären Verlegung der Breitbandinfrastruktur entstehen würden, deutlich reduziert werden. Durch die Mitverlegung kann der Tiefbauanteil (u. a. die erforderliche Grabenbreite) deutlich verringert werden. Die Firma WTS hat für die Mitverlegung der LWL-Leerrohre ein Angebot in Höhe von 65.764,55 Euro brutto abgegeben. Im Angebot ist ebenfalls die Leerrohranbindung der Turmbergschule an den neuen innerörtlichen PoP in Höhe von 5.141 € brutto sowie die Planungskosten enthalten. Die Kostenschätzung, die auf der Basis bisheriger Projekte erstellt wurde, liegt inklusive der Baunebenkosten bei 76.000 Euro. Daher empfiehlt die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen die Vergabe der begleitenden Breitbandarbeiten an die FA. WTS aus Oberkirch. Der Ausschuss stimmte der Vergabe einstimmig zu.
Das Mobilitätskonzept
Mobilität sei im Weingartener Gemeinderat schon seit längerem ein großes Thema, eröffnete Bürgermeister Eric Bänziger diesen Tagesordnungspunkt. Der beauftragte Verkehrsplaner Frank Gericke trug dem Ausschuss für Umwelt und Technik einen Entwurf vor. Er berichtete über die Bestandserfassung, aus der er gemeinsam mit Verwaltung und Gemeinderat Leitsätze und Ziele ableitete. Die Schwerpunkte wurden auf den Ruhenden Verkehr, Fußgänger und Radfahrverkehr gelegt. So war auch die damalige Beschlussfassung bei der Beauftragung des Büros im Jahre 2019. Wo sind Konfliktbereiche zwischen diesen Teilnehmern? Welche Anforderungen stellen sie? Die Bestandsaufnahme des Ruhenden Verkehrs zeige ein volles, ausgelastetes Bild. In Weingarten gebe es mehr als 4000 Stellplätze, zahlreiche Falschparker kämen noch dazu, vor allem als Anwohner. Bestimmte Straßenabschnitte seien ausgelastet, in anderen Bereichen sei noch Platz. Kurzparker bis zu einer Stunde und Langzeitparker seien dominant. Insgesamt sei der Parkraum in Weingarten knapp und müsse neu geregelt werden. Zum Rad- und Fußverkehr sagte Gericke, es sei Infrastruktur vorhanden, aber verbesserungswürdig. Beispielsweise bestünden Konfliktbereiche an Kreuzungen oder in der engen Unterführung am Bahnhof. Welche Ziele und Leitbilder gelte es zu erreichen? Das Wichtigste sei, den innerörtlichen Autoverkehr zu reduzieren, was sich positiv auf Klima und Lebensqualität auswirke. Verkehrsvermeidung sei auch durch lokale Angebote des Einzelhandels zu erreichen und ein Ziel müsse sein, den Verkehr aus dem Ort hinaus auf eine künftige Südrandstraße zu leiten. „Weingarten braucht eine autoarme zentrale Achse“, das sei die Bahnhofstraße. Hier müsse der Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Allgemein brauche der Radfahrer Sicherheit auf der Fahrbahn, Abstellplätze am richtigen Ort und in ausreichender Zahl sowie Verbindungen zum öffentlichen Nahverkehr. Nach diesen theoretischen Ausführungen schlug Gericke vor, konkrete Verbesserungen mit den Bürgern gemeinsam zu erarbeiten. Dazu sollen an mehreren Tagen im Oktober an bestimmten Punkten gemeinsame Begehungen stattfinden: in der Waldbrücke, auf der Setz, in der Kanalstraße, der Ringstraße, am Rathaus und am Bahnhof. Hier sollen Themen an Beispielen diskutiert werden und die Beiträge der Bürger in Konzepte einfließen. Vor einer Beschlussfassung sollen diese Konzepte in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
„Im Mittelpunkt steht ein lebendiger Ort“, fasste Bürgermeister Eric Bänziger zusammen. Die Mobilitätskultur verändere sich. Durch Tempo 30 auf allen Straßen, künftig auch einschließlich der Ringstraße, werde dem Rechnung getragen. Im Frühjahr 2021 sollen Maßnahmen bereits umgesetzt werden, für welche Mittel in den Haushalt eingestellt werden, beispielsweise das Einzeichnen von Parkplätzen. Gehwegparken werde künftig nicht mehr möglich sein. Der Ausschuss beschloss einstimmig die formulierten Ziele und die Quartiersbegehung.
Die Termine der Begehungen mit Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben. Eine ausführliche Darstellung des Themas finden Sie in den kommenden Wochen in der Turmbergrundschau und auf der Homepage der Gemeinde Weingarten.
Anfrage der CDU betreffend Schotter- und Steingartenverbot
Ortsbaumeister Oliver Leucht berichtete im AUT, dass der Begriff „Bestandsgärten“ noch nicht definiert sei. Den Grundsatz, nicht bebaute Flächen zu begrünen gebe es schon länger, aber der rigorose Umgang der Landesregierung mit Schottergärten sei neu. In neue Bebauungspläne werde ein Passus aufgenommen, dass Grünflächen gefordert seien, aber den Rückbau bestehender Steingärten zu fordern, sei schwierig. Bürgermeister Eric Bänziger schlug vor, auf eine Empfehlung und eine Formulierungshilfe durch den Gemeindetag zu warten, aber in noch offene Bebauungspläne eine entsprechendes Gebot aufzunehmen.
Fahrstuhl ab dem 24.8. kurzzeitig nicht zugänglich
Aufgrund weiterer Umbauarbeiten im Erdgeschoss des Rathauses, die sich auch in den Bereich des Fahrstuhls erstrecken, ist der Fahrstuhl ab dem 24. August für rund eineinhalb Wochen nicht zugänglich.
Bauschutt im Lärmschutzwall
Eine Anfrage von Friederike Schmid galt den Bestandteilen des Lärmschutzwalls. Ob es erlaubt sei, dort Bauschutt einzubauen. Es sei erlaubt, war die Antwort, aber der Bauschutt müsse zertifiziert sein, dass er kein belastendes Material enthalte.