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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 15.02.2023

Nachfolgend die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 13.02.2023, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 15.02.2023 -

1. Neubau von zwei Zelten, Max-Becker-Straße 4

Der Bauherr plant die Weiternutzung von zwei Zelten auf seinem Grundstück als zeitlich begrenzten Lagerraum während Bauarbeiten auf dem Anwesen Max-Becker-Straße 4. Die Zelte wurden bereits im Jahr 2011 und 2016 genehmigt. Da sich das ebenfalls auf dem Gelände befindliche Produktionsgebäude kurz vor Fertigstellung steht, ist erneut eine Genehmigung der Zelte als fliegende Bauten erforderlich. An den Bauvorlagen hat sich gegenüber dem Stand 2016 nichts geändert, dennoch muss über eine erneute Genehmigung entschieden werden. Geplant ist die Errichtung von zwei baugleichen Zelthallen in den Maßen 15,50 x 25 Meter mit einer Wandhöhe von 5,26 Meter und einem Satteldach. Der Bebauungsplan setzt zwar ausschließlich Flachdächer als Dachform fest, aber aufgrund der temporären Bauart kann ein Satteldach zugelassen werden.

Die Mitglieder des AUT erteilten das Einvernehmen einstimmig.

2. Einbau von zwei Dachgauben, Lindenweg 5

Geplant ist die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln auf der östlichen und westlichen Dachseite. Der Bebauungsplan schließt aber Gauben ausdrücklich aus. Bisher wurden auch keine entsprechenden Befreiungen erteilt. Auf dieser Grundlage erklärte der Verwaltungsvorschlag, dem Befreiungsantrag könne nicht zugestimmt werden. An dieser Stelle hakte Bürgermeister Bänziger ein. Der Bebauungsplan stamme aus dem Jahr 1969. Heutzutage stünde aber die Beschaffung von Wohnraum im Vordergrund und er stelle dem Gremium die Frage, ob es nicht angebracht wäre, dies zu erlauben, wofür allerdings eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich sei. Mehrere Mitglieder des Gremiums räumten ein, dass eigentlich eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre, worüber aber mit Sicherheit eine geraume Zeit verstreiche. Unter diesem Aspekt sei es besser, eine Befreiung zu gewähren. Demzufolge lautete der Beschlussvorschlag auf Zustimmung zur Erteilung der beantragten Befreiung. Dr. Andrea Friebel (CDU) wies noch darauf hin, dass aber der erforderliche Abstand der Dachgaube zur Traufe von 1,50 m eingehalten werden müsse, wie es die Gaubensatzung allgemein vorgebe. Eine erforderliche Änderung des Bebauungsplans könne zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der AUT stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Wiesenstraße 13/1

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des AUT am 27.06.2022 als Bauvoranfrage beraten. Jetzt kommt die Errichtung eines Carports dazu. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ sind eingehalten. Lediglich die festgesetzte Wandhöhe von 5,00 m wird um 0,12 m überschritten. Für diese Überschreitung liegt ein Befreiungsantrag vor. Da bereits vergleichbare Befreiungen für Gebäude in zweiter Reihe im Geltungsbereich des Bebauungsplans genehmigt wurden, war dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Beschlussvorschlag einstimmig.

4. Infomationen aus den Fachbereichen

Das Bauamt berichtete, in der Schillerstraße wurde am 13. Februar eine Notversorgung für die Trinkwasserversorgung eingerichtet. Informationen dazu hätten offenbar einige Anwohner nicht erreicht. Darum wurden die Anwohner noch einmal informiert. Die Versorgungsleitung liegt jetzt.

Mehrere Mitglieder aus dem Gremium berichteten, eine Baustelle an der Ecke Buchenweg/Kiefernweg sorge für Verwirrung. Es bedürfe einer klaren Regelung, wo und wie gefahren werden dürfe und wo nicht. Bänziger erklärte, die verkehrssichere Herstellung der Fläche liege im Verantwortungsbereich der Baufirma. Die Gemeinde hatte bereits mit der Firma vor Ort Kontakt aufgenommen, um die Verbesserung der Situation zu besprechen.

Hans-Martin Flinspach (WBB) berichtete, der Forstmitarbeiter Reinhard Kindermann habe das Schild am Schlangenbrunnen erneuert. Es sei eine sehr schöne Arbeit geworden.

Gerd Weinbrecht, Fachbereichsleiter Tiefbau, berichtete, die Baumpflanzungen in der fertiggestellten Paulusstraße sollen jetzt vorgenommen werden. Die Abteilung Grün des Bauhofs schlage aber vor, wegen der breiten und ausladenden Kronen keine Traubenkirschen zu pflanzen, sondern Säulenkirschen. Daraufhin entgegnete Hans-Martin Flinspach (WBB), Säulenkirschen seien empfänglich für Pilzbefall und würden möglicherweise bald wieder absterben. Er schlage vor, eine schmalwüchsige Züchtung der unempfindlicheren Traubenkirsche zu wählen.