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Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe - Förderungen in 2020

Artikel vom 04.03.2020

Bericht der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe:

Attraktive Förderungen in 2020(Bericht als PDF zum Download) 
Das überarbeitete Klimapaket der Bundesregierung ist in aller Munde. Seit Beginn des Jahres 2020 bieten sich für Gebäudeeigentümer wesentlich verbesserte Förderbedingungen an und erstmalig auch die Möglichkeit die anfallenden Kosten im Rahmen energetischer Modernisierungen für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich abzuschreiben.

 

Heizungstausch, energetische Modernisierung, Fördermittel, CO2-Bepreisung

Das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG BW) verpflichtet Gebäudeeigentümer in Baden Württemberg seit mehr als 10 Jahren zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einem Heizungsaustausch. Für die Erfüllung der Anforderungen stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Moderne klimafreundliche Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen können seit diesem Jahr z.B. bis max. 45 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden, wenn hierbei eine Öl-Heizung ausgetauscht wird. Eine energetische Sanierung lohnt sich nicht nur wegen der aktuellen Fördermöglichkeiten, sondern auch langfristig, im Hinblick auf die geplante CO2-Bepreisung, durch eine geringere CO2 Abgabe.

Häufig stellt sich die Frage: „Energetische Modernisierung oder Instandhaltung des Gebäudes?“ In vielen Fällen neutralisieren sich die Mehrkosten einer energetischen Modernisierung gegenüber der reinen Instandhaltung durch die sehr attraktiven Förderprogramme der KfW, BAFA oder Kommunen. Am Beispiel einer Dachsanierungen lässt sich sehr einfach veranschaulichen, dass die Kosten zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und für Gerüst, Baustelleneinrichtung, Lattung, Ziegel, Bleche und Rinnen ohnehin immer anfallen. Der zusätzliche Kostenanteil für „das mehr an Dämmung“ lässt sich durch Fördermittel meistens vollständig kompensieren, und das, bei einer wesentlich besseren energetischen Qualität.

 

Sanierungsfahrplan

Eine Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans zeigt Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg auf, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessert und vorhandene Fördermittel am besten eingesetzt werden können. Ist eine energetische Sanierung gut geplant und vorbereitet, werden in aller Regel Energie, Kosten und Treibhausgase eingespart. Diese Beratungsleistung und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird deshalb auch vom Bund gefördert. Der Zuschuss hierfür hat sich seit Anfang des Jahres auf 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhöht, das heißt maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Informationen, neutrale Beratung, Unterstützung 

Die Umwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe berät Sie zu den Themen Energie sparen, Erneuerbare Energien, Heizung tauschen, Fachpartner Bauen und Energie, Photovoltaik, sowie zu Fördermitteln und Zuschüssen zur Finanzierung. Hier erhalten Sie neutrale Information kostenfrei am Beratungstelefon oder im Rahmen einer unverbindliche einstündige Erstberatung.

Auch die Erstberatung ist für Sie kostenfrei
Kontakt: Telefon 0721 936-99690, E-Mail buergerberatung@uea-kreiska.de, www.zeozweifrei.de 

Copyright Foto: Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe