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Aus dem Ortsseniorenrat

Artikel vom 22.09.2022

Grundsteuererklärung - in Ausnahmefällen auch analog möglich

Mit einem Artikel im Amtsblatt hat das Finanzamt Karlsruhe-Durlach am Artikel vom 11.08.2022 „Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung“ veröffentlicht. Darin wird u. a. aufgeführt:

„Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Die Erklärung muss vollständig sein. Und es müssen die offiziellen Formulare verwendet werden - ob elektronisch oder in Papierform.

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER" (www.elster.de). Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. …

In Ausnahmefällen - zum Beispiel, wenn jemand keinen Computer oder Internetzugang besitzt - kann die Erklärung schriftlich und unterschrieben in Papierform abgegeben werden. Dafür ist ein offizielles Formular zu verwenden. Einen entsprechenden Vordruck kann man beim örtlichen Finanzamt abholen. …“

Der Verfasser dieser Zeilen besitzt zwar Computer und Internetzugang, allerdings bisher über keinerlei Erfahrung mit "Mein ELSTER" und ist beim Versuch, sich in diesem gewünschten Programm anzumelden, gescheitert. Er hat sich deshalb per Mail an das zuständige Finanzamt gewandt (Poststelle-34@finanzamt.bwl.de) und wenig später die Zusage erhalten, dass ihm die notwendigen Unterlagen per Post zugestellt werden.

Da aus verschiedenen Gesprächen mit anderen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erkennbar war, dass es sich hier längst nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass das Thema erhebliche Verunsicherungen ausgelöst hat. Deshalb hier nochmals der Hinweis auf eine für diese Menschen wichtige Passage der Finanzamtsinfo:

„In Ausnahmefällen - zum Beispiel, wenn jemand keinen Computer oder Internetzugang besitzt - kann die Erklärung schriftlich und unterschrieben in Papierform abgegeben werden. Dafür ist ein offizielles Formular zu verwenden. Einen entsprechenden Vordruck kann man beim örtlichen Finanzamt abholen. …“