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Der Winter kommt in schnellen Schritten
Der Winter kommt in schnellen Schritten
Haben Sie Ihren Schneeschieber schon bereit gestellt?
Denn wie immer um diese Jahreszeit müssen Sie damit rechnen, dass es über Nacht plötzlich schneit und wenn Sie dann keinen Schneeschieber zur Hand haben, dann hat es Sie kalt erwischt.
Denn als Anlieger – egal ob Hausbesitzer oder Mieter – sind Sie verpflichtet, den Gehweg vor der gesamten Front Ihres Hauses vom Schnee zu räumen und gegebenenfalls mit geeignetem Streumaterial, z. B. Sand, zu streuen. Auftausalz zu verwenden, ist aus Gründen des Umweltschutzes verboten.
Sollte kein Gehweg vorhanden sein, sollte ein Streifen von mindestens 1,20 Meter Breite freigeräumt werden.
Und wohin mit den Schneemassen? Bitte nicht vor die Tür des Nachbarn.
Am besten dorthin, wo er nicht stört.
Wichtig ist, dass die Fußgänger gefahrlos gehen können.
Das alles sollten Sie an Werktagen bis 7 Uhr morgens erledigt haben, an Sonn- und Feiertagen genügt 8 Uhr. Sollte es anhaltend schneien, müssen Sie öfter räumen – bis 21 Uhr.
Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst, denn wenn jemand vor Ihrem Haus zu Schaden kommt, können Sie unter Umständen dafür haftbar gemacht werden. Außerdem stellt „Kein-Schnee-Räumen“ eine Ordnungswidrigkeit dar, die Sie bis zu 500,-- € kosten kann.
Denken Sie bitte auch daran, dass die Gehwege ganzjährig gereinigt werden müssen, um sie von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu befreien.
Platz machen fürs Räumfahrzeug
Irgendwann ist es soweit: Es hat geschneit. Dann machen sich die Räumfahrzeuge des Bauhofs auf, die Straßen frei zu räumen. Zuerst die Durchgangsstraßen und Kreuzungen, dann die zweitrangigen Ortsstraßen, zuletzt die Nebenstraßen. Ab 6 Uhr morgens sind die Männer unterwegs, damit der Berufsverkehr rechtzeitig ins Rollen kommen kann. Mit ihren bis zu drei Meter breiten Schaufeln schieben sie zügig den Schnee rechts und links an den Rand, so dass die Straßenmitte wieder frei und gut befahrbar ist.
Doch dann geht es nicht weiter. Die Straße ist zu schmal – geworden. Denn Autos parken am Rand, aber nicht vorschriftsmäßig und leider ragen ihre Fahrzeuge in den Straßenraum hinein. Der Schneeräumer kommt nicht mehr durch. Diese Straße kann jetzt nicht so schnell geräumt werden. Hätten die Parkenden darauf geachtet, dass mindestens eine vier Meter breite Restdurchfahrt frei bleibt, wäre das nicht passiert. Ärgerlich für die Anwohner und unachtsam von den Verursachern. Gesehen wurde das Ärgernis z. B. in der Kirchbergstraße und im Steingaßweg. Also bitte beim nächsten Mal daran denken: Wenn der erste Schnee fällt, holen nicht nur Ihre Kinder den Schlitten aus dem Keller, sondern auch die Bauhofmänner ihre Räumfahrzeuge. Und die brauchen Platz.
Den Motor bitte nicht warmlaufen lassen!
Für manchen Parker unter einer „Laternengarage“ ist das morgendliche Eiskratzen nach frostigen Nächten unvermeidlich.
Vermeiden dagegen sollten Autofahrer das Warmlaufenlassen des Motors.
Zwar gilt für jeden Sportler, sich vor dem Training aufzuwärmen. Für einen Motor gilt das nicht. Das Warmlaufenlassen des Pkw vor dem Start ist umweltschädlich und darum verboten. Die Zuwiderhandlung wird mit Verwarnungsgeld belegt.
Außerdem ist das Warmlaufenlassen des Motors nach Auskunft des ADAC auch nicht sinnvoll. Bei einer Außentemperatur von -10 °C erreicht das Motoröl nach vier Minuten erst eine Temperatur von -7 °. Die Luftaustrittsdüsen verbreiten ein laues Lüftchen von 13 °, das kann man nicht wirklich Heizung nennen. Dafür wurden aber bereits 0,15 Liter Benzin verbrannt, die Anwohner genervt und der Motor obendrein unnötig strapaziert, ohne dass er auf Betriebstemperatur kommt. „Auto, Motor, Sport“ empfiehlt, erst nach dem Kratzen zu starten, dann aber sofort loszufahren. Nicht den Motor „aufheulen“ lassen, sondern wenig Gas geben, langsam anziehen lassen, so geht es mit der Wärme am schnellsten.