Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 28.02.2023

Nachfolgend die Berichte aus der Sitzung vom 27.02.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 27.02.2023 -

1. Anregungen und Anfragen der Einwohner

Es wurden keine gestellt.

2. Wechsel bei der FDP: Hans-Günther Lohr folgt auf Carolin Holzmüller

Carolin Holzmüller (FDP) übt seit dem 6. Februar 2023 das Amt der Bürgermeisterin in Efringen-Kirchen aus und hat deshalb dort ihren Wohnsitz. Durch diese ständige berufsbedingte Abwesenheit sind nach der Gemeindeordnung die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Weingarten (Baden) gegeben. Mit Schreiben vom 05.02.2023 hat Carolin Holzmüller darum gebeten, sie aus dem Ehrenamt als Gemeinderätin zu entlassen. In jüngster Sitzung am 27. Februar wurde sie von Bürgermeister Eric Bänziger entpflichtet und aus dem Gremium verabschiedet. Holzmüller war seit 28.07.2014 Mitglied des Gemeinderates und jüngste Gemeinderätin in der Historie. Ihre Themen waren Klima, Umwelt und Artenschutz, ihre Arbeit war geprägt von Sparwillen und Generationengerechtigkeit. In ihre Amtszeit fielen die Bauprojekte Hochbehälter Katzenberg, Kirchstraße mit Bachbühne und Jöhlinger Straße. Bänziger wünschte ihr viel Erfolg in ihrer neuen Aufgabe.

Ihr Nachfolger ist entsprechend des damaligen Wahlergebnisses Hans-Günther Lohr (FDP). Lohr hat inzwischen erklärt, dass er bereit sei, das Mandat anzunehmen und dass bei ihm kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat vorliege. Er wurde von Bürgermeister Bänziger verpflichtet und wird als ordentliches Mitglied dem Verwaltungsausschuss angehören. Sein Vertreter wird Klaus Holzmüller. Als Vertreter von Klaus Holzmüller (FDP) im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde Matthias Görner (FDP) vorgeschlagen. Görner wird auch den Fraktionsvorsitz der FDP übernehmen und wird ordentliches Mitglied im Ältestenrat. Klaus Holzmüller wird dort sein Stellvertreter sein und wurde als fünfter Bürgermeisterstellvertreter vorgeschlagen.

Der Gemeinderat stimmte diesen Vorschlägen einstimmig zu.

3. Parkraumbewirtschaftungskonzept

Die Gemeinde Weingarten macht mit der Parkraumbewirtschaftung ernst. Bereits im Jahr 2016 hatte die WBB-Fraktion den Antrag gestellt, Parkausweise für Dauerparker auf öffentlichen Flächen auszustellen. Der Antrag zielte darauf ab, das Parken auf öffentlichen Flächen kostenpflichtig zu gestalten. Damit sollte die Ungerechtigkeit zwischen denjenigen Nutzern, die auf eigenem Grundstück Parkraum schaffen und denjenigen, die dauerhaft öffentliche Flächen in Anspruch nehmen, reduziert werden. Auch im Rahmen des Mobilitätskonzepts wurde dem Thema „Parken auf öffentlichen Flächen“ größerer Raum gegeben. Der Klimaschutzbeauftragte Nicholas Schmitt führte hierzu aus, dass im Hinblick auf die Tatsache, dass das Automobil das klimaschädlichste Alltagsverkehrsmittel sei, die Subventionierung des Autoverkehrs durch kostenfreie Parkplätze zu hinterfragen sei. Nachdem ein flächendeckendes Gebührenmodell für Anwohnerparken nicht realisiert werden konnte, sollen die vorhandenen Parkplatzflächen bewirtschaftet werden. Das Schäfer-Areal und das Parkhaus am Rathaus werden dabei zunächst zurückgestellt. Am 13.09.2022 beauftragte der Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines maßgeschneiderten Parkraumkonzepts, um alle gemeindeeigenen Parkflächen einheitlich zu erreichen. Hierfür kann ein Förderantrag für qualifizierte Fachkonzepte in Höhe von 50 Prozent gestellt werden. Die Geschäftsführerin des Planungsbüros „Verkehr mit Köpfchen“, Hannah Eberhardt, die mit der Vorbereitung und Abgrenzung der Möglichkeiten beauftragt wurde, trug dem Gemeinderat verschiedene Ideen der Umsetzung vor. Die Erstellung des endgültigen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes muss noch beauftragt werden.

Was bedeute Parkraummanagement? Es bedeute Regeln für das Parken verständlich zu machen, Falschparken zu vermeiden, dadurch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Fehlnutzungen des privaten Raums zu reduzieren.

Sollen überall in Weingarten Parkgebühren erhoben werden oder nur teilweise? Ziel sei, vom Straßenrandparken wegzukommen. Höhere Parkgebühren seien vorwiegend im Ortszentrum und weniger in den Außenbereichen zu erheben. Bewohnerparken sei für Weingarten kein geeignetes Modell, weil der Parkdruck von den Bewohnern selbst erzeugt werde. Möglichkeiten für Parkgebühren seien Kurzzeitparken und verschiedene Tarife für Wochen-, Monats- und Jahresticket.  Wichtig sei, deutlich zu machen, wohin die Einnahmen fließen. Dort, wo Gebühren erhoben werden, entstünden mehr freie Plätze. Das Konzept müsse Auskunft geben, welche Flächen betroffen seien, wie hoch die Gebühren seien, über den Bezahlungsmodus, die Kontrolle und die weiteren Nutzungsarten, für Weingarten beispielsweise mehr Fahrradstellplätze.

Zusammenfassend erklärte sie: Die Vorteile von Parkgebühren seien weniger Parken im Straßenraum, mehr auf privaten Flächen und Einnahmen für die Gemeinde.

Timo Martin (WBB) sagte, das genau habe dem Antrag der WBB entsprochen, einen Anreiz für Parken auf privaten Flächen zu schaffen und signalisierte Zustimmung. Matthias Görner (FDP) sah darin eine Steuerungsfunktion für mehr Gerechtigkeit. Gerhard Fritscher (CDU) befürwortete, bei den Kosten vorsichtig zu sein und betonte die Zweckbindung der eingenommenen Gelder. Vorrangig sei die Ordnung im Verkehr.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, das Büro mit der Erstellung eines maßgeschneiderten Parkraumbewirtschaftungskonzept in einem Kostenrahmen bis 25.000 Euro zu beauftragen und die Landesförderung in Höhe von 50 Prozent zu beantragen.

4. Mobilitätskonzept Parkraum Hinterdorf

Das Parkraumkonzept ist ein wesentlicher Bestandteil des Mobilitätskonzepts der Gemeinde Weingarten und soll schritt- und quartiersweise umgesetzt werden. Das erste Quartier ist das Quartier „Hinterdorf“. In den Straßenabschnitten spielen unterschiedliche Planungsvorgaben wie Straßenbreite, Sicht, Parkraumbedarf eine Rolle. Am 24. Oktober hat der Gemeinderat ein Parkraumkonzept für das „Hinterdorf“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Markierungen und verkehrsrechtliche Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu veranlassen. Zuvor fanden noch Bürgergespräche statt, bei denen sich ein hoher Diskussionsbedarf um das vorgelegte Konzept zeigte. Ein weiterer Informationsabend im Turmzimmer sollte den Anwohnern Klarheit über die Interessen der Gemeinde bringen. Die Anwohner der betroffenen Straßen erschienen zahlreich und legten eine Unterschriftenliste vor, aus der sich ihre Wünsche und Anregungen ergaben. Alle Änderungswünsche zielen auf ein Mehr an öffentlichen Stellplätzen ab. Das Planungsbüro Modus Consult hat die Anregungen in das Konzept eingearbeitet. Elke Gericke und ihre Mitarbeiterin trugen die Synopse dem Gemeinderat vor.

Ziel des Konzepts sei eine Regelung zu erzielen, die verkehrsrechtlich zulässig sei. Was nicht geregelt sei, bedeute noch lange nicht, dass es rechtskonform sei. Die Eckdaten seien, eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter für Fußgänger und eine Mindestfahrbahnbreite von 3,15 Meter für Begegnungsverkehr zu schaffen. Berücksichtigt wurden Auslastung der Parkplätze, Straßenbreiten und Sichtverhältnisse. In der Schubertstraße, der Dr.-Wohnlich-Straße und der Mozartstraße seien nur marginale Änderungen erforderlich, hieß es im Gemeinderat.

In der Kantstraße könnte durch eine Anpassung im Kurvenbereich drei Parkplätze mehr geschaffen werden, dann seien es 23 reguläre Plätze. Am Uhlandplatz sei keine Veränderung notwendig. In der Uhlandstraße seien 15 Stellplätze vorhanden und drei könnten im Kurvenbereich zusätzlich geschaffen werden.  In der verlängerten Goethestraße genügten Modifizierungen ohne von den Grundsätzen der Planung abzuweichen. Für die Gartenstraße gibt es aktuell zwei Varianten. Variante 1 bedeute einseitiges Parken auf 14 Plätzen. Variante 2 erlaube beidseitiges Parken, aber eine verengte Fahrbahn. Grundsätzlich sei machbar, dass ein Gehweg als Parkfläche genutzt werde, dann entstünden 25 Parkplätze.

Die Stellungnahmen der Ratsmitglieder beinhalteten Zustimmung. Matthias Görner (FDP) betonte die gegenseitige Rücksichtnahme. Nicolas Zippelius (CDU) sah Probleme in der Uhlandstraße, denn das Auto sei ein wichtiger Verkehrsträger. Wolfgang Wehowsky (SPD) stimmte dem Gesamtkonzept zu, in der Gartenstraße für die Variante 2. Timo Martin (WBB) meinte, Gartenstraße zurückstellen und Uhlandstraße noch einmal überprüfen.

Die Abstimmung ergab: Die Uhlandstraße solle auf die Auswirkungen einer Einbahnstraßenregelung geprüft werden, ansonsten Zustimmung bei drei Gegenstimmen der FDP. Für die Gartenstraße erhielt die Variante beidseitig 6 Ja- und 10 Nein-Stimmen. Beide Bereiche sollen daher im Gemeinderat erneut behandelt werden.

 

HIER geht es zur Präsentation: Parkraumkonzept Quartier "Hinterdorf" (PDF-Dokument mit 55 Seiten)

5. Flurneuordnungsverfahren Petersberg

Das Flurneuordnungsverfahren Petersberg soll fortgesetzt werden. Bürgermeister Eric Bänziger erläuterte den Sachstand und begrüßte in der Sitzung den neuen Amtsleiter Bernhard Schwanninger, den Leitenden Ingenieur Christopher Fabinski und den Ausführenden Ingenieur Thomas Blum.

Auf den ersten Anlauf im Jahr 2007 hatte sich teilweise heftiger Widerstand geregt, denn die meisten Besitzer der kleinen Parzellen fürchteten, Gelände abgeben zu müssen und hohe Kosten für maschinell befahrbare Wege bezahlen zu müssen. Im Jahr 2016 beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Grundstückseigentümern eine Kostenobergrenze von maximal einem Euro pro Quadratmeter zuzusagen. Die vorrangig entstehenden Kosten von 210.000 Euro für den Eigenanteil der Gemeinde solle in den künftigen Haushalten finanziert werden. Aufgrund einer Klage hat sich das Verfahren verzögert. Die Klage wurde 2021 abgewiesen. Aber mittlerweile war eine Neuberechnung der Baukosten und Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich geworden. Die Gesamtkosten, die vorher bei 1.300.000 Euro lagen, betragen jetzt 2.361.975 Euro. Der aktualisierte Anteil der Gemeinde betrage damit 500.493,75 Euro. Bleibt die Kostenobergrenze für die Grundstückseigentümer von maximal einem Euro bestehen, so steigt der Eigenanteil der Gemeinde. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat, die angestiegenen Ausführungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 500.000 Euro zu übernehmen.

Timo Martin (WBB) sagte dazu, man könne nicht die gesamten Kosten der Gemeinde auferlegen, sondern solle die Kostenobergrenze für die Grundstückseigentümer anpassen. 1,00 Euro/qm sei zu wenig. Dem stimmte auch Sonja Güntner (Grüne Liste) zu. Sie fragte nach dem Zeitplan des Verfahrens und erhielt die Auskunft, wenn jetzt zügig begonnen werde, könne es 2026 fertig sein. Schwanninger erklärte, es habe eine Aufklärung stattgefunden. Wenn jetzt neu aufgeklärt werde, entstünden möglicherweise erneut Widerstände und das ganze Kostengebäude komme ins Wanken. Es sei unabwägbar, wie diese erneute Diskussion ende. Er bat dringend darum, der Gemeinderat solle „sich einen Ruck geben“, damit die Sache nicht noch weiter verschleppt werde. Eine Kostenfortschreibung sei schwer vorhersehbar, aber eine Steigerung sei eingeplant. Klaus Holzmüller (FDP) brachte den gewichtigen Einwand, wenn keine Flurbereinigung stattfinde, müsse der Wegebau ohnehin gemacht werden und dann blieben alle Kosten an der Gemeinde hängen. Nur über dieses Verfahren sei der Weinbau in Weingarten noch weiterhin machbar. Er werde zustimmen. Gerhard Fritscher (CDU) fragte, ob am Ende mit einer Million Euro Kosten zu rechnen sei. Darauf entgegnete Schwanninger, Kostensteigerungen seien das Problem eines jeden Bauherrn. Aber das Risiko sei überschaubar. Die Behörde habe ein Auge auf die Kosten. Wolfgang Wehowsky (SPD) positionierte sich klar für eine Flurneuordnung. Man müsse jetzt in das Verfahren eintreten, um die Kosten zu halten. Keine weiteren Verschiebungen!

Bänziger fasste zusammen: Eine Erhöhung des Gemeindeanteils von 210.000 Euro auf 500.000 Euro liege vor, sei aber bis 2026 zu halten. Eine Erhöhung der Eigenanteile wäre gewünscht gewesen, bedürfte aber einer neuen Aufklärung, was neue Unwägbarkeiten mit sich brächte. Der Wegebau müsse unbedingt gemacht werden. Die Kosten der Gemeinde werden keine Million Euro erreichen. Das Budget bleibe bei 500.000 Euro für die Teilnehmergesellschaft.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, die weiteren, nicht durch Zuschuss gedeckten Ausführungskosten für das Flurneuordnungsverfahren „Petersberg“ bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro zu übernehmen.

6. Antrag der Arbeitsgemeinschaft Jüdisches Leben in Weingarten

Der Gemeinderat hat das Verlegen von zehn weiteren Stolpersteinen genehmigt, unter der Prämisse, dass die Hauseigentümer ihr schriftliches Einverständnis geben. Die Aktion geht auf die Initiative „Weingartener Bürger setzen Stolpersteine“ aus dem Jahr 2007 zurück. Damals wurden auch unter starker Beteiligung einer zehnten Klasse der Turmbergschule als Projekt bereits 15 Stolpersteine verlegt. Die Ausführung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Initiator der Aktion, Günther Demnig aus Köln. Einige Steine konnten damals nicht verlegt werde, da die jeweiligen Hauseigentümer kein Einverständnis gaben. Die heutige Arbeitsgemeinschaft „Jüdisches Leben in Weingarten“ stellt nun den Antrag, die noch nicht verlegten zehn Steine setzen zu dürfen und legt die Genehmigung der entsprechenden Hauseigentümer vor. In einem Fall wird die Verlegung abgelehnt. Darum wird von der Initiative vorschlagen, den zehnten Stein ersatzweise auf dem gemeindeeigenen Nachbargrundstück Am Kreuzingereck zu verlegen. Die Arbeitsgemeinschaft hat zum Ziel, die Erinnerung an die damals 67 deportierten Weingartener Bürgerinnen und Bürger zu bewahren und einem neu aufkommenden Antisemitismus entgegenzuwirken. Die Verlegung soll im November in Erinnerung an die Reichspogromnacht vor 85 Jahren geschehen.

Matthias Görner (FDP) erklärte, seine Fraktion werde nicht zustimmen, denn diese Form des Gedenkens sei nicht unumstritten. Die Gedenksteine auf dem Fußboden teilen sich den Platz mit Müll und Schmutz und das sei kein Gedenken in würdiger Form. Sie werden sich enthalten. Die übrigen Fraktionen äußerten sich zustimmend.

7. Änderung der Marktsatzung

Im November 2021 wurde der Wochenmarkt auf dem Kirchplatz installiert. Der damalige Leiter des Ordnungsamtes hatte dazu eine Marktsatzung entworfen. Diese hatte einen umfangreichen Katalog von Bestimmungen enthalten, darunter 30 Punkte möglicher Ordnungswidrigkeiten. Der Entwurf löste bei den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Diskussionsbedarf aus, insbesondere der Absatz, dass keine Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr angeboten werden dürften, wie von einigen Mitgliedern des Gremiums vorgeschlagen. Daraufhin wurde die Satzung überarbeitet, aber dieser Passus blieb. Nun haben sich die Marktbeschicker an die Verwaltung gewandt und darum gebeten, diese Regelung zu ändern, um den Markt insgesamt attraktiver zu gestalten. Derzeit sind es insgesamt sieben Stände – ein Bäcker, ein Käsehändler, ein Fischhändler, ein Fleischanbieter, ein Blumenstand und zwei Gemüsestände – die teilweise wechselnd auf dem Markt zu finden sind. Eine Sitzgelegenheit oder sonstige Möblierungen sind nicht vorhanden. Die Beschicker wünschen sich jetzt mehr Aufenthaltsqualität. Sie sprechen auch im Namen vieler Besucher, die sich die Möglichkeit wünschen, vor Ort einen Kaffee zu trinken und sich unterhalten zu können. Die Verwaltung unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.Die Satzung wurde bereits dementsprechend geändert und der Gemeinderat hat der Änderung einstimmig zugestimmt.

8. Sanierung Radweg Im Dörnig

Die Firma MinERALiX wird die Zufahrt von der Landesstraße 559 zu ihrer Betriebsfläche neu herstellen. Der Radweg soll durch einen Grünstreifen von der eigentlichen Fahrbahn getrennt werden. Der weitere Teil des Wirtschaftsweges zwischen MinERALiX und der Max-Becker-Straße ist in einem baulich schlechten Zustand und soll saniert werden. MinERALiX übernimmt die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen und die Erneuerung des Straßenaufbaus. Der Anteil des Wirtschaftsweges, der durch die Gemeinde zu erneuern wäre, beträgt rund 2.250 Quadratmeter. Es wurden Angebote für drei Sanierungsvarianten eingeholt: nur Einzelflächen mit Dünnschichtverfahren, nur Schadstellenerneuerung ohne weitere Deckschichtarbeiten oder den Asphaltbelag komplett erneuern. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die komplette Erneuerung des Radweges und die Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters zum Bruttopreis von rund 81.700 Euro. Die Summe sei im Budget Sanierung Radwege enthalten.

9. Abschluss der überörtlichen Prüfung für 2014 - 2019

Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.01.2023 der Gemeinde Weingarten (Baden) die so genannte Abschlussverfügung erteilt. Darin bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 114 Gemeindeordnung im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, dass die Prüfungsfeststellungen aus dem Prüfungsbericht vom 22.03.2022 erledigt sind. Das Prüfungsverfahren schließt somit mit einer uneingeschränkten Verfügung ab und ist formalrechtlich abgeschlossen.

10. Informationen aus den Fachbereichen

Die Sauna wird wegen der Brandschutzauflagen nicht in Kürze wiedereröffnet. Es wird ein Gesamtkonzept der Sanierung erarbeitet.

Das Regierungspräsidium habe mitgeteilt, dass die Jöhlinger Straße zwischen Bärentalweg und Sohlweg halbseitig gesperrt werden müsste, um die bei den Umbaumaßnahmen eingestürzten Stützmauern wieder aufbauen zu können.

Die Jugendstiftung der Sparkasse hat einen Zuschuss von 400 Euro für das Ferienspaßprogramm bewilligt.