Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 06.10.2025

Artikel vom 08.10.2025

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 08.10.2025 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Bauvoranfrage: Neubau Einfamilienhaus, Im Brügel 14

Das Bauvorhaben liegt in einem Hochwasserrisikogebiet. Um die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu erreichen, muss die Einhaltung der Voraussetzungen des Wasserhaushaltsgesetzes nachgewiesen und vorgelegt werden. Das bedeutet, dass das Bauvorhaben die Wasserrückhaltung im Baugebiet nicht wesentlich beeinträchtigen und der verloren gehende Rückhalteraum zeitgleich sowie in Umfang und Funktion genauso ausgeglichen wird. Dazu stellte der Bauherr einige Fragen, die die Mitglieder des Technischen Ausschusses nachfolgend beantworteten.

Ob die Retentionsfähigkeit des Raums durch Zisternen ersetzt werden könne?
Antwort: Die untere Baurechtsbehörde müsse die Zisternen dahingehend überprüfen und die Gemeinde müsse eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Ob sich die geplanten zwei Vollgeschosse nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen?
Antwort: Ja, da das bestehende Wohnhaus Nr. 14 mit zwei Vollgeschossen die Umgebung beeinflusst.

Dasselbe gilt auch für die geplante Traufhöhe von 5,60 m, für die geplante Firsthöhe von 7,50 m und für die Grundfläche von 114,75 m².

Die Frage nach Errichtung einer Garage oder eines Carports wurde ebenfalls positiv beantwortet.

Fragen nach Überschreitungen der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl werden an die untere Baurechtsbehörde weitergeleitet, ebenso die Fragen nach Abstandsflächen und Positionierung des Gebäudes.

Hans-Martin Flinspach (WBB) erschien es nicht so einfach, dem Anliegen zuzustimmen. „Was ist, wenn die Zisternen gefüllt sind? Dann gibt es gar keinen Rückhalteraum mehr“, fragte er. Dazu erklärte Herr Geißler, es seien in diesem Gebiet bereits zwei Bauvorhaben genehmigt worden, die ebenfalls Zisternen hätten. Deren Zisternen würden ausreichen.

Heinz Hüttner (FDP) regte eine Grundsatzdiskussion an. Seiner Ansicht nach handele es sich bei diesem Bauvorhaben nicht um § 34 BauGB. Man müsse dieses Grundstück im Zusammenhang mit den beiden direkt angrenzenden Bebauungsplänen betrachten. Dieses Grundstück sei damals herausgeschnitten worden. Er empfehle, den Bebauungsplan zu erweitern, damit es keine Einzellösung gebe. Dazu stelle er den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP abzusetzen. Friederike Schmid (SPD) sah das ebenso.

Das Gremium stimmte dem Antrag zur Geschäftsordnung einstimmig zu. Der TOP wurde abgesetzt.

1.2 Bauvoranfrage: Errichtung Wohngebäude, Burgunderweg 25

Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf der Setz“ entsprechen. Dazu müssen einige Parameter im Voraus geklärt werden. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beantworteten die Fragen wie folgt.

Ob ein Neubau an dieser Stelle ein Flachdach haben darf? Gemäß Bebauungsplan sind Satteldächer vorgesehen.
Antwort: Befreiungen für Flachdächer wurden bisher nicht erteilt, also wird auch in diesem Fall die Zustimmung zur Befreiung nicht empfohlen.

Ob eine Erweiterung des Gebäudes im Kellergeschoss über die Baugrenze hinaus genehmigt wird?
Antwort: Die Überschreitung der Baugrenzen sind auch im Kellergeschoss nicht erlaubt. Erweiterungen dürfen nur in Form eines untergeordneten Gebäudeteils (Wintergarten) vorgenommen werden. Hier ist jedoch ein Zimmer im Kellergeschoss geplant. Dieser Überschreitung kann nicht zugestimmt werden.

Der Planung eines unterirdischen Verbindungsgangs zwischen Garage und Wohnhaus, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, kann zugestimmt werden, sofern der geplante Verbindungsgang von außen nicht ersichtlich ist.

Somit empfahl die Verwaltung, zwei von drei Fragen abzulehnen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten dieser Empfehlung einstimmig zu.

1.3 Erweiterung Wohnraum im Obergeschoss, Kanalstraße 51

Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Zwerchgiebels in Richtung Straße auf die gesamte Hausbreite (ca. 9,90 m). Die vorgesehene Dachneigung des Anbaus beträgt 21°, vergleichbar zum bestehenden Giebel. Die Wandhöhe beträgt rund 5,28 m.

Da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt, wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

1.4 Neubau Einfamilienhaus, Kirchbergstraße 2

Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in den Gremien beraten. Es ging um die Anhebung des Bezugspunktes. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 23.06.2025 der Überschreitung des Bezugspunktes bis zu 2 m zugestimmt, das Baurechtsamt hat dagegen nun nur 1,20 m genehmigt. Auf dieser Grundlage wurde nun das Bauvorhaben geplant.

Vorgesehen ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Satteldach. Die Traufhöhe beträgt ca. 10,20 m (nach Bezugspunkt), die Firsthöhe ca. 12,15 m. Die später sichtbare Traufhöhe liegt bei 6,35 m, die Firsthöhe bei 8,31 m. Die vorgesehen Garage liegt innerhalb des Baufensters und wird in der Gesamtheit im Gelände vergraben. Die Erschließung erfolgt über eine Treppe, die geplanten Balkone in Richtung der Straße sind zulässig.

Die Verwaltung empfahl der notwendigen Befreiung zur Anhebung des Bezugspunktes um 1,20 m zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten mehrheitlich zu.

1.5 Aufzug und Barrierefreiheit, Jöhlinger Straße 2a

Geplant ist die Errichtung eines Aufzugs sowie die Umgestaltung der Rettungswege und die Herstellung der Barrierefreiheit. Es gilt § 34 BauGB. Eine Fluchttreppe an der rückwärtigen südlichen Gebäudefassade wurde bereits errichtet und soll nachträglich genehmigt werden. Im Anschluss an die neue Treppe soll ein noch nicht bestehender Aufzug die einzelnen Geschosse erschließen. Zur weiteren Erschließung des Untergeschosses ist eine Rampenanlage mit 10 % Steigung geplant, alternativ ein Hebelift mit Terrasse.

Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die geplanten Änderungen in die nähere Umgebung ein. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben das Einvernehmen einstimmig erteilt.

1.6 Scheune zu Wohnraum, Bruchsaler Straße 18

Geplant ist die reine Umnutzung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes in zweiter Reihe zu Wohnraum. Im Inneren finden lediglich Umbauten zur besseren Gliederung der Wohnräume statt.

Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 6. Juni 2025 erteilt. Durch Treppenbauarbeiten sowie Sanierung und Dämmung des Dachraumes wird in die Statik eingegriffen, weshalb eine Baugenehmigung erforderlich wurde. Die Vergleichbarkeit mit der Umgebungsbebauung ist gegeben. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die Überprüfung der Stellplätze obliegt der Baurechtsbehörde.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben das Einvernehmen einstimmig erteilt.

2. Neubau Geräteschuppen, Friedhof

In der Sitzung vom 16. Dezember 2024 hat der Architekt Peter Valovic dem Gremium mehrere Varianten für den Neubau eines Schuppens vorgelegt, in dem alle Geräte (Bagger, Sargversenker, Graberdecontainer) untergebracht werden können. Er soll mit eine Schiebetor verschlossen werden.

Beschlossen wurde die folgende Variante: Der Bereich zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude soll überdacht werden, um die beiden Anhänger unterzustellen. Der Schuppen soll in Holzständerbauweise errichtet werden. In Richtung Steigweg und in Richtung Aussegnungshalle wird der Schuppen in Anlehnung an die umliegenden Gebäude mit einer Natursteinmauer versehen. Er erhält ein flachgeneigtes Pultdach mit Dachdeckung aus Doppelstehfalz. Vom Gremium wurde gefordert, die Gesamtkosten auf max. 90.000 Euro zu deckeln. Das wurde durch Herrn Architekt Valovic zugesagt.

Peter Valovic war in der Sitzung am 6. Oktober 2025 anwesend und hat das Vorhaben noch einmal erläutert.

Nachdem die erste Ausschreibung der Gewerke „Rohbau“ und „Holzbau“ eine Summe von 125.688,81 Euro ergab, wurde die Planung überdacht. Das Volumen des Schuppens könne reduziert werden, ohne die Fläche einzuschränken. Elektroarbeiten und Außenanlagen werden als Eigenleistung angesetzt. Auf den Kauf von neuem Pflaster wurde verzichtet, die alten Pflastersteine könnten gereinigt werden.

Eine zweite Ausschreibung unter Einbeziehung von Eigenleistungen ergab eine Summe für Holzbau und Rohbau von insgesamt 88.000 Euro. Mittlerweile bietet der planende Architekt eine weitere Alternative an, die die vorgegebenen Kosten von 90.000 Euro auch ohne Eigenleistungen einhalten kann. Der Holzbau könnte durch eine Fertiggarage ersetzt werden.

Fazit: Entweder ein Holzbau mit Eigenleistungen oder eine Fertiggarage.

Das wollte Bernd Wolf (WBB) so nicht hinnehmen. Bei diesem Vorschlag handele es sich um eine Kostenabweichung von mehr als 50 % von der ursprünglichen Ausführung. Dass das jetzt erst klar werde, könne er nicht akzeptieren. Heinz Hüttner (FDP) kritisierte Valovic‘s frühere Aussage, die Kostenreduzierung auf 90.000 Euro hinzubekommen. Die jetzigen Varianten müssten neu diskutiert werden. Die Beschlussvorlage müsse neu geschrieben werden. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, Eigenleistungen seien auch nicht zum Nulltarif zu haben. Aber es sei interessant, wie mit deutlichen Maßnahmen Kosten gesenkt werden könnten. Friederike Schmid (SPD) erklärte, sie könne heute nicht abstimmen. Sie wolle das erst mit ihrer Fraktion besprechen. Bernd Wolf (WBB) schien sichtlich verärgert. Man habe viel Zeit verbrannt. Valovic hätte viel früher informieren sollen.

Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) schlug vor, den Punkt abzusetzen, bis eine neue Beschlussvorlage mit allen relevanten Unterlagen vorliege.

Diesem Vorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu.

3. Walzbachhalle: Brandschutz und Sprachalarmierungsanlage Gesamtkosten

Der Leiter des Fachbereichs 5 Gerd Weinbrecht trug dem Gremium die Historie über die Entstehung der Kosten im Zusammenhang vor.

Bei der Sanierung von 2006 bis 2009 seien scheinbar nur „sichtbare“ Dinge verbessert worden (neuer Sportboden, Sanitär etc.), aber brandschutzrelevante Maßnahmen leider fachlich nicht richtig umgesetzt worden. Durch das damalige abschnittsweise Vorgehen musste kein Bauantrag beim Landratsamt Karlsrehe gestellt werden, wodurch keine Prüfung der fachlich richtigen Umsetzung von Brandschutzvorschriften durch das Landratsamt erfolgte. Bei den nachfolgenden Brandschauen wurden seitens des Landratsamtes Mängellisten erstellt. Das Landratsamt zeigte sich über Jahre geduldig bei der Abarbeitung der Mängel, was aber weitestgehend nicht erfolgte. Die Mitarbeiterin Peggy Kleiber, Gebäudemanagerin im FB 5, hat sich in 2019 der Sache angenommen, eine Aufstellung ausgearbeitet und auf Probleme hingewiesen. Es folgten Besprechungen mit dem Landratsamt, um eine Schließung der Halle zu vermeiden.

Daraufhin habe die Verwaltung auch das Architekturbüro Strauß Architekten PartGmbB aus Karlsruhe hinzugezogen, das einen Sachstandsbericht bezüglich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und des behindertengerechten Umbaus im Eingangsbereich und im Walzbachbad abgegeben habe. Dieser Sachstandsbericht wurde dem Gemeinderat bereits am 24. März 2025 vorgelegt. Es wurden viele Fehler entdeckt, die in der Vergangenheit gemacht wurden und jetzt behoben werden sollen. Dazu soll ein Bauantrag gestellt werden, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

In Absprache mit dem Landratsamt müssen zwei Sofortmaßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden (weitere notwendige Maßnahmen dann in 2026). Das ist erstens die Erweiterung der Brandmeldeanlage. Diese ist inzwischen nahezu fertiggestellt. Zweitens muss die überalterte Sprachalarmierungsanlage (SAA) ertüchtigt werden. Dazu wurden drei Angebote geprüft. Die Firma maier solution GmbH aus Baden-Baden gab mit einer Bruttosumme von 188.846,72 Euro das wirtschaftlichste Angebot ab. Dieselbe Firma ist aktuell auch mit der Erweiterung der Brandmeldeanlage beauftragt und stellt sich als zuverlässiger Partner dar. Darum empfiehlt die Verwaltung die Vergabe des Auftrags für die Ertüchtigung der SAA an die Firma maier solution GmbH.

Parallel zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen wurden die Gesamtkosten der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen einschließlich Honorare und Baunebenkosten ermittelt, um diese in die Haushaltsplanung 2026 einfließen lassen zu können. Es ergab sich eine für den Haushaltsplan 2026 relevante Summe von 3,65 Millionen Euro. Für diese Maßnahmen könnte die Gemeinde eine Förderung von bis zu 2 Millionen Euro erhalten. Darum empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock 2023 zurückzunehmen und einen neuen Antrag in 2026 zu stellen.

Robert Scholz (CDU) monierte, ihn ärgere die „Salamitaktik“ im Gemeinderat. Er hätte sich von Anfang an einen zusammenhängenden Kostenüberblick gewünscht. Das sei nicht möglich gewesen, erwiderte Weinbrecht, weil viele Mängel erst nach und nach aufgetaucht seien.

Dr. Andrea Friebel (CDU) schlug vor, ob das Thema „Barrierefreiheit“ eventuell verschoben werden könne. Das sei möglich, sagte Weinbrecht, weil nicht so dringend wie der Brandschutz.

Daraufhin wurde folgender Beschluss gefasst:

1. Der Auftrag zur Ertüchtigung der elektronischen Sprachalarmierungsanlage (SAA) wird an die Firma maier solution GmbH aus Baden-Baden zum Bruttopreis von 188.846,72 Euro vergeben.

2. Die Kosten für die Brandschutzertüchtigung sowie die voraussichtliche Förderung sind in den Haushalt 2026 einzuplanen.

3. Der Antrag auf Mittel des Ausgleichsstockes 2023 ist zurückzunehmen und ein neuer Antrag auf Mittel des Ausgleichsstockes in 2026 ist zu stellen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird beantragt.

4. Alle darüberhinausgehenden Ertüchtigungsmaßnahmen zur Sanierung werden für die mittelfristige Haushaltsplanung vorbereitet.

Diesem Beschlussvorschlag wurde durch das Gremium insgesamt einstimmig zugestimmt.

4. Informationen der Verwaltung und Anfragen der Gemeinderäte

Michaela Baumann, Leiterin Fachbereich 4, berichtete, dass zwei Angebote für die Fortsetzung der Baumfällarbeiten am Kirchberg-Mittelweg eingegangen seien und diese im Gemeinderat am 20. Oktober 2025 vorgestellt werden.

Heinz Hüttner (FDP) fragte, warum das große Spielgerät auf dem Spielplatz am Burgunderweg abgebaut worden sei. Er habe mit Nachbarn gesprochen, diese hätten ebenfalls keine Mängel festgestellt. Dazu erklärte Weinbrecht, Leiter des Fachbereichs 5, die Holzteile seien nicht mehr haltbar gewesen. Es werde ein Ersatzgerät aufgestellt, dies sei im Haushalt 2026 schon eingeplant.