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Bericht aus dem Verwaltungsausschuss vom 26.11.2024
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 29.11.2024 -
1. Vorberatung zur Verwendung der Ausschüttung der Erträgnisse der Kulturstiftung für 2024
Die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe fördert gemäß ihrer Satzung die Kunst-, Kultur- und Denkmalpflege im Geschäftsgebiet der Sparkasse Karlsruhe. Sie hat der Gemeinde Weingarten mitgeteilt, dass im Dezember wieder Erträge aus der Kulturstiftung von 2.764,70 Euro fällig werden. Der Gemeinde steht ein Vorschlagsrecht für die Verwendung zu.
Im vergangenen Jahr wurde die Sanierung der Inschrift am alten Wasserhochbehälter vorgeschlagen und seitens der Kulturstiftung zugestimmt. Mittlerweile hat eine fachliche Überprüfung vor Ort ergeben, dass der alte Hochbehälter in einem sehr desolaten Zustand ist und eine substanzerhaltende Sanierung erforderlich sei. Ein weiterer Vorschlag im Jahr 2023, das Partnerschaftskomitee könne sich eine Info-Tafel am Olesaplatz vorstellen, die über die Partnerschaft mit Olesa informiert. Der Vorsitzende des Komitees, Siegbert Kolar, würde den Text verfassen.
Demnach standen folgende Projekte für einen Vorschlag an die Kulturstiftung zur Auswahl:
Substanzerhaltende Sanierung des Hochbehälters
Info-Tafel am Olesa-Platz über die Partnerschaft Weingarten / Olesa de Montserrat
Restaurierung des Kruzifix beim Kindergarten am Alten Friedhof (SPD-Fraktion und Grüne Liste)
Überarbeitung des Weinlehrpfads am Katzenberg (FDP)
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses erhielt jede Fraktion Gelegenheit, ihren Vorschlag zu erläutern. Dann erfolgte die Abstimmung. CDU, SPD, Grüne und WBB sprachen sich für die Infotafel am Olesaplatz aus, die FDP stimmte für die Sanierung des Kruzifixes an der Ecke Kirchstraße.
2. Wein- und Straßenfest 2025
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.03.2024 wurde ein Budgetrahmen von 40.000 Euro festgelegt und die Eckpunkte einer Neukonzeption besprochen. In einem gemeinsamen Gesprächstermin mit den Vereinsvertretern sollten die in der VA-Sitzung erarbeiteten Eckpunkte unter Berücksichtigung der Machbarkeit zur Diskussion gestellt und festgelegt werden. Am 10.09.2024 fand der Termin mit den Vereinsvertretern statt und führte zu folgenden Ergebnissen. Bürgermeister Eric Bänziger und die neue Vereinssprecherin Marielle Reuter erläuterten sie in der jüngsten Sitzung am 26.11.2024.
Bei dem ersten Treffen im September seien im Wesentlichen dieselben Teilnehmer erschienen wie bisher, aber zwei, drei weitere Vereinsvertreter waren neu dabei. Das mache Hoffnung auf eine etwas größere Beteiligung. In der Vergangenheit sei vor allem das Essensangebot weiter rückläufig gewesen und ist zuletzt an zwei Vereinen, dem SVG und dem TSV, hängen geblieben. Das solle sich wieder ändern.
Das Fest soll über drei Tage (von Freitagabend bis Sonntagnachmittag) stattfinden. Für Vereine, die nur ein oder zwei Tage abdecken können, wird eine Lösung gesucht. Zur Eröffnung gibt es wieder einen Fassanstich. Marielle Reuter unterstrich, das Orga-Team fordere eindeutig, dass mehr abwechslungsreiches Essen angeboten werden soll. Grundsätzlich solle jeder teilnehmende Verein ein Essensangebot machen, auch wenn es nur Kleinigkeiten wie beispielsweise Schmalzbrot seien. Wenn Vereine einen Caterer engagieren – ohne eigenes Personal, ergänzte Bürgermeister Bänziger, so erhebt die Gemeinde eine Standgebühr.
Die Versorgungs-Poller bieten nun auch in der Bahnhofstraße eine bestmögliche Versorgung mit Strom und Wasser. Der Vorschlag, wenn es das Budget erlaube, zwischen Festplatz und Ortskern einen Shuttle-Service anzubieten, fand keine Zustimmung. Ein zweiter größerer Toilettenwagen von einer Fremdfirma ist erforderlich.
Die ursprüngliche Idee, nur Wein auszuschenken, wurde in Absprache mit dem ehemaligen Vereinssprecher Karlernst Hamsen wieder verworfen. Jeder Stand solle Wein aus Weingarten bzw. der Winzergenossenschaft Schliengen-Müllheim ausschenken, aber Bier sei auch erlaubt. Dann dürfe auch gern eine originelle Auswahl angeboten werden.
Jörg Kreuzinger (CDU) fragte, wer die Kosten der Live-Bands übernehme. Marielle Reuter sagte dazu, es sei auch aufgrund der Gleichberechtigung angedacht, dass die Gemeinde die Band am Rathausplatz, beim SVG und den DJ bei den Schwimmern unterstütze. Hiergegen wehrte sich Timo Martin (WBB) entschieden. Es sei eine finanzielle Obergrenze festgelegt und das bedeute, keine weiteren Zuschüsse durch die Hintertür zu geben. Weingarten sei ohnehin schon großzügig genug und gebe das Zehnfache an Unterstützung von dem, was andere Gemeinden ihren Vereinen geben. Gerhard Fritscher (CDU) stimmte zu, das Budget dürfe maximal 40.000 Euro betragen. Den Shuttle-Bus lehnte auch er entschieden ab. Wolfgang Wehowsky (SPD) wollte die Getränkefrage nicht so streng reglementieren. Wein solle, aber Bier dürfe auch ausgeschenkt werden. Matthias Görner (FDP) konkretisierte, die Obergrenze sei einzuhalten. Er wolle keine anderen Zuschüsse wie „Brauchtumspflege“ oder „Heimatpflege“ akzeptieren. Timo Martin (WBB) ergänzte noch, in die Ausgaben seien auch die Personalkosten vom Bauhof einzurechnen.
Die Aussprache im Gremium endete mit der Kenntnisnahme des Ergebnisses aus dem Vereinsgespräch.
3. Zweitwohnungssteuer in den Wochenendhausgebieten
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.11.2021 wurde zum 01.01.2022 in Weingarten die Erhebung der Zweitwohnungssteuer eingeführt. Die Steuer führte zu jährlichen Mehreinnahmen von 58.450 Euro. Grundsätzlich ist die Satzung bereits ausreichend, um auch die Zweitwohnungssteuer in den Wochenendgebieten zu erheben. Um die Grenzen zwischen Ort und Wochenendgebieten klar und gerecht abzustecken, soll die Satzung entsprechend angepasst werden. Dies ist notwendig, da es sich bei den Gebäuden in den Wochenendgebieten „Effenstiel“ und „Im Gehren“ längst nicht mehr um kleine Geschirrhütten handelt. Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine Bemessungsgrundlage in drei Staffeln vor: 7,43 Euro bei mehr als 40 m² vorhandener Wohnfläche; 4,96 Euro für den Bereich zwischen 20 und 40 m² und 2,48 Euro bei weniger als 20 m² Wohnfläche. Dieser Vorschlag führe in Summe zu Mehreinnahmen von 47.130,61 Euro. Die Bemessungsgrundlage für den Ort wurde auf 9,91 Euro festgelegt.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu.
4. Neue Gebühren für Hallenbenutzung
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2024 hatte Wolfgang Wehowsky (SPD) den Antrag vorgebracht, die neuen Benutzungsgebühren für die kommunalen Hallen noch einmal zu überdenken. Einige Vereine seien an die SPD-Fraktion herangetreten mit dem Hinweis, dass die Beträge ihre finanziellen Kräfte übersteigen. Wehowsky hatte eingewandt, Vereinsfeiern seien dazu da, den Vereinen Geld in die Kasse zu bringen und nicht das Gegenteil zu bewirken. Anlass dazu war der Verein Frohsinn, der seine Winterfeier storniert hatte. Allerdings betonte die Vorsitzende Verena Hartmann, dass die Kostensteigerung nicht der alleinige Grund hierfür war.
Daraufhin hat sich der Verwaltungsausschuss des Themas angenommen. Michael V. Schneider, Leiter Finanzbereich 6, erläuterte an einem Beispiel die tatsächlichen Auswirkungen der Erhöhung. Es wurden mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Zuschauerzahlen vorgestellt. Eines der Beispiele stellt einen örtlichen Verein, der ein Handball-Turnier für Erwachsene mit bis zu 199 Zuschauern veranstaltet. Für den Aufbau, die Veranstaltungsdauer, die Benutzung der Küche und den Hausmeisterdienst entstehen Kosten in Höhe von 505,75 Euro (inclusive Mehrwertsteuer). Mit dem alten Preis wäre der Betrag bei 464,10 Euro gewesen. Das entspricht einer 9 prozentigen Steigerung. Einfluss auf die Preisgestaltung haben die Zahl der Zuschauer, die Altersklasse der Akteure (Jugend oder Erwachsene), und Kultur oder Sport. Ein entscheidender Faktor bei großen Veranstaltungen ist jedoch die Vermietung von Tischen, Stühlen und Geschirr. Diese müssen bei Benutzung ebenfalls abgerechnet werden und erhöhen dann den abzurechnenden Gesamtbetrag.
Wehowsky (SPD) erklärte, der Antrag sei auf Bitten vom Musikverein Frohsinn entstanden. Es können unter Einbeziehung aller Faktoren bis zu 1.500 Euro anfallen. Am Beispiel des Bürger- und Heimatvereins erläuterte er, die Gebühren seien von 600 Euro auf 1.028 Euro (Fixkosten plus Inventar) angestiegen. Ein Fest für diesen Betrag sei nicht mehr wirtschaftlich. Dann müsse er einen anderen Veranstaltungsraum suchen. Darum schlage er vor, die Gebühren für die Verleihung von Gegenständen wie Tische, Stühle und Geschirr nicht zu bepreisen. Auch Sonja Güntner (GLW) bestätigte, der Anstieg sei darum so gravierend, weil die Einrichtungsgebühren bisher nicht erhoben wurden. Auch Jörg Kreuzinger (CDU) wollte die Vermietung von Geschirr etc. für Ortsvereine nicht gutheißen. Ansonsten seien die Kostensteigerungen über Jahre hinweg marginal und vollkommen akzeptabel.
Wehowsky (SPD) sagte, der Antrag habe sich nur auf Kulturvereine bezogen. Sein Vorschlag: für eine Veranstaltung im Jahr, für die kein Eintritt erhoben werde, solle keine oder nur ermäßigte Gebühren erhoben werden und keine Einrichtungspauschale. Gerhard Fritscher (CDU) meinte, alles lassen wie es ist und jedem Weingartener Verein für seine Weihnachts- oder Winterfeier 50 Prozent Nachlass geben.
Bürgermeister Bänziger meinte, die Halle werde zu 50 Prozent von der Schule genutzt. Weingarten müsse froh sein, noch so aktive Vereine zu haben, die gesellschaftliche Beiträge leisteten. Er sei zu allem bereit, was die seltene Nutzung der Halle durch Vereine unterstütze.
Sein Kompromissvorschlag laute, eine Feier kulturtragender Vereine, die im Ehrenamt arbeiten, mit 50 Prozent zu unterstützen. Dazu sagte Timo Martin (WBB), dann müsse man Sportvereine, die einen Spielenachmittag veranstalten, genauso behandeln.
Der Beschlussvorschlag, für Weingartener Vereine kein Inventar zu berechnen, wurde einstimmig angenommen. Der zweite Vorschlag, die Gebühren für eine Veranstaltung im Jahr, für die kein Eintritt erhoben werde, um 50 Prozent zu reduzieren, wurde abgelehnt.
Die Überarbeitung der Neufassung der Benutzungsordnung für Hallen soll am 8. April 2025 im Verwaltungsausschuss beraten und am 28. April 2025 im Gemeinderat beschlossen werden.